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Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln

Vorlagentyp: V
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Problematik des aggressiven und organisierten Bettelns im Ortsbezirk 1 zu erhalten. Der Magistrat wird um Auskunft über erfolgte Maßnahmen, Kontrollen, Vorschläge zur Verbesserung sowie andere relevante Aspekte gebeten. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit und die Lebensqualität im Stadtbereich zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Sieht der Magistrat Probleme in Verbindung mit aggressivem, bedrängendem, bandenmäßig organisiertem Betteln oder Täuschungsbettelei (Vortäuschen einer Notlage) im Ortsbezirk 1? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen haben Ordnungsamt, Stadtpolizei, Landespolizei und Bundespolizei seit dem 01.01.2022 ergriffen?
  2. In welchem Umfang wurden seitdem

a) Kontrollen durchgeführt,

b) Verwarnungen oder Bußgeldverfahren eingeleitet,

c) Tatmittel eingezogen und

d) Fälle an Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Ausbeutung oder Zwangsbettelei abgegeben?

  1. Wie viele Polizeieinsätze bzw. ordnungswidrige/strafbare Vorfälle wurden in den Jahren 2022 bis 2024 sowie 2025 bis dato erfasst, die den unter 1. genannten Phänomen des Bettelns zugeordnet werden?
  2. Welche Schwerpunktbereiche sind derzeit bekannt und wie bewertet der Magistrat die Entwicklung der Lage (z. B. vor Ladengeschäften Mainzer Landstraße, Parkhäuser Goetheplatz und Dom/Römer, Fußgängerzonen an "Hauptwache", Zeil und "Konstabler Wache", Ampeln an Mainzer Landstraße, "Platz der Republik" und Große Gallusstraße, ÖPNV-Haltestellen wie z. B. "Römer"/"Paulskirche")?
  3. Welche sozialfachlichen Angebote (Streetwork, aufsuchende Beratung, Schutzwege für potenziell ausgebeutete Personen, insbesondere Minderjährige, Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung an Hilfsorganisationen, Vermittlung von Job-Angeboten und Qualifizierungsmaßnahmen, niedrigschwellige Hilfen) werden eingebunden?
  4. Erfolgt diesbezüglich eine Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Polizei, Sozialamt und Jugendamt und wenn ja, in welcher Form?
  5. Sind städtebauliche (z. B. Beleuchtung, Sichtachsen zur sozialen Kontrolle, bessere Belebung, Entschärfung von Nischen) oder organisatorische Anpassungen geplant?
  6. Werden offizielle Spendenstellen besser beworben, um direkte Bargeldvergabe an Straßenakteure zu minimieren?
  7. Ist es geplant, die Gefahrenabwehrverordnung fortzuschreiben und wenn ja, in welcher Form (z. B. um besser gegen Schock-Betteln, Täuschung oder Nötigung im Straßenverkehr vorgehen zu können)?
  8. Welche weiteren Maßnahmen plant der Magistrat?

Begründung

Gemäß § 7 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist aggressives, aufdringliches und bedrängendes Betteln, insbesondere in behindernder Form oder durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei sowie das Betteln von, mit oder mittels Minderjährigen verboten. Aggressives oder organisiertes Betteln führt zu Belästigungen im öffentlichen Raum und kann zugleich das allgemeine Sicherheitsempfinden mindern. Es kann Ausdruck von Ausbeutung sein. Beim Betteln während Rotphasen wird die Fahrbahn häufig nicht rechtzeitig geräumt, während Fahrzeuge bereits anfahren, womit die Personen sich und andere gefährden.

Deutschland verfügt über ein dichtes soziales Netz. Niemand darf nach § 1 SGB XII gezwungen sein, seinen Lebensunterhalt durch Betteln zu bestreiten. Freiwilliges Betteln bleibt zulässig, ist jedoch Ausdruck des Versagens sozialer Strukturen, nicht eines individuellen Versagens. Nicht zulässig sind Zwangsbettler (Ausbeutung) oder betrügerische Bettler (Täuschung). In letzteren Fällen handelt es sich oftmals um organisierte Gruppen, die Betroffene zum Betteln zwingen oder wirtschaftlich ausbeuten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Oktober 2025OFOF 1806/1Fragen zu aggressivem und organisiertem BettelnOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. November 2025Sie sind hier
    VV 1324Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln
    Anfrage
  3. 27. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 413Fragen zu aggressivem und organisiertem BettelnStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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