Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln
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Zusammenfassung
Der Magistrat beantwortet die Fragen zur aggressiven und organisierten Bettelproblematik in Frankfurt am Main und berichtet über die statischen Erhebungen zu Ordnungswidrigkeiten. Es wird festgestellt, dass es keine signifikante negative Entwicklung gibt und dass Maßnahmen implementiert wurden, um das Problem zu erledigen.
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Große Gallusstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Große Gallusstraße – Radweg19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Mehr Radbügel in der Innenstadt (rund um den Omniturm)20.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln25.11.2025 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Große Gallusstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu den Fragen 1 bis 4 nimmt die Stadtpolizei wie folgt Stellung: Die Stadtpolizei bestreift regelmäßig die ihr bekannten Schwerpunkte. Sollte sich eine Lageänderung einstellen oder eine neue Beschwerdesituation bekannt werden, reagiert die Stadtpolizei im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten mit verstärkten Bestreifungen. Bei Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt wird intensiv bestreift und festgestellte Verstöße werden konsequent geahndet. Der Stadtpolizei sind derzeit keine bandenmäßig organisierten Strukturen bekannt. Delikte aus der Täuschungsbettelei und der organisierten Bettelei fallen in die Zuständigkeit der Landespolizei. Der Stadtpolizei liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Rahmen der statistischen Erhebung werden die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bezug auf "aggressives Betteln" und "Betteln mit Kindern" stadtpolizeilich erfasst. Die nachfolgende Tabelle zeigt diese auf. Jahr 2022 2023 2024 2025 Fälle 540 407 268 257
Wie der Statistik zu entnehmen ist, ist erfreulicherweise eine rückläufige Entwicklung beim Tatbestand des ordnungswidrigen aggressiven Bettelns und des Bettelns mit Kindern zu verzeichnen. Die vom Ortsbeirat erwähnten Schwerpunkte sind der Stadtpolizei bekannt. Die Örtlichkeiten wechseln saisonal und die Bestreifungen werden entsprechend angepasst, gerade in den Wintermonaten und der Vorweihnachtszeit werden stark frequentierte Besucherbereiche wie der Weihnachtsmarkt bevorzugt zum Betteln aufgesucht. Über das Polizeipräsidium Frankfurt wurde die Landespolizei um Stellungnahme gebeten. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit beantwortet die Landespolizei die Fragen 1 bis 4 wie folgt: "1. Sieht der Magistrat Probleme in Verbindung mit aggressivem, bedrängendem, bandenmäßig organisiertem Betteln oder Täuschungsbettelei (Vortäuschen einer Notlage) im Ortsbezirk 1? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen haben Ordnungsamt, Stadtpolizei, Landespolizei und Bundespolizei seit dem 01.01.2022 ergriffen? Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main hat bereits im Jahr 2020 im Bereich der Direktion Mitte ein Konzept zur Kriminalitätsbekämpfung im Zusammenhang mit dem organisierten Betteln im Innenstadtbereich der Stadt Frankfurt am Main umgesetzt. Mit der Lockerung der Corona-Einschränkungen sowie der damit verbundenen Öffnung der EU-Grenzen waren im Innenstadtbereich der Stadt Frankfurt am Main vermehrt Bettler zu verzeichnen und die Beschwerdelage über ein stärkeres "aggressives Betteln" war insbesondere in den Bereichen Zeil, Kaiserstraße und Bahnhof-Südseite erhöht. Aktuell stellt die Bekämpfung organisierter Bettelbanden im Bereich des PP Frankfurt am Main keinen Schwerpunkt dar, da die Lage diesbezüglich derzeit keine negative Entwicklung erkennen lässt.
2. In welchem Umfang wurden seitdem a) Kontrollen durchgeführt, b) Verwarnungen oder Bußgeldverfahren eingeleitet, c) Tatmittel eingezogen und d) Fälle an Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Ausbeutung oder Zwangsbettelei abgegeben?
d) Fälle an Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Ausbeutung oder Zwangsbettelei abgegeben?
a) Kontrollen werden im Regeldienst durch die örtlich eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten durchgeführt. Die Polizeipräsenz ist in den zuvor genannten Bereichen durch dauerhafte Maßnahmen im Bahnhofsgebiet und Innenstadt grundsätzlich hoch.
b) Wie bereits unter Punkt 1 erläutert, stellt das Phänomen keinen Schwerpunkt im Innenstadtbereich dar. Seit dem 01.01.2024 wurden lediglich zwei Verstöße in Form von Bußgeldverfahren eingeleitet.
c) Dementsprechend wurden auch keine Tatmittel sichergestellt.
d) Bei der Strafnorm Menschenhandel zur Ausübung der Betteltätigkeit gemäß § 232 StGB handelt es sich um ein Delikt, das je nach Sachverhalt in die Zuständigkeit der Fachkommissariate K 12 (Raub-/ Erpressungsdelikte), K 61 (Wirtschaftskriminalität) oder K 62 (Organisierte Kriminalität/ Menschenhandel) fällt. In den vergangenen Jahren wurde lediglich ein Verfahren wegen Menschenhandels zur Ausübung der Betteltätigkeit bei K 62 bearbeitet.
3. Wie viele Polizeieinsätze bzw. ordnungswidrige/strafbare Vorfälle wurden in den Jahren 2022 bis 2024 sowie 2025 bis dato erfasst, die den unter 1. genannten Phänomen des Bettelns zugeordnet werden? Seit 01.01.2024 sind lediglich zwei Bußgeldverfahren im Bereich der Direktion Mitte bekannt.
4. Welche Schwerpunktbereiche sind derzeit bekannt und wie bewertet der Magistrat die Entwicklung der Lage (z. B. vor Ladengeschäften Mainzer Landstraße, Parkhäuser Goetheplatz und Dom/Römer, Fußgängerzonen an "Hauptwache", Zeil und "Konstabler Wache", Ampeln an Mainzer Landstraße, "Platz der Republik" und Große Gallusstraße, ÖPNV-Haltestellen wie z. B. "Römer"/"Paulskirche")?" Seitens der Polizei sind keine Schwerpunktbereiche bekannt. Es ist bekannt, dass im Innenstadtbereich gelegentlich gebettelt wird. Die originäre Zuständigkeit diesbezüglich liegt jedoch bei der Stadtpolizei. Es wurde zusätzlich Rücksprache mit den Schutzfrauen und -männern vor Ort gehalten, welche für Bürger und Geschäftsinhaber als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Hier sind jedoch keine Beschwerden bekannt, welche den Ortsbezirk 1 betreffen." Zu der Fragen 5 bis 10 sind noch weitere Abstimmungsgespräche innerhalb der Stadtverwaltung notwendig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2025OFOF 1806/1Fragen zu aggressivem und organisiertem BettelnOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2025VV 1324Fragen zu aggressivem und organisiertem BettelnAnfrage
- 27. Februar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 413Fragen zu aggressivem und organisiertem BettelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab