Baumscheibe vor dem Dom bepflanzen
Zusammenfassung
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Baumscheibe vor dem Dom zu bepflanzen, um die Aufenthaltsqualität im Platzbereich zu verbessern. Durch den Einsatz von Frühblühern und Stauden wird eine optische Aufwertung angestrebt, die Touristen und Bürger gleichermaßen anspricht.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Baumscheibe des mittlerweile entfernten Baumes zwischen dem Dom und dem Haus "Goldene Waage" zu bepflanzen. Durch Frühblüher, Stauden und andere Pflanzen soll das Beet eine Aufwertung bekommen und dadurch die Aufenthaltsqualität im gesamten Platzbereich verbessern.
Begründung
Die betreffende Baumscheibe in der Frankfurter Altstadt ist derzeit unbepflanzt; es ist lediglich blanke Erde sichtbar. Durch eine Bepflanzung mit Frühblühern könnte diese Fläche insbesondere im Frühjahr zu einer optischen Aufwertung des Umfelds beitragen. Darüber hinaus würde eine ergänzende Bepflanzung mit Stauden oder anderen blühenden Pflanzen das Erscheinungsbild dieses Bereichs dauerhaft verbessern und zur Attraktivität der Altstadt beitragen. Der Platz zwischen dem Dom und der "Goldenen Waage" wird täglich von zahlreichen Besucherinnen und Besuchern - sowohl Touristinnen und Touristen als auch Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern - frequentiert und verdient daher eine gestalterische Aufwertung durch Begrünung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2025OFOF 1783/1Baumscheibe vor dem Dom bepflanzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2025Sie sind hierOMOM 7771Baumscheibe vor dem Dom bepflanzenDirektanregung
- 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 639Baumscheibe vor dem Dom bepflanzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats