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Stromanschlüsse am Mainkai

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort4 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Im Bericht werden die Herausforderungen und Fortschritte beim Projekt zur Landstromversorgung am Mainkai beschrieben. Angesichts technischer Schwierigkeiten wird eine oberirdische Bauweise für die Stromanschlüsse an drei Liegeplätzen favorisiert, um Kostensenkungen und eine schnellere Umsetzung zu ermöglichen. Ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung soll bis Anfang 2026 vorliegen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Mainkai — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Bericht

Aufgrund technischer Schwierigkeiten, die sich im Verlauf des Projekts der Landstromversorgung an fünf Liegeplätzen für Flusskreuzfahrt- und Hotelschiffe offenbart hatten und durch die damit im Zusammenhang stehenden stark gestiegenen Kostenschätzungen, wurde zu Beginn des Jahres 2024 in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern und Dezernaten geprüft, ob eine oberirdische Bauweise ganz oder in Teilen möglich sein könnte. Dies würde die Umsetzung beschleunigen und die Kosten senken. Hierbei offenbarten sich grundlegende Zweifel einiger Beteiligter an der langfristigen Verortung der Liegeplätze an ihrem angestammten Platz am nördlichen Mainufer. Es folgten Abstimmungen auf politischer Ebene, die zu einem neuen Ansatz führten: Es sollen zunächst weniger Liegeplätze elektrifiziert werden, diese allerdings oberirdisch, um hierbei Erfahrungen zu sammeln und Akzeptanz für die oberirdischen Anlagen zu schaffen.

Es folgten Abstimmungen mit den beteiligten Ämtern und Dezernaten sowie im August 2025 ein Ortstermin, bei dem sich darauf verständigt wurde, dass zunächst die drei westlichen Liegeplätze durch oberirdische Anschlussterminals mit Strom versorgt werden sollen. Der erforderliche Strom soll durch den Bau einer oberirdischen Umspannanlage am Mainufer installiert werden. Die Planung der Elektranten sowie der Umspannanlage wird weiterhin durch die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt koordiniert und ist seither in Abstimmung.

Für die Planung der Umspannanlage sowie des Trassenverlaufs können die vorhandenen Grundlagen der Planung unterirdischer Anlagen nicht auf die oberirdischen Gegebenheiten übertragen werden können. Die Trassenplanung ändert sich grundlegend, da die neue Umspannanlage ca. 100 Meter weiter westlich errichtet wird. Die Kubatur inkl. Lüftungskonzept der Umspannanlage, sowie der Anschluss an das bestehende Leitungsnetz der NRM Netzdienste Rhein-Main muss ebenfalls an die neue Lage angepasst werden. Die neue Planung beinhaltet Abstimmungen mit der NRM, mit dem Denkmalamt, sowie mit der Stadtplanung, mit dem Grünflächenamt sowie der Unteren Naturschutzbehörde. Nach Abschluss der Planung muss ein Bauantrag gestellt und genehmigt werden, bevor die Baumaßnahme beginnen kann. Ziel ist, dass Anfang des Jahres 2026 ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung vorliegt.

Vom Fördermittelgeber wurde in Aussicht gestellt, dass der Umsetzungszeitraum für das Projekt der Landstromversorgung von Schiffsliegeplätzen nochmals über den 31.12.2025 hinaus verlängert werden könnte. Es besteht somit weiterhin die Chance, dass die HFM die bereits erhaltenen Fördergelder in Höhe von 378.488,18 Euro nicht zurückzahlen muss.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. November 2025 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 937 zurück — STVV-Antrag von FRAKTION, beschlossen am 16. August 2019. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 1
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO I, TOP 60
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 416 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeFraktionslos
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 42 · 19.02.2026
TO I, TOP 83
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 416 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 42 · 23.02.2026
TO I, TOP 91
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 416 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPBFF-BIGVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELF
Sonstige:
AfD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 42 · 24.02.2026
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 416 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)AfD (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

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