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- Mehr Sauberkeit im öffentlichen RaumB24.11.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 422 Betreff: Mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, §6574 - NR 1347/25 GRÜNE/SPD/Volt - Zu 1 Das Thema Stadtsauberkeit steht bereits seit langem im Fokus der Stadtverwaltung. Um Sauberkeitseindrücke zu verbessern, erfolgen neben den täglichen Satzungsreinigungen bereits jetzt - teilweise mehrfach täglich - Zusatz- und Sonderreinigungen. Bereits seit 2021 stehen alle zuständigen Stellen im regelmäßigen Austausch, um Lösungen für Problemstellungen zu erarbeiten. Das Umweltamt, Sachgebiet Straßenreinigung, überprüft und bewertet täglich Sauberkeitseindrücke und Beschwerdelagen im gesamten Stadtgebiet. Auf etwaige Missstände wird in Zusammenarbeit mit der Qualitätssicherung der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) eingewirkt. Insofern gibt es bereits Prozesse, welche die Stadtsauberkeit überwachen und hier nachsteuern. So führen die daraus resultierenden Ergebnisse und Einschätzungen zu notwendigen Reinigungsanpassungen. Zeigt ein Straßenabschnitt dauerhaft ein erhöhtes Reinigungsbedürfnis, wird die entsprechende Reinigungshäufigkeit durch die Erhöhung der Reinigungsklasse vorgenommen. Es wird auch in der Zukunft notwendig werden, Verbesserungen der Stadtsauberkeit durch Anpassungen der Reinigungsklassen vorzunehmen. Damit werden Reinigungsbedarf und sich ändernde Nutzungsintensitäten von Straßen und Plätzen überwacht und angemessen angepasst. Künftig sollen hierfür auch automatisierte, KI-gestützte Verfahren zum Einsatz kommen. Darüber hinaus laufen folgende Maßnahmen (cleanffm und StadtsauberkeitPlus) im Sinne einer verbesserten Stadtsauberkeit: Reinigungsteam cleanffm-Express Eine stetige Sauberkeit beeinflusst das Stadtbild, das Sicherheitsempfinden und die Lebensqualität. Die Herausforderung für die Stabsstelle Sauberes Frankfurt ist das Phänomen des Litterings (achtloses Wegwerfen und Liegenlassen von alltäglichen To-go-Abfällen). Um diesem Phänomen entgegenzuwirken, wurde im Juli 2017 im Rahmen der Initiative cleanffm ein Reinigungsteam eingesetzt, welches schnell und effektiv Orte mit besonders hoher Verschmutzungsrate reinigt. Was zeichnet diese Hotspots beispielsweise aus: · hohe Nutzungsfrequenz (z.B. Mainufer, Friedberger Platz, Innenstadtbereich Zeil) · unterschiedliche Nutzung (z.B. tagsüber Einkaufsstraße, nachts Partymeile) · Haltestellenbereiche · Veranstaltungsorte und Partyzonen · mangelndes Verantwortungsgefühl und Bewusstsein gegenüber dem öffentlichen Raum, Bequemlichkeit, Gleichgültigkeit etc. Littering-Hotspots können sich, je nach Trends (z.B. Lachgas) und neuen Anziehungspunkten verlagern. Das Reinigungsteam der Initiative cleanffm reinigt insbesondere: · in Bereichen, die stark frequentiert sind, zu Randzeiten (insb. zu den Randzeiten: in den Abend- und zu den Wochenendstunden) · führen Feinreinigungen durch z.B. in Bereichen, die durch kleinteilige gefährliche Verschmutzungen belastet sind wie Zigarettenkippen und Glasscherben. Das Team zeichnet sich insbesondere durch eine hohe Flexibilität in Reinigungsprozessen aus. Die Einsatzplanung erfolgt nach aktueller Beschwerdelage und Situationen und ist angepasst an Hotspot-Bedarf. StadtsauberkeitPlus Bahnhofsviertel Das Bahnhofsviertel ist stadtweit der Bereich mit den meisten Reinigungsdurchläufen. Im Einzelnen werden hier die folgenden Leistungen erbracht: · Die Reinigungsteams der sog. Präsenzreinigungen beginnen montags bis freitags ab 04:30 Uhr, samstags ab 05:30 Uhr und sonntags ab 07:30 Uhr mit einer Nassreinigung. · Ab 08:30 Uhr erfolgt eine weitere Leerung der Abfallbehälter sowie das Einsammeln von Kleinabfällen und Sperrmüll bis 1 m³. · Ein weiteres Team ist täglich zwischen 11:30 Uhr und 19:30 Uhr im Einsatz, um neu auftretende Verunreinigungen sofort zu beseitigen. · Ab 12:30 Uhr kommt das #cleanffm-Express-Team hinzu, welches ebenfalls Reinigungen durchführt und durch eine zusätzliche Kehrmaschine mit Beikehrer unterstützt wird. · Das Projekt "Fegerflotte", bei dem substituierten Drogenabhängigen eine Arbeitsgelegenheit geboten wird, leert zudem zweimal werktäglich Papierkörbe und sammelt Drogenutensilien (Spritzen usw.) und ebenfalls Kleinabfälle ein. · Größere wilde Ablagerungen, wie z.B. Matratzenlager, werden zudem zweimal wöchentlich nach Weisung der Polizei entsorgt. Auch die genannten Zusatzreinigungen werden teilweise mit Unterstützung der Polizei durchgeführt. StadtsauberkeitPlus Innenstadt In der Innenstadt wurden die Problemlagen analysiert. Hier tragen folgende zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeitseindrücke bei. Neben zusätzlichen Papierkorbtouren und Wochenendreinigungen betrifft dies insbesondere die Neustrukturierung und Erweiterung des Spätdienstes: · Personal: Erweiterung der Spätdienst-Arbeitsgruppe durch 2 Mitarbeitende für besondere Einzelreinigungstätigkeit mit festem Gebiet für Lagen im Innenstadtbereich (Taunusanlage bis Allerheiligentor und Anlagenring bis Mainufer z.B. Neue Altstadt, Römerberg, Fressgasse, Alte Oper, Goethestraße, etc.) · Mobilität: Ausstattung der Einzelreiniger:innen mit einem E-Lastenrad, welches für die Stadtreinigung angepasst ist · Einsatzzeit: Arbeitszeit für Einzelreiniger:innen nach Modell cleanffm (5 aus 7 Tagen und saisonale Unterscheidung); Sonntag ist damit abgedeckt! · Ziele: Mitarbeiter:innen reinigen nach Bedarf die im Gebiet definierten Flächen, identifizieren wilde Ablagerungen und leeren Papierkörbe (digitale Nachweisführung) · "Kümmerer vor Ort": Regionale Vernetzung gegenüber den Stadtteilakteur:innen etablieren (ähnlich wie im Bahnhofsviertel); enge Vernetzung mit dem bestehenden Spätdienst (Unterstützung bei der Beseitigung einer wilden Ablagerung) StadtsauberkeitPlus Frankfurter Westen In den westlichen Stadtteilen wurde bei Auswertung der über die Qualitätssicherung der FES erhobenen Kennzahlen festgestellt, dass eine Vielzahl kleinerer Müllablagerungen bestimmend für den negativen Gesamteindruck war. Diese kleinen Ablagerungen unter einem Kubikmeter (also einzelne Stühle, kleinere Regale oder sonstige Möbel usw.) wurden vorher nicht über die Sperrmüllabfuhr, sondern über die Teams der Straßenreinigung entfernt. In Straßen mit niedriger Reinigungsfrequenz (Reinigungsklassen I und II) standen diese Ablagerungen daher oft über mehrere Tage auf der Straße, was zu einem negativen Gesamteindruck führte. Seit der dritten Kalenderwoche 2025 wird über das Projekt "Stadtsauberkeit Plus westliche Stadtteile" ein gesondertes Sperrmüllfahrzeug eingesetzt, das diese kleineren Ablagerungen, aber auch größere, wilde Sperrmüllablagerungen, regelmäßig entfernt. Bei der Erfassung der wilden Ablagerungen im Rahmen des Projektes wird ergänzend ein KI-System eingesetzt. Dieses erlaubt eine Integration in die Tourenplanung der Stadtreinigung bzw. eine optimierte Leistungserbringung durch das zusätzliche Sperrmüllfahrzeug und hat bereits zu einer deutlich geringeren Beschwerdequote geführt. Auch in den Sauberkeitskennzahlen der Qualitätssicherung lässt sich der positive Effekt dieser Änderung der Entsorgungslogistik bereits ablesen. Zu 2 Über den Mängelmelder haben Bürger:innen aktuell die Möglichkeit zwischen 10 unterschiedlichen Bereichen an Mängeln auszuwählen: wilden Müll, Straßenschäden, defekte Ampeln, defekte Straßenschilder, defekte Straßenbeleuchtung, defektes Spielgerät, defekte Parkbank, verstopfter Sinkkasten, Schrottfahrzeuge und Einschränkung der Barrierefreiheit. Bei einer Informationskampagne ist es sinnvoll, dass alle Teilbereiche gleichermaßen mitbeworben werden und kein Bereich extrahiert. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt bewirbt die Plattform des Mängelmelders über die Sauberkeitsbotschafter:innen der Initiative cleanffm. Dies erfolgt im direkten analogen Gespräch. Weiterhin werden die Bürgerinnen und Bürger, die über das Postfach sauberes-frankfurt@stadt-frankfurt.de Müll melden, auf den Mängelmelder hingewiesen. Hier konnte die Stabsstelle Sauberes Frankfurt bereits zu einer Erhöhung der Nutzung beitragen. Zu 3 In den letzten Jahren wurde das Papierkorbangebot bereits mehrfach bedarfsorientiert erhöht, neue Papierkorbmodelle getestet und zusätzliche Leerungstouren auch in den Abendstunden und an den Wochenenden implementiert. Im Prinzip sind alle größeren Plätze mit sog. Müllgaragen ausgestattet worden. Die FES GmbH tauscht täglich und sukzessive bedarfsgerecht Papierkorbmodelle aus und reagiert auf dauerhafte Überfüllungen. Aufstellung und Austausch erfolgen nach einem erarbeiteten Papierkorbkonzept. Diese Maßnahmen haben sich bereits in vielen Bereichen positiv ausgewirkt. Darüber hinaus werden sämtliche Papierkörbe bereits digital erfasst, sodass die Papierkorbausstattung zukünftig in allen Straßenabschnitten bekannt ist. Die Daten können nochmals dazu dienen Potenziale zu identifizieren und nachzusteuern. Konkrete Bereiche mit Auffälligkeiten können gerne direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) zur Überprüfung gemeldet werden. Die Beschaffung, Aufstellung und Leerung der geforderten zusätzlichen Abfallbehälter an stark frequentierten Plätzen vor allem in den Sommermonaten setzen eine Beauftragung bei der FES und Mittel im Etat der Straßenreinigungsgebühr voraus. Sofern diese Maßnahme für die Zukunft eingeplant werden soll, müssen entsprechende Beträge bei der Berechnung der Straßenreinigungsgebühr mit einkalkuliert oder anderweitig Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Laut Verband Kommunaler Unternehmer e.V. (VKU) zum Thema Stadtreinigung sollte eine Großstadt (ab 300.000 Einwohner:innen) mind. 7,2 Papierkörbe je 1.000 Einwohner:innen aufweisen. Diesen Richtwert erfüllt die Stadt Frankfurt am Main (770.000 Einwohner:innen) bereits bei der letzten Datenerhebung (ca. 7.500 Papierkörbe allein im öffentlichen Straßenbereich / ca. 14.000 insgesamt). Auch mit Blick auf die Papierkorbdichte (11,2 pro Quadratkilometer) erfüllt das Stadtgebiet (248 km²) den Richtwert deutlich. Es ist auch festzuhalten, dass die zahlenmäßige Aufstockung der Papierkörbe nicht zwingend zu der gewünschten Verbesserung zeitweiliger Sauberkeitseindrücke führt, da diese stark vom Nutzungsverhalten der Menschen abhängig sind. Zu 4 Das Aufstellen von Schildern an stark vermüllten Orten im Stadtgebiet, die auf Strafen und Konsequenzen hinweisen, erwies sich als nicht immer sinnvoll, da sie zumeist weder das Verhalten nachhaltig verändern noch die Ursachen der Vermüllung ansprechen. Stattdessen sind positive, aktivierende und raumbezogene Maßnahmen wirkungsvoller. Menschen nehmen Warn- und Verbotsschilder in der Alltagsumgebung kaum noch bewusst wahr. Wirkungsvoll ist eine Kombination aus positiver Kommunikation, attraktiver Infrastruktur und sozialer Einbindung. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt setzt hierbei aktuelle auf die Lösungsbausteine der Initiative cleanffm: · mehr Material: im Rahmen der Maßnahme "mehr Material" wird vor Ort geprüft, ob ein Mangel an Papierkörben ein Indikator für die erhöhte Verschmutzungssituation ist. Vorausgesetzt, es sind Entsorgungsmöglichkeiten notwendig, wird entsprechend agiert. · mehr Personal: bei auffälligen und durch erhöhtes Müllaufkommen belastete Bereiche wird das cleanffm Reinigungsteam eingesetzt. · Kommunikation und Aufklärung: hier setzt die Stabsstelle Sauberes Frankfurt sog. Sauberkeitsbotschafter:innen ein, die an stark frequentierten Bereichen mit den Menschen vor Ort ins Gespräch gehen und über die Bedeutung der Stadtsauberkeit aufzuklären sowie anzuregen, über das eigene Wegwerfverhalten zu reflektieren. · Verantwortung fördern: Mitmachangebote, wie z.B. Cleanups, Patenschaften, Kooperationen, bei denen Bürger:innen aktiv einen Beitrag zur Stadtsauberkeit beitragen können, schaffen Bezug, Identifikation und Verantwortungsgefühl. Menschen, die sich beteiligen, sehen ihre Stadt nicht mehr als anonyme Fläche, sondern als gemeinsamen Lebensraum, für den sie selbst Mitverantwortung tragen. · kreative Intervention: durch ungewöhnliche Entsorgungstools, wie z.B. GumWalls, Meinungsfilter und Pfandringe, humorvoll gestaltete Papierkörbe mit cleanfacts und motivierenden Sprüchen wird richtiges Verhalten zur positiven, fast automatischen Entscheidung. Zu 5 und 6 Die Stadtpolizei führt bereits jetzt regelmäßige Abfallkontrollen im Stadtgebiet durch. Durch das Serviceportal der FES können Bedienstete Sperrmüllablagerungen direkt vom Ermittlungsort aus zur Abholung an die FES gemeldet werden. Diese effiziente Einführung führte dazu, dass im Jahr 2024 insgesamt 2.022 Ermittlungen durchgeführt wurden, eine Steigerung von 6% im Vergleich zum Vorjahr 2023. Die abfallrechtliche Ermittlung bleibt weiterhin mit im Fokus der Stadtpolizei. Zu 7 Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt hat vom August 2024 - August 2025 ein Pilotprojekt des sog. Main-Kümmerers (Umsetzung des EA 76) im Stadtteil Nied durchgeführt. Der Aufgabenbereich umfasste folgendes Portfolio: · Koordination und direkte Ansprechbarkeit: als zentrale Anlaufstelle nimmt der Main-Kümmerer Beschwerden und Hinweise der Bürger:innen auf, bearbeitet diese und sorgt so für eine zeitnahe Lösung von Sauberkeitsproblemen. · Vernetzung und Kommunikation: der Main-Kümmerer koordiniert effektiv die Zusammenarbeit zwischen städtischen Reinigungsdiensten wie der FES, lokalen Institutionen und Einwohnenden. Dies fördert schnelle und nachhaltige Lösungen vor Ort. · Prävention und Aufklärung: durch Aufklärungsarbeit sensibilisiert der Main-Kümmerer die Bevölkerung für Müllvermeidung und den richtigen Umgang mit Abfall. · Kontrolle und Überwachung im öffentlichen Raum: der Main-Kümmerer fährt regelmäßig durch den Stadtteil und unterstützt somit, dass die Sauberkeitsstandards eingehalten werden (z.B. richtige Entsorgung, Anmelden von Sperrmüll). · Konfliktlösung: Bei Unstimmigkeiten bezüglich der Reinigung oder Nutzung öffentlicher Flächen vermittelt er zwischen den Beteiligten und trägt so zur Lebensqualität im Stadtteil bei. Durch die Tätigkeit konnten bereits einige Erfolge erzielt werden, so dass mit der Evaluierung des Projektes im September 2025 festgehalten werden konnte, dass der Main-Kümmerer einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung und Verbesserung der Sauberkeit im Stadtteil leistet. Besonders hervorzuheben sind die Fähigkeit zur schnellen Problemerkennung, die konstruktive Kommunikation mit den Bürger:innen und Institutionen sowie die gezielte Präventionsarbeit, die potentiellen Umweltrisiken entgegenwirkt. Die beschriebenen Nachkontrollen und die Umsetzung konkreter Maßnahmen sprechen für eine effektive Arbeitsweise. Das Projekt ermöglicht durch seine bürgernahe Ausrichtung einen unmittelbaren Zugang zu den lokalen Herausforderungen und kann so nachhaltige Verhaltensänderungen fördern. Vor dem Hintergrund dieser positiven Ergebnisse wird aus Sicht einer ganzheitlichen und nachhaltigen Stadtentwicklung das Projekt des Main-Kümmerers fortgeführt. Darüber hinaus erscheint eine perspektivische Ausweitung des Einsatzgebiets auf weitere Stadtteile sinnvoll, um die Qualität der städtischen Sauberkeit flächendeckend zu verbessern. Zusammenfassend erweist sich der Main-Kümmerer als unverzichtbares Instrument der Stadt Frankfurt am Main, um die Sauberkeit, Sicherheit und Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu gewährleisten und weiterzuentwickeln. Die Kosten für das Projektjahr belaufen sich auf pro Jahr auf ca. 79.000,00 €. Die Ausweitung auf weitere Stadtteile ist nur unter der Bereitstellung entsprechender Mittel möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.08.2025, NR 1347 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 86 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7217, 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 19.02.2026 Aktenzeichen: 79-4
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Fernwärmeversorgung des ZoosB24.11.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 423 Betreff: Fernwärmeversorgung des Zoos Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6553 - OA 542/25 OBR 4 - Zu 1. Grundsätzlich wurde die Trasse durch die Mainova/Netzdienste Rhein Main GmbH (NRM) netzdienlich ausgelegt. Nach den von der Mainova vorliegenden Unterlagen kann davon ausgegangen werden, dass alle direkten Anlieger nach der Leistungskapazität an die Leitung angeschlossen werden können. Zu 2. Die individuellen Anschlussleistungen pro Gebäude müssen durch einen Fachplaner oder Energieberater ermittelt werden. Die Trasse wird durch die Mainova/NRM netzdienlich ausgelegt mit dem Ziel, dass nicht nur der Zoo, sondern ein größerer Teil des Quartiers über diese Leitung versorgt werden kann. Zu 3. Die Liegenschaften a) bis g) werden aktuell für einen Fernwärmeanschluss im Projekt Fern-wärmeausbau und -dekarbonisierung in städtischen Liegenschaften (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2023, § 3145, M 20) projektiert. Der Termin zum Anschluss der Liegenschaften ist abhängig vom Zeitpunkt der Herstellung der Trasse um den Zoo. Zur Liegenschaft h) steht noch keine Entscheidung fest, die Mainova hat das Gebiet der genannten Liegenschaften als mögliches Ausbaugebiet für die Fernwärme benannt. Der Ausbau des Netzes in diesem Gebiet ist abhängig von den aktuell laufenden vorgelagerten Projekten rund um den Zoo. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.03.2025, OA 542 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 87 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 71 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7213, 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.02.2026 Aktenzeichen: 91-50
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Nebelduschen zur HitzelinderungB24.11.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 424 Betreff: Nebelduschen zur Hitzelinderung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6447 - NR 1147/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 240/25 - Zwischenbericht: Zu dem oben genannten Vorgang verweisen wir auf den Bericht des Magistrats B 240 vom 27.06.2025. Seither konnten aus der Testphase der ersten Nebeldusche an der Hauptwache wichtige Erkenntnisse für den zukünftigen Einsatz gewonnen werden. Die Testanlage wurde von der Bevölkerung positiv angenommen und erfreute sich reger Nutzung. Zudem konnte festgestellt werden, dass die Attraktivität der Umgebung durch die Anlage gesteigert wurde. Darüber hinaus zeigte sich, dass eine solche Installation auch dazu beitragen kann, die Wegeführung von Passant:innen gezielt zu beeinflussen. Gleichzeitig wurde jedoch festgestellt, dass Nebelanlagen eine hohe Anfälligkeit für Vandalismus aufweisen. In der kurzen Testphase wurde eine der beiden Stelen zweimal mutwillig beschädigt bzw. abgerissen. Für zukünftige Anlagen ist daher zwingend auf eine robuste und vandalismussichere Bauweise zu achten. Die Beprobungsergebnisse aus der Testphase sind wiederum positiv zu bewerten. Durch eine konstruktive Minimierung des Stagnationswassers traten keine bedenklichen mikrobiologischen Belastungen auf. Die Probenahme stellte sich bei dem verwendeten Anlagentyp jedoch als herausfordernd dar, da es derzeit keine geeigneten Messgeräte gibt, die Wasserdampf ohne Fremdeinwirkung zuverlässig einfangen können. Für zukünftige Anlagen sollte daher auf einen zusätzlichen Wasserauslass (z. B. in Form eines Wasserhahns) geachtet werden, um eine direkte Probenahme am fließenden Wasser zu ermöglichen. Dadurch lässt sich die Probeentnahmezeit deutlich verkürzen und die Gefahr einer Kontamination durch Fremdkörper aus der Umgebungsluft minimieren. Bei der Auswahl weiterer geeigneter Standorte für Nebelanlagen - sowohl im Rahmen von Probebetrieben als auch für zukünftige dauerhafte Installationen - wird auf verschiedene Aspekte geachtet. Zu den maßgeblichen Kriterien zählen insbesondere die Frequentierung der Fläche, das Überhitzungspotenzial, der Grad der Versiegelung sowie die technische Realisierbarkeit, insbesondere im Hinblick auf vorhandene Wasser- und Stromanschlüsse. Die Standortvorschläge werden in eine interne Sammlung potenzieller Standorte aufgenommen und bei den weiteren Überlegungen zur Umsetzung von Abkühlungsmaßnahmen im öffentlichen Raum berücksichtigt. Es ist beabsichtigt, weitere Nebelanlagen im öffentlichen Raum zu installieren. Im Rahmen der weiteren Planung wird der Magistrat eine Ausschreibung vorbereiten, auf deren Grundlage sich die künftigen technischen Rahmenbedingungen und Standortanforderungen konkretisieren werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.03.2025, NR 1147 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 240 Bericht des Magistrats vom 26.05.2026, B 174 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 424 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 88 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 424 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 93 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 424 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7214, 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 19.02.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Förderschulen - Entwicklung und Bedarf in der Stadt FrankfurtB24.11.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 425 Betreff: Förderschulen - Entwicklung und Bedarf in der Stadt Frankfurt Vorgang: A 354/25 AfD 1. Wie hat sich die Anzahl von Schulplätzen an Förderschulen in der Stadt Frankfurt seit dem Jahr 2010 entwickelt? Seit dem Schuljahr 2021/22 hat sich die Zahl der Förderschulen von 15 auf 12 reduziert. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Hermann-Herzog-Schule nicht mehr in kommunaler Schulträgerschaft, sondern an den Landeswohlfahrtsverband übergegangen ist. Die Schulplatzkapazitäten stehen in Frankfurt aber weiterhin zur Verfügung, werden in der städtischen Schulentwicklungsplanung allerdings nicht mehr erfasst. Darüber hinaus wurden zwei Förderschulen Lernen (Wallschule und Karl-Oppermann-Schule) in reine Beratungs- und Förderzentren umgewandelt, was bedeutet, dass diese Schulen keine eigenen Schülerinnen und Schüler (SuS) mehr haben. 2. Wie hat sich die Anzahl von Schulplätzen an Förderschulen in der Stadt Frankfurt mit dem Schwerpunkt "Geistige Entwicklung" seit dem Jahr 2010 entwickelt? Für die Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) standen im Schuljahr 2024/25 bei voller Auslastung (acht SuS je Klasse) der zur Verfügung stehenden Kapazitäten 144 Plätze an der Panoramaschule, 200 Plätze an der Mosaikschule, 96 Plätze an der Charles Hallgarten-Schule sowie 128 Plätze in Außenklassen zur Verfügung. Das bedeutet, dass der Schulträger insgesamt 578 Förderschulplätze für diesen Förderschwerpunkt bereitgestellt hat. Zusammen mit den Plätzen in der inklusiven Beschulung bedeutet dies, dass der Schulträger im Schuljahr 2024/25 bei maximaler Auslastung 801 Schulplätze für SuS mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt gE zur Verfügung gestellt hat. 3. Wie hat sich der Bedarf an Schulplätzen mit Förderbedarf in der Stadt Frankfurt seit dem Jahr 2010 entwickelt? Während im Schuljahr 2015/16 noch 2551 SuS einen Schulplatz an einer Förderschule für Lernen, Sehen, Hören, Sprachheilförderung, Körperliche und motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung (GE), Emotionale und soziale Entwicklung sowie Kranke in Anspruch genommen haben, ging die Zahl im Schuljahr 2024/25 auf 1744 zurück. Im Schuljahr 2024/25 benötigten insgesamt 3280 SuS mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung einen Schulplatz an einer Förderschule oder in der inklusiven Beschulung. Der in Tab. 1 zusammengestellte Auszug aus der Lehrer- und Schülerdatenbank des Landes Hessen (LUSD) zeigt sinkende Schülerzahlen in diesem Bereich auf. Diese Entwicklung kann u.a. mit dem Wechsel der Schulträgerschaft an der Hermann-Herzog-Schule begründet werden (s.o.). Der zukünftige Bedarf kann hingegen von der Bildungsplanung nicht prognostiziert werden. Hier sind lediglich Trendaussagen - abgeleitet aus den Schulplatzzahlen vergangener Schuljahre - möglich, die die Entwicklung fortschreiben, die durch unterschiedliche Faktoren und Rahmenbedingungen ausgelöst werden kann. 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Inklusive Beschulung 897 1095 1382 1596 1809 1899 1911 1785 1595 1536 Schüler*innen an Förderschulen/ Außenklassen 2551 2448 2219 2165 2126 2075 1994 1932 1894 1744 Insgesamt 3448 3543 3601 3761 3935 3974 3905 3717 3489 3280 Tab. 1 Auszug aus der LUSD 2024; Entwicklung der Schülerzahlen an Förderschulen und in der inklusiven Beschulung (ohne Privatschulen und ohne berufliche Schulen). 4. Wie hat sich der Bedarf an Schulplätzen mit dem Förderbedarf "Geistige Entwicklung" seit dem Jahr 2010 entwickelt? Die Zahl der Kinder an GE-Förderschulen ist seit dem Schuljahr 2015/16 bis zum Schuljahr 2024/25 von 371 auf 465 gestiegen (siehe Tab. 2). Zusätzlich zu den 465 Kindern an Förderschulen wurden 2024/25 weitere 223 Kinder mit Anspruch auf diesen Förderbedarf in der inklusiven Beschulung beschult. Insgesamt besuchten 688 Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung GE im Schuljahr 2024/25 eine Schule in Frankfurt. 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Inklusive Beschulung GE 113 141 223 225 230 242 206 235 224 223 Schüler*innen an Förderschulen/ Außenklassen GE 371 389 373 383 396 419 409 420 448 465 Insgesamt 484 530 596 608 626 661 615 655 672 688 Tab. 2 Auszug aus der LUSD 2024; Entwicklung der Schülerzahlen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an Förderschulen (einschließlich Privatschulen [1] und ohne berufliche Schulen). 5. Wie hat sich die Anzahl von Kooperationsklassen in Frankfurt seit dem Jahr 2010 entwickelt? und 6. Wie hat sich die Anzahl von Schülern in Kooperationsklassen in Frankfurt seitdem Jahr 2010 entwickelt? Bisher wurden in Frankfurt noch keine Kooperationsklassen eingerichtet, sondern nur sogenannte Außenklassen. Es liegt kein 15 Jahre zurückreichendes Monitoring für die Anzahl der Klassen und Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt gE vor, da in der Statistik die Klassen und Schülerinnen und Schüler in der Stammschule erfasst werden. Nach der Erweiterung der Charles-Hallgarten-Schule um den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gab es im Schuljahr 2024/2025 10 Außenklassen an verschiedenen Schulen (siehe Tabelle unten). Zum Schuljahr 2025/2026 werden weitere 5 Außenklassen eingerichtet, so dass dann insgesamt 15 Außenklassen vorhanden sind. In diesen 15 Außenklassen werden dann 105 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Folgende Außenklassen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt gE sind zurzeit, bzw. werden zum Schuljahr 2025/2026, eingerichtet: Schulname Anzahl Außenklassen eingerichtet zum SJ Bürgermeister-Grimm-Schule 2 24/25 Johann-Hinrich-Wichern-Schule 2 24/25 Judith-Kerr-Schule 2 25/26 Martin-Buber-Schule 3 25/26 Merianschule 2 23/24 Weißfrauenschule 2 24/25 Willemerschule 2 24/25 7. Wie bewertet der Magistrat die obige Aussage, dass die zusätzliche Bildung von Kooperationsklassen die Eltern "fassungslos, traurig und wütend" mache? Bei der Einrichtung von weiteren Außenklassen handelt es sich um eine kurz- bis mittelfristige Maßnahme, um dem stark gestiegenen Platzbedarf gerecht zu werden. Die Außenklassen sollen, sobald es die Situation zulässt, in die bestehenden Förderschulen zurückgeführt werden. 8. Welche Schritte und Ziele wird der Magistrat noch in diesem und im kommenden Jahr einleiten bzw. anstreben, um einer, wie von der Stadträtin genannten, "langfristigen Lösung" näherzukommen? Der Magistrat hat im Jahr 2024 die Goethe-Universität Frankfurt beauftragt, den Bedarf an Schulplätzen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) in Frankfurt zu untersuchen. Die wissenschaftliche Untersuchung knüpft an die Dringlichkeit und Belastungssituation der Familien, Schulen und des pädagogischen sowie administrativen Personals an und beabsichtigt, ihre Perspektiven, Einschätzungen und Hinweise einzuholen. Ziel ist es, (a) die aktuelle und geschätzt zukünftige (Bedarfs-)Lage zu erheben, (b) mögliche Ursachen des Anstiegs des festgestellten Förderbedarfs Geistige Entwicklung (GE) zu beleuchten und (c) die Optionen bezüglich des Baus einer Förderschule und des Ausbaus inklusiver Beschulung mit ihren förderlichen sowie hinderlichen Faktoren und Auswirkungen zu erörtern. Zur Untersuchung dieser Themen werden im Rahmen des Forschungsprojektes u.a. förderdiagnostische Stellungnahmen, die den sonderpädagogischen Förderbedarf im Schwerpunkt GE empfehlen, einer Analyse unterzogen. Darüber hinaus wird eine Expertise zur Prüfung rechtlicher Aspekte im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention in Auftrag gegeben. Aktuell werden in einer Vorstudie Interviews durchgeführt (freiwillige Teilnahme). Hierzu wurden und werden Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen beteiligten Akteursgruppen, u.a. Leitungspersonen und Lehrkräfte an Regel- und Förderschulen, weiteres pädagogisches Personal, der Stadtelternbeirat und Verbände, interviewt. Basierend auf diesen Interviewerkenntnissen findet ab Januar 2026 im Rahmen der Hauptstudie eine schriftliche Befragung von Eltern und Schulleitungen statt. Die Goethe-Universität dokumentiert die Forschungsergebnisse in einem schriftlichen Bericht, der Ende 2026 vorgelegt wird. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Forschungsergebnisse werden dann die nächsten Entwicklungsschritte eingeleitet. Unabhängig von dieser wissenschaftlichen Studie werden zur laufenden Bedarfsdeckung im Förderschwerpunkt GE Schulplatzkapazitäten durch den Schulträger geschaffen. Zunächst wird die Panoramaschule im Schuljahr 2025/2026 erweitert, um weitere 4 Lerngruppen aufnehmen zu können. 9. Für welches Jahr wird die Fertigstellung einer neuen Förderschule in Frankfurt angestrebt? Derzeit plant der Magistrat verschiedene Maßnahmen mit dem Ziel, eine umfangreiche Erweiterung der Platzkapazitäten für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt GE zu erzielen. 10. Wie konnte es dazu kommen, dass der Bedarf an Förderschulen in der Vergangenheit offensichtlich falsch eingeschätzt wurde? Wie bereits in Frage 3 erläutert, kann der zukünftige Bedarf im Bereich der Förderschulen nicht so prognostiziert werden, wie es z.B. im Bereich der Grundschulen möglich ist, da die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die neu in das Förderschulsystem kommen, vom Prozess der förderdiagnostischen Stellungnahmen und den Zuzügen nach Frankfurt abhängen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 19.06.2025, A 354 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht); ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 68 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7215, 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.02.2026 Aktenzeichen: 40-32
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Holzhausenschule im Westend endlich sanierenB24.11.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 426 Betreff: Holzhausenschule im Westend endlich sanieren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6153 - NR 1237/25 CDU - Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.05.2026 Zwischenbericht: Die Planung der Sanierung der Holzhausenschule bis zur Erstellung einer Bau- und Finanzierungsvorlage ist durch den Magistrat eingeleitet worden. Für die Beauftragung des externen Planungsteams wird aktuell das europaweite Vergabeverfahren vorbereitet. Im kommenden Jahr wird das Planungsteam mit den beauftragten Arbeiten beginnen. In der Planung wird ein Gesamtkonzept erarbeitet, wie das denkmalgeschützte Gebäude saniert werden kann und wie gleichzeitig die Anforderungen einer zeitgemäßen Schule mit Sportangebot erfüllt werden. Dieses Konzept wird dann mit der Denkmalpflege abgestimmt. Eine detaillierte Aussage zu den Kosten und zum Umsetzungskonzept des Schulsports ist erst nach Abstimmung der Planung mit der Denkmalpflege möglich. Eine belastbare Aussage zur Fertigstellung der Sanierung kann erst mit dem Beschluss der Bau- und Finanzierungsvorlage getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.01.2026, OF 1363/2 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2025, NR 1237 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8027 Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 201 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8027 2026 1. Die Vorlage B 426 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1363/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 69 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 426 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7216, 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.02.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Pilotprojekt: Kostenlose Menstruationsprodukte an Schulen und Einrichtungen der offenen Kinder- und JugendarbeitB24.11.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 427 Betreff: Pilotprojekt: Kostenlose Menstruationsprodukte an Schulen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2021, § 822 - NR 88/21 Linke, NR 124/21 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Das Pilotprojekt "Kostenlose Menstruationsprodukte an Schulen" wurde im Schuljahr 2022/23 mit fünf teilnehmenden Schulen umgesetzt: Steffi-Jones-Schule Judith-Kerr-Schule Gymnasium Riedberg Josephine-Baker-Schule Otto-Hahn-Schule Schillerschule Im beigefügten Abschlussbericht befindet sich eine ausführliche Projektbeschreibung, ein Bericht zur Umsetzung und die Ergebnisse der Evaluierung. Auf Grundlage der Auswertungsergebnisse wird eine Verstetigung des Angebots und eine Ausweitung der Bereitstellung von kostenlosen Menstruationsprodukten in allen Schulen empfohlen. Die am Pilotprojekt beteiligten Schulen haben aktuell die Möglichkeit, Menstruationsprodukte zu bestellen und über das Schulbudget abzurechnen. Für eine Ausweitung des Angebots auf alle Schulen wurden Mittel für den kommenden Haushalt 2026 angemeldet. Anlage _Abschlussbericht_Pilotprojekt (ca. 2,6 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.07.2021, NR 88 Antrag vom 05.10.2021, NR 124 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, ÖkoLinX-ARL, dFfm und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung) 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, Linke, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.02.2026, TO I, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 134 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 70 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Kenntnis) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 7315, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 51
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Zukunft des StadtschülerInnenrats sichernB24.11.2025
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 428 Betreff: Zukunft des StadtschülerInnenrats sichern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6321 - NR 932/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 188/25 - Es wurde beim Stadtschulamt eine hauptamtliche Geschäftsstelle des Frankfurter Stadtschüler:innenrats (SSR) eingerichtet, um den Vorstand organisatorisch zu unterstützen und rechtlich abzusichern. Die Stelle wurde zum 01.09.2025 mit einem neu eingestellten Mitarbeiter besetzt. Der SSR ist eine unabhängige Interessensvertretung. Um dies zu gewährleisten, sollte der Zuschuss in der Verwaltung des Vorstandes des SSR verbleiben. Die stadtweiten Verbindungslehrkräfte unterstützen und beraten im Rahmen ihrer Deputatsstunden die Schülerinnen und Schüler im SSR, auch zu finanziellen Ausgaben bei Projekten und Veranstaltungen wie z. B. Buchungen von Referenten, Catering und Öffentlichkeitsarbeit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2024, NR 932 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 188 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 428 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO II, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 428 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 27. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.02.2026, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 428 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 7069, 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.01.2026 Aktenzeichen: 40-1
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22aEAOB 1124.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 24.11.2025, EA 10 entstanden aus Vorlage: OF 795/11 vom 04.11.2025 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: EA 17/24 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven sowie den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 17 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 115 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung)
EAOB 11Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Programm zur Stärkung der lokalen Ökonomie in Seckbach auflegenEAOB 1124.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 24.11.2025, EA 11 entstanden aus Vorlage: OF 796/11 vom 04.11.2025 Betreff: Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Programm zur Stärkung der lokalen Ökonomie in Seckbach auflegen Vorgang: EA 26/24 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden für das Auflegen eines Förderprogramms zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und zum Anreiz zur Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen für Gesamt-Seckbach die notwendigen Mittel eingestellt. Das Förderprogramm sollte, wenn keine EU-, Bundes- oder Landesförderprogramme zur Verfügung stehen, ausschließlich mit städtischen Fördermitteln, analog des ehemaligen Fechenheimer Programms "Lokale Ökonomie", durchgeführt werden. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: In Seckbach ist seit Jahren ein Sterben der kleinen Einzelhandelsgeschäfte sowie die Schließung von Filialen größerer Institutionen zu beobachten. So hat unter anderem im Jahr 2021 die Postbank ihr Angebot eingestellt und die Frankfurter Sparkasse ihre Filiale geschlossen. Das beantragte Förderprogramm soll die kleinen und mittleren Unternehmen sowie den kleinteiligen und inhabergeführten Einzelhandel im Stadtteil stärken bzw. deren Neuansiedlung unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 26 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 34 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 11 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 113); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 11 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 113) sowie BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme)
EAOB 11Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stadtteilküche für den RiederwaldEAOB 1124.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 24.11.2025, EA 12 entstanden aus Vorlage: OS 45/11 vom 25.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stadtteilküche für den Riederwald Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Immer weniger Kinder erhalten regelmäßig Frühstück oder ein gesundes warmes Mittagessen. Für die Einführung der Ganztagsschule fehlen in der Pestalozzischule geeignete Räume für eine Küche und eine Mensa. Viele Menschen im Stadtteil leiden unter steigenden Lebensmittelpreisen, die eine gesunde Ernährung nur noch eingeschränkt ermöglichen. Zur Verbesserung könnte eine städtische Stadtteilküche beitragen. Für die städtische Stadtteilküche werden Mittel für Miet- und Personalkosten ab dem Jahr 2026 in Höhe von 360.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.02.2026, OF 826/11 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8103 Bericht des Magistrats vom 15.06.2026, B 196 Antrag vom 27.08.2026, NR 49 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 100 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 12 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 12 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für ein Pilotprojekt "Stadtteilküche" in Riederwald einmalig 500.000 Euro in den Haushalt 2026 und den Finanzplan 2027 eingestellt werden. Der Magistrat sucht einen geeigneten Ort und Träger. Wenn die Mittel in 2026 nicht verbraucht werden, werden sie in den nächsten Haushalt übertragen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP und BFF-BIG (= Ablehnung), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)
EAOB 11Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher OrtskernsEAOB 1124.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 24.11.2025, EA 1 entstanden aus Vorlage: OF 786/11 vom 04.11.2025 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Vorgang: EA 6/24 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns werden in den Haushalt 2026 eingestellt. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus mit Schwerpunkt auf der Bebauung an der Wilhelmshöher Straße liegen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde dem Ortsbeirat seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung der im Tenor genannten Punkte vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat nicht vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 6 Bericht des Magistrats vom 18.05.2026, B 169 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 41 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 1 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 1 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Ablehnung) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EAOB 11Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“, zum Atzelbergplatz herstellenEAOB 1124.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 24.11.2025, EA 2 entstanden aus Vorlage: OF 787/11 vom 04.11.2025 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost", zum Atzelbergplatz herstellen Vorgang: EA 4/24 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die im östlichen Randbereich des Atzelbergplatzes vorhandene Treppenanlage mit integrierten Rampen wird bis zur Atzelbergstraße (gegenüber der Bushaltestelle "Atzelberg Ost") weitergeführt. Hierfür werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes umfasste barrierefreie Zugänge nördlich des Platzes und in Richtung Osten bis zum Atzelbergplatz Hausnummer 15. Ab der Hausnummer 15, in östlicher Richtung, befinden sich Rampen, welche durch ihre Steilheit nicht barrierefrei sind. An dieser Stelle ist es sinnvoll, ein durchgängiges Konzept im Zuge der Barrierefreiheit zum Atzelbergplatz zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 4 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 42 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme): Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EAOB 11Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Realisierung eines Radwege-Abschnitts zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze FrankfurtFechenheim/EAOB 1124.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 24.11.2025, EA 3 entstanden aus Vorlage: OF 788/11 vom 07.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Realisierung eines Radwege-Abschnitts zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Vorgang: B 399/23; EA 10/24 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezug nehmend auf den Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 399, sind ausreichend Mittel in den Haushalt 2026 einzustellen, um die Realisierung einer Rad- und Fußwegergänzung (ca. 500 Meter an der Wegeverbindung zwischen Fechenheim-Nord und Bischofsheim-West) über den Wilhelmsbader Weg und die Kilianstädter Straße nach Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Bergen-Enkheim und darüber hinaus zu ermöglichen. Damit wird eine Wegeverbindung, die unter sicherheitsrelevanten Aspekten auch im Winterhalbjahr eine Alternative zur Wegeführung durch den Fechenheimer Wald darstellt, geschaffen. Gegebenenfalls ist dieser Wegabschnitt als Teil des Schnellradwegs nach Hanau in seiner Realisierung vorzuziehen. Begründung: Lediglich eine ca. 500 Meter lange Strecke fehlt für die oben beschriebene Verbindung per Fuß und Rad zwischen Fechenheim-Nord und Bischofsheim. In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung, das Ziel mit dem Fahrrad erreichen zu können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld von Maintal und Frankfurt bzw. Frankfurt-Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden. Außerdem sollte eine gute, sichere und schnelle Radwegverbindung zwischen Fechenheim-Nord und Bischofsheim neben der vorhandenen entlang der Hanauer Landstraße existieren, um das Zentrum von Bischofsheim zu erreichen. Auch heute schon wird diese Wegeführung durch den Radverkehr stark genutzt. Aufgrund des Landstraßencharakters und der oft überhöhten und nicht kontrollierten Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs auf diesem Straßenstück fahren die meisten Radfahrer:innen aus Sicherheitsgründen auf einem schmalen Gehweg, der sich in einem ungepflegten (Büsche wachsen in den Wegebereich hinein) und oberflächentechnisch schlechten Zustand befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 399 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 10 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 42 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EAOB 11Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der Romroder StraßeEAOB 1124.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 24.11.2025, EA 4 entstanden aus Vorlage: OF 789/11 vom 04.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der Romroder Straße Vorgang: B 154/07; EA 8/24 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der Romroder Straße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Wie in dem Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154, Punkt 2, bereits für die Jahre 2008/2009 zugesagt, ist die Gestaltung der Straßenoberfläche mittels Auf- und Einpflasterungen an die Ausführungen der angrenzenden Straßen Lohrgasse, Draisbornstraße und Alsfelder Straße anzupassen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die anderen Straßen im alten Teil Seckbachs bereits vor Jahren saniert und gepflastert wurden, sollte endlich auch die Romroder Straße in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 8 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 43 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)
EAOB 11Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher StraßeEAOB 1124.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 24.11.2025, EA 5 entstanden aus Vorlage: OF 790/11 vom 04.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 9/24 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken für die Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. 2. Der Magistrat wird aufgrund der Sperrung des Siegfried-Gößling-Weges wegen einer Gefahrenstelle gebeten, die ehemalige Wegeverbindung zwischen dem Wendekreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße wiederherzustellen. Begründung: Mit dem Bau der A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Bei zwei Ortsterminen befürworteten Vertreter/innen des Amts für Bau und Immobilien (ABI) die Wiederherstellung der gewünschten Wegeverbindung. Derzeit erarbeitet das ABI einen Kostenrahmen für die beabsichtigte Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 9 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 44 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 5 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 5 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EAOB 11Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren HofhausstraßeEAOB 1124.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 24.11.2025, EA 6 entstanden aus Vorlage: OF 791/11 vom 04.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 7/24 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2026 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 25, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern und als verkehrsberuhigter Bereich auszuweisen. Im Abschnitt zwischen der Hausnummer 25 und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung und Verkehrsberuhigung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße aufgrund des desolaten Zustands unbedingt zu sanieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 7 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 45 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 6 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 6 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)
EAOB 11Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des ehemals geplanten Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)EAOB 1124.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 24.11.2025, EA 7 entstanden aus Vorlage: OF 792/11 vom 07.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des ehemals geplanten Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Vorgang: EA 13/24 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Umsetzung der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 "Hugo-Junkers-Straße" entlang des ehemals geplanten Grünzuges zwischen Ferdinand-Porsche-Straße und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße zu realisieren. 2. Der Magistrat wird gebeten, das Projekt unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen - allein Siemens hat einen großen Parkplatz für ihre 1.900 Beschäftigten - und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Carl-Benz-Straße (allein 1.900 zurzeit bei der Firma Siemens), die zu erwartende Wohnbebauung im Bereich der Dieburger Straße und der Konstanzer Straße sowie das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig, die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 13 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 46 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EAOB 11Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pa¨dag. Aufgaben Umsetzung eines schulweiten Projekts „Kinder stärken für die Zukunft“ an der ZentgrafenschuleEAOB 1124.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 24.11.2025, EA 8 entstanden aus Vorlage: OF 793/11 vom 06.11.2025 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pa¨dag. Aufgaben Umsetzung eines schulweiten Projekts "Kinder stärken für die Zukunft" an der Zentgrafenschule Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Mittel in Höhe von 7.000 Euro in den Haushalt eingestellt, um dem Förderverein Förderer- und Freundeskreis der Zentgrafenschule in Frankfurt am Main - Seckbach e. V. die Umsetzung eines schulweiten Projekts zur Stärkung der Resilienz und der emotionalen und sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu finanzieren. Begründung: Studien zeigen die große Bedeutung sozialer und emotionaler Kompetenzen für die kindliche Entwicklung, den schulischen Erfolg und die spätere Lebenszufriedenheit. Forschungsbereiche umfassen die Entwicklung von Emotionsverständnis, Emotionsregulation und sozialer Wahrnehmung sowie deren Zusammenhang mit schulischen Leistungen und psychischer Gesundheit. An der Zentgrafenschule in Seckbach gibt es ca. 330 Schülerinnen und Schüler (im Schuljahr 2024/2025 waren es 324). Die Schule führt bereits unterschiedliche Maßnahmen durch, um die sozialen und emotionalen Kompetenzen der Kinder zu stärken und damit für ein besseres Miteinander (z. B. "Pausenengel" und viele andere) und auch eine Verbesserung der Lernfähigkeit der Kinder zu sorgen. Dies soll nun noch weiter intensiviert und durch ein Pilotprojekt unterstützt werden, in dem alle Kinder entweder direkt oder indirekt über Multiplikatorinnen erreicht werden. Mögliche Inhalte werden Folgende sein: - Stärkung der persönlichen Resilienz (z. B. Umgang mit Belastungen/Misserfolgen lernen); - Förderung der emotionalen Regulation (z. B. Umgang mit Wut, Angst); - Aufbau eines positiven Selbstkonzepts ("Ich kann das schaffen"); - Stärkung der sozialen Kompetenzen (z. B. kommunizieren, Konflikte lösen, Empathie zeigen). Die Schule verfügt nicht über ausreichende eigene Mittel zur Finanzierung des Projekts. Eine Umlegung der Kosten auf die Eltern in Form von Teilnahmebeiträgen wäre problematisch, da dadurch möglicherweise einzelne Kinder aus finanziellen Gründen ausgeschlossen würden. Dies würde sowohl dem Grundgedanken der Chancengleichheit widersprechen als auch den Gesamterfolg des Projekts gefährden. Durch eine entsprechende finanzielle Förderung kann der Förderverein das Vorhaben gemeinsam mit verschiedenen Partnern und Bildungsanbietern realisieren und so allen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme ermöglichen. Bei dem Projekt handelt es sich um ein Pilotprojekt, das evaluiert werden soll, um bei Erfolg die eigenen Erfahrungen auch mit den übrigen Grundschulen im Ortsbezirk 11 zu teilen und ggf. auch dort vergleichbare Projekte zu starten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 45 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 8 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD gegen FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 8 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung)
EAOB 11Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.04 Jugend- u.Erwachsenenbildung Förderung für die Kinderbibliothek „Leseratte“EAOB 1124.11.2025
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 24.11.2025, EA 9 entstanden aus Vorlage: OF 794/11 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.04 Jugend- u.Erwachsenenbildung Förderung für die Kinderbibliothek "Leseratte" Vorgang: E 78/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Projekt "Kinderbibliothek Leseratte Riederwald" des Kinder- und Familienzentrums Riederwald werden insgesamt 24.000 Euro (jährlich 6.000 Euro für vier Jahre) in den Haushalt eingestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Begründung: Das Kinder- und Familienzentrum Riederwald betreibt im Stadtteil Riederwald eine Kinderbibliothek. Die Bibliothek richtet sich an Kinder in einem Alter bis zu 14 Jahren und ist zweimal wöchentlich am Nachmittag für eineinhalb Stunden geöffnet. Die Bibliothek liegt direkt am Marie-Juchacz-Platz, der zentral im Riederwald liegt, und ist für die Kinder des Stadtteils gut erreichbar. Durch die Schaufenster sind die Bücher einladend sichtbar und das Angebot wird rege genutzt. Das Projekt erhielt mit dem Haushalt 2022 eine städtische Förderung von 24.000 Euro (siehe Etatantrag E 78), die nun aufgebraucht ist. Die Kinderbibliothek im Riederwald leistet einen wertvollen Beitrag zur Leseförderung für die Kinder im Riederwald. Gerade Kinder unter 14 Jahren sind noch nicht so selbstständig mobil, dass sie allein andere Bibliotheksangebote wie z. B. die Kinder- und Jugendbibliothek in Bornheim nutzen könnten. Aufgrund der geografischen Lage des Stadtteil Riederwalds ist es deshalb essenziell, dass dieses Angebot dauerhaft erhalten bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 78 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 46 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 9 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: AfD und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 9 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Ablehnung)
EAOB 11Etatanregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats zur Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für den Ortsbezirk. - Hilfe bei zu hohen MietenK24.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung der KAV vom 24.11.2025, K 156 Betreff: Hilfe bei zu hohen Mieten Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 43. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 24.11.2025 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu beschließen: Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt hat eine Stelle, an die sich Mieterinnen und Mieter wenden können, wenn sie den Verdacht haben zu hohe Mieten zu zahlen. Der Magistrat wird erneut gebeten, diese Möglichkeit in einem digitalen Flyer in mehreren Sprachen und in Leichter Sprache bekannt zu geben. Begründung: Mieterinnen und Mieter haben die Möglichkeit, sich bei einem Verdacht auf überhöhte Mietforderungen an das Amt für Wohnungswesen, Abteilung Wohnraumerhaltung, zu wenden. Ergibt die Prüfung, dass eine Mietpreisüberhöhung vorliegt, wird ein Verfahren gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG) eingeleitet. Diese Verfahrensweise ist vielen Personen mit Migrationshintergrund bislang nicht oder nur unzureichend bekannt. Gleichzeitig gehen regelmäßig Beschwerden und Anfragen zu diesem Themenbereich ein. Vor diesem Hintergrund erscheint es erforderlich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die entsprechenden Informationen auch innerhalb der migrantischen Communities zielgerichtet zu verbreiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 454 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage K 156 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 41. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 22.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage K 156 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7061, 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.01.2026 Aktenzeichen: 64-3
KAnregung der KAVVorschlag der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung. Wird in Ausschüssen behandelt und kann übernommen, abgelehnt oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen werden. - Wegweiser zur Hilfe bei hohen EnergiekostenK24.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung der KAV vom 24.11.2025, K 157 Betreff: Wegweiser zur Hilfe bei hohen Energiekosten Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 43. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 24.11.2025 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich einen dezernats-, amts- und vereinsübergreifenden Wegweiser zu Energie-, Heiz- und Wassersparmaßnahmen zu erstellen. Der Wegweiser soll möglichst viele vorhanden Möglichkeiten von Angeboten der Vereine, der Verbände und der Verbraucherzentrale bis hin zu städtischen und staatlichen Programmen aufweisen. Er soll grafisch möglichst einfach erstellt und in den 10 meist verbreiteten Sprachen in Frankfurt am Main übersetzt werden. Begründung: Die steigenden Energie-, Heiz- und Nebenkosten belasten insbesondere Menschen mit Migrationsgeschichte in erheblichem Maße. Bereits im vergangenen Winter haben viele Familien diese Entwicklung stark zu spüren bekommen; im kommenden Winter ist erneut mit steigenden Kosten zu rechnen, die zahlreiche Haushalte in eine schwierige Lage versetzen werden. Zwar existieren bereits eine Reihe von Maßnahmen und Förderprogrammen, hinzu kommen neu beschlossene Hilfen und Unterstützungsangebote. Jedoch sind diese in vielen Communities kaum oder gar nicht bekannt. Ein kompakter Wegweiser, der sämtliche relevanten Maßnahmen bündelt und übersichtlich darstellt, würde hier Abhilfe schaffen. Er würde nicht nur die Transparenz erhöhen und die Betroffenen praktisch unterstützen, sondern zugleich auch einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, indem er aufzeigt, wie Energie effizienter genutzt werden kann. Darüber hinaus würde er verdeutlichen, dass die Stadt Frankfurt nicht lediglich Auflagen erlässt, sondern die Bürgerinnen und Bürger auch aktiv in schwierigen Situationen unterstützt. Die KAV erklärt ihre Bereitschaft, bei der Umsetzung dieses Projekts unterstützend mitzuwirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2026, ST 1073 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage K 157 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt (= vereinfachtes Verfahren) CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) 41. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 22.01.2026, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage K 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP und AfD gegen (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage K 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= vereinfachtes Verfahren) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage K 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7189, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026
KAnregung der KAVVorschlag der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung. Wird in Ausschüssen behandelt und kann übernommen, abgelehnt oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen werden. - Online-Liste für kostenfreie Deutschkurse in FrankfurtK24.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung der KAV vom 24.11.2025, K 158 Betreff: Online-Liste für kostenfreie Deutschkurse in Frankfurt Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 43. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 24.11.2025 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine aktuelle, öffentlich zugängliche Datenbank aller kostenfreien Deutschkurse in Frankfurt zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Die Datenbank soll alle Angebote nach Sprachniveau (A1-C1) auflisten, die Ziele der Kurse, zum Beispiel für berufliche Integration oder spezifische Fachbereiche, aufnehmen und sowohl private Anbieter, Vereine als auch städtische Kurse berücksichtigen. Sie soll alle sechs Monate überprüft und online frei zugänglich sein, damit alle Interessierten schnell die passenden Kurse finden. Begründung: Derzeit gibt es keine vollständige Übersicht über kostenfreie Deutschkurse in Frankfurt. Viele Angebote von Vereinen oder privaten Anbietern existieren nicht mehr oder sind nur auf bestimmte Kurse beschränkt. Deutschkenntnisse sind von zentraler Bedeutung, da sie die Chancen auf eine gelungene Integration und auf dem Arbeitsmarkt erhöhen und berufliche Weiterentwicklung ermöglichen. Viele Zugewanderte haben keinen Anspruch auf Integrationskurse oder Bürgergeld und können daher keine staatlichen Kurse nutzen. Eine aktuelle, öffentlich zugängliche Datenbank, die möglichst viele Kurse erfasst, erleichtert den Zugang zu Deutschkursen, verbessert die Integration und trägt dazu bei, das Fachkräftepotenzial in Frankfurt besser zu nutzen. Auch die Kursanbieter profitieren, da sie häufig nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern suchen. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 22.01.2026, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage K 158 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= Annahme) sowie Linke, FDP und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage K 158 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Linke, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7190, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 101-0
KAnregung der KAVVorschlag der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung. Wird in Ausschüssen behandelt und kann übernommen, abgelehnt oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen werden. - Sammlung und Spende abgelaufener KfzVerbandkästenK24.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung der KAV vom 24.11.2025, K 159 Betreff: Sammlung und Spende abgelaufener Kfz-Verbandkästen Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 43. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 24.11.2025 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Infokampagne durchzuführen, die die Bevölkerung darauf hinweist, dass abgelaufene Kfz-Verbandkästen nicht entsorgt werden sollten, sondern stattdessen an Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz oder die Feuerwehr weitergegeben werden können. Diese werden aktuell dringend in der Ukraine benötigt. Die Kampagne soll auf diese wenig bekannte Möglichkeit aufmerksam machen. Tankstellen, Kfz-Werkstätten, TÜV-Stationen, Bürgerämter, Kfz-Zulassungsstellen oder ähnliche Einrichtungen können als Sammelstellen gewonnen werden. Kommunikationsmaßnahmen: · Werbung über städtische Social-Media-Kanäle · Infoscreens, vor allem in der Kfz-Zulassungsstelle · Plakate an geeigneten Standorten. Begründung: Abgelaufene Verbandkästen müssen nicht weggeworfen werden. Sie können von Hilfsorganisationen und Vereinen weiterverwendet oder gespendet werden, beispielsweise für: · Spenden in die Ukraine, wo sie dringend gebraucht werden · Übungseinsätze und Ausbildung in Deutschland Materialien wie Rettungsdecken und Scheren haben zudem kein Ablaufdatum. Die Entsorgung über den Restmüll ist eine unnötige Ressourcenverschwendung und sollte nur die letzte Option sein. Bereits tausende Verbandkästen wurden auf diese Weise gerettet. Nun soll eine stadtweite Aktion gestartet werden, die zugleich das Umweltbewusstsein der Bürger:innen stärkt. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 22.01.2026, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage K 159 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage K 159 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und AfD gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage K 159 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7191, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 101-0
KAnregung der KAVVorschlag der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung. Wird in Ausschüssen behandelt und kann übernommen, abgelehnt oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen werden. - Bebauungsplan Nr. 949 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBM24.11.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.11.2025, M 191 Betreff: Bebauungsplan Nr. 949 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I. 1 Für das Gewerbegebiet - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - in Frankfurt am Main - Rödelheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 03.07.2025 zum Aufstellungsbeschluss. I. 2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, für den dringenden Bedarf an beruflichen Schulen Planungsrecht zu schaffen. Auf den bisher gewerblich genutzten Flächen soll ein moderner, bedarfsgerechter Bildungscampus für Handwerksberufe mit Internat entwickelt werden. II. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB vom 28.06.2023 bis 28.07.2023 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB vom 14.03.2023 bis 14.04.2023 durchgeführt wurden. III. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalplans Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 zu beantragen und beim Regierungspräsidium Darmstadt, Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen, einen Antrag auf Zielabweichung zu stellen. IV. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 942 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 949 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - gelegenen Flächen reduziert. Begründung: Übersichtskarte Zu I. - IV.: Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Das ca. 6,0 Hektar (ha) große Plangebiet befindet sich im Westen des Frankfurter Stadtteils Rödelheim, innerhalb des Gewerbegebiets Rödelheim West. Es liegt dort im südöstlichen Randbereich, zwischen der A5 und dem rund einen Kilometer entfernten Ortskern von Rödelheim. Die westliche Grenze verläuft entlang des Westerbachs und folgt im Nordwesten der Gaugrafenstraße. Weiterhin zieht sich die Grenze nördlich an den Flurstücken 45/28 (Flur 17, Gemarkung 0510) und 118/45 (Flur 17, Gemarkung 0510) entlang, bis zum Zentmarkweg im Nordosten. Dem Verlauf des Zentmarktwegs folgt sie bis zum bestehenden Grünzug im Osten. Der weitere Verlauf führt entlang der (nord -) östlichen Grenze der Flurstücke 10/1 und 8/6 (beide Flur 16, Gemarkung 0510) in Richtung Süden, bis zur Westerbachstraße. Im Süden verläuft die Grenze entlang der Westerbachstraße in westlicher Richtung. Bestand und städtebauliche Situation Das Gewerbegebiet Rödelheim West, in dem der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 949 liegt, ist insgesamt ein von Gewerbe geprägtes Gebiet mit einer historisch gewachsenen, teilweise ungeordneten heterogenen Bau- und Nutzungsstruktur. In diesem Bereich dominieren mittelgroße bis kleinteilige Gewerbebetriebe sowie Misch- und Gemengelagen, die direkt an Wohngebiete angrenzen. Die baulichen Strukturen weisen unterschiedliche Maßstäblichkeit auf. Der Geltungsbereich umfasst hauptsächlich das Areal des Farbdruckherstellers der Flint Group Immobilien Verwaltungs GmbH, dessen Geschichte der Firmengründung in Frankfurt am Main bis in die 1880er Jahre zurückreicht. Der Produktionsstandort in der Gaugrafenstraße wurde nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet und hat sich über die Jahre weiterentwickelt. Das Flint-Areal ist durch die Gaugrafenstraße in zwei Bereiche geteilt. Der Bereich östlich der Gaugrafenstraße ist seit 2021 zu einem Teil von etwa 2,6 ha im Besitz der Stadt Frankfurt am Main und zu einem Teil von etwa 1,2 ha im Besitz der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main (HWK). An der westlichen Grenze umfasst der Geltungsbereich einen Teil des Westerbachs. Auf dem Grundstück im Südosten des Plangebiets liegt ein eingeschossiger Lebensmitteldiscounter der Firma Netto. Das Flint-Areal ist in Teilen noch in Betrieb, wobei der Bereich der HWK im Osten des Plangebiets bereits freigeräumt wurde. Das verbleibende Firmenareal umfasst verschiedene Betriebsgebäude, darunter Lager- und Werkstatthallen, Büro- und Produktionshallen, eine Werkskantine, eine Buchdruckerei sowie Lagerflächen mit Tanks. Das Flint-Areal ist von Zäunen und Mauern umgeben und wird über Torzufahrten von der Gaugrafenstraße und Westerbachstraße erschlossen. Die Freiflächen sind größtenteils befestigt, während Begrünung nur in kleineren Bereichen vorhanden ist. Die Gaugrafenstraße und die Westerbachstraße bilden das übergeordnete Straßennetz, welches in den Spitzenstunden bereits gut ausgelastet ist. Der Regionalbahn / S-Bahn-Haltepunkt Rödelheim ist etwa einen Kilometer entfernt und das Plangebiet wird durch die Bushaltestelle "In der Au" in der Westerbachstraße mit zwei Buslinien (M55 und 56) im 10- bis 30-Minuten-Takt an den öffentlichen Verkehr angeschlossen. An den Geltungsbereich angrenzende Flächen Die an das Plangebiet angrenzenden Flächen bestehen überwiegend aus kleinen Grundstücken mit gewerblichen Nutzungen und Gebäuden von ein bis fünf Geschossen. Südlich der Westerbachstraße befinden sich ein Ausbildungszentrum, ein Lebensmitteldiscounter der Firma Aldi sowie Büro- und Verwaltungsgebäude. Westlich grenzen Parkplatzflächen und ein dreigeschossiges Bürogebäude an das Gebiet. Im Norden liegt eine kleinteilige, ein- bis zweigeschossige Wohnnutzung, was eine Gemengelage darstellt. Östlich grenzen Freiflächen und der Friedhof Rödelheim an. Planungsgrundlagen Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) Der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) stellt für den Geltungsbereich fast vollständig eine "Gewerbliche Baufläche, Bestand" dar. Ein kleiner Teilbereich im Norden des Plangebiets ist als "Gemischte Baufläche, Bestand" dargestellt. Im Süden des Plangebiets entlang der Westerbachstraße verläuft eine "Überörtliche Fahrradroute, Bestand". Die Westerbachstraße und die Gaugrafenstraße sind als "Sonstige regional bedeutsame Straßen, Bestand" dargestellt, der Westerbach ist als "Still- und Fließgewässer" dargestellt. Der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) legt mit der insgesamt etwa 4 ha großen als "Gewerbliche Baufläche, Bestand" dargestellten Fläche zugleich ein "Vorranggebiet Industrie und Gewerbe" fest. Die geplanten Festsetzungen zu einer Fläche für den Gemeinbedarf oder einem Sondergebiet lassen sich nicht aus der flächennutzungsplanbezogenen Darstellung "Gewerbliche Baufläche, Bestand" des RPS / RegFNP 2010 entwickeln. Ebenso entspricht diese Entwicklung nicht der regionalplanerischen Festlegung als "Vorranggebiet Industrie und Gewerbe" und liegt oberhalb der regionalplanerischen Darstellungsgrenze von 3 ha. Es werden daher sowohl die Beantragung einer Änderung von Darstellungen als auch die Beantragung einer Abweichung von Zielen der Raumordnung des RPS / RegFNP 2010 erforderlich. Die Beikarte 1 des RPS / RegFNP 2010 kennzeichnet ein flächiges Denkmal im Bereich der östlichen Plangebietsgrenze. Zudem wird im Gebiet an der Gaugrafenstraße inklusive der Grundstücke westlich und östlich der Gaugrafenstraße eine Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist, dargestellt. Die Beikarte 2 (Regionaler Einzelhandel) enthält für den Geltungsbereich keine spezifischen Festlegungen. Landschaftsplanung und Ökologie Landschaftsplan Gemäß Landschaftsplan des Regionalverbands FrankfurtRheinMain (mit Beschluss durch die Gemeindekammer des damaligen Umlandverbands Frankfurt vom 13.12.2000) wird das Plangebiet als bestehende Siedlungsfläche dargestellt. Landschaftsplanerische und ökologische Entwicklungsziele für das Gebiet sind Erhaltung und Erhöhung der Durchgrünung dieser Siedlungsflächen. Freiflächenplan Als ein integratives Instrument der gesamtstädtischen Freiraumplanung formuliert der Freiflächenentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main (FFEP vom 27.05.1999) die kommunalen freiraumplanerischen Zielvorgaben für das Plangebiet. Im FFEP ist die gesamte Fläche als Siedlungsfläche dargestellt; zum großen Teil als Fläche "mit Handlungsbedarf im Hinblick auf ein hohes Entsiegelungspotential" (Versiegelungsgrad über 90%). Im Norden des Plangebietes ist ein kleiner Teilbereich des Plangebiets als Fläche für eine geplante Siedlungserweiterung unter Berücksichtigung landschaftsplanerischer Grundsätze ausgewiesen. Klimaplanatlas Der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt am Main als fachliche Grundlage zur Beurteilung der klimatischen Situation im Stadtgebiet stellt das Plangebiet als bebaute Fläche mit einer moderaten, örtlich zur starken Überwärmung tendierenden klimaökologischen Wertigkeit dar. Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) Als Weiterentwicklung des Masterplans Industrie hat die Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021 mit § 7283 (M 151) das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm als städtebauliches Stadtentwicklungskonzept nach § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen. Das Programm dient als Orientierungsrahmen für die langfristige Entwicklung und Sicherung von Flächen für Industrie, Gewerbe und Handwerk und als Leitlinie für zukünftige Entscheidungen und Planungen. Innerhalb des Geltungsbereichs liegt die im GEP beschriebene Fläche 7.1 - Rödelheim West, die weit über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 949 hinausgeht. Laut GEP (Anlage 1) ist hier das Erhaltungs- und Entwicklungsziel "Gewerbe (emittierend)" vorgesehen, was vor allem Produktions-, Lager- und Werkstätten umfasst, während Büro- und Verwaltungsgebäude betriebszugehörig und untergeordnet sind. Mit ausnahmsweise zulässigen Nutzungen und Beherbergungsstätten soll restriktiv umgegangen werden. Die Anlage 4 des GEP sieht für die Sicherung und weiteren Entwicklung dieser gewerblichen Nutzung die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen vor. Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 949 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - wird von dem Erhaltungs- und Entwicklungsziel "Gewerbe (emittierend)" abgewichen. Mit dem vorgesehenen Bildungscampus für Handwerksberufe mit Internat wird jedoch der Handwerksstandort gezielt gestärkt und in Kooperation mit dem Handwerk weiterentwickelt (siehe auch unter Anlass, Erfordernis und Ziele der Planung). Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EZHK) 2018 Für eine gezielte, gesamtstädtische Einzelhandelsentwicklung hat die Stadt Frankfurt am Main 2018 ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) erarbeitet. Es wurde als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main mit dem Beschluss vom 04.03.2021, § 7287, beschlossen. Es handelt sich somit um einen Belang, welcher in der Abwägungsentscheidung im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen ist. Im Zentrum des EZHK steht insbesondere das Ziel im Vordergrund, Einzelhandel in die Zentren zu lenken und diese zu stärken. Einzelhandelsansiedlungen außerhalb der Zentren sollen nur in Einzelfällen ermöglicht werden (beispielsweise zur Sicherung der Nahversorgung oder Betriebe mit nicht-zentrenrelevantem Hauptsortiment). Besonders sensibel sind die fußläufigen Einzugsbereiche der Zentren (600-Meter-Schutzzonen), in denen keine Einzelhandelsansiedlungen größer als 400 m² erwünscht sind. Bestehende Unternehmen unterliegen grundsätzlich dem Bestandsschutz, so auch der bestehende Lebensmitteldiscounter der Firma Netto mit rund 780 m² Verkaufsfläche. Das Ziel des EZHK, nämlich der Schutz der zentralen Versorgungsbereiche, wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 949 berücksichtigt. Bebauungspläne Das Plangebiet liegt überwiegend außerhalb der Geltungsbereiche rechtsverbindlicher Bebauungspläne und ist daher im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 949 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - überlagert in seinem Geltungsbereich kleinere Teilbereiche von insgesamt fünf rechtsverbindlichen Bebauungsplänen: · F1770 (förmlich festgestellt: 06.03.1961) · F1638 (förmlich festgestellt: 09.11.1953) · F1834 BI1 (förmlich festgestellt: 16.10.1961) · NW24d Nr. 1 - Bahnhof Rödelheim - (Inkrafttreten: 03.10.1974) · Bebauungsplan Nr. 285 - Strubbergstraße (Inkrafttreten: 19.06.1984) Im Westen, Norden und Süden des Plangebiets setzen die oben genannten Fluchtlinienpläne Straßen- und Baufluchtlinien fest und definieren damit die vorhandenen Straßenverläufe und -breiten. Innerhalb der Geltungsbereiche der Fluchtlinienpläne kommt darüber hinaus § 34 BauGB zur Anwendung. Der Bereich des NW 24d Nr. 1 betrifft Teilbereiche der östlichen Grundstücke innerhalb des Plangebiets, die unmittelbar an eine Freifläche und den Friedhof Rödelheim anschließen. Hier ist jeweils ein Gewerbegebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8, einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 und einer Geschossigkeit von maximal zwei Vollgeschossen festgesetzt. Der Bebauungsplan Nr. 285 wird im Bereich der nördlichen Straßenverkehrsfläche (Westerbachstraße) überlagert. Für das Plangebiet wurde bereits am 22.09.2022 ein Aufstellungsbeschluss im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 942 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - gefasst, um die vorhandenen gewerblichen Nutzungen zu sichern. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 28.06.2023 bis 28.07.2023; die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand vom 14.03.2023 bis 14.04.2023 statt. Mit dem Bebauungsplan Nr. 949 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - wird - analog zum Bebauungsplan Nr. 946 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - ein weiterer Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 942 vorgezogen bearbeitet. Anlass, Erfordernis und Ziele der Planung Durch die Aufgabe der gewerblichen Nutzung durch die Firma Flint Group Immobilien Verwaltungs GmbH infolge betrieblicher Verkleinerungsabsichten und den anschließenden Flächenerwerb durch die Stadt Frankfurt am Main sowie die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main (HWK) wird das Ziel verfolgt, auf den betreffenden Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 949 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - einen Bildungscampus für Handwerksberufe mit Internat zu errichten. Auf dem neuen Bildungscampus in Frankfurt-Rödelheim sollen künftig die Philipp-Holzmann-Schule (berufliche Schule der Stadt Frankfurt am Main) sowie das Berufsbildungs- und Technologiezentrum der HWK angesiedelt werden. Im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 949 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 2 - das Erhaltungs- und Entwicklungsziel "Gewerbe (emittierend)" (vgl. Anlage 1, GEP) verfolgt. Ziel ist die langfristige Flächensicherung und -vorsorge für Gewerbe- und Industrieansiedlungen gemäß den Vorgaben des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP). Diesem Ziel wurde bereits mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Rechnung getragen. Anstelle gewerblicher Nutzungen wird die Entwicklung eines Bildungscampus mit gewerblich-technischer Ausrichtung vorgesehen. Da es sich um eine Standortentwicklung handelt, die in unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit einer gewerblichen und handwerksorientierten Nutzung steht, hält der Magistrat die vorliegende Abweichung in diesem Fall für ausnahmsweise vertretbar. Dazu grenzt der Standort räumlich an das bestehende Gewerbegebiet Rödelheim an, wodurch Synergien und betriebliche Kooperationen mit den ansässigen Unternehmen begünstigt werden. Durch die gemeinsame Entwicklung des Standortes mit der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main wird die Vertretung der gewerblichen Interessen auch zukünftig gesichert. Mit dem vorgesehenen Bildungscampus für Handwerksberufe mit Internat wird das Gewerbe in Frankfurt am Main gezielt gestärkt und der bestehende Gewerbestandort Rödelheim in Kooperation mit dem Handwerk langfristig weiterentwickelt. Angesichts aktueller Herausforderungen im Handwerk, wie dem Fachkräftemangel, steigenden Nachhaltigkeitsanforderungen und dem daraus resultierenden Bedarf an neuen pädagogischen Konzepten, steigen die Anforderungen an die berufliche Bildung spürbar. Stadt und Handwerkskammer verfolgen daher gemeinsam das Ziel, einen modernen Bildungsstandort mit einem zukunftsfähigen und vernetzten Bildungskonzept zu etablieren. Mit der vorgesehenen Planung werden ein zeitgemäßer Ausbildungsstandard gesichert, der Fachkräftenachwuchs gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft nachhaltig gefördert. Weiterhin ist der Standort für den geplanten vorgesehenen Bildungscampus für Handwerksberufe mit Internat im Gewerbegebiet Rödelheim West aufgrund seiner Lage besonders geeignet. Im Rahmen der handwerklichen Ausbildung sind dort auch Handwerkerhöfe und Werkstätten vorgesehen, sodass einerseits immissionsrechtlich relevante, gewerbeähnliche Tätigkeiten ordnungsgemäß ausgeübt werden können und andererseits der direkte Austausch sowie die Kooperation mit ortsansässigen Betrieben gezielt gestärkt wird. Durch das geplante Internat wird zugleich ein funktionaler Übergang zur schutzbedürftigen angrenzenden Wohnnutzung im Norden möglich. Unter Beachtung des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme werden hierfür im Zuge des Bebauungsplanverfahrens städtebaulich und immissionsschutzrechtlich tragfähige Lösungen entwickelt. Aus den zuvor genannten Gründen ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, die sowohl den Bedarfen des Bildungscampus für Handwerksberufe mit Internat als auch den Belangen des Gewerbes, des Einzelhandels, des Verkehrs sowie des Immissionsschutzes gerecht wird. Anlage _Lageplan (ca. 1,9 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 13.01.2026, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 191 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7165, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 61-00
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - 1. Bebauungsplan Nr. 950 - Südlich Mainzer Landstraße/Westlich in der Schildwacht hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 579 Ä - Südlich Mainzer Landstraße/Westlich in der Schildwacht 1. vereinfachte Änderung hier: Einstellung deM24.11.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.11.2025, M 192 Betreff: 1. Bebauungsplan Nr. 950 - Südlich Mainzer Landstraße/Westlich in der Schildwacht hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 579 Ä - Südlich Mainzer Landstraße/Westlich in der Schildwacht 1. vereinfachte Änderung hier: Einstellung des Verfahrens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.12.2020, § 6823 (M 153) I. 1 Für das Gebiet Südlich Mainzer Landstraße / Westlich In der Schildwacht in Frankfurt am Main - Griesheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 14.08.2025 zum Aufstellungsbeschluss. I. 2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden die Entwicklung von Einzelhandel und Gewerbe zu steuern. Ziel ist es den Einzelhandelsstandort zu ordnen und dabei eine wohnortnahe Grundversorgung sicherzustellen. Gewerbliche Flächen sollen entsprechend den Vorgaben des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms gesichert und entwickelt werden. Außerdem sollen Maßnahmen für eine nachhaltige, klimagerechte Stadtentwicklung berücksichtigt werden. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans nach § 8 (3) BauGB zu beantragen sowie beim Regierungspräsidium Darmstadt, Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen, einen Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 zu stellen. III. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 579 Ä - Südlich Mainzer Landstraße / Westlich In der Schildwacht - 1. vereinfachte Änderung - ist einzustellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I.: Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Das rund 21,5 ha umfassende Plangebiet liegt im Stadtteil Griesheim im Westen der Stadt Frankfurt am Main, unmittelbar an der Stadtteilgrenze zu Nied an der Bundestraße 40a. Das Plangebiet umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 579 - Südlich Mainzer Landstraße / Westlich In der Schildwacht. Überdies wird es um den zwischen Ernst-Wiss-Straße und In der Schildwacht liegenden Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans SW 24a Nr. 1 - Elektronstraße - erweitert, um eine einheitliche städtebauliche Entwicklung des Gesamtareals zu gewährleisten. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die Mainzer Landstraße im Norden, die Straße In der Schildwacht im Osten, die Lärchenstraße und die S-Bahn-Trasse zwischen Frankfurt und Wiesbaden im Süden sowie den Grünzug am "Lachegraben" im Westen. Bestand und städtebauliche Situation Im Westen des Stadtteils Griesheim hat sich zwischen der Mainzer Landstraße, der S-Bahn-Trasse und der Bundesstraße 40a ein durch Gewerbe und großflächigen Einzelhandel geprägtes Gebiet mit heterogener Bau- und Nutzungsstruktur entwickelt. Charakteristisch für das stark versiegelte, gering durchgrünte Quartier sind neben den großmaßstäblichen Rechenzentren und Verbrauchermärkten mit weitläufigen Stellplatzanlagen vor allem die zahlreichen Gebrauchtwagenhändler in kleinteiliger Struktur. Vereinzelt finden sich Lagerhallen, Büro-, Dienstleistungs- und Wohnnutzungen sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle und sportliche Zwecke, die sich durch unterschiedliche städtebauliche Körnigkeiten auszeichnen. Nördlich der Mainzer Landstraße schließt die aufgelockerte Wohnbebauung der Bizonalen Siedlung (Teil der Eberhard-Wildermuth-Siedlung, Griesheim-Nord) an das Plangebiet an. Prägend für die Siedlung sind die zweigeschossigen Reihen- und Mehrfamilienhäuser in Zeilenbauweise sowie der hohe Anteil an Grün- und Freiflächen. Der östlich an das Plangebiet angrenzende Bereich von Griesheim-Mitte zeichnet sich durch eine gemischte Nutzung aus Wohnen und Gewerbe (Kfz-Werkstätten, Handwerksbetriebe, Großhandel) aus. Südlich der Lärchenstraße befinden sich ein Secondhand-Warenhaus, ein großflächiger, gewerblich genutzter Parkplatz sowie ein Recyclingzentrum für Elektrogeräte. Auf der südlichen Seite der S-Bahn-Gleise erstreckt sich der ehemalige Industriepark Griesheim bis zum Main. Dort entsteht künftig Frankfurts größtes gemischtes Gewerbe- und Industriequartier, auch "Frankfurt Westside" genannt. Westlich, eingebettet zwischen Plangebiet und Bundesstraße, verläuft der Grünzug am "Lachegraben" mit einigen Freizeitgärten. Das Plangebiet ist über die unmittelbar westlich gelegene Bundesstraße 40a an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Die äußere Erschließung erfolgt hauptsächlich über die im Nordosten an die Mainzer Landstraße angebundene Straße In der Schildwacht. Zudem kann der aus Richtung Nied kommende Verkehr das Gebiet über die Lärchenstraße im Nordwesten erreichen und stadteinwärts in Richtung Griesheim wieder verlassen. Ein- und Ausfahren in entgegengesetzter Richtung sind hingegen nicht möglich. Die innere Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Straße An der Schelteich, die Lärchenstraße und die Ernst-Wiss-Straße. Das Plangebiet verfügt über eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). An der Mainzer Landstraße befindet sich die Straßenbahnhaltestelle "Jägerallee" mit den Linien 11 und 21, die das Plangebiet mit der Innenstadt und dem Hauptbahnhof (Regional- und Fernverkehr) verbinden. Zudem erschließt die Buslinie 52 das Plangebiet über drei Haltestellen und bietet über den Bahnhof Griesheim einen zusätzlichen Anschluss an das regionale S-Bahn-Netz. Planungsgrundlagen Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) Der Regionalplan Südhessen/Regionale Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) stellt das Plangebiet im nördlichen sowie zentralen Bereich als "Gemischte Baufläche, Bestand" (ca. 9,3 ha) und im südlichen Teil als "Gewerbliche Baufläche, Bestand" (ca. 12,2 ha) dar. Das gesamte Plan-gebiet ist zudem Bestandteil eines "Vorbehaltsgebiets für vorbeugenden Hochwasserschutz". Die im Norden gelegene Mainzer Landstraße ist als "örtliche Hauptverkehrsstraße, Bestand" dargestellt, die dort verlaufende Straßenbahntrasse als "regional bedeutsame Schienennahverkehrsstrecke, Bestand". In der Beikarte 1 des RPS/RegFNP 2010 sind innerhalb des Plangebiets mehrere Flächen gekennzeichnet, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. In der Beikarte 2 des RPS/RegFNP 2010 ist die im Plangebiet südlich der Mainzer Landstraße gelegene Einzelhandelsagglomeration auf Grundlage des regionalen Einzelhandelskonzepts als "Sonstiger Einzelhandelsstandort, Bestand" dargestellt. Das Zentrum von Griesheim "Alte Falterstraße" in etwa 1 km Entfernung vom Plangebiet ist als "zentraler Versorgungskern" dargestellt. Schutzgebiete und Schutzobjekte Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dem Hessischen Naturschutzgesetz (HeNatG) oder dem Hessischem Waldgesetz (HWaldG) kommen im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht vor. Das Plangebiet grenzt jedoch im Westen an den Grünzug am "Lachegraben". Dieser ist Teil der Landschaftsschutzgebietszone II "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" (12.05.2010). Der westliche Randbereich des Plangebiets befindet sich gemäß den Gefahrenkarten nach § 74 (2) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in einem Bereich, welcher durch ein Extremhochwasser (HQ extrem) des Mains betroffen wäre - also Hochwasser mit sehr niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit, das statistisch seltener als einmal in 100 Jahren auftritt. Nach den Regelungen des § 78b WHG ist die Fläche daher als sogenanntes Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten zu behandeln. Seveso-III-Richtlinie Südlich des Plangebiets jenseits der S-Bahn-Trasse befindet sich das Areal des ehemaligen Industrieparks Griesheim. Seit dem 01.01.2020 sind dort keine Betriebe mehr ansässig, die in den Anwendungsbereich der Seveso-III-Richtlinie fallen. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Werksfeuerwehr aufgelöst, womit auch für Betriebe mit einer fortgeltenden Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Produktion entfiel. Aktuell plant der Erbpachtnehmer in Abstimmung mit dem Magistrat eine Neuentwicklung des Areals, wobei keine Bestrebungen zu erkennen sind, dort erneut Störfallbetriebe anzusiedeln. Das ehemalige Industriepark-Areal ist Teil des Gebietes, für das die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 02.03.2023, § 2977, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 944 - Industriepark Griesheim - beschlossen hat. Die Planungen des Bebauungsplans Nr. 944 sehen vor, Störfallbetriebe im Sinne der Seveso-III-Richtlinie im gesamten Geltungsbereich auszuschließen. Es ergeben sich daher keine Hinweise darauf, dass das Plangebiet von potenziellen Gefahren im Sinne der Seveso-III-Richtlinie betroffen sein könnte. Bebauungspläne Der Bebauungsplan Nr. 579 - Südlich Mainzer Landstraße / Westlich In der Schildwacht, rechtsverbindlich seit dem 24.12.2002, setzt den Bereich zwischen der Mainzer Landstraße und der Straße An der Schelteich sowie das Grundstück im Zentrum des Plangebiets als Kerngebiete (MK) ohne Nutzungseinschränkungen fest. Die südlich angrenzenden Flächen sind als Gewerbegebiete (GE) ausgewiesen, die in mehrere Zonen mit jeweils differenzierten Nutzungsschwerpunkten gegliedert sind. Hinsichtlich des Nutzungsmaßes sieht der Bebauungsplan flächendeckend für alle Baugebiete eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 vor. Die festgesetzten maximalen Traufhöhen (TH) variieren je nach Lage zwischen 16 und 30 Metern. Die Erschließungsstraßen sind als öffentliche Verkehrs-flächen festgesetzt. In westlicher Verlängerung der Lärchenstraße sowie im Anschluss an die Straße An der Schelteich und die Ernst-Wiss-Straße sind Flächen festgesetzt, die mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit zu belasten sind. Der Bebauungsplan Nr. 579 wird durch den aufzustellende Bebauungsplan Nr. 950 vollständig überlagert. Der Bebauungsplan SW 24a Nr. 1 - Elektronstraße, rechtsverbindlich seit dem 21.06.1977, setzt für einen kleinen Teilbereich des Plangebiets zwischen Ernst-Wiss-Straße und In der Schildwacht ein Gewerbegebiet (GE) mit offener Bauweise, einer GRZ von 0,8 sowie einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 fest. Eine Besonderheit stellen die Baugrenzen dar, die im Gegensatz zum Bebauungsplan Nr. 579 nicht parallel zu den Erschließungsstraßen, sondern in Nord-Süd-Richtung verlaufen. Dieser Teilbereich des Bebauungsplans SW 24a Nr. 1 wird durch den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 950 überlagert. Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018 (EHZK) Für eine gezielte, gesamtstädtische Einzelhandelsentwicklung hat die Stadt Frankfurt am Main das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) 2018 erarbeitet. Es wurde von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss am 04.03.2021, § 7287, als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen, welches im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen ist. Das EHZK 2018 stuft den Bereich zwischen der Mainzer Landstraße und der Straße An der Schelt-eich sowie das zentral im Plangebiet gelegene Flurstück 117/28 als "Ergänzungsstandort Typ B" ein. Ergänzungsstandorte des Typs B zeichnen sich durch dezentrale Fachmarktagglomerationen mit Angebotsschwerpunkten sowohl in nahversorgungs- und zentrenrelevanten als auch in nicht-zentrenrelevanten Sortimenten aus, die eine gesamtstädtische und regionale Ausstrahlung besitzen. Die Entwicklungsempfehlung des EHZK 2018 sieht für den Ergänzungsstandort "Mainzer Landstraße" die Sicherung und zentrenverträgliche Weiterentwicklung in der Funktion als ergänzender Fachmarktstandort für großflächige, nicht-zentrenrelevante Einzelhandelsbetriebe vor. In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass nahversorgungs- und zentrenrelevante Angebote nicht ausgeweitet werden. Gleichzeitig ist es ein Ziel des EHZK 2018 die wohnungsnahe, fußläufig erreichbare Nahversorgung im gesamten Stadtgebiet zu verbessern. Dazu soll das Netz der zentralen Versorgungsbereiche durch integrierte Nahversorgungsstandorte ergänzt werden, die in ihrer Dimension die Grundversorgung in ihrem Einzugsbereich gewährleisten, die zentralen Versorgungsbereiche aber nicht gefährden. Zudem stellt das EHZK 2018 Bereiche innerhalb des Stadtgebietes dar, in denen Bebauungspläne zur Einzelhandelssteuerung aufgestellt werden sollen, um dort ganz oder in Teilbereichen je nach Erforderlichkeit Einzelhandel oder bestimmte Sortimente auszuschließen. Dies betrifft den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 950 vollständig. Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) Als Weiterentwicklung des am 28.01.2016, § 6727, beschlossenen Masterplans Industrie hat die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 04.03.2021, § 7283, das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm 2021 (GEP) als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen. Das GEP wurde zuletzt mit Beschluss vom 09.06.2022, § 1838, im Hinblick auf den Umgang mit Rechenzentren fortgeschrieben. Das Programm konkretisiert die Zielsetzungen der Stadtentwicklung zur Sicherung, Weiterentwicklung sowie Nutzung gewerblicher Bauflächen und regelt dabei die Ansiedlung unternehmensunabhängiger Rechenzentren im Stadtgebiet durch die räumliche Abgrenzung von Eignungs- und Ausschlussgebieten. Die westlich im Plangebiet gelegenen Gewerbeflächen definiert das GEP unter der Gebiets-Nr. 6.4.2 mit der Standorttypik "Datapark (emittierend)" als Eignungsgebiet. Gemäß den für diese Standorttypik definierten Erhaltungs- und Entwicklungszielen sollen die Flächen planungsrechtlich für unternehmensunabhängige Rechenzentren gesichert werden. Nachrangig sollen Flächen für Produktions-, Lager- und Werkstattnutzungen sowie betriebszugehörige, untergeordnete Büro- und Verwaltungsgebäude bereitgestellt werden. Ein restriktiver Umgang mit ausnahmsweise zulässigen Nutzungen und Beherbergungsstätten ist vorgesehen. Die übrigen Gewerbeflächen im östlichen Bereich des Plangebiets stellt das GEP unter der Gebiets-Nr. 6.4 mit der Standorttypik "Gewerbe (emittierend)" als Ausschlussgebiet für unternehmensunabhängige Rechenzentren dar. Der klassische Standorttyp "Gewerbe" soll in erster Linie nicht erheblich emittierenden Betrieben, insbesondere Produktions-, Lager- und Werkstätten, vorbehalten bleiben. Ergänzend sind Büro- und Verwaltungsgebäude vorgesehen, die in der Regel betriebszugehörig und untergeordnet sind. Mit störempfindlichen Nutzungen wie Beherbergungsstätten sowie ausnahmsweise zulässigen Nutzungen soll restriktiv umgegangen werden, um die Verträglichkeit des Standorts sicherzustellen. Zudem schlägt das GEP eine Reihe von Gebieten vor, für die Bebauungspläne mit dem Ziel der Sicherung und Entwicklung der gewerblichen Nutzung aufgestellt oder geändert werden sollen. Die im Plangebiet gelegenen Gewerbeflächen gehören dazu. Anlass, Erfordernis und Ziele Einzelhandel Die Einzelhandelsagglomeration entlang der Mainzer Landstraße stellt eine räumlich-funktionale Konzentration überwiegend großflächiger Einzelhandelsbetriebe dar. Das dort vorhandene umfangreiche und attraktive Warenangebot, das in hohem Maße nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente umfasst, führt zu einer hohen Kundenfrequentierung des peripher gelegenen Standorts. In der Vergangenheit waren damit spürbare Umsatzverlagerungen innerhalb der lokalen Einzelhandelsstruktur verbunden. Besonders im zentralen Versorgungsbereich "Griesheim" waren rückläufige Umsätze zu verzeichnen, die vermehrt zu Geschäftsaufgaben, Leerstand und - aufgrund städtebaulich unverträglicher Nachnutzungen - zu einer sukzessiven Abnahme der städtebaulichen Qualität führten. Zugleich erfüllen die bestehenden Nahversorgungsbetriebe im Plangebiet eine wichtige Versorgungsfunktion für die unmittelbar angrenzenden Wohngebiete von Griesheim-Nord und dem westlichen Teil von Griesheim-Mitte. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Planung den Zweck, die Einzelhandelsstruktur im Stadtteil durch gezielte Steuerung der Ansiedlung sowie Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben zu stabilisieren und damit die wohnortnahe Grundversorgung der Bevölkerung langfristig sicherzustellen. Grundsätzlich gilt, den frequenzstarken Einzelhandel mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Angeboten in den zentralen Versorgungsbereichen und integrierten Nahversorgungsstandorten zu konzentrieren, während an der Stadtperipherie vorrangig Fachmärkte mit flächenintensiven Sortimenten angesiedelt werden sollen, die in den zentralen Lagen nicht realisierbar sind. Unter Zugrundelegung des EHZK 2018 ist einerseits vorgesehen, am Ergänzungsstandort "Mainzer Landstraße" die Ausweitung nahversorgungs- und zentrenrelevanter Konkurrenzangebote zu verhindern, um negative Auswirkungen in Form von Funktionsstörungen auf das Zentrum Griesheim und die integrierten Nahversorgungsstandorte zu vermeiden. Andererseits soll durch Sicherung sowie Standortoptimierung der bestehenden Nahversorgungsbetriebe die Versorgungsfunktion für die angrenzenden Siedlungsbereiche gewährleistet und die fußläufige Erreichbarkeit verbessert werden. Zur planungsrechtlichen Umsetzung ist die Ausweisung von Sondergebieten (SO) für großflächigen Einzelhandel mit differenzierten Nutzungsschwerpunkten vorgesehen. Damit weicht die Planung von der Zielsetzung des EHZK 2018 ab, die dezidiert städtebaulich integrierte Nahversorgungsstandorte zur Ergänzung der zentralen Versorgungszentren vorsieht. Art und Umfang der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten in den geplanten SO-Gebieten wird daher im weiteren Verfahren geprüft. Gewerbe Das überwiegend gewerblich geprägte Plangebiet ist einem zunehmenden Transformationsdruck ausgesetzt. Neben kontinuierlichen Investitionen im Einzelhandel gewinnt der Standort verstärkt an Bedeutung für die Ansiedlung großmaßstäblicher, unternehmensunabhängiger Rechenzentren. Aufgrund der außerordentlichen Flächennachfrage und der damit einhergehenden Bodenpreissteigerungen kommt es vermehrt zu Verdrängungseffekten gegenüber Nutzungen, die auf Gewerbeflächen angewiesen sind. Zudem kann sich eine unzureichende gestalterische Einbindung der großvolumigen Rechenzentren negativ auf das Stadtbild auswirken. Hervorzuheben ist auch der erhebliche Energiebedarf der Rechenzentren, der die örtliche Strominfrastruktur vor große Herausforderungen stellt. Die daraus resultierende hohe Entwicklungsdynamik erfordert die planungsrechtliche Steuerung konkurrierender Nutzungen, um Verdrängungseffekte zu minimieren und die Zukunftsfähigkeit des Standorts mit Blick auf eine diversifizierte Wirtschaftsstruktur sicherzustellen. Das wesentliche Ziel der Planung im Hinblick auf Gewerbe besteht dementsprechend in der Sicherung und Fortentwicklung der bestehenden Gewerbeflächen, insbesondere für emittierende und kleinstrukturierte Betriebe. Dem Umnutzungsdruck sowie Bodenspekulationen im Gebiet soll durch klare Regelungen wirksam entgegengewirkt werden. Die etablierten Standorte für unternehmens-unabhängige Rechenzentren sollen gemäß GEP erhalten bleiben. Daraus resultierend wird ein teilweiser Ausschluss beziehungsweise eine gezielte Gliederung konkurrierender Nutzungen, vornehmlich von Rechenzentren, Einzelhandelsbetrieben sowie störempfindlichen Nutzungen, angestrebt. Darüber hinaus ist im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung vorgesehen den Umweltbelangen, insbesondere dem Klimaschutz und der Klimaanpassung, angemessen Rechnung zu tragen. Im Rahmen der planungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten werden unter anderem Maßnahmen zur Begrünung und Entsiegelung, zur Regenwasserbewirtschaftung, zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen sowie zur Verbesserung der Quartiersdurchwegung und der Freiraumanbindung geprüft. Zu II.: Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens beabsichtigte Festsetzung eines Sondergebiets (SO) für großflächigen Einzelhandel außerhalb der gebietsscharf dargestellten Versorgungskerne und zentralen Versorgungsbereiche lässt sich nicht aus den flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen des RPS/RegFNP 2010 entwickeln. Trotz der angestrebten zentrenverträglichen Sicherung und Weiterentwicklung der gewachsenen Einzelhandelsagglomeration und der damit verbundenen Reduzierung der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Verkaufsflächen stehen die regionalplanerischen Vorgaben zur Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe, insbesondere die Ziele 3.4.3-2 und 3.4.3-4 des RPS/RegFNP 2010 im Hinblick auf Betriebsverlagerungen, der Planung teilweise entgegen. Vor diesem Hintergrund sind die Beantragung einer Änderung von den Darstellungen und eines Abweichungsverfahrens von den Zielen der Raumordnung des RPS/RegFNP erforderlich. Parallel dazu wird auch die Aufnahme der gewünschten Änderungen von Darstellungen und Festlegungen in das laufende Verfahren zur Neuaufstellung des RPS/RegFNP angestrebt. Zu III.: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 23.02.2006 den Beschluss § 10919 zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 579 - Südlich Mainzer Landstraße / Westlich In der Schildwacht - mit dem Ziel gefasst, die verbrauchernahe Versorgung, insbesondere die zentrale Geschäftslage "Alte Falterstraße" in Griesheim, durch den Ausschluss großflächiger Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels in den westlich gelegenen Kerngebietsflächen (MK) entlang der Mainzer Landstraße zu schützen. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020, § 6823, wurde der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung Nr. 579 Ä auf alle Kerngebiete (MK) des Bebauungsplans Nr. 579 erweitert und zugleich die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unter Zugrundelegung des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts konkretisiert. Ziel war es, in der dezentralen Einzelhandelsagglomeration entlang der Mainzer Landstraße zentrenrelevanten Einzelhandel gemäß der Frankfurter Sortimentsliste auszuschließen, um somit den Kaufkraftabfluss aus den zentralen Versorgungsbereichen zu mindern. Das Ziel der Steuerung des großflächigen Einzelhandels im Plangebiet bleibt grundsätzlich bestehen. Ergänzend dazu ergibt sich aufgrund des anhaltenden Umnutzungsdrucks durch konkurrierende, bodenpreissteigernde sowie störempfindliche Nutzungen die Notwendigkeit, die Gewerbeflächen dauerhaft zu sichern und räumlich-funktional zu gliedern. Vor dem Hintergrund dynamischer Entwicklungen im Einzelhandels- und Gewerbesektor sowie veränderter städtebaulicher und stadt-entwicklungspolitischer Rahmenbedingungen werden die allgemeinen Zielvorstellungen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Im Sinne einer einheitlichen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets sowie zur Gewerbeflächensicherung soll daher der neu aufzustellende Bebauungsplan Nr. 950 den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 579 sowie den bislang nicht einbezogenen Teilbereich des Bebauungsplans SW 24a Nr. 1 umfassen. Das Bebauungsplan-Änderungsverfahren Nr. 579 Ä wird in Folge eingestellt. Anlage _Lageplan (ca. 3,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 153 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 192 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 13.01.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; Linke (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF; Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7166, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 61-00
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Bestellung der Prüfer für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am MainM24.11.2025
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.11.2025, M 193 Betreff: Bestellung der Prüfer für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5692 (M 183) Auf Vorschlag der Betriebskommission des Eigenbetriebs wird die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hanauer Landstraße 115 60314 Frankfurt am Main als Prüferin für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main bestellt. Begründung: A. Zielsetzung Der gemäß § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 7 EigBGes schlägt die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird. B. Alternativen Keine C. Lösung Durch die Stadtkämmerei, Beteiligungsmanagement, wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung fünf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert und die Angebote ausgewertet. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Prüfung beinhaltet: · Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften · Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Fragenkatalog gemäß IDW PS720) · Prüfung der Bezüge der Geschäftsführer und der leitenden Angestellten sowie die Kommentierung der Erfüllung der Zielwertvereinbarungen der Betriebsleiter · Ausführlicher Erläuterungsteil zum Jahresabschluss, wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war · Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main Die Leistungen umfassen auch die Teilnahme der Prüfer an der Sitzung der Betriebskommission, in der der Jahresabschluss zur Beschlussfassung vorgelegt wird und Berichterstattung über die wesentlichen Prüfungsergebnisse einschließlich Kommentierung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2025 werden zu einem Honorar einschließlich Nebenkosten von voraussichtlich 48.937,00 EUR netto bzw. 58.235,03 EUR inkl. Mehrwertsteuer (gemäß Angebot BDO AG von 2023 44.388,00 EUR netto bzw. 52.821,72 EUR inklusive Mehrwertsteuer plus einer Steigerung von 5% pro Jahr) erbracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.12.2024, M 183 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7167, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 90-31
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Einführung eines Kinder- und Jugendparlaments in FrankfurtNR24.11.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2025, NR 1450 Betreff: Einführung eines Kinder- und Jugendparlaments in Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung richtet ein Frankfurter Kinder- und Jugendparlament sowie lokale Kinder- und Jugendräte in den Ortsbezirken ein. 2. Das Kinder- und Jugendparlament vertritt die Interessen Frankfurter Kinder und Jugendlicher zwischen 10 und 17 Jahren und erhält das Recht, Anträge und Anfragen an die Stadtverordnetenversammlung zu richten sowie Stellungnahmen zu jugendrelevanten Themen abzugeben. 3. Der Magistrat wird beauftragt, eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung einzurichten, die Fördermittel akquiriert, die Konzeptentwicklung begleitet und als Geschäftsstelle fungiert. Die Wahlen finden digital und barrierearm statt. 4. Das Parlament erhält ein eigenes Budget zur Durchführung eigener Projekte sowie eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder. 5. Eine Evaluation erfolgt im dreijährigen Turnus. Begründung: Frankfurter Jugendliche wollen mitreden und Verantwortung übernehmen. Mit dem Kinder- und Jugendparlament schaffen wir eine verbindliche Struktur, um ihre Interessen in der Stadtpolitik hörbar zu machen. Das stärkt demokratische Teilhabe, politische Bildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.11.2025, NR 1426 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 26.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 2 GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 SPD und Linke gegen CDU und fraktionslos (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1448 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1450 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU und AfD (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, AfD und fraktionslos (= Zustimmung) zu 3. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, AfD und fraktionslos (= Zustimmung) 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1426 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1448 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage NR 1450 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Kenntnis) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Kenntnis) 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Zustimmung); FDP (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/Linke und BFF gegen FDP (= Zustimmung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1426 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Annahme mit Maßgabe der Vorlage NR 1448) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1448) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (NR 1426 und NR 1448 = Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1450, NR 1450 = Annahme) ÖkoLinX-ELF (NR 1426 = Annahme) FRAKTION (NR 1426 = Annahme, NR 1448 und NR 1450 = Ablehnung) Gartenpartei(NR 1426, NR 1448 und NR 1450 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1426 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1448, NR 1448 = Annahme, NR 1450 = Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1426 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE, SPD und Linke (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1426 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. a) Die Vorlage NR 1450 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1426 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. a) Die Vorlage NR 1450 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und 1 BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE uns SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1426 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1448), SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1450) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1448) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (NR 1426 = Annahme) 43. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1448 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF zu 2. 1 CDU, 2 GRÜNE und SPD gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 CDU und BFF (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung 2 CDU und BFF 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); dFfm und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, CDU, Linke und dFfm gegen FDP und fraktionslos (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 13 am 02.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1426 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 3 CDU und BFF gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. 1 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen 3 CDU (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen FDP (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1448 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1450 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke und BFF (= Ablehnung) zu 2. WBE, CDU, GRÜNE und FDP gegen Linke, SPD und BFF (= Ablehnung) zu 3. 4 WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen Linke und BFF (= Ablehnung; 1 WBE und CDU (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme) zu 3. GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und Volt (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE und SPD gegen CDU und Volt (= Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 3. CDU und SPD gegen FDP und Volt (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Telyakar, Fischer, Grote, Yildiz, Dalhoff, Dr. Langner, Krzelj, Schneider, Wehnemann, Ditfurth, Baumann, Arslaner und Fuchs dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme mit Maßgabe der Vorlage NR 1448), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1450), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung), Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1448) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1450) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= unter Hinweis auf die Vorlage NR 1448) und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen CDU und FDP (= Zustimmung); fraktionslos (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen CDU und FDP (= Zustimmung); fraktionslos (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1426 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1448 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage NR 1450 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1426 wird unter Hinweis auf die Vorlagen NR 1448/25 und NR 1450/25 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1448 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1450 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Annahme); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6950, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 00-34-29
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Maßnahme zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs in der Straße Am GansbühelOAOB 1124.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.11.2025, OA 581 entstanden aus Vorlage: OF 799/11 vom 10.11.2025 Betreff: Maßnahme zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs in der Straße Am Gansbühel Vorgang: OA 667/94 OBR 11; F 435/07; V 481/07 OBR 11; ST 1857/07; OM 2222/08 OBR 11; ST 1055/08; OM 2270/13 OBR 11; ST 1328/13; OM 1043/16 OBR 11; ST 614/17; OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; OM 4750/23 OBR 11; ST 638/24; OM 6461/25 OBR 11; ST 971/25 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Konstanzer Straße/Jakobsbrunnenstraße/ Am Gansbühel in der Einfahrt zur Straße Am Gansbühel einen Modalfilter als Busschleuse einzurichten. Dieser soll gewährleisten, dass nur noch der ÖPNV passieren kann und der Individualverkehr ausgeschlossen wird. Um ein verbotenes Einfahren in die Straße über die Ausfahrt der Gegenverkehrsspur präventiv zu unterbinden, ist an dieser Stelle die Straße mit baulichen Maßnahmen so zu verschließen, dass eine Durchfahrt mit dem Pkw nicht mehr möglich ist. Eine Durchfahrt per Fahrrad soll weiterhin gewährleistet sein. Am Ende der Sackgasse sollen in diesem Zuge Parkplätze eingerichtet werden. Begründung: Seit 1994 versucht der Ortsbeirat kontinuierlich, den Durchgangsverkehr in einer kleinen, parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Anliegerstraße zu verhindern. Wegen der engen Fabrikbauweise, viel zu schmaler Gehwege und schlechter Straßenführung ist der Verkehr dort problematisch. Hinzu kommt, dass die Straße einen rechtwinkligen Verlauf aufweist. An dieser kurvigen, rechtwinkligen Stelle ist es aufgrund eingeschränkter Sichtverhältnisse besonders gefährlich für Fußgänger und den Gegenverkehr. Trotz Durchfahrtsverbot für den Individualverkehr fahren viele Fahrzeuge in die Straße, weil sie der dort verkehrenden Buslinie 44 folgen. Täglich missachten Fahrer von Pkws, Lkws und Motorrädern rund um die Uhr das Durchfahrtsverbot. In mehreren Stadtteilen Frankfurts gibt es bereits unterschiedliche Versionen von Modalfiltern/Busschleusen, die den öffentlichen Nahverkehr passieren lassen und gleichzeitig die Durchfahrt des Individualverkehrs verhindern. Eine Modalfilter-Lösung hat sich, beispielsweise im Grüneburgweg, bereits bewährt. Quelle: adfc, Grüneburgweg/Feldbergstraße/Wolfsgangstraße - Modalfilter meistern auch komplexe Kreuzungsbereiche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.09.2007, F 435 Auskunftsersuchen vom 24.09.2007, V 481 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2007, ST 1857 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2008, OM 2222 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2008, ST 1055 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM 2270 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1328 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 614 Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 971 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 03.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 581 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage OA 581 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7183, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 32-1
OAOB 11Anregung OrtsbeiratVorschlag eines Ortsbeirats an die Stadtverordnetenversammlung. Wird in Ausschüssen beraten und kann übernommen, abgelehnt, zur Prüfung überwiesen oder direkt der Verwaltung zugeleitet werden. - Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Stadtteil gegen RassismusOFOB 1024.11.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2025, OF 1176/10 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Stadtteil gegen Rassismus Der Ortsbeirat möge beschließen: In den Stadtteilen Eckenheim, Preungesheim, Frankfurter Berg, Berkersheim und Bonames des Ortsbeiratsbezirks 10 werden an den zentralen Zufahrtsstraßen in den jeweiligen Stadtteil bestehende Ortsschilder erweitert bzw. Hinweisschilder neu errichtet, die neben der Bezeichnung des Stadtteils auch den Schriftzug: "Stadtteil gegen Rassismus" tragen. Die zu diesem Zweck ggf. notwendigen Sondergenehmigungen nach Verkehrsordnungsrecht werden erteilt und die benötigten Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt am Main eingestellt. Begründung: Ende 2012 setzten die Menschen in Rödelheim anlässlich der im vorherigen Jahr bekannt gewordenen rechtsradikalen Mordserie des NSU ein sichtbares Zeichen gegen Rassismus und rechten Terror. Am Hausener Weg wurde das erste Hinweisschild "Rödelheim - Stadtteil gegen Rassismus" errichtet. Der zuständige Ortsbeirat 7 hatte zuvor einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ende 2015 kamen drei weitere Hinweisschilder hinzu. Damals wie heute ist es anlässlich des Erstarkens rechten Gedankenguts und rechter Gewalt wichtig Stellung zu beziehen gegen Rassismus, Antisemitismus und neonazistische Hetze. Das Ortsschild Stadtteil gegen Rassismus symbolisiert die Verpflichtung von Bürger*innen im jeweiligen Stadtteil, sich einzumischen, wenn Rassismus im öffentlichen Raum sichtbar wird und aktiv für ein gemeinsames, respektvolles Zusammenleben aller im Stadtteil vertretenen Kulturen und Religionen einzutreten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 53 2025 Die Vorlage OF 1176/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und AfD
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Haushalt 2026 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Jugendhilfe an Schulen und GrundschulenOFOB 1024.11.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2025, OF 1177/10 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Jugendhilfe an Schulen und Grundschulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zuweisung und Stellenbemessung von Mitarbeiter*innen im Bereich Jugendhilfe an Schulen im Ortsbeirat 10 wird ausgeweitet. Die Anzahl zusätzlicher Stellen im Bereich Jugendhilfe an den Schulen soll neben der Schulgröße und Anzahl der Schüler*innen auch nach dem Sozialindex des Einzugsgebietes der jeweiligen Schule bemessen werden. An allen Schulen im Ortsbeirat 10 wird eine Jugendhilfe eingerichtet. Die dafür notwendigen Mittel werden im Haushalt 2026 bereitgestellt. Begründung: Jugendhilfe an Schulen bildet einen wichtigen Baustein zur Verbesserung von Bildungschancen, gerade von strukturellen Benachteiligungen betroffenen Schüler*innen. Mit der Stärkung der Jugendhilfe an Schulen werden Benachteiligungen mit Hilfe von Schulsozialarbeit abgebaut. Dabei muss sich die Anzahl der Schulsozialarbeiter*innen nicht nur nach der Größe der Schule und Anzahl der Schüler*innen richten, sondern auch nach dem Sozialindex des Einzugsgebietes der jeweiligen Schule. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 54 2025 Die Vorlage OF 1177/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff den Wortlaut "Jugendhilfe an Schulen und Grundschulen" erhält und im Tenor jeweils nach dem Wort "Schule" die Worte "und Grundschule" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stadtteilküche für den Ortsbezirk 10OFOB 1024.11.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2025, OF 1178/10 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stadtteilküche für den Ortsbezirk 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt eröffnet und betreibt in Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Aktiven eine öffentliche Küche für Alle im Rahmen der Erklärung von "Milan Urban Food Policy Pact" in Eckenheim und Preungesheim. Hierfür werden von der Stadt geeignete Räumlichkeiten angemietet. Angeboten werden soll gesundes Essen mit einem hohen Bio-Anteil und regional produzierten Lebensmitteln, wobei mindestens ein Mittag- und Abendessen für 1,50 Euro angeboten wird. Begründung: Durch steigende Lebensmittelpreise und die allgemeine Inflation ist es für viele Menschen in Frankfurt finanziell nicht möglich vorhandene gastronomischen Angebot zu besuchen. Stattdessen müssen Einkäufe genau kalkuliert werden und das Geld reicht nicht für eine gesunde, ausgewogene Ernährung. Eine städtische Stadtteil-Kantine, mit niedrigen Essenspreisen würde es den Menschen ermöglichen, trotz geringer finanzieller Mittel sich einerseits gesund zu ernähren und andererseits nicht auf die Erfahrung des "Essensgehens" zu verzichten. Gemeinsames Essen hierbei auch für den Erhalt von sozialen Kontakten und der gesellschaftlichen Teilhabe von erheblicher Bedeutung ist. Um ein solches Angebot in Eckenheim und Preungesheim realisieren zu können und es allen Bewohner*innen zu ermöglichen daran teilzuhaben, braucht es geeignete Räumlichkeiten. Hierfür würde sich z.B. der Frankfurter Verband in Eckenheim und der StadtRaum Preungesheim in Preungesheim sowie die Kirchengemeinden anbieten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 55 2025 Die Vorlage OF 1178/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ein Kleinstsupermarkt für das Gutleutviertel?OFOB 124.11.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2025, OF 1811/1 Betreff: Ein Kleinstsupermarkt für das Gutleutviertel? Vorgang: NR 1394/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: In NR 1394 hatte sich die Stadtverordnetenversammlung dafür ausgesprochen, dass der Magistrat sich für die Ansiedlung von "digitalen Kleinstsupermärkten" einsetzen soll. Dies vorangeschickt fordern wir den Magistrat auf, zu prüfen und berichten, inwiefern ein Kleinstsupermarkt im Gutleutviertel im Umfeld der Gutleutstraße zwischen Camberger Brücke und Erntestraße umsetzbar wäre. ob ein solcher Kleinstsupermarkt beispielsweise auf der Fläche der zukünftigen Interimspielstätte für das Schauspielhaus eingerichtet werden kann. Begründung: Die Nahversorgung ist im westlichen Gutleutviertel noch einige Zeit unzufriedenstellend. Auf der Gutleutstraße sind mit den Hausnummern 285-291 einige neue Gebäude entstanden und der Bedarf an Nahversorgung ist damit weiter gestiegen. Mit der Ansiedlung der Interimspielstätte für das Schauspiel wird zudem zukünftig einige "Laufkundschaft" im Viertel erwartet. In Hessen bietet u.a. der Anbieter Teo aus Fulda derartige digitale Kleinstsupermärkte an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.11.2025, OF 1791/1 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.10.2025, NR 1394 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1811/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7775 2025 1. Die Vorlage OF 1791/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1811/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Ziffer "3. es gewährleistest sein muss, dass beim Anbieter keine Sonntagsarbeit entsteht." ergänzt wird. Abstimmung: zu 2. Ziffer 1. und 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Haushalt 2026 Einstellung des Geldes für die Planung der Sporthalle im Baugebiet „Südlich am Riedsteg"OFOB 1324.11.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2025, OF 222/13 Betreff: Haushalt 2026 Einstellung des Geldes für die Planung der Sporthalle im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, ausreichende Mittel für die Planung einer Sporthalle im Neubaugebiet "Südlich am Riedsteg" in den Haushalt 2026 einzustellen. Begründung: Laut Bebauungsplan wird im Neubaugebiet "Südlich am Riedsteg" die Sporthalle für Nieder-Erlenbach errichtet. Um den als Lärmschutz dienenden Bau auch wirklich bauen zu können, ist es von großer Bedeutung das Geld für die Planung in den Haushalt 2026 aufzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 13 am 02.12.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 103 2025 Die Vorlage OF 222/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 13Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Haushalt 2026 Installation einer sensorgesteuerten LED-Beleuchtung auf dem Radweg zwischen NiederErlenbach und NiederEschbachOFOB 1324.11.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2025, OF 223/13 Betreff: Haushalt 2026 Installation einer sensorgesteuerten LED-Beleuchtung auf dem Radweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, ausreichende Mittel für die Installation einer sensorgesteuerten Beleuchtung auf dem Radweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach in den Haushalt 2026 einzustellen. Begründung: Der Radweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach sollte beleuchtet sein, um die Nutzung in den Abendstunden, aber auch in der dunklen Jahreszeit zu ermöglichen. Der Radweg ist eine wichtige Schulwegverbindung von Nieder-Erlenbach an die weiterführende Otto-Hahn-Schule und die U-Bahnstation in Nieder-Eschbach und andersherum zur weiterführenden Anna-Schmidt-Schule. Eine Beleuchtung würde gewährleisten, dass der Radweg auch im Herbst und Winter und in den Abendstunden genutzt werden kann. Dies wäre außerdem ein wichtiger Beitrag für die Nahmobilitätsinfrastruktur in den Stadtteilen Die Beleuchtung könnte bedarfsgerecht erfolgen, also geht erst an, wenn sich ein Radfahrer oder Fußgänger nähert. Ggf. kann die Beleuchtung mit Fotovoltaik betrieben werden (vgl. beispielhaft den Rad- und Fußweg zwischen Gronau und der Kernstadt Bad Vilbel). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 13 am 02.12.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 104 2025 Die Vorlage OF 223/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
OFOB 13Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Rödelheimer Nikolausmarkt auch im Jahr 2025 unterstützenOFOB 724.11.2025
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2025, OF 583/7 Betreff: Rödelheimer Nikolausmarkt auch im Jahr 2025 unterstützen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E160/24, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), die Durchführung des Rödelheimer Nikolausmarktes am 29.11.2025 mit einer Summe von 2000,- Euro zu unterstützen. Begründung: Nach dem Erfolg des vergangenen Jahres findet der Rödelheimer Nikolausmarkt auch in diesem Jahr wieder auf dem Arthur-Stern-Platz statt. Insgesamt wird es 15 Stände von Mitgliedern des Rödelheimer Vereinsrings geben. Die Ausgaben dafür belaufen sich auf 4.900 €, während mit Einnahmen durch die Standgebühren in Höhe von 1.200 € zu rechnen ist. Einen Antrag an das Kulturamt zur Unterstützung des Rödelheimer Nikolausmarktes aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" hat der Rödelheimer Vereinsring bereits gestellt. Dies befürwortet der Ortsbeirat ausdrücklich. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Initiative OI 121 2025 Die Vorlage OF 583/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 71 Zuschüsse an Einrichtungen der Jugendarbeit Investitionen für den Kinderverein Kalbach e. V.OFOB 1224.11.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2025, OF 647/12 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 71 Zuschüsse an Einrichtungen der Jugendarbeit Investitionen für den Kinderverein Kalbach e. V. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Kinderverein Kalbach e. V. werden für Investitionen in die Kinder- und Jugendarbeit Mittel von bis zu 10.000,- € zur Verfügung gestellt. Hieraus sollen insbesondere finanziert werden: - Neue Büchertische und Bestuhlung für die Kinderbuchmesse in der Alten Turnhalle (ca. 4.000 €) - Laptop und Beamer für das "Bilderbuchkino" (ca. 1.500 €) - Lesesofas und ein zweiter Schreibtisch für die Kinderbücherei (ca. 2.000 €) - Regale für das Archiv der Bücherei und den Container an der Alten Turnhalle (ca. 1.000 €) - Bücher und digitale Medien für die Kinderbücherei (ca. 1.500 €) Begründung: Der Kinderverein Kalbach e. V. setzt sich seit über 40 Jahren für das Wohl aller Kinder und Familien im Stadtteil Kalbach-Riedberg und darüber hinaus ein. In Kalbach-Riedberg betreibt er aus eigenen Mitteln seit 1987 eine Kinderbücherei, die kostenlos und öffentlich zugänglich ist - unabhängig davon, ob die Kinder und Eltern Mitglieder des Vereins sind oder nicht. Sie verfügt über einen Medienbestand von über 4.500 Büchern und Digitalmedien, die über einen Online-Katalog erfasst und recherchierbar sind und in den Räumlichkeiten der Bücherei im Alten Rathaus in Kalbach ausgeliehen werden können. Über die Buchausleihe hinaus engagiert sich die Kinderbücherei mit einer Fülle von Aktivitäten zur Leseförderung, die in Frankfurt und auch bundesweit einmalig sind. So veranstaltet das Büchereiteam unter anderem Bücherflohmärkte, Hörbuchnächte sowie Bilderbuchkinos für die Kleinsten, und sie ist maßgeblich an der Organisation und Durchführung der alljährlichen "Kalbacher Klapperschlange" beteiligt, dem ersten Kinderbuch-Literaturpreis in Deutschland mit einer reinen Kinderjury. Die Angebote der Kinderbücherei wurden auch im Jahr 2024 wieder hervorragend angenommen, was die beachtlichen Zahlen von 8.269 Ausleihen und 62 Neuanmeldungen belegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 119 2025 Die Vorlage OF 647/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Lärmschutzwall A 5 jetzt!OFOB 1224.11.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2025, OF 649/12 Betreff: Lärmschutzwall A 5 jetzt! Der Magistrat wird gebeten, umgehend die in ST 1854 erwähnten Prüfungen zur Errichtung eines Lärmschutzwalls entlang der A5 im Bereich Kalbach-Riedberg nach gültigem Bebauungsplan 840 abzuschließen und die baurechtlichen Voraussetzungen zu beschaffen, um den von der Autobahn GmbH in Aussicht gestellten Bau zu beginnen. Neben etwaig überschüssigem Aushub des Riederwaldtunnels sollen hierzu ggf. auch andere Quellen von Erdaushub herangezogen werden. Begründung: Über Jahre hinweg wurde seitens der Stadt Frankfurt bei Fragen zum Lärmschutzwall entlang der A5 immer wieder auf offene Planungen seitens der Autobahn GmbH (bzw. früher Hessen Mobil) verwiesen. Erfreulicherweise hat die Autobahn GmbH nun in ST 1854 klargestellt: "Die im weiteren Bauablauf anfallenden und diesbezüglich geeigneten und verwertbaren Überschussmassen könnten dann zur Schüttung der Erdwälle an der A5 im Bereich Kalbach Verwendung finden." Die weiteren Genehmigungen lägen in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt - eine Aussage, der der Magistrat in dieser Stellungnahme auch nicht widerspricht. Somit blickt der Ortsbeirat 12 nun hoffnungsvoll auf die baldige Umsetzung des bereits vor 10 Jahren dem Ortsbeirat vorgestellten Lärmschutzwalls. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 11 Die Vorlage NR 649/12 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung OA 585 2025 Die Vorlage OF 649/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor dem Wort "Prüfungen" die Worte "naturschutz- und wasserrechtlichen" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Straßenschild Nelly-Sachs-PlatzOFOB 1224.11.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2025, OF 652/12 Betreff: Straßenschild Nelly-Sachs-Platz Der Magistrat wird gebeten, den Nelly-Sachs-Platz durch ein Straßenschild kenntlich zu machen. Der Ortsbeirat schlägt vor, dies durch ein (idealerweise mittig angebrachtes) Schild an der Straßenlaterne mitten auf dem Platz (siehe Skizze) umzusetzen um so den Platzcharakter zu unterstreichen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Bislang weist kein Schild auf den Namen des Platzes hin. Dies fiel im November auf im Rahmen einer Veranstaltung zur Geschichte von verfolgten Personen und Personen des Widerstands auf. Die Platzierung in Platzmitte erscheint besonders geeignet, um den Platzcharakter zu unterstreichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 652/12 wurde zurückgezogen.
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nachtruhe für MähroboterOFOB 1224.11.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2025, OF 655/12 Betreff: Nachtruhe für Mähroboter Der Magistrat wird gebeten, wie in anderen deutschen Städten schon geschehen, auch für Kalbach-Riedberg mit seinen vielen Gärten eine Nachtruhe für Mähroboter einzuführen, welche sowohl Kleintiere in Gärten schützt als auch Anwohnerinnen und Anwohner vor vermeidbarer Ruhestörung bewahrt. Diese möge die Dämmerung mit einschließen und somit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang dauern, was sich in vielen smarten Geräten bereits so einstellen lässt. Eine Kampagne z. B. mit Plakaten und in sozialen Medien soll über die Hintergründe einer solchen Regelung aufklären. Begründung: Mähroboter in der Dunkelheit stellen für Kleintiere eine Gefahr dar und können gerade in lauen Sommernächten auch den Schlaf von Nachbarinnen und Nachbarn stören. Der Stadtteil Kalbach-Riedberg weist viele Gärten und auch eine überproportionale Zahl von Mährobotern auf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7843 2025 Die Vorlage OF 655/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und Volt (= Ablehnung)
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Planungen Talstraße 107 vorstellenOFOB 1224.11.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2025, OF 657/12 Betreff: Planungen Talstraße 107 vorstellen Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Planungen einer Übergangsnutzung der bestehenden Liegenschaften in der Talstraße 107 für mehr als zwei Jahre widersprechen. Begründung: Die ST 1540 stellt fest, dass die Liegenschaft nur für maximal zwei Jahre vermietet werden könne. Der Ortsbeirat möchte gerne wissen, ob und welche Planungen für diese Gebäude ab 2027 oder später schon existieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1337 2025 Die Vorlage OF 657/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisierenOFOB 1224.11.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2025, OF 658/12 Betreff: Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisieren Der Magistrat wird gebeten, basierend auf ST 304 klarzustellen, dass nach der Kommunalwahl 2026 für die beiden Stadtbezirke 650 (Kalbach) und 651 (Riedberg) je eine Stadtbezirksvorsteherin oder -vorsteher benannt werden sollen und das bis 2031 die Stadtbezirksgrenzen nochmal überprüft und ggf. angepasst werden, um auch in Kalbach-Riedberg für eine vergleichbare Arbeitsbelastung der Stadtbezirksvorsteherinnen und -vorsteher zu sorgen. Begründung: Die Inhalte der ST 304 werden vom Ortsbeirat begrüßt. Wir möchten aber gerne sicherstellen, dass der Inhalt von uns richtig verstanden wurde und bitten daher um eine Klarstellung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7844 2025 Die Vorlage OF 658/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor nach dem ersten Satz wie folgt ergänzt wird: "In der Übergangszeit bis zur Ernennung von neuen Stadtbezirksvorsteher:innen wird darum gebeten, die Aufwandsentschädigung bereits für beide Stadtbezirke zu gewähren. Außerdem sollen . ."; 2. im Tenor die Worte "und das" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 12Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Finanzielle Bezuschussung für die Erneuerung der KatzenQuarantäneboxen des Tierschutzvereins Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V.OIBOB 1124.11.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.11.2025, OIB 441 entstanden aus Vorlage: OF 798/11 vom 10.11.2025 Betreff: Finanzielle Bezuschussung für die Erneuerung der Katzen-Quarantäneboxen des Tierschutzvereins Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V. Zur anteiligen Finanzierung der dringend notwendigen Erneuerung der Katzen-Quarantäneboxen stellt der Ortsbeirat 11 dem Tierschutzverein Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V. einen Zuschuss aus seinem Ortsbeiratsbudget in Höhe von bis zu 7.500 Euro zur Verfügung. In Abstimmung mit dem Verein sollen die Katzen-Quarantäneboxen so schnell wie möglich erneuert werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Tierschutzverein kann aufgrund eines starken Ausbruchs von Katzenschnupfen und Pilzbefall in der Einrichtung aktuell keine Katzen vermitteln. Die dafür vorgesehenen Katzen-Quarantäneboxen müssen dringend erneuert werden, um den entsprechenden hygienischen Standards zu entsprechen. Ein Teil der Sanierung konnte bereits durch eingesammelte Spenden realisiert werden, der zweite Teil wäre durch die Mithilfe des Ortsbeirates zu stemmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 530 Aktenzeichen: 93
OIBOB 11Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Förderung des Fechenheimer Weihnachtsmarktes/Sternschnuppenmarktes 2025OIOB 1124.11.2025
S A C H S T A N D : Initiative vom 24.11.2025, OI 122 entstanden aus Vorlage: OF 797/11 vom 07.11.2025 Betreff: Förderung des Fechenheimer Weihnachtsmarktes/Sternschnuppenmarktes 2025 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, sich gemäß dem vom Arbeitskreis Fechenheimer Vereine e. V. beim Kulturamt vorliegenden Schreiben (Projektbeschreibung und Kostenplan) an den Kosten für den Fechenheimer Weihnachtsmarkt/Sternschnuppenmarkt am 5. und 6. Dezember 2025 zu beteiligen bzw. die Kosten bis maximal 3.500 Euro zu übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 03.12.2025
OIOB 11Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Erneuerung und Wiederherstellung des Fahrradwegs in der JakobsbrunnenstraßeOMOB 1124.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2025, OM 7620 entstanden aus Vorlage: OF 800/11 vom 07.11.2025 Betreff: Erneuerung und Wiederherstellung des Fahrradwegs in der Jakobsbrunnenstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg entlang der Jakobsbrunnenstraße auf der nördlichen Fahrbahnseite zwischen der Konstanzer Straße und der Leo-Gans-Straße zeitnah wiederherzustellen sowie die Wegebereiche, in denen Asphalt erheblich zerstört ist, mit einer neuen Fahrbahndecke zu sanieren und in einen verkehrssicheren Zustand ohne Schlaglöcher zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, fehlende Asphaltstücke, mehrfach an vielen Stellen geflickt, durch häufige Baustellen verursacht, ist die Fahrbahn des Fahrradweges entlang der Jakobsbrunnenstraße zeitnah in einen verkehrssicheren und brauchbaren Zustand zu versetzen. Die jüngsten Leitungsverlegearbeiten haben den Zustand so verschlechtert, dass Handlungsbedarf entstanden ist. Eine neue Fahrbahndecke wird die Befahrbarkeit und damit die Fahrsicherheit deutlich verbessern. (Fotos: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 479 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zusätzliche Fahrradbügel für das Gründerzentrum „Kompass“OMOB 1124.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2025, OM 7713 entstanden aus Vorlage: OF 801/11 vom 06.11.2025 Betreff: Zusätzliche Fahrradbügel für das Gründerzentrum "Kompass" Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradabstellmöglichkeiten beim Gründerzentrum "Kompass" in der Hanauer Landstraße 521 aufzustellen. Diese sollen in Absprache mit dem Gründerzentrum "Kompass" an geeigneter Stelle angebracht werden. Begründung: Das Gelände und das Gebäude gehören der Stadt Frankfurt. Die bestehenden Radbügel sind voll ausgelastet, während im Umfeld genügend Platz für Radbügel besteht. Die Knappheit ist auch durch das in der Nähe befindliche Fitnessstudio begründet, sodass Besuchende des Gründerzentrums zum Abstellen des Rades nicht einfach in die direkte Nachbarschaft ausweichen können. Ein Gespräch mit der Leiterin des Gründerzentrums hat bereits stattgefunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 395
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Dippemess und Kleingärten retten, Binding Areal prüfen!OMOB 1124.11.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2025, OM 7714 entstanden aus Vorlage: OF 803/11 vom 09.11.2025 Betreff: Dippemess und Kleingärten retten, Binding Areal prüfen! Presseberichten zufolge hat die Radeberger Gruppe, denen das ehemalige Binding-Areal in Sachsenhausen gehört, die Fläche dem Magistrat der Stadt Frankfurt als möglichen Standort für den Neubau der Europäischen Schule angeboten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alle Möglichkeiten zu prüfen, mit denen der Neubau der Europäischen Schule auf dem ehemaligen Grundstück der Binding-Brauerei zeitnah realisiert werden kann. Falls dies nicht möglich ist, müssen weitere Flächen geprüft werden, die nicht zu einer weiteren Großbaustelle im Frankfurter Osten führen. Begründung: Frankfurt braucht einen zentral gelegenen Festplatz und den Erhalt der restlichen Kleingärten im Frankfurter Osten. Durch den 40 Jahre verzögerten Baubeginn der Nordmainischen S-Bahn nach Hanau und den gleichzeitigen Baubeginn des Riederwald-Autobahntunnels im Frühjahr 2026 wird der gesamte Frankfurter Osten in den nächsten zehn Jahren durch zwei Großbaustellen massiv belastet. Unstrittig ist, dass der jetzige Standort der Europäischen Schule zu klein ist und die Stadt Frankfurt baldmöglichst eine ausreichende Fläche zur Verfügung stellen muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 315 Aktenzeichen: 60-1
OMOB 11Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Barrierefreiheit Schumannstraße/Ecke Beethovenplatz sicherstellenSTOB 224.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1960 Betreff: Barrierefreiheit Schumannstraße/Ecke Beethovenplatz sicherstellen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7380
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger WegesSTOB 524.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1961 Betreff: Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4735
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Milieuschutzsatzungen auf Ausdehnungen für weitere Teile des Ostends prüfenSTOB 424.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1962 Betreff: Milieuschutzsatzungen auf Ausdehnungen für weitere Teile des Ostends prüfen Der Magistrat wurde per StVV-Beschluss (§ 5643/2015) beauftragt, zukünftig alle rechtsverbindlichen Milieuschutzsatzungen (Erhaltungssatzungen gem. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB) im Stadtgebiet fünf Jahre nach ihrem jeweiligen Satzungsbeschluss auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen sowie alle bereits bestehenden rechtsverbindlichen Milieuschutzsatzungen in diesen ersten Überprüfungsturnus ebenfalls miteinzubeziehen. Daher wurde die Evaluierung aller bestehenden Milieuschutzgebiete Anfang des Jahres öffentlich ausgeschrieben und anschließend an ein Planungsbüro vergeben. Das Planungsbüro führt zurzeit in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung diese Evaluierung durch und wird abschließend konkrete Handlungsempfehlungen (z.B. Anpassung des Geltungsbereichs der Satzung oder unveränderte Beibehaltung der Satzung) für jedes bestehende Milieuschutzgebiet vorschlagen. Die Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen erfolgt anschließend durch die Stadtverwaltung und erforderlichenfalls unter Beteiligung der entsprechenden politischen Gremien. Übergeordnetes städtebauliches Ziel von Milieuschutzsatzungen ist die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Zur Beurteilung von Veränderungen in der Zusammensetzung der Wohnbevölkerungsstruktur sind drei Phänomene, auch unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung, maßgeblich: - Das bauliche Aufwertungspotenzial des Wohnungsbestands, - der Aufwertungsdruck auf den Wohnungsbestand und die Wohnbevölkerung des Stadtbezirks - sowie die Verdrängungsgefahr der Wohnbevölkerung des Stadtbezirks. Die jeweilige Ausprägung dieser drei Phänomene wird im Rahmen der Evaluierung durch eine umfassende Auswertung von wohnungswirtschaftlichen, demographischen sowie sozialstrukturellen Indikatoren für nahezu alle Stadtbezirke ermittelt. Treten in einem Stadtbezirk alle drei Phänomene bis zu einer gewissen Ausprägung auf, schließen sich sog. städtebauliche Untersuchungen an (u.a. kleinteilige Datenanalysen und Ortsbegehungen), die zur Neufestlegung oder erstmaligen Festlegung der genauen Gebietsabgrenzung des Milieuschutzgebiets durchgeführt werden. Eine bewusste Vorauswahl von bewohnten Stadtgebieten anhand baulicher oder sonstiger Kriterien wird nicht getroffen. Die für eine Milieuschutzsatzung infrage kommenden Gebiete leiten sich ausschließlich aus den Ergebnissen der Evaluierungsuntersuchungen ab, deren Methodik auf aktuellen wissenschaftlichen Standards basiert und somit auch die von der bisherigen Rechtsprechung gesetzten Anforderungen berücksichtigt. Dementsprechend ist eine Abweichung von dieser Vorgehensweise nicht vorgesehen und auch nicht geboten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7364
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fluglärmreduzierung in Fechenheim und den östlich angrenzenden StadtteilenSTOB 1124.11.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1963 Betreff: Fluglärmreduzierung in Fechenheim und den östlich angrenzenden Stadtteilen Der Magistrat verweist auf die Stellungnahme vom 23.06.2025, ST 1000 zur OM 6365: Flugverkehr hat sowohl auf die Umwelt, als auch auf die Gesundheit der betroffenen Anwohner:innen weitreichende negative Auswirkungen. Zahlreiche Studien belegen, dass Fluglärm mit einer Vielzahl an gesundheitlichen Problemen in Verbindung steht. Der Magistrat erachtet es deshalb als notwendig, sich weiterhin für eine Verminderung der Lärmbelastung durch Flugbewegungen innerhalb der betroffenen Gebiete insgesamt einzusetzen. Es ist ein großes Anliegen, die Lebensqualität sowie Gesundheit in Frankfurt und der Region zu fördern und die Lärmbelastungen zu reduzieren. In diesem Zusammenhang setzt der Magistrat sich nachdrücklich dafür ein, dass alle relevanten Akteure und Institutionen gemeinsam daran arbeiten, eine Lösung zu finden, welche die Belastungen für alle Bürgerinnen und Bürger minimiert, ohne neue Belastungen an anderer Stelle zu erzeugen. Der Magistrat ist sich der bestehenden Herausforderungen bewusst, weist jedoch darauf hin, dass die direkte Zuständigkeit in Entscheidungen über den Betrieb des Flughafens, die aktuelle Betriebsrichtung oder die Flugroutenplanung dem Flughafenbetreiber und der deutschen Flugsicherung unterliegen. Diese sind auch für die Implementierung neuer Technologien verantwortlich und angehalten, auf Grundlage neuester technischer Entwicklungen und Erkenntnisse Lösungen zu erarbeiten, welche die Lärmemissionen und Belastungen der Anwohner:innen minimieren. Das Expertengremium Aktiver Schallschutz ist nach einer systematischen sowie umfassenden Prüfung und unter der Berücksichtigung aller relevanten Variablen zu dem Entschluss gekommen, dass durch eine laterale Optimierung der Abflugroute "Nord 07 lang" keine erheblichen Verbesserungen für die Bürger und Bürgerinnen eintreten würde, ohne die Lärmbelastungen an andere Stelle zu verlagern. Hoch belastete Regionen sollen nicht noch höher belastet werden, sondern die Zahl der insgesamt Hochbetroffenen soll gesenkt werden. Bei einer Optimierung der Abflugroute "Nord 07 lang" würden die Belastungen beispielsweise zwischen Offenbach und Frankfurt lediglich verlagert werden, ohne dabei einen großen Entlastungseffekt insgesamt zu erreichen. Das Ziel des Magistrats ist es, die Lärmminderung auf gesamter Ebene zu fördern, wobei einerseits stets die Möglichkeiten zur Verbesserung im Blick behalten werden sollen und gleichzeitig auf eine faire und gerechte Verteilung der Belastungen geachtet werden soll. Der Magistrat setzt sich deshalb über die Stabsstelle für Fluglärmschutz, das Forum Flughafen und Region sowie die Fluglärmkommission zur nachhaltigen Vermeidung von Fluglärm und schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs und im Fall von Neubetrachtungen zu Maßnahmen des aktiven Schallschutzes für weitere Entlastungen sowie der Optimierung von Flugrouten- und verfahren in den betroffenen Regionen ein. Darüber hinaus setzt sich der Magistrat über die Gremien für die Reduzierung der Fluglärmbelastung - insbesondere in der Nacht - ein. Beispiele sind die Förderung der Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene, die Reduzierung von Verspätungsflügen, die Prüfung von Optimierungen der Flugrouten und die Weiterentwicklung der Entgeltordnung des Verkehrsflughafens Frankfurt am Main. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7243
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.