Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Milieuschutzsatzungen auf Ausdehnungen für weitere Teile des Ostends prüfen

Vorlagentyp: STMagistrat
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats schlägt vor, die bestehenden Milieuschutzsatzungen im Ostend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Ziel ist es, die Wohnbevölkerung zu schützen und Änderungen in deren Zusammensetzung zu bewerten. Die Ergebnisse der Evaluierung sollen konkrete Handlungsempfehlungen liefern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat wurde per StVV-Beschluss (§ 5643/2015) beauftragt, zukünftig alle rechtsverbindlichen Milieuschutzsatzungen (Erhaltungssatzungen gem. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB) im Stadtgebiet fünf Jahre nach ihrem jeweiligen Satzungsbeschluss auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen sowie alle bereits bestehenden rechtsverbindlichen Milieuschutzsatzungen in diesen ersten Überprüfungsturnus ebenfalls miteinzubeziehen. Daher wurde die Evaluierung aller bestehenden Milieuschutzgebiete Anfang des Jahres öffentlich ausgeschrieben und anschließend an ein Planungsbüro vergeben. Das Planungsbüro führt zurzeit in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung diese Evaluierung durch und wird abschließend konkrete Handlungsempfehlungen (z.B. Anpassung des Geltungsbereichs der Satzung oder unveränderte Beibehaltung der Satzung) für jedes bestehende Milieuschutzgebiet vorschlagen. Die Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen erfolgt anschließend durch die Stadtverwaltung und erforderlichenfalls unter Beteiligung der entsprechenden politischen Gremien.

Übergeordnetes städtebauliches Ziel von Milieuschutzsatzungen ist die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Zur Beurteilung von Veränderungen in der Zusammensetzung der Wohnbevölkerungsstruktur sind drei Phänomene, auch unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung, maßgeblich:

- Das bauliche Aufwertungspotenzial des Wohnungsbestands,

- der Aufwertungsdruck auf den Wohnungsbestand und die Wohnbevölkerung des Stadtbezirks

- sowie die Verdrängungsgefahr der Wohnbevölkerung des Stadtbezirks.

Die jeweilige Ausprägung dieser drei Phänomene wird im Rahmen der Evaluierung durch eine umfassende Auswertung von wohnungswirtschaftlichen, demographischen sowie sozialstrukturellen Indikatoren für nahezu alle Stadtbezirke ermittelt. Treten in einem Stadtbezirk alle drei Phänomene bis zu einer gewissen Ausprägung auf, schließen sich sog. städtebauliche Untersuchungen an (u.a. kleinteilige Datenanalysen und Ortsbegehungen), die zur Neufestlegung oder erstmaligen Festlegung der genauen Gebietsabgrenzung des Milieuschutzgebiets durchgeführt werden. Eine bewusste Vorauswahl von bewohnten Stadtgebieten anhand baulicher oder sonstiger Kriterien wird nicht getroffen. Die für eine Milieuschutzsatzung infrage kommenden Gebiete leiten sich ausschließlich aus den Ergebnissen der Evaluierungsuntersuchungen ab, deren Methodik auf aktuellen wissenschaftlichen Standards basiert und somit auch die von der bisherigen Rechtsprechung gesetzten Anforderungen berücksichtigt. Dementsprechend ist eine Abweichung von dieser Vorgehensweise nicht vorgesehen und auch nicht geboten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. September 2025OMOM 7364Milieuschutzsatzungen auf Ausdehnungen für weitere Teile des Ostends prüfenDirektanregung
  2. 24. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    STST 1962Milieuschutzsatzungen auf Ausdehnungen für weitere Teile des Ostends prüfen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen