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Wassersparen in Dürreperioden

Vorlagentyp: B
23 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren17 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, eine Gefahrenabwehrverordnung zur Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs in Dürreperioden einzuführen. Dies soll helfen, Wasserreserven zu schonen und den Verbrauch in Notlagen zu regulieren. Der Beschluss erfolgte nach der Vorlage und Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Bericht

  1. Wie hat sich die Anzahl von Schulplätzen an Förderschulen in der Stadt Frankfurt seit dem Jahr 2010 entwickelt?

Seit dem Schuljahr 2021/22 hat sich die Zahl der Förderschulen von 15 auf 12 reduziert. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Hermann-Herzog-Schule nicht mehr in kommunaler Schulträgerschaft, sondern an den Landeswohlfahrtsverband übergegangen ist. Die Schulplatzkapazitäten stehen in Frankfurt aber weiterhin zur Verfügung, werden in der städtischen Schulentwicklungsplanung allerdings nicht mehr erfasst. Darüber hinaus wurden zwei Förderschulen Lernen (Wallschule und Karl-Oppermann-Schule) in reine Beratungs- und Förderzentren umgewandelt, was bedeutet, dass diese Schulen keine eigenen Schülerinnen und Schüler (SuS) mehr haben.

2. Wie hat sich die Anzahl von Schulplätzen an Förderschulen in der Stadt Frankfurt mit dem Schwerpunkt "Geistige Entwicklung" seit dem Jahr 2010 entwickelt?

Für die Schülerinnen und Schüler (SuS) mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) standen im Schuljahr 2024/25 bei voller Auslastung (acht SuS je Klasse) der zur Verfügung stehenden Kapazitäten 144 Plätze an der Panoramaschule, 200 Plätze an der Mosaikschule, 96 Plätze an der Charles Hallgarten-Schule sowie 128 Plätze in Außenklassen zur Verfügung. Das bedeutet, dass der Schulträger insgesamt 578 Förderschulplätze für diesen Förderschwerpunkt bereitgestellt hat. Zusammen mit den Plätzen in der inklusiven Beschulung bedeutet dies, dass der Schulträger im Schuljahr 2024/25 bei maximaler Auslastung 801 Schulplätze für SuS mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt gE zur Verfügung gestellt hat.

3. Wie hat sich der Bedarf an Schulplätzen mit Förderbedarf in der Stadt Frankfurt seit dem Jahr 2010 entwickelt?

Während im Schuljahr 2015/16 noch 2551 SuS einen Schulplatz an einer Förderschule für Lernen, Sehen, Hören, Sprachheilförderung, Körperliche und motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung (GE), Emotionale und soziale Entwicklung sowie Kranke in Anspruch genommen haben, ging die Zahl im Schuljahr 2024/25 auf 1744 zurück.

Im Schuljahr 2024/25 benötigten insgesamt 3280 SuS mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung einen Schulplatz an einer Förderschule oder in der inklusiven Beschulung. Der in Tab. 1 zusammengestellte Auszug aus der Lehrer- und Schülerdatenbank des Landes Hessen (LUSD) zeigt sinkende Schülerzahlen in diesem Bereich auf. Diese Entwicklung kann u.a. mit dem Wechsel der Schulträgerschaft an der Hermann-Herzog-Schule begründet werden (s.o.).

Der zukünftige Bedarf kann hingegen von der Bildungsplanung nicht prognostiziert werden. Hier sind lediglich Trendaussagen - abgeleitet aus den Schulplatzzahlen vergangener Schuljahre - möglich, die die Entwicklung fortschreiben, die durch unterschiedliche Faktoren und Rahmenbedingungen ausgelöst werden kann.

2015201620172018201920202021202220232024
Inklusive Beschulung897109513821596180918991911178515951536
Schüler*innen an Förderschulen/ Außenklassen2551244822192165212620751994193218941744
Insgesamt
3448354336013761393539743905371734893280

Tab. 1 Auszug aus der LUSD 2024; Entwicklung der Schülerzahlen an Förderschulen und in der inklusiven Beschulung (ohne Privatschulen und ohne berufliche Schulen).

4. Wie hat sich der Bedarf an Schulplätzen mit dem Förderbedarf "Geistige Entwicklung" seit dem Jahr 2010 entwickelt?

Die Zahl der Kinder an GE-Förderschulen ist seit dem Schuljahr 2015/16 bis zum Schuljahr 2024/25 von 371 auf 465 gestiegen (siehe Tab. 2). Zusätzlich zu den 465 Kindern an Förderschulen wurden 2024/25 weitere 223 Kinder mit Anspruch auf diesen Förderbedarf in der inklusiven Beschulung beschult. Insgesamt besuchten 688 Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung GE im Schuljahr 2024/25 eine Schule in Frankfurt.

2015201620172018201920202021202220232024
Inklusive Beschulung GE113141223225230242206235224223
Schüler*innen an Förderschulen/ Außenklassen GE371389373383396419409420448465
Insgesamt484530596608626661615655672688

Tab. 2 Auszug aus der LUSD 2024; Entwicklung der Schülerzahlen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an Förderschulen (einschließlich Privatschulen [1] und ohne berufliche Schulen).

5. Wie hat sich die Anzahl von Kooperationsklassen in Frankfurt seit dem Jahr 2010 entwickelt?

und

6. Wie hat sich die Anzahl von Schülern in Kooperationsklassen in Frankfurt seitdem Jahr 2010 entwickelt?

Bisher wurden in Frankfurt noch keine Kooperationsklassen eingerichtet, sondern nur sogenannte Außenklassen.

Es liegt kein 15 Jahre zurückreichendes Monitoring für die Anzahl der Klassen und Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt gE vor, da in der Statistik die Klassen und Schülerinnen und Schüler in der Stammschule erfasst werden.

Nach der Erweiterung der Charles-Hallgarten-Schule um den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gab es im Schuljahr 2024/2025 10 Außenklassen an verschiedenen Schulen (siehe Tabelle unten). Zum Schuljahr 2025/2026 werden weitere 5 Außenklassen eingerichtet, so dass dann insgesamt 15 Außenklassen vorhanden sind. In diesen 15 Außenklassen werden dann 105 Schülerinnen und Schüler unterrichtet.

Folgende Außenklassen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt gE sind zurzeit, bzw. werden zum Schuljahr 2025/2026, eingerichtet: SchulnameAnzahl Außenklasseneingerichtet zum SJ
Bürgermeister-Grimm-Schule224/25
Johann-Hinrich-Wichern-Schule224/25
Judith-Kerr-Schule225/26
Martin-Buber-Schule325/26
Merianschule223/24
Weißfrauenschule224/25
Willemerschule224/25

7. Wie bewertet der Magistrat die obige Aussage, dass die zusätzliche Bildung von Kooperationsklassen die Eltern "fassungslos, traurig und wütend" mache?

Bei der Einrichtung von weiteren Außenklassen handelt es sich um eine kurz- bis mittelfristige Maßnahme, um dem stark gestiegenen Platzbedarf gerecht zu werden. Die Außenklassen sollen, sobald es die Situation zulässt, in die bestehenden Förderschulen zurückgeführt werden.

8. Welche Schritte und Ziele wird der Magistrat noch in diesem und im kommenden Jahr einleiten bzw. anstreben, um einer, wie von der Stadträtin genannten, "langfristigen Lösung" näherzukommen?

Der Magistrat hat im Jahr 2024 die Goethe-Universität Frankfurt beauftragt, den Bedarf an Schulplätzen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) in Frankfurt zu untersuchen. Die wissenschaftliche Untersuchung knüpft an die Dringlichkeit und Belastungssituation der Familien, Schulen und des pädagogischen sowie administrativen Personals an und beabsichtigt, ihre Perspektiven, Einschätzungen und Hinweise einzuholen.

Ziel ist es, (a) die aktuelle und geschätzt zukünftige (Bedarfs-)Lage zu erheben, (b) mögliche Ursachen des Anstiegs des festgestellten Förderbedarfs Geistige Entwicklung (GE) zu beleuchten und (c) die Optionen bezüglich des Baus einer Förderschule und des Ausbaus inklusiver Beschulung mit ihren förderlichen sowie hinderlichen Faktoren und Auswirkungen zu erörtern.

Zur Untersuchung dieser Themen werden im Rahmen des Forschungsprojektes u.a. förderdiagnostische Stellungnahmen, die den sonderpädagogischen Förderbedarf im Schwerpunkt GE empfehlen, einer Analyse unterzogen. Darüber hinaus wird eine Expertise zur Prüfung rechtlicher Aspekte im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention in Auftrag gegeben.

Aktuell werden in einer Vorstudie Interviews durchgeführt (freiwillige Teilnahme). Hierzu wurden und werden Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen beteiligten Akteursgruppen, u.a. Leitungspersonen und Lehrkräfte an Regel- und Förderschulen, weiteres pädagogisches Personal, der Stadtelternbeirat und Verbände, interviewt. Basierend auf diesen Interviewerkenntnissen findet ab Januar 2026 im Rahmen der Hauptstudie eine schriftliche Befragung von Eltern und Schulleitungen statt. Die Goethe-Universität dokumentiert die Forschungsergebnisse in einem schriftlichen Bericht, der Ende 2026 vorgelegt wird.

Vor dem Hintergrund der vorliegenden Forschungsergebnisse werden dann die nächsten Entwicklungsschritte eingeleitet.

Unabhängig von dieser wissenschaftlichen Studie werden zur laufenden Bedarfsdeckung im Förderschwerpunkt GE Schulplatzkapazitäten durch den Schulträger geschaffen.

Zunächst wird die Panoramaschule im Schuljahr 2025/2026 erweitert, um weitere 4 Lerngruppen aufnehmen zu können.

9. Für welches Jahr wird die Fertigstellung einer neuen Förderschule in Frankfurt angestrebt?

Derzeit plant der Magistrat verschiedene Maßnahmen mit dem Ziel, eine umfangreiche Erweiterung der Platzkapazitäten für Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt GE zu erzielen.

10. Wie konnte es dazu kommen, dass der Bedarf an Förderschulen in der Vergangenheit offensichtlich falsch eingeschätzt wurde?

Wie bereits in Frage 3 erläutert, kann der zukünftige Bedarf im Bereich der Förderschulen nicht so prognostiziert werden, wie es z.B. im Bereich der Grundschulen möglich ist, da die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die neu in das Förderschulsystem kommen, vom Prozess der förderdiagnostischen Stellungnahmen und den Zuzügen nach Frankfurt abhängen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Juni 2025AA 354Förderschulen - Entwicklung und Bedarf in der Stadt FrankfurtSTVV-Anfrage · AfD
  2. 24. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    BB 425Förderschulen - Entwicklung und Bedarf in der Stadt Frankfurt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 11
Sitzung 44 · 12.01.2026
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 44 · 13.01.2026
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 44 · 13.01.2026
TO II, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 44 · 16.01.2026
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 44 · 19.01.2026
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 45 · 19.01.2026
TO I, TOP 63
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 43 · 20.01.2026
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO II, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDULinkeFDPdFfmFraktionslos
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 1
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO I, TOP 64
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeFraktionslos
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 13
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

OBR 9
Sitzung 44 · 22.01.2026
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 44 · 22.01.2026
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDP
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht); ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 43 · 22.01.2026
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 44 · 23.01.2026
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 44 · 23.01.2026
TO I, TOP 62
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 42 · 23.02.2026
TO I, TOP 68
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 425 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

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