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Bestellung der Prüfer für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Im Vorschlag des Magistrats wird die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüferin für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main bestellt. Dies ist notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen an die Prüfung des Jahresabschlusses nach dem Eigenbetriebsgesetz zu entsprechen. Die BDO AG hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, welches eine umfassende Prüfung nach spezifischen Vorschriften bietet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Beschlussvorschlag

der Betriebskommission des Eigenbetriebs wird die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hanauer Landstraße 115 60314 Frankfurt am Main als Prüferin für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main bestellt.

Begründung

A. Zielsetzung

Der gemäß § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen.

Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 7 EigBGes schlägt die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Durch die Stadtkämmerei, Beteiligungsmanagement, wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung fünf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert und die Angebote ausgewertet.

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Die Prüfung beinhaltet:

  • Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften
  • Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Fragenkatalog gemäß IDW PS720)
  • Prüfung der Bezüge der Geschäftsführer und der leitenden Angestellten sowie die Kommentierung der Erfüllung der Zielwertvereinbarungen der Betriebsleiter
  • Ausführlicher Erläuterungsteil zum Jahresabschluss, wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war
  • Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main

Die Leistungen umfassen auch die Teilnahme der Prüfer an der Sitzung der Betriebskommission, in der der Jahresabschluss zur Beschlussfassung vorgelegt wird und Berichterstattung über die wesentlichen Prüfungsergebnisse einschließlich Kommentierung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben
    Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen
    Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil:
    ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden
    Erläuterung
    (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. November 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.01.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 41 · 15.01.2026
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 44 · 27.01.2026
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 29.01.2026
TO II, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

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