Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung Berkersheim
Zusammenfassung
Vorgeschlagen wird, städtische Grundstücke mit Apfelbäumen in Berkersheim zu identifizieren, damit Kindergartenkinder die Früchte sammeln und verarbeiten können. Dies könnte dazu beitragen, ungenutzte Äpfel einer sinnvollen Verwendung zuzuführen und gleichzeitig ein Gemeinschaftsprojekt für Kinder zu fördern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es in der Gemarkung Berkersheim städtische Grundstücke mit Apfelbäumen gibt, deren Früchte zum Beispiel von Kindergartenkindern aus der Umgebung in kleineren Mengen aufgesammelt oder geerntet werden könnten, um gemeinsam Saft oder Apfelmus herstellen zu können.
Begründung
Spazieren Gehende haben darauf aufmerksam gemacht, dass es zwischen Preungesheim, Berkersheim und dem Heilsberg Apfelbäume gibt, die voller Äpfel hängen, die anscheinend nicht abgeerntet werden. Laut dem zuständigen Ortslandwirt gibt es neben vielen privaten Eigentümern auch Streuobstwiesen in städtischem Besitz. Es wäre schade, wenn dieses Obst ungenutzt verkommt. In Hessen gibt es bereits die Aktion "Gelbes Band", mit dem Besitzerinnen und Besitzer von Obstbäumen signalisieren können, dass das Obst für die Allgemeinheit zum Abernten freigegeben ist. Vielleicht wäre das auch an dieser Stelle eine Möglichkeit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2025OFOF 1165/10Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung BerkersheimOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 25. November 2025Sie sind hierOMOM 7758Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung BerkersheimDirektanregung
- 13. April 2026Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 682Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats