Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung Berkersheim
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, dass Einrichtungen in der Nähe der städtischen Grundstücke in Berkersheim Äpfel nur in haushaltsüblichen Mengen aufsammeln dürfen, um die Obstbäume zu schützen. Dies soll ohne Beschädigung der Bäume erfolgen und eine Registrierung beim Grünflächenamt ist erforderlich.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
In der Gemarkung Berkersheim befinden sich städtische Grundstücke mit Apfelbäumen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass im näheren Umfeld ansässige Einrichtungen, wie beispielsweise Kindertagesstätten, in haushaltsüblichen Mengen Äpfel aufsammeln. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass ausschließlich bereits herabgefallene Früchte im Bodenbereich aufgenommen werden. Ein unsachgemäßes Abernten der Bäume, insbesondere durch das Abreißen oder Beschädigen von Ästen, ist zum Schutz der Obstbäume nicht zulässig. Der beigefügte Lageplan zeigt die Örtlichkeit für eine mögliche Sammelaktion auf. Der Magistrat bittet darum, vor der Aktion den zuständigen Ansprechpartner im Grünflächenamt, Herrn Götz Pfeifer, in Kenntnis zu setzen. Eine Auflistung einzelner Grundstücke auf denen möglicherweise Obstbäume stehen ist nicht möglich. Die sonstigen städtischen Streuobstwiesen sind verpachtet und können daher für das Anliegen des Ortsbeirates nicht angeboten werden. Anlage 1 (ca. 3,1 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2025OFOF 1165/10Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung BerkersheimOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 25. November 2025OMOM 7758Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung BerkersheimDirektanregung
- 13. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 682Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab