Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung Berkersheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 beantragt, dass der Magistrat prüft, ob städtische Grundstücke mit Apfelbäumen in Berkersheim existieren, deren Äpfel von Kindergartenkindern geerntet werden können. Ziel ist es, das Obst sinnvoll zu nutzen und gemeinsam Saft oder Apfelmus herzustellen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen:
Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es in der Gemarkung Berkersheim städtische Grundstücke mit Apfelbäumen gibt, deren Obst zum Beispiel von Kindergartenkindern aus der Umgebung in kleineren Mengen aufgesammelt oder geerntet werden könnte, um gemeinsam Saft oder Apfelmus herstellen zu können.
Begründung
Spaziergehende haben darauf aufmerksam gemacht, dass es Apfelbäume zwischen Preungesheim, Berkersheim und dem Heilsberg gibt, die voller Äpfel hängen, die anscheinend nicht abgeerntet werden. Laut dem zuständigen Ortslandwirt gibt es neben vielen privaten Eigentümern auch Streuobstwiesen in städtischem Besitz. Es wäre schade, wenn dieses Obst ungenutzt verkommt. In Hessen gibt es bereits die Aktion "Gelbes Band", mit dem Besitzerinnen und Besitzer von Obstbäumen signalisieren können, dass das Obst für die Allgemeinheit zum Abernten freigegeben ist. Vielleicht wäre das auch an dieser Stelle eine Möglichkeit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2025Sie sind hierOFOF 1165/10Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung BerkersheimOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 25. November 2025OMOM 7758Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung BerkersheimDirektanregung
- 13. April 2026Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 682Ernten oder Aufsammeln von Äpfeln auf städtischen Grundstücken in der Gemarkung BerkersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme