Planungsstand und weiterer Zeitplan der baulichen Maßnahmen an der Niddaschule (Turnhalle und Erweiterungsbau)
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Stand der Planungen zu den baulichen Maßnahmen an der Niddaschule zu berichten, da seit 2020 keine Fortschritte erzielt wurden und der Handlungsbedarf aufgrund der anstehenden Ganztagsbetreuung ab 2026/2027 dringend ist. Es ist notwendig, den Zeitplan und die Kostenschätzungen zu klären, um eine rechtzeitige Umsetzung der geplanten Maßnahmen sicherzustellen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Stand der Planungen zu den baulichen Maßnahmen an der Niddaschule in Nied zu berichten und folgende Fragen zu beantworten:
- Planungsfortschritt:
a) Wurde die im Jahr 2024 angekündigte Machbarkeitsstudie zum Abriss und Neubau der Turnhalle sowie zur Erweiterung der Schule inzwischen abgeschlossen?
b) Falls ja: Welche Ergebnisse und Empfehlungen liegen daraus vor?
c) Falls nein: Wann ist mit dem Abschluss der Studie zu rechnen?
- Zeitplan:
a) Wann ist mit einer Entscheidung über das weitere Vorgehen zu rechnen (z. B. Beginn der Planung, Mittelbereitstellung, Bauausführung)?
b) Welche zeitlichen Eckpunkte (Planung, Ausschreibung, Baubeginn, Fertigstellung) sind derzeit vorgesehen?
- Umfang der Maßnahme:
Wird weiterhin der kombinierte Neubau der Turnhalle inklusive Erweiterungsbau mit Betreuung und Mensa verfolgt, oder hat sich der Planungsumfang geändert?
- Kosten und Haushaltslage:
a) Liegen aktualisierte Kostenschätzungen oder Haushaltsanmeldungen vor?
b) Wenn ja: In welcher Höhe und für welche Haushaltsjahre?
Begründung
Die baulichen Planungen an der Niddaschule ziehen sich mittlerweile seit über einem Jahrzehnt hin. Bereits im März 2020 (B 121) berichtete der Magistrat, dass Planungsmittel in Höhe von 461.000 Euro bereitstünden und die Umsetzung ab 2020/2021 beginnen könne.
Bis heute wurde keine Baumaßnahme realisiert. Auch die 2023 erneut beantragten Haushaltsmittel für den Erweiterungsbau und den Neubau der Turnhalle wurden bislang nicht berücksichtigt.
Im Mai 2024 teilte der Magistrat mit, dass eine Machbarkeitsstudie zum Abriss und Neubau der Turnhalle inklusive Erweiterung durchgeführt werde und bis Ende des zweiten Quartals 2024 Ergebnisse vorliegen sollen. Diese liegen bislang offenbar nicht öffentlich vor, und auch die Schulgemeinde erhielt keine Informationen über den weiteren Zeitplan.
Da die Niddaschule ab dem Schuljahr 2026/2027 von der gesetzlichen Ganztagsbetreuung betroffen ist, besteht dringender Handlungsbedarf, um die baulichen Voraussetzungen für eine angemessene Betreuung (Mensa, Betreuungsräume, moderne Turnhalle) rechtzeitig zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2023EAEA 42Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Nied: Haushaltsmittel für den Erweiterungsbau und den Neubau der Turnhalle der Niddaschule in den Haushalt 2023 einstellenEtatanregung
- 13. Juni 2023OFOF 798/6Nied: Aktuellen Planungsstand der geplanten baulichen Maßnahmen an der Niddaschule endlich offenlegenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Juli 2023VV 704Nied: Aktuellen Planungsstand der geplanten baulichen Maßnahmen an der Niddaschule endlich offenlegenAnfrage
- 27. Mai 2024STST 1008Nied: Aktuellen Planungsstand der geplanten baulichen Maßnahmen an der Niddaschule endlich offenlegenStellungnahme
- 9. November 2025OFOF 1358/6Nied: Planungsstand und weiterer Zeitplan der baulichen Maßnahmen an der Niddaschule (Turnhalle und Erweiterungsbau)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2025Sie sind hierVV 1312Nied: Planungsstand und weiterer Zeitplan der baulichen Maßnahmen an der Niddaschule (Turnhalle und Erweiterungsbau)Anfrage
- 19. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 164 WochenSTST 1056Nied: Planungsstand und weiterer Zeitplan der baulichen Maßnahmen an der Niddaschule (Turnhalle und Erweiterungsbau)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2