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Aktuellen Planungsstand der geplanten baulichen Maßnahmen an der Niddaschule endlich offenlegen

Vorlagentyp: V
328 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

Zusammenfassung

Es wird gefordert, den aktuellen Entwicklungsstand der geplanten baulichen Maßnahmen an der Niddaschule offen zu legen. Ziel ist es, die Schulgemeinde über die zeitliche Planung und konkrete Maßnahmen zu informieren, um eine rechtszeitige Umsetzung zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende gesetzliche Ganztagsbetreuung ab 2026.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Entwicklungsstand der geplanten baulichen Maßnahmen an der Niddaschule in Nied Auskunft zu geben und folgende Fragen zu beantworten:

1) a) Welche baulichen Maßnahmen sind konkret geplant, wann werden diese begonnen und bis wann sollen sie beendet sein?

b) Ist bei den Maßnahmen auch vorgesehen, ungenutzte Räumlichkeiten im Keller und auf dem Dachboden der Schule auszubauen?

2) Zuletzt berichtete der Magistrat am 06.03.2020 (B 121) davon, dass für den Haushalt 2020 Planungsmittel in Höhe von 461.000 Euro für die Maßnahme "Erweiterungsbau inklusive Betreuung und Mensa" angemeldet wurden und in 2020/2021 mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen begonnen werden kann. Warum wurden die Maßnahmen immer noch nicht umgesetzt?

Begründung

Seit vielen Jahren gibt es für die Niddaschule Planungen u. a. für einen Neubau der Turnhalle und einen Erweiterungsbau. Es geht aber einfach nicht voran. Aktuelle Anfragen der Schulgemeinde an die Stadt zu konkreten Bauplänen oder einer Machbarkeitsstudie wurden laut Elternbeirat bisher nicht beantwortet. Für die Schulgemeinde ist unklar, welche baulichen Maßnahmen geplant sind und wann diese umgesetzt werden. Da die Schulleitung nun ein pädagogisches Konzept für die ab 2026 greifende gesetzliche Ganztagsbetreuung erstellen soll, ist es für sie aber immens wichtig, welche Maßnahmen geplant und bis 2026 realisiert sind. Der Elternbeirat äußerte in Gesprächen die Befürchtung, dass möglicherweise ein Konzept ohne bauliche Maßnahmen erstellt werden muss. Laut Vertretung der Eltern der Niddaschule sind Baumaßnahmen aber dringend notwendig, um den Kindern eine vernünftige Ganztagsbetreuung zu bieten. So fehle es an einer Mensa und an mindestens zwei zusätzlichen Betreuungsräumen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. März 2020BB 121Sanierung bzw. Neueinrichtung der alten Turnhalle der NiddaschuleMagistratsbericht
  2. 5. April 2023OFOF 730/6Haushalt 2023 Nied: Haushaltsmittel für den Erweiterungsbau und den Neubau der Turnhalle in den Haushalt 2023 einstellen.Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 25. April 2023EAEA 42Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Nied: Haushaltsmittel für den Erweiterungsbau und den Neubau der Turnhalle der Niddaschule in den Haushalt 2023 einstellenEtatanregung
  4. 13. Juni 2023OFOF 798/6Nied: Aktuellen Planungsstand der geplanten baulichen Maßnahmen an der Niddaschule endlich offenlegenOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 4. Juli 2023Sie sind hier
    VV 704Nied: Aktuellen Planungsstand der geplanten baulichen Maßnahmen an der Niddaschule endlich offenlegen
    Anfrage
  6. 27. Mai 2024STST 1008Nied: Aktuellen Planungsstand der geplanten baulichen Maßnahmen an der Niddaschule endlich offenlegenStellungnahme
  7. 9. November 2025OFOF 1358/6Nied: Planungsstand und weiterer Zeitplan der baulichen Maßnahmen an der Niddaschule (Turnhalle und Erweiterungsbau)Ortsbeiratsantrag · CDU
  8. 25. November 2025VV 1312Nied: Planungsstand und weiterer Zeitplan der baulichen Maßnahmen an der Niddaschule (Turnhalle und Erweiterungsbau)Anfrage
  9. 19. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 328 WochenSTST 1056Nied: Planungsstand und weiterer Zeitplan der baulichen Maßnahmen an der Niddaschule (Turnhalle und Erweiterungsbau)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 6
Sitzung 25 · 28.11.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 26 · 16.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 27 · 06.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 28 · 05.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 29 · 16.04.2024
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2

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