Fragen zur Inbetriebnahme der U5-Verlängerung ins Europaviertel
Zusammenfassung
Es wird um die Beantwortung von Fragen zur Inbetriebnahme der U5-Verlängerung ins Europaviertel gebeten. Dies ist besonders wichtig, um mögliche Verspätungsrisiken für die Anwohner frühzeitig zu klären.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Ursprünglich wurde an der einstigen Endhaltestelle Europaviertel West eine Wendeanlage geplant. Entfällt diese Wendeanlage mit der Verlängerung zum Römerhof?
- Kann die U5 bis Europaviertel West unabhängig von der Verlängerung zum Römerhof in Betrieb gehen?
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Begründung
Nachdem die U5 in das Europaviertel inzwischen bis zum Römerhof verlängert werden soll, fragen sich viele Anwohner, ob sich durch die Verlängerung zum Römerhof neue Verspätungsrisiken für die Eröffnung der Strecke ins Europaviertel ergeben und die Strecke bis ins Europaviertel notfalls auch unabhängig von der Verlängerung bis Römerhof in Betrieb gehen kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2025OFOF 1800/1Fragen zur Inbetriebnahme der U5-Verlängerung ins EuropaviertelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2025Sie sind hierVV 1321Fragen zur Inbetriebnahme der U5-Verlängerung ins EuropaviertelAnfrage
- 23. März 2026STST 549Fragen zur Inbetriebnahme der U5-Verlängerung ins EuropaviertelStellungnahme
- 17. April 2026OFOF 10/1Interimslösung an der ursprünglichen U5-Endhaltestelle „Europaviertel West“ planen und umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Mai 2026OMOM 11Interimslösung an der ursprünglichen U5-Endhaltestelle „Europaviertel West“ planen und umsetzenDirektanregung
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1357Interimslösung an der ursprünglichen U5-Endhaltestelle „Europaviertel West“ planen und umsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen