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  • Politisch neutrale Schul- und Demokratiebildung sowie Kindeswohl an Frankfurter Schulen
    A
    06.10.2026 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 06.10.2026, A 41 Betreff: Politisch neutrale Schul- und Demokratiebildung sowie Kindeswohl an Frankfurter Schulen Der gesamtgesellschaftliche Zweck von Schule besteht darin, die nächste Generation zu befähigen, selbstbestimmt zu leben, beruflich und sozial handlungsfähig zu sein und als mündige Mitglieder einer demokratischen Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen. Die Schulzeit soll Kinder und Jugendliche zu selbstständigen, urteilsfähigen und verantwortungsbewussten Menschen entwickeln. Hierzu gehört eine politisch und weltanschaulich neutrale Bildung, in der unterschiedliche gesellschaftliche und politische Positionen dargestellt, kontrovers diskutiert und von den Schülern eigenständig bewertet werden können. Eine pädagogische Einflussnahme soll zur freien und selbstständigen Meinungsbildung befähigen. Dazu gehören Meinungsvielfalt, Widerspruch, gegenseitiger Respekt, das Aushalten anderer Auffassungen und die gemeinsame Suche nach Lösungen. Demokratie muss für junge Menschen nicht nur vermittelt, sondern auch erlebbar sein, daher darf keine bestimmte politische Sichtweise einseitig begünstigt werden. Der Bericht B 231/2026 des Magistrats benennt - auf die Anfrage A 9 - Demokratieerziehung, Toleranz, Vielfalt und Partizipation, konkretisiert jedoch nicht ausreichend, wie politische Ausgewogenheit sichergestellt und überprüft wird. Auch hinsichtlich Inklusion, Leistungsorientierung, kommunaler Einflussmöglichkeiten und der Erfassung schulischer Problemlagen bleiben Fragen offen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Welche konkreten Kriterien legt der Magistrat einer politisch ausgewogenen und weltanschaulich neutralen Demokratiebildung zugrunde, und wie wird überprüft, dass Schüler zu einer eigenständigen politischen Urteilsbildung befähigt und nicht auf eine bestimmte politische Position hingeführt werden? 2. Wird an den Frankfurter Schulen der Beutelsbacher Konsens eingehalten und welche Bedeutung haben Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Schülerorientierung für die von der Stadt finanzierten oder unterstützten schulischen Bildungsangebote? Bestehen hierzu verbindliche Vorgaben? 3. Welche externen Träger bzw. Organisationen unterstützt die Stadt im Bereich Demokratie-, politischer, sozialer oder kultureller Bildung an Schulen, und nach welchen Kriterien werden deren politische bzw. weltanschauliche Neutralität und die Qualität ihrer Angebote überprüft? 4. Wie viele Beschwerden über eine aus Sicht von Schülern, Eltern oder Lehrkräften politisch oder weltanschaulich einseitige Behandlung von Themen oder Bildungsangebote sind dem Magistrat in den vergangenen fünf Jahren bekannt geworden, und wie wurden diese bearbeitet? 5. Inwieweit hat der Magistrat tatsächliche Möglichkeiten, auf problematische Entwicklungen an Frankfurter Schulen Einfluss zu nehmen, wenn die ämterübergreifenden Abstimmungs- und Kommunikationsstrukturen nicht ausreichen? 6. Der Magistrat erklärt im Bericht B 231, dass kommunal keine statistischen Daten zum Leistungsniveau, zur sozialen Entwicklung und zur psychischen Belastung der Schülerinnen und Schüler erhoben werden. Auf welcher Datengrundlage beurteilt die Stadt diese Entwicklungen, und plant sie ein regelmäßiges Monitoring insbesondere zu Gewalt, Bedrohungen, Mobbing, erheblichen Unterrichtsstörungen, Schulabsentismus und psychischer Belastung? 7. Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat über die Entwicklung von Gewalt, Bedrohungen, Mobbing und erheblichen Konfliktlagen an Frankfurter Schulen in den vergangenen fünf Jahren vor, und wie wird auf diese Umstände adäquat reagiert, wenn dadurch Sicherheit, Kindeswohl oder Lernmöglichkeiten beeinträchtigt werden? 8. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine bestimmte Form der inklusiven Beschulung dem individuellen Förderbedarf eines Kindes gerecht wird und gleichzeitig das Recht der übrigen Schüler auf einen sicheren und lernförderlichen Unterricht gewährleistet bleibt? 9. Welche Verfahren greifen, wenn die personellen, räumlichen oder fachlichen Ressourcen einer Schule nicht ausreichen, um den Förderbedarf einzelner Schüler angemessen zu erfüllen, ohne die Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten der übrigen Schüler erheblich zu beeinträchtigen? 10. Welchen Stellenwert haben Fachwissen, verbindliche Leistungsanforderungen und messbare Lernfortschritte in der kommunalen Bildungsstrategie, und wie bewertet der Magistrat das Verhältnis zwischen fachlicher Bildung und sozialpädagogischen bzw. non-formalen Angeboten? 11. Wie wird die Wirksamkeit der von der Stadt finanzierten oder unterstützten Programme überprüft? Welche messbaren Zielgrößen bzw. Evaluationsergebnisse liegen insbesondere für Sprachförderung, kulturelle Bildung, Jugendhilfe und sozialpädagogische Angebote vor? 12. Wie stellt der Magistrat sicher, dass kommunal unterstützte zusätzliche Bildungs- und Unterstützungsangebote den schulischen Bildungsauftrag ergänzen und nicht zulasten von Fachunterricht, Wissensvermittlung und Leistungsentwicklung gehen? 13. Welche konkreten zusätzlichen Kompetenzen wären aus Sicht des Magistrats erforderlich, um auf lokale Problemlagen wirksamer reagieren zu können und somit den bereits im Bericht B 231 beschriebenen und sich in Umsetzung befindlichen, Zitat: "qualitativen Weg der Schulplanung" weiterführend zu unterstützen und ihn evidenzbasiert fortzuschreiben? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. Maximilian Radmann Stadtv. John Csapo Stadtv. Martin Gratowski Stadtv. Norbert Meier Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Stadtv. Stefan Zens Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 03.06.2026, A 9 Bericht des Magistrats vom 27.07.2026, B 231 Versandpaket: 07.10.2026

  • Transparenz schaffen – Auffällige Panaschier- und Briefwahlmuster der Kommunalwahl 2026 vertieft auswerten
    NR
    06.10.2026 · BIG

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, NR 81 Betreff: Transparenz schaffen - Auffällige Panaschier- und Briefwahlmuster der Kommunalwahl 2026 vertieft auswerten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. durch die zuständige städtische Statistikstelle "Statistik und Stadtbeobachtung, Wahlanalysen" eine vertiefte statistische Sonderauswertung der Stadtverordnetenwahl und der Wahl zur Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung vom 15. März 2026 durchführen zu lassen, soweit die hierfür erforderlichen Daten vorhanden sind und deren Auswertung rechtlich zulässig ist; 2. Methodik, Datengrundlage und Ergebnisse durch eine externe wissenschaftliche Stelle mit ausgewiesener Expertise in Wahlstatistik, empirischer Sozialforschung oder einem vergleichbaren Fachgebiet unabhängig überprüfen zu lassen; 3. bei der Stadtverordnetenwahl insbesondere festzustellen, a) aus wie vielen einzelnen Stimmzetteln die außergewöhnlich hohen Panaschierstimmen aus Stimmzetteln mit Listenkreuz bei IBF und ELF resultierten, b) welche identischen oder nahezu identischen parteiübergreifenden Kandidatenkombinationen besonders häufig vorkamen, c) wie häufig einzelne Kandidatinnen und Kandidaten mit einer, zwei oder drei Personenstimmen bedacht wurden, d) wie sich die betreffenden Stimmen auf Brief- und Urnenwahl sowie auf die einzelnen Briefwahlbezirke verteilten; 4. bei der KAV-Wahl insbesondere folgende Panaschierströme kandidatenscharf auszuwerten: a) die 7.309 Panaschierstimmen der Chinesischen Liste an die Afghanische Liste, bei gleichzeitig 0 Stimmen in der Gegenrichtung, b) die 951 Panaschierstimmen der Chinesischen Liste an BIG, wobei die Chinesische Liste die stärkste Fremdquelle für BIG war und der ursprünglich auf Listenplatz 10 aufgestellte BIG-Kandidat Od Phumphuang auf Ergebnisplatz 1 vorrückte, c) die Panaschierströme aus Stimmzetteln mit Listenkreuz bei IBF, WIF, LiberD, ANA, PAU, AFG, IND, DABEI und A.I.V. an Bewerberinnen und Bewerber anderer Wahlvorschläge; dabei soll jeweils festgestellt werden, - auf welche Wahlvorschläge und welche einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten die Stimmen entfielen, - aus wie vielen einzelnen Stimmzetteln sie hervorgingen, - wie sie sich auf Brief- und Urnenwahl verteilten, - welche identischen oder nahezu identischen Kandidatenkombinationen wiederholt vorkamen und - ob dokumentierte Wahlempfehlungen oder nachvollziehbare Mobilisierungsstrukturen Umfang und Struktur der jeweiligen Stimmenströme erklären können; 5. insbesondere zu untersuchen, ob sich bei den auffälligen Stimmzetteln wiederkehrende oder standardisierte Ausfüllmuster feststellen lassen und wie häufig die am stärksten vorkommenden identischen oder nahezu identischen Kandidatenkombinationen tatsächlich auftraten; bei den aufgrund der Wahlergebnisse und Stimmzettelmuster besonders auffälligen Briefwahlbezirken zusätzlich die Beantragung, Ausstellung, Versendung, Rückgabe und Zulassung der Briefwahlunterlagen sowie dokumentierte Auffälligkeiten auszuwerten, insbesondere in den Briefwahlbezirken 918-01, 918-02, 918-03 und 918-05 in Schwanheim/Goldstein bei der KAV-Wahl sowie in dem öffentlich berichteten Sossenheimer Briefwahlbezirk mit einem IBF-Anteil von 13,2 Prozent bei der Stadtverordnetenwahl, und dabei festzustellen: - auf welchem Weg die Briefwahlanträge gestellt wurden, wie viele schriftlich, elektronisch, persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte eingingen und bei wie vielen abweichende Versandanschriften verwendet wurden; - ob bei schriftlichen Anträgen und Vollmachten die jeweils erforderlichen Unterschriften in allen Fällen geprüft wurden und welche Art der Prüfung stattfand; sowie ob der Magistrat bei jedem elektronischen Antrag geprüft hat, dass er durch die wahlberechtigte Person selbst oder eine hierzu wirksam bevollmächtigte Person gestellt wurde, und welche Authentifizierungsmerkmale hierfür verwendet wurden; - welche Auffälligkeiten bei Anträgen, Versandanschriften, Mehrfachanträgen, Ersatzwahlscheinen, bevollmächtigten Abholungen oder elektronischen Antragsdaten festgestellt wurden, wie viele Anträge deshalb zusätzlich geprüft, zurückgestellt oder nicht bewilligt wurden; in wie vielen Wahl- und Briefwahlniederschriften besondere Vorkommnisse oder Beanstandungen dokumentiert wurden; und wie viele Wahlbriefe beanstandet, nach besonderer Beschlussfassung zugelassen oder zurückgewiesen wurden und aus welchen Gründen; - ob die Originalunterlagen dieser Bezirke beweissichernd verwahrt wurden, ob Briefwahlunterlagen oder Stimmzettel auf Fingerabdrücke oder andere forensische Spuren untersucht wurden oder eine solche Untersuchung veranlasst beziehungsweise geprüft wurde, und welche Auffälligkeiten an Strafverfolgungsbehörden oder sonstige zuständige Stellen weitergegeben wurden; 6. der externen wissenschaftlichen Stelle die für die fachliche Überprüfung erforderlichen anonymisierten beziehungsweise aggregierten Daten, Auswertungsmethoden und Berechnungsschritte zur Verfügung zu stellen, soweit dies unter Wahrung des Wahlgeheimnisses, des Datenschutzes sowie laufender Gerichts- und Ermittlungsverfahren rechtlich zulässig ist; 7. die Ergebnisse der städtischen Sonderauswertung sowie die Bewertung der externen wissenschaftlichen Stelle in einem öffentlich zugänglichen Transparenzbericht zusammenzuführen und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen; 8. auf Grundlage der Untersuchung zu berichten, welche organisatorischen, technischen und statistischen Maßnahmen bei zukünftigen Kommunalwahlen geeignet sind, außergewöhnliche Auffälligkeiten bei Briefwahl und Panaschieren frühzeitig zu erkennen, nachvollziehbar zu dokumentieren und erforderlichenfalls den zuständigen Stellen zur Prüfung zuzuleiten . Begründung: Die Kommunalwahl vom 15. März 2026 weist statistische Besonderheiten auf, die einer vertieften und nachvollziehbaren Auswertung bedürfen. Nach den veröffentlichten Wahldaten lag der Briefwahlanteil bei IBF bei rund 85 Prozent und bei ELF bei rund 87 Prozent , gegenüber 42,9 Prozent im Frankfurter Durchschnitt. Gleichzeitig stammen 79,6 Prozent der IBF-Stimmen und 79,0 Prozent der ELF-Stimmen aus panaschierten Stimmzetteln. Bei der Stadtverordnetenwahl vergaben Stimmzettel mit IBF-Listenkreuz insgesamt 47.527 Stimmen an Bewerberinnen und Bewerber anderer Wahlvorschläge. Davon gingen 19.763 Stimmen an GRÜNE, 11.621 an die SPD und 10.659 an die CDU. Nach veröffentlichten Auswertungen erhielten Feyyaz Çetiner, Hosai Zarif-Ander, Dijana Avdić und Avi Shefatja jeweils mehr als 6.000 Panaschierstimmen aus IBF-Briefwahlstimmzetteln. Gleichzeitig kam es zu erheblichen Rangverschiebungen: Shefatja rückte von Listenplatz 39 auf Ergebnisplatz 14, Avdić von 24 auf 6, Çetiner von 20 auf 11 und Zarif-Ander von 21 auf 13. Auch bei ELF sind erhebliche Fremdstimmenströme dokumentiert. Von insgesamt 39.675 Fremdstimmen gingen 23.944 an die SPD und 10.472 an die CDU. Mit diesen Stimmen gingen teilweise erhebliche Listenplatzverschiebungen einher, unter anderem bei Sarya Ataç, Mustapha Lamjahdi und Thomas Dürbeck. Auch die KAV-Wahl weist auffällige listenübergreifende Stimmenströme auf. Von der Chinesischen Liste flossen 7.309 Panaschierstimmen an die Afghanische Liste, während in umgekehrter Richtung keine Stimme verzeichnet wurde. Nach veröffentlichten Auswertungen erhielten fünf der ersten sieben Kandidierenden der Afghanischen Liste aus Stimmzetteln mit Listenkreuz bei der Chinesischen Liste jeweils 963 Stimmen, die beiden übrigen jeweils 960 Stimmen. Die beantragte Aufklärung bezieht ausdrücklich auch die eigene Partei ein. Die Chinesische Liste war mit 951 Stimmen die stärkste Fremdquelle für BIG. Gleichzeitig rückte Od Phumphuang von Listenplatz 10 auf Ergebnisplatz 1 vor und erhielt das einzige BIG-Mandat in der KAV. Darüber hinaus gingen von IBF bei der KAV-Wahl unter anderem 5.026 Stimmen an GRÜNE, 3.146 an die SPD, 1.950 an die CDU, 1.221 an A.I.V., 1.100 an die Afghanische Liste sowie 880 an Volt . Dokumentiert sind außerdem politische und institutionelle Verbindungen zwischen verschiedenen Akteuren. Jumas Medoff erklärte öffentlich, Hosai Zarif-Ander, Feyyaz Çetiner, Avi Shefatja und Dijana Avdić zur Wahl empfohlen zu haben. Zu klären bleibt, ob dokumentierte Wahlempfehlungen hinsichtlich Reichweite und Verbreitungsweg die konkrete Größenordnung und Gleichförmigkeit der festgestellten Stimmenmuster nachvollziehbar erklären. Eine ergänzende kleinräumige Auswertung der KAV-Daten zeigt 27 Briefwahlbezirke mit einem starken ANA/Lermioğlu-Muster. In 13 Bezirken fällt nur Hasbi Lermioğlu auf, in fünf Lermioğlu gemeinsam mit genau einer weiteren systematisch ANA-nahen Person und in neun ein kleinerer Mehrpersonenblock. Ein räumlicher Schwerpunkt liegt in Schwanheim/Goldstein: In den Briefwahlbezirken 918-01, 918-02, 918-03 und 918-05 wurden 17, 20, 17 beziehungsweise 8 panaschierte ANA-Stimmzettel festgestellt; dort treten nach der vorliegenden Auswertung neben Lermioğlu wiederholt auch Dijana Avdić und Feyyaz Çetiner hervor. Bei der Stadtverordnetenwahl wurde zudem öffentlich über einen Sossenheimer Briefwahlbezirk berichtet, in dem IBF 13,2 Prozent erreichte, während das Urnenwahlergebnis im selben Gebiet unter 0,4 Prozent lag. Goldstein zählt zugleich zu den Frankfurter Stadtbezirken mit einem besonders hohen Anteil geförderter Sozialwohnungen. Dies ist für sich genommen kein Verdachtsmoment; bei der Auswertung von Adresshäufungen ist deshalb zwischen regulären wohnungsbedingten Häufungen und Auffälligkeiten bei abweichenden Versandanschriften, Drittanträgen oder anderen Prozessdaten zu unterscheiden. Die räumliche Konzentration der Wahlmuster begründet jedoch den Bedarf, die vorgelagerten Briefwahlprozesse in diesen Bezirken gesondert nachzuvollziehen. Panaschieren und Kumulieren sowie Wahlempfehlungen sind grundsätzlich zulässig. Die dokumentierten Auffälligkeiten stellen für sich genommen keinen Nachweis eines rechtswidrigen Verhaltens dar, begründen aber einen Bedarf an transparenter, datenbasierter und ergebnisoffener Aufklärung. Die zentrale Frage ist daher, wie außergewöhnlich konzentrierte Stimmenblöcke konkret entstanden sind und ob sie sich durch individuelle Wahlentscheidungen, dokumentierte Wahlempfehlungen und nachvollziehbare Mobilisierung plausibel erklären lassen. Die Kombination aus einer vertieften Auswertung durch die städtische Statistikstelle und einer externen wissenschaftlichen Überprüfung soll gewährleisten, dass die vorhandene Daten- und Fachkompetenz der Stadt genutzt und zugleich eine von der Verwaltung unabhängige fachliche Kontrolle ermöglicht wird. Die laufenden strafrechtlichen und gerichtlichen Verfahren sowie die parlamentarische Akteneinsicht bleiben hiervon unberührt. Vertrauen in demokratische Wahlen entsteht durch Transparenz. Außergewöhnliche statistische Muster sollten deshalb anhand der vorhandenen Daten nachvollziehbar, fachlich überprüfbar und ergebnisoffen aufgeklärt werden. Antragsteller: BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Sicherheit, Digitalisierung und Smart City Versandpaket: 07.10.2026

  • Srebrenica erinnern – Völkermordleugnung und Verherrlichung von Kriegsverbrechern entgegentreten
    NR
    06.10.2026 · BIG

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, NR 82 Betreff: Srebrenica erinnern - Völkermordleugnung und Verherrlichung von Kriegsverbrechern entgegentreten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung erinnert an die Opfer des Völkermords von Srebrenica im Juli 1995 sowie an das Leid der Überlebenden und Hinterbliebenen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt die Anerkennung der durch internationale Gerichte rechtskräftig festgestellten Tatsachen zum Völkermord von Srebrenica. 3. Die Stadtverordnetenversammlung verurteilt jede Leugnung oder Relativierung des Völkermords von Srebrenica sowie die Verherrlichung von Personen, die von internationalen Gerichten rechtskräftig wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen verurteilt worden sind. 4. Zugleich stellt die Stadtverordnetenversammlung klar, dass strafrechtliche Verantwortung individuell ist. Eine pauschale Schuldzuweisung gegenüber Serbinnen und Serben oder anderen nationalen, ethnischen oder religiösen Bevölkerungsgruppen widerspricht dem Gedanken von Verständigung und Versöhnung. 5. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Veranstaltung der Volkshochschule Frankfurt "Srebrenica lebt: Stimmen einer Stadt" am 14. November 2026 und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Erinnerung, Verantwortung, der Situation von Überlebenden und Hinterbliebenen sowie den Möglichkeiten von Versöhnung und friedlichem Zusammenleben. 6. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie der von den Vereinten Nationen bestimmte Internationale Tag des Gedenkens und der Reflexion über den Völkermord von Srebrenica am 11. Juli künftig auch in Frankfurt sichtbar aufgegriffen werden kann. Die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) soll hierbei einbezogen werden. Begründung: Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den 11. Juli zum Internationalen Tag des Gedenkens und der Reflexion über den Völkermord von Srebrenica erklärt. Die zugrunde liegende Resolution verurteilt ausdrücklich sowohl die Leugnung des Völkermords von Srebrenica als auch die Verherrlichung von Personen, die von internationalen Gerichten wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermords verurteilt worden sind. Ratko Mladić, der ehemalige militärische Führer der bosnisch-serbischen Streitkräfte, starb am 27. August 2026 während der Verbüßung seiner lebenslangen Freiheitsstrafe. Er war rechtskräftig wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verurteilt worden. Seine Beisetzung am 7. September 2026 in Belgrad wurde von öffentlichen Ehrungen und der Teilnahme mehrerer amtierender serbischer Regierungsmitglieder begleitet. Dies führte unter anderem zu deutlicher Kritik der Europäischen Union an der Verherrlichung rechtskräftig verurteilter Kriegsverbrecher. Die Ereignisse zeigen, dass die Auseinandersetzung mit Völkermordleugnung, historischer Relativierung und der Verherrlichung verurteilter Kriegsverbrecher weiterhin aktuell ist. Frankfurt ist eine internationale Stadt, in der auch viele Menschen leben, deren Familien unmittelbar oder mittelbar von den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien betroffen waren. Erinnerung muss deshalb der historischen Wahrheit verpflichtet sein, ohne heutige Bevölkerungsgruppen kollektiv für die Verbrechen Einzelner verantwortlich zu machen. Die Volkshochschule Frankfurt greift diese Aufgabe mit ihrer Veranstaltung "Srebrenica lebt: Stimmen einer Stadt" bereits auf. Die Stadtverordnetenversammlung sollte dieses Signal unterstützen und zu einer Erinnerungskultur beitragen, die historische Wahrheit, Verantwortung, Versöhnung und friedliches Zusammenleben miteinander verbindet. Antragsteller: BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Beteiligung und Europa Versandpaket: 07.10.2026

  • Goepfert-Brunnen am Eschenheimer Tor instand setzen und wieder in Betrieb nehmen
    NR
    06.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, NR 83 Betreff: Goepfert-Brunnen am Eschenheimer Tor instand setzen und wieder in Betrieb nehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. eine aktuelle Bestandsaufnahme in Auftrag zu geben, um eine belastbare und aktualisierte Kostenschätzung für die erforderlichen Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen des Goepfert-Brunnens am Eschenheimer Tor vorzulegen, 2. hierbei insbesondere zu prüfen, inwiefern angesichts der städtischen Haushaltslage eine Beteiligung privater Dritter (z. B. Unternehmen, Stiftungen, Sponsoren) an Sanierungs‑ und Betriebskosten in Betracht kommt, und mögliche Wege zur Einwerbung privater Mittel aufzuzeigen, 3. auf Basis dieser aktualisierten Bestandsaufnahme den Goepfert-Brunnen am Eschenheimer Tor instand zu setzen und wieder dauerhaft in Betrieb zu nehmen, 4. der Stadtverordnetenversammlung einen verbindlichen Zeitplan für Planung, Sanierung und Wiederinbetriebnahme vorzulegen. Begründung: Der Goepfert-Brunnen am Eschenheimer Tor ist seit 2005 außer Betrieb. Damit bleibt ein prägendes Kunstwerk im öffentlichen Raum seit mehr als zwei Jahrzehnten ohne seine ursprüngliche Funktion. Bereits in seiner Stellungnahme ST 2491/17 hat der Magistrat festgestellt, dass eine Wiederinbetriebnahme technisch möglich und fachlich sinnvoll ist. Der Magistrat befürwortete ausdrücklich eine Wiederinbetriebnahme, verwies jedoch bei seiner Kostenschätzung von 700.000 Euro auf fehlende Haushaltsmittel. Auch 2019 wurde mit dem Bericht B 88/19 ein Arbeitskreis angekündigt, dessen Ergebnisse bis heute auf sich warten lassen. Die damalige Kostenschätzung ist inzwischen fast zehn Jahre alt und kann angesichts der Entwicklung der Bau-, Material- und Planungskosten nicht mehr als belastbare Grundlage für eine Haushaltsentscheidung dienen. Erforderlich ist daher zunächst eine aktuelle Bestandsaufnahme mit einer realistischen Kostenschätzung. Angesichts der angespannten städtischen Haushaltslage ist es dabei geboten, alle realistischen Finanzierungsoptionen zu prüfen. Eine Beteiligung privater Dritter an Sanierungs- und Betriebskosten kann dazu beitragen, die Wiederinbetriebnahme des Brunnens haushaltspolitisch tragfähig zu machen und gleichzeitig das Engagement privater Akteure für das städtische Kunst- und Kulturumfeld zu stärken. Wie notwendig eine dauerhafte Lösung ist, zeigt auch der Umgang mit dem Brunnen in jüngster Zeit. Im Sommer 2026 musste erneut eine provisorische Entwässerung vorgenommen werden, nachdem sich Regenwasser im Becken gesammelt hatte. Eine zügige Entscheidung ist daher auch aus gesundheitspolitischer Sicht geboten. Mit dem Klimawandel breitet sich die Asiatische Tigermücke zunehmend in Frankfurt aus. Sie nutzt insbesondere kleine, stehende Wasseransammlungen als Brutstätten und kann grundsätzlich Dengue-, Chikungunya- und Zikaviren übertragen. Umso wichtiger ist es, das Becken des Goepfert-Brunnens dauerhaft funktionsfähig zu halten, anstatt eine potenzielle Brutstätte für die Tigermücke entstehen zu lassen. Statt weiterer Zwischenlösungen und wiederkehrender Berichte braucht es eine verlässliche Planung, eine transparente Finanzierung und einen verbindlichen Zeitplan, um einen Beitrag zur Aufwertung des Eschenheimer Tors zu leisten und die städtische Infrastruktur und Kunst im öffentlichen Raum zu erhalten, anstatt ihren Verfall über Jahre hinzunehmen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2491 Bericht des Magistrats vom 08.03.2019, B 88 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur und Wissenschaft Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 07.10.2026

  • Berliner Straße: Zwei Kfz-Fahrspuren je Fahrtrichtung wiederherstellen
    NR
    06.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, NR 84 Betreff: Berliner Straße: Zwei Kfz-Fahrspuren je Fahrtrichtung wiederherstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich die Ergebnisse der mit NR 1167/25 beschlossenen und mit NR 4/26 erneut eingeforderten Evaluierung der Verkehrsführung auf der Berliner Straße sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmenplanungen und den aktuellen Umsetzungsstand vorzulegen. Noch ausstehende Untersuchungen sind unverzüglich abzuschließen. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen der 2022 erfolgten Reduzierung auf eine Kfz-Fahrspur je Richtung auf Rückstaus, Verkehrsfluss und Konfliktsituationen, insbesondere im Bereich Kornmarkt/Theatertunnel, darzustellen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Berliner Straße wieder zwei Kfz-Fahrspuren je Richtung herzustellen. Hierzu ist innerhalb von drei Monaten auf Grundlage der bisherigen Prüfaufträge eine konkrete Ausführungsplanung mit verbindlichem Zeit- und Maßnahmenplan vorzulegen. Die Busparkplätze sind an geeignete alternative Standorte zu verlagern, um den erforderlichen Straßenraum zu schaffen. Ergänzend sind eine bedarfsgerechte Anpassung der Radfahrstreifen und die Optimierung der Ampelschaltungen einzubeziehen. Eine sichere Radverkehrsführung ist zu gewährleisten. Soweit diese auf der Berliner Straße nicht mit zwei Kfz-Fahrspuren je Richtung vereinbar ist, sind geeignete Parallelstraßen für den Radverkehr entsprechend aufzuwerten und als sichere, durchgängige Alternativverbindungen einschließlich der erforderlichen Anschlüsse vorzusehen. Dem Mobilitätsausschuss sind die zugrunde gelegten Verkehrsdaten und Untersuchungsergebnisse vorzulegen. Die Ausführungsplanung einschließlich der Ersatzstandorte für die Busparkplätze und der vorgesehenen Radverkehrsführung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen; etwaige rechtliche oder technische Umsetzungshindernisse sind konkret zu benennen. Begründung: Die Berliner Straße muss als zentrale West-Ost-Verbindung leistungsfähig bleiben. Die seit der Reduzierung auf eine Kfz-Fahrspur je Richtung auftretenden und in der Berichterstattung dokumentierten Rückstaus und Engpässe zeigen, dass die heutige Verkehrsführung diesem Anspruch nicht gerecht wird. Für Anwohner, Pendler, Gewerbe und den übrigen Stadtverkehr darf dieser Zustand nicht zum Dauerzustand werden. Deshalb muss die Wiederherstellung von zwei Kfz-Fahrspuren je Richtung jetzt konkret vorbereitet und umgesetzt werden. Mit NR 1167/25 wurde eine Evaluierung der Verkehrsführung auf der Berliner Straße beschlossen, mit NR 4/26 wurde deren Vorlage erneut eingefordert. Die Ergebnisse müssen nun offengelegt und in konkrete Maßnahmen übersetzt werden. Noch ausstehende Untersuchungen sind unverzüglich abzuschließen. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche Auswirkungen die 2022 erfolgte Reduzierung auf eine Kfz-Fahrspur je Richtung auf Rückstaus, Verkehrsfluss und Konfliktsituationen, insbesondere im Bereich Kornmarkt/Theatertunnel, hat. Der Handlungsbedarf wird durch die im September 2026 vom Mobilitätsdezernenten der Presse gegenüber angekündigte, bislang aber noch nicht erfolgte Evaluierung der Beschlüsse zur "Fahrradstadt Frankfurt" zusätzlich unterstrichen. Er hat ausdrücklich erklärt, bestehende Maßnahmen seien nicht "in Stein gemeißelt" und müssten korrigiert werden, wenn sie sich in der Praxis als nicht funktionsfähig erwiesen. Die Evaluierung sollte daher anhand konkreter Verkehrserhebungen auch auf der Berliner Straße erfolgen. Auch die Antwort auf die Frage F 349/26 zeigt, dass für die Bewertung von Verkehrswirkungen belastbare Daten erforderlich sind. Das Mobilitätsdezernat hat dort darauf hingewiesen, dass der Einfluss der online verfügbaren Parkhausdaten auf die Verkehrssituation im Innenstadtbereich quantitativ nicht belastbar bestimmt werden könne. Für die Berliner Straße sind deshalb konkrete Verkehrsdaten zu erheben und die Untersuchungsergebnisse dem Mobilitätsausschuss vorzulegen. Die Evaluierung darf dabei nicht zum Selbstzweck werden oder weitere Verzögerungen begründen. Auf Grundlage der bisherigen Prüfaufträge muss der Magistrat innerhalb von drei Monaten eine konkrete Ausführungsplanung mit verbindlichem Zeit- und Maßnahmenplan vorlegen. Die bereits vorgesehene Verlagerung der Busparkplätze an geeignete alternative Standorte ist umzusetzen, um den erforderlichen Straßenraum für die zusätzlichen Kfz-Fahrspuren zu schaffen. Ergänzend sind die Radfahrstreifen bedarfsgerecht anzupassen und die Ampelschaltungen zu optimieren. Eine sichere und durchgängige Radverkehrsführung bleibt erforderlich. Wo zwei Kfz-Fahrspuren je Richtung und eine sichere Radverkehrsanlage auf der Berliner Straße nicht miteinander vereinbar sind, sollen geeignete Parallelstraßen für den Radverkehr aufgewertet und als sichere Alternativverbindungen einschließlich der erforderlichen Anschlüsse ausgebaut werden. Die Stadtverordnetenversammlung muss damit die Wiederherstellung von zwei Kfz-Fahrspuren je Richtung auf den Weg bringen. Aufgabe des Magistrats ist es, die konkrete Umsetzung vorzubereiten und etwaige rechtliche oder technische Hindernisse konkret zu benennen, und nicht, die Entscheidung durch weitere Prüfungen zu vertagen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.03.2025, NR 1167 Antrag vom 04.05.2026, NR 4 Frage vom 24.09.2026, F 349 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 07.10.2026

  • Bockenheimer Landstraße: NR 1115/25 umsetzen und Verkehrsplanung rechtzeitig überprüfen
    NR
    06.10.2026 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, NR 85 Betreff: Bockenheimer Landstraße: NR 1115/25 umsetzen und Verkehrsplanung rechtzeitig überprüfen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich über den Sachstand der Prüfungen nach NR 1115/25 sowie deren Ergebnisse und Berücksichtigung in der Planung zu berichten. Einzubeziehen sind sämtliche Kreuzungen, Einmündungen und Links- und Rechtsabbiegebeziehungen der Bockenheimer Landstraße. Dabei ist aufzuzeigen, wo Kapazitäten erhalten oder verbessert werden müssen. Die in NR 1115/25 genannten Knotenpunkte sind als Beispiele, nicht als Begrenzung des Prüfauftrags zu verstehen. 2. Erforderliche Planungsänderungen im Sinne der NR 1115/25 sind rechtzeitig vor den abschließenden Straßenbau- und Fertigstellungsarbeiten zu prüfen und zu berücksichtigen. Insbesondere ist zu untersuchen, wo durch möglichst geringe Anpassungen der vorgesehenen Grünflächen und Radverkehrsanlagen gesonderte Abbiegespuren erhalten oder eingerichtet werden können. Verkehrssicherheit, eine sichere Radverkehrsführung und die Auswirkungen auf Grünflächen und Baumbestand sind dabei zu berücksichtigen. 3. Der Stadtverordnetenversammlung ist innerhalb von drei Monaten, spätestens jedoch vor den abschließenden Fertigstellungsarbeiten in den betroffenen Bereichen, eine vergleichende Untersuchung der unveränderten Planung und einer angepassten Variante mit erhaltenen oder zusätzlichen Abbiegespuren zur Entscheidung vorzulegen. Darzustellen sind insbesondere Abbiegebeziehungen, Kapazitäten, Rückstaus, Reisezeiten, Verkehrsverlagerungen und Erreichbarkeit sowie die Auswirkungen auf ÖPNV, Rettungsdienste, Fuß- und Radverkehr, Grünflächen, Kosten und Bauablauf. Bis zur Entscheidung dürfen keine baulichen Festlegungen erfolgen, die eine untersuchte Variante ausschließen; notwendige Leitungsarbeiten bleiben unberührt. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße muss als leistungsfähige Verkehrsachse für Anwohner, Pendler, Gewerbe und ÖPNV erhalten bleiben. Die Anforderungen aus der NR 1115/25 dürfen nicht folgenlos bleiben: Der Magistrat muss offenlegen, was geprüft wurde, welche Ergebnisse vorliegen und welche Änderungen daraus folgen. Die Sorgen der ansässigen Betriebe müssen ernst genommen werden. Gastronomen, Hoteliers und weitere Unternehmer warnen vor zusätzlichen Rückstaus und einer schlechteren Erreichbarkeit durch die geplante Verkehrsführung. Deshalb muss unverzüglich eine belastbare Prüfung aller Abbiegebeziehungen und der erforderlichen Kapazitäten erfolgen - nicht nur einzelner Kreuzungen. Zudem hat der neue Verkehrsdezernent zuletzt der Presse gegenüber angekündigt, bestehende Planungen anhand ihrer tatsächlichen Auswirkungen zu überprüfen und Korrekturen nicht auszuschließen. Dieser Ankündigung müssen auf der Bockenheimer Landstraße konkrete Schritte folgen, bevor die Verkehrsführung baulich dauerhaft festgelegt wird. Sichere Radwege und eine leistungsfähige Verkehrsführung müssen gemeinsam geplant werden. Wo geringfügige Anpassungen an Grünflächen und Radverkehrsanlagen wichtige Abbiegespuren ermöglichen, müssen diese Varianten ernsthaft geprüft werden. Über die Abwägung soll die Stadtverordnetenversammlung auf Grundlage eines transparenten Variantenvergleichs entscheiden - vor der Fertigstellung, nicht erst nach einem kostspieligen Fehlumbau. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Ingrid A. Häußler Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.01.2025, NR 1115 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 07.10.2026

  • Weihnachtsbeleuchtung Baruch-Baschwitz-Platz 2026/2027
    OFOB 7
    06.10.2026

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 63/7 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Baruch-Baschwitz-Platz 2026/2027 Der Rödelheimer Vereinsring wird wie jedes Jahr die Weihnachtsbeleuchtung am Baruch-Baschwitz-Platz im Zeitraum von November 2026 bis Januar 2027 organisieren und übernehmen. Hierfür werden, insbesondere für Auf- und Abbau der Beleuchtung, Ausgaben in Höhe von ca 1700 Euro entstehen. Die genaue Abrechnung erfolgt nach Rechnungslegung. Der Ortsbeirat beantragt, dass die anfallenden Kosten für Auf- und Abbau der Beleuchtung aus seinem Ortsbeiratsbudget wie jedes Jahr getragen werden bis zu einer Höhe von maximal 2000 Euro. Der Magistrat wird gebeten, nach Eingang der Rechnungen das Weitere zu veranlassen. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Rödelheimer Nikolausmarkt auch im Jahr 2026 unterstützen
    OFOB 7
    06.10.2026

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 64/7 Betreff: Rödelheimer Nikolausmarkt auch im Jahr 2026 unterstützen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E160/24, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), die Durchführung des Rödelheimer Nikolausmarktes am 29.11.2026 mit einer Summe von 2500,- Euro zu unterstützen. Begründung: Nach dem Erfolg der vergangenen Jahre findet der Rödelheimer Nikolausmarkt auch in diesem Jahr wieder auf dem Arthur-Stern-Platz statt. Insgesamt wird es 15 Stände von Mitgliedern des Rödelheimer Vereinsrings geben. Die Ausgaben dafür belaufen sich auf 5.100 €, während mit Einnahmen durch die Standgebühren in Höhe von 1.200 € zu rechnen ist. Einen Antrag an das Kulturamt zur Unterstützung des Rödelheimer Nikolausmarktes aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" hat der Rödelheimer Vereinsring bereits gestellt. Dies befürwortet der Ortsbeirat ausdrücklich. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Praunheimer Hohl / Heinrich-Lübke-Straße für Kinder sicherer machen
    OFOB 7
    06.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 65/7 Betreff: Praunheimer Hohl / Heinrich-Lübke-Straße für Kinder sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge an der Kreuzung Praunheimer Hohl / Heinrich-Lübcke-Straße die Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler erhöhen, in dem die Mittelinsel des Fußgängerüberwegs befestigt oder durch andere geeignete Maßnahmen gesichert wird. Ziel soll sein, das Überfahren durch Autoverkehr sowie das Parken am bzw. auf dem Zebrastreifen für Autos zu verhindern und den Kindern eine sichere Querungsstelle zu bieten. Begründung: Wie auch an anderen Schulen ist die Verkehrssituation an der Ebelfeldschule insbesondere morgens vor Schulbeginn sehr angespannt. An der Ebelfeldschule kommt hinzu, dass durch die Baustelle gegenüber der Schule die Durchfahrt und das Anhalten für Autos sehr eingeschränkt ist. Dies führt dazu, dass die Elterntaxis bereits an der Kreuzung Praunheimer Hohl/Heinrich-Lübcke-Straße nicht nur kurz anhalten, sondern das Auto abstellen, um ihre Kinder die letzten 100 m zum Schultor zu bringen. Regelmäßig parken diese direkt am oder sogar auf dem Zebrastreifen. In die Heinrich-Lübcke-Straße abbiegende Autofahrer müssen weit in die Mitte des Kreuzungsbereichs ausweichen, um an den parkenden Autos vorbeizukommen. Schülerinnen und Schüler werden weniger gesehen. Der ohnehin nicht sehr beachtete Zebrastreifen wird dadurch eher zur Gefahrenstelle für die Schülerinnen und Schüler. In der Mitte des Zebrastreifens ist eine Fläche zur Verdeutlichung der Querungsstelle bzw. zur Verkehrsberuhigung markiert. Es wird angeregt, diese Fläche mit geeigneten Maßnahmen zu befestigen, dass ein Überfahren nicht möglich ist und sie so den Kindern mehr Sicherheit bei der Querung bietet. Auch würde dies verhindern, dass Autos am / auf dem Zebrastreifen parken, da sie die Durchfahrt dadurch blockieren würden. Abbildung 1 Screenshot Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Durchgängige Beleuchtung und Sicherung der Fußgängerumleitung aufgrund der Sperrung des Gehwegs Praunheimer Hohl
    OFOB 7
    06.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 66/7 Betreff: Durchgängige Beleuchtung und Sicherung der Fußgängerumleitung aufgrund der Sperrung des Gehwegs Praunheimer Hohl Der Ortsbeirat 7 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig die ordnungsgemäße und durchgängige Beleuchtung der aufgrund der Sperrung des Gehwegs Praunheimer Hohl eingerichteten Fußgängerumleitung sicherzustellen. Die betreffende Umleitungsstrecke beginnt an der Ecke Ludwig-Landmann-Straße, im Bereich der Abbiegung auf Höhe Hausnummer 145, und führt über die Heinrich-Lübke-Straße in Richtung der Kleingartenanlage KGV Westhausen und weiter zur dortigen Treppenanlage. Die vorhandene provisorische Beleuchtung erstreckt sich entlang des in der beigefügten Übersichtskarte grün markierten Abschnitts. Im Bereich des rot markierten Punktes am Zugang zur Kleingartenanlage ist die Beleuchtung unterbrochen. Der weitere Verlauf der ausgewiesenen Fußgängerumleitung in Richtung der Treppenanlage (roter Pfeil) bleibt dadurch unbeleuchtet. Der Magistrat wird insbesondere gebeten, - die derzeit unterbrochene provisorische Beleuchtung bis zum Ende der ausgewiesenen Fußgängerumleitung, einschließlich des Bereichs der Treppenanlage, wiederherzustellen und dauerhaft funktionsfähig zu halten; - die im Bereich des Haupteingangs der Kleingartenanlage KGV Westhausen offenen bzw. unterbrochenen Leitungen sowie die lose auf bzw. neben dem Weg liegenden Kabel unverzüglich fachgerecht sichern und instand setzen zu lassen; - zu prüfen, ob die Unterbrechung bzw. Beschädigung der provisorischen Beleuchtung auf eine mutwillige Einwirkung zurückzuführen ist, und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine erneute Beschädigung oder Unterbrechung der Beleuchtung zu verhindern. Begründung: Aufgrund der Baustelle und der damit verbundenen Sperrung des Gehwegs Praunheimer Hohl wurde eine Umleitung für Fußgänger eingerichtet. Diese beginnt im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße auf Höhe der Abbiegung bei Hausnummer 145 und ist auf einem Teil der Strecke mit einer provisorischen Beleuchtung ausgestattet. Die Beleuchtung endet derzeit jedoch im Bereich des Haupteingangs der Kleingartenanlage KGV Westhausen. Dort ist die Leitungsverbindung unterbrochen. Auf den beigefügten Fotos sind offene beziehungsweise abgetrennte Leitungsenden sowie lose verlegte Kabel zu erkennen. Der anschließend weiterführende Abschnitt der ausgewiesenen Fußgängerumleitung, insbesondere der Weg bis zur und über die Treppenanlage, bleibt dadurch bei Dunkelheit unbeleuchtet. Gerade die Treppenanlage stellt einen Bereich dar, bei dem eine ausreichende Beleuchtung für die sichere Nutzung durch Fußgänger von besonderer Bedeutung ist. Im unmittelbaren Umfeld der Treppenanlage und des angrenzenden Platzbereichs sind zudem Verschmutzungen und verschiedene Hinterlassenschaften festzustellen. Nach Beobachtungen vor Ort wird dieser Bereich insbesondere in den Abendstunden als Treffpunkt genutzt. Darüber hinaus bestehen Hinweise darauf, dass der Bereich auch zum Konsum von Drogen aufgesucht wird. Ob die festgestellte Unterbrechung beziehungsweise Beschädigung der Beleuchtung hiermit in einem Zusammenhang steht, kann derzeit nicht festgestellt werden. Es sollte deshalb durch die zuständigen Stellen geprüft werden, ob eine mutwillige Einwirkung auf die Beleuchtungsanlage vorliegt und wie die Anlage gegebenenfalls besser gegen erneute Beschädigungen gesichert werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Hochbunker Praunheim: Baustellengelände sicher absperren und angrenzende Wege frei halten
    OFOB 7
    06.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 67/7 Betreff: Hochbunker Praunheim: Baustellengelände sicher absperren und angrenzende Wege frei halten Vorgang: V 1359/26 OBR 7; ST 604/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit und Absicherung des Baustellengeländes am Hochbunker in der Eberstadtstraße 35 einschließlich der angrenzenden Gehwege und Zugänge unverzüglich durch die zuständigen Stellen überprüfen zu lassen und die Beseitigung festgestellter Mängel durch die Verantwortlichen zu veranlassen. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen sicherzustellen: 1. Kabel und Leitungen sicher verlegen Auf oder entlang der Gehwege liegende Kabel beziehungsweise Leitungen sind hinsichtlich ihrer Funktion, ihres Zustands und ihrer Verlegung zu überprüfen. Stolperstellen und gegebenenfalls elektrische Gefährdungen sind unverzüglich zu beseitigen. Weiterhin benötigte Leitungen sind fachgerecht so zu führen oder zu sichern, dass die Wege gefahrlos nutzbar bleiben. Siehe insbesondere Bilder 6 und 8 der Fotoanlage. 2. Bauzäune instand setzen und zuverlässig sichern Umgestürzte, beschädigte, schief stehende oder unzureichend verbundene Bauzaunelemente sind wieder ordnungsgemäß aufzustellen, zu befestigen oder auszutauschen. Die Absperrung muss durchgängig und standsicher sein, unbefugtes Betreten wirksam verhindern und darf selbst keine Gefahr für Passanten darstellen. Zaunfüße und angebrachte Planen sind dabei einzubeziehen. Siehe insbesondere Bilder 3 und 4 der Fotoanlage. 3. Das Umfeld der Absperrung pflegen und reinigen Abfälle, lose Materialien und Schnittgut im Bereich der Baustellenabsicherung und der angrenzenden Wege sind zu beseitigen. Bewuchs ist im erforderlichen Umfang zurückzuschneiden, damit die Wege und Zugänge zu benachbarten Grundstücken frei bleiben und die Absperrung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand kontrolliert werden kann. Siehe insbesondere Bilder 2 der Fotoanlage. 4. Regelmäßige Kontrollen und Unterhaltung gewährleisten Es ist darauf hinzuwirken, dass die Verantwortlichen die Absperrung und die angrenzenden Verkehrsflächen regelmäßig sowie nach besonderen Ereignissen, insbesondere Sturm, kontrollieren und festgestellte Mängel zeitnah beheben. Die Sicherung sowie die erforderliche Pflege und Reinigung sind auch während längerer Bauunterbrechungen aufrechtzuerhalten. Dem Ortsbeirat ist zeitnah über das Ergebnis der Überprüfung, die veranlassten Maßnahmen, die gesetzten Fristen und die Kontrolle der Mängelbeseitigung zu berichten. Begründung: Aus der Bürgerschaft liegen Beschwerden über den Zustand der Baustellenabsicherung am Hochbunker in der Eberstadtstraße 35 sowie über das ungepflegte Gelände im Umfeld der Absperrung vor. Die vorliegende Fotodokumentation macht diese Beschwerden nachvollziehbar: Kabel beziehungsweise Leitungen liegen ohne erkennbare Sicherung auf dem angrenzenden Gehweg. Ein Bauzaunelement liegt am Boden; weitere Elemente stehen schief, sind verformt oder weisen Abstände zueinander auf. Im Bereich der Absperrung befinden sich Abfälle, lose Materialien und Schnittgut. Starker Bewuchs wächst durch den Bauzaun und reicht teilweise in die angrenzenden Wege hinein. Dies beeinträchtigt die Übersicht über die Absperrung und schränkt die nutzbare Breite der ohnehin schmalen Wege ein. Die geschilderten und dokumentierten Zustände geben Anlass zu einer zeitnahen Überprüfung vor Ort. Dabei sind sowohl mögliche Sicherheitsmängel als auch der Pflege- und Reinigungsbedarf entlang der Baustellenabsicherung zu berücksichtigen. Insbesondere Kinder, ältere Menschen sowie Personen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen sind auf sicher und ungehindert nutzbare Wege angewiesen. In der Stellungnahme ST 604 vom 27.03.2026 berichtete der Magistrat über eine noch laufende Prüfung des Standsicherheitsnachweises und die davon abhängige Fortführung der Bauarbeiten. Unabhängig vom weiteren Baufortschritt müssen das Gelände zuverlässig abgesichert und die angrenzenden Wege freigehalten werden. Eine einmalige Wiederherstellung der Absperrung reicht hierfür nicht aus. Erforderlich sind ihre regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung sowie die notwendige Pflege und Reinigung ihres Umfelds. Anlage: Fotodokumentation mit Bildern 1 bis 8 . Anlage 1 (ca. 4,7 MB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1359 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 604 Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Verstetigung Radweg Stierstädter Straße
    OFOB 7
    06.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 68/7 Betreff: Verstetigung Radweg Stierstädter Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen, ob der provisorische Rad- und Fußweg in Verlängerung der Stierstädter Straße verstetigt werden kann. Dieser bietet aktuell im Zuge der Bauarbeiten an der RTW einen verkehrsärmeren Zugang zum Radwegenetz in benachbarte Ortschaften als es die bisherigen Zugänge über die Ludwig-Landmann-Straße oder Steinbacher Hohl bieten. Auch bietet er eine günstige Anbindung an die künftige Haltestelle. Begründung: Der Zugang zum Radwegenetz aus Praunheim über die Ludwig-Landmann-Straße ist derzeit aufgrund der Bauarbeiten zur RTW gesperrt. Als Alternative wurde ein temporärer Zugang über die Stierstädter Straße eingerichtet. Dieser ist deutlich verkehrsärmer als der bisherige oder der nächste über den Steinbacher Hohl. Nach Auskunft des RTW Projektteams ist dieser Zugang nur für die Dauer der Bauarbeiten gedacht. Aus der Anwohnerschaft erreichte uns der Wunsch diesen Zugang aus genannten Gründen dauerhaft einzurichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer an der Ludwig-Landmann-Straße verbessern
    OFOB 7
    06.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 69/7 Betreff: Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer an der Ludwig-Landmann-Straße verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bewuchs im Bereich des Fuß- und Radweges an der Ludwig-Landmann-Straße, auf Höhe der Querung von der U-Bahn-Haltestelle in Richtung Westhausen, soweit zurückzuschneiden und künftig niedrig zu halten, dass Fußgänger und Radfahrer sich dort rechtzeitig gegenseitig sehen können. Dabei sollte der Bewuchs insbesondere so niedrig gehalten werden, dass auch Kinder über die Büsche hinweg erkennen können, ob sich auf dem parallel zur Ludwig-Landmann-Straße verlaufenden Radweg ein Fahrrad nähert. Begründung: Wer von der U-Bahn-Haltestelle zu Fuß in Richtung Westhausen läuft, muss an dieser Stelle den parallel zur Ludwig-Landmann-Straße verlaufenden Radweg queren. Durch die inzwischen sehr hoch gewachsenen Büsche ist die Sicht auf den Radweg stark eingeschränkt. Hinzu kommt das dort aufgestellte Autobahnwegweisungsschild, das die Sicht zusätzlich erschwert. Als Fußgänger kann man deshalb erst sehr spät erkennen, ob sich auf dem Radweg ein Fahrrad nähert. Das gilt auch umgekehrt: Ein Radfahrer, der auf dem Radweg bergab in Richtung Innenstadt fährt, kann erst spät erkennen, ob sich eine Person von der U-Bahn-Haltestelle kommend der Querung nähert. Gerade weil Fahrräder auf diesem Abschnitt bergab auch mit höherer Geschwindigkeit unterwegs sein können, kann es hier schnell zu kritischen Situationen kommen. Dies gilt insbesondere auch bei schweren Fahrrädern oder Lastenrädern, bei denen ein plötzliches Abbremsen an einer solchen unübersichtlichen Stelle problematisch sein kann. Besonders schwierig ist die Situation für Kinder. Aufgrund ihrer geringeren Körpergröße können sie über den hohen Bewuchs kaum beziehungsweise gar nicht hinwegsehen und dadurch ein herannahendes Fahrrad erst sehr spät erkennen. Gleichzeitig werden auch Kinder, die sich der Querung nähern, von Radfahrern entsprechend später wahrgenommen. Aus unserer Sicht könnte die Situation mit einer einfachen Maßnahme deutlich verbessert werden. Die Büsche sollten im Bereich der Querung so zurückgeschnitten und anschließend dauerhaft so niedrig gehalten werden, dass Fußgänger und Radfahrer freie Sicht aufeinander haben. Dabei sollte insbesondere berücksichtigt werden, dass auch Kinder bereits vor dem Überqueren des Radweges erkennen können, ob sich ein Fahrrad nähert. Durch diese Maßnahme könnten die Sichtverhältnisse an der Querungsstelle deutlich verbessert und kritische Situationen zwischen Fußgängern und Radfahrern vermieden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Gesamtlösung für die Verkehrsprobleme in Westhausen und grundhafte Sanierung der Kollwitzstraße
    OFOB 7
    06.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 70/7 Betreff: Gesamtlösung für die Verkehrsprobleme in Westhausen und grundhafte Sanierung der Kollwitzstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 7 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die seit Jahrzehnten bestehenden Verkehrs-, Sicherheits-, Parkraum- und Infrastrukturprobleme in der Siedlung Westhausen gemeinsam mit den zuständigen Stellen, den Schulen und Betreuungseinrichtungen sowie der Anwohnerschaft ein verbindliches Gesamtverkehrskonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Verkehrssituation vollständig untersuchen Die tatsächliche Verkehrs- und Parkraumsituation soll an mehreren regulären Schul- und Betreuungstagen, während der morgendlichen Bringzeiten sowie der mittäglichen und nachmittäglichen Abholzeiten untersucht werden. Dabei sind die Liebigschule, das Lycée Français Victor Hugo, das Gymnasium Nord und die Betreuungseinrichtungen gemeinsam zu betrachten. Die Untersuchung soll neben der Kollwitzstraße auch die umliegenden betroffenen Wohnstraßen einbeziehen. Zu erfassen sind insbesondere Hol-, Bring- und Abholverkehr, Rückstau, Schulbusse, Parkverkehr sowie Behinderungen für Anwohnerschaft, Fuß- und Radverkehr, Feuerwehr und Rettungsdienst. 2. Hol-, Bring- und Abholverkehr aus den Wohnstraßen heraushalten Ziel des Gesamtkonzeptes muss sein, den motorisierten schul- und betreuungsbedingten Hol-, Bring- und Abholverkehr grundsätzlich aus den Wohnstraßen Westhausens herauszuhalten. Geeignete Hol- und Abholmöglichkeiten sollen außerhalb beziehungsweise an geeigneten Randbereichen der Siedlung geschaffen und mit sicheren Fußwegen zu den Einrichtungen verbunden werden. Hierfür sind geeignete Zufahrtsregelungen, Schulstraßen, alternative Schulzugänge und weitere bereits früher untersuchte Möglichkeiten einzubeziehen. Der Verkehr darf dabei nicht lediglich von der Kollwitzstraße in andere Wohnstraßen Westhausens verlagert werden. 3. Sicherheit am Fußgängerüberweg beim KiZ 85 Nach Beobachtungen aus der Anwohnerschaft werden die Sperrflächen am Fußgängerüberweg beim KiZ 85, während der Bringzeiten teilweise von Eltern zum Halten oder Parken genutzt, während sie ihre Kinder in die Kita bringen oder abholen. Die Situation sollte, während der Bringzeiten überprüft werden. Soweit sich die Beobachtungen bestätigen, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, damit die Sperrflächen und die erforderlichen Sichtbereiche dauerhaft freigehalten werden. 4. Parkraum für die Anwohnerschaft sichern Im Rahmen des Gesamtkonzeptes soll der schul-, betreuungs- und veranstaltungsbedingte sowie sonstige gebietsfremde Parkverkehr in der Siedlung deutlich reduziert werden. Gleichzeitig sind ausreichend wohnungsnahe Parkmöglichkeiten für die Anwohnerschaft zu erhalten beziehungsweise zu schaffen. Hierzu sollen insbesondere Maßnahmen geprüft werden, die den schul- und betreuungsbedingten Verkehr bereits vor der Einfahrt in die Wohnstraßen auffangen. Auch für Elternabende und größere Schulveranstaltungen sollen geeignete Mobilitäts- und Parkkonzepte vorgesehen werden. Die Entlastung des Parkraums soll vorrangig durch eine Verringerung des gebietsfremden Verkehrs und nicht durch zusätzliche finanzielle Belastungen der Bewohnerinnen und Bewohner erreicht werden. 4. Kollwitzstraße endlich grundhaft sanieren Die seit vielen Jahren ausstehende grundhafte Sanierung und Umgestaltung der Kollwitzstraße soll wieder aufgenommen und mit dem Gesamtverkehrskonzept verbunden werden. Dabei soll es nicht lediglich um einen neuen Straßenbelag gehen. Die Kollwitzstraße soll zeitgemäß und sicher gestaltet werden. Zu berücksichtigen sind insbesondere sichere Geh- und Radwege, Querungsmöglichkeiten, Barrierefreiheit, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie ausreichend wohnungsnahe Parkmöglichkeiten für die Anwohnerschaft. Der schul- und betreuungsbedingte Hol-, Bring- und Abholverkehr soll künftig grundsätzlich nicht mehr über die Kollwitzstraße abgewickelt werden. Der Magistrat soll darlegen, welche Teile der bereits 2009 vorhandenen Planung zur grundhaften Sanierung und Umgestaltung noch genutzt werden können, und einen konkreten Zeit- und Finanzierungsplan für Planung und Bau vorlegen. Für die angrenzenden Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sollen aus der geforderten Sanierung keine Straßenausbaubeiträge oder vergleichbaren zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen. Der Magistrat wird gebeten, dies ausdrücklich zu bestätigen. Begründung: Die Verkehrsprobleme in Westhausen bestehen seit Jahrzehnten. Bereits im Jahr 2000 dokumentierten die damalige Bürgerinitiative und die Kita 85 die erhebliche Verkehrsbelastung durch den Verkehr zur Liebigschule und zur Französischen Schule. Eine damalige Erhebung zählte 263 Fahrzeuge zwischen 7:20 Uhr und 8:00 Uhr. Am 6. Dezember 2000 wurde gegen die Gefährdung der Kinder und die Verkehrsbelastung in Westhausen demonstriert. Das Problem bestand damit bereits lange vor dem Gymnasium Nord. Mit diesem kam später eine dritte große Schule hinzu. Seitdem gab es zahlreiche Anträge, Verkehrszählungen, Ortstermine und Lösungsvorschläge. Trotzdem besteht das Grundproblem bis heute. Gleichzeitig wartet Westhausen seit vielen Jahren auf die grundhafte Sanierung der Kollwitzstraße. Nach 26 Jahren dokumentierter Verkehrsprobleme braucht Westhausen deshalb keine weitere Aneinanderreihung einzelner Maßnahmen, sondern eine dauerhafte Gesamtlösung. Der schul- und betreuungsbedingte Hol-, Bring- und Abholverkehr soll grundsätzlich aus den Wohnstraßen herausgehalten, die Sicherheit und Erreichbarkeit der Siedlung gewährleistet, gebietsfremder Parkverkehr reduziert und ausreichend Parkraum für die Anwohnerschaft erhalten beziehungsweise geschaffen werden. Gleichzeitig soll die Kollwitzstraße endlich grundhaft saniert werden. Der Magistrat soll hierfür ein umsetzbares und finanziertes Gesamtkonzept mit einem konkreten Zeitplan vorlegen. Die Einzelheiten der bisherigen Befassung ergeben sich aus der beigefügten Anlage 1 Anlage 1 (ca. 215 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Stadtteil der Quartiere – Freiräume sichern und Schutz vor elektromagnetischen Feldern weiterentwickeln
    OFOB 7
    06.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 71/7 Betreff: Stadtteil der Quartiere - Freiräume sichern und Schutz vor elektromagnetischen Feldern weiterentwickeln Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der weiteren Planung des Quartiers "Produktives Praunheim", das zuerst realisiert werden soll (§ 6953 v. 11.12.2025), sicherzustellen, dass Wohnbauflächen sowie sonstige schutzbedürftige Nutzungen, insbesondere Kitas, Schulen, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sowie Spiel- und Aufenthaltsbereiche, möglichst weit von bestehenden und künftigen Höchstspannungsfreileitungen entfernt angeordnet werden. Dabei sind insbesondere folgende Planungsgrundsätze zu beachten: - Bei der Bauleitplanung sind die Belange des vorsorgenden Gesundheitsschutzes zu berücksichtigen. Besonders schutzbedürftige Nutzungen sollen möglichst außerhalb höher belasteter Bereiche elektromagnetischer Felder angeordnet werden. Dabei sind die nach der 26. BImSchVVwV maßgeblichen Einwirkungsbereiche der vorhandenen und geplanten Anlagen zu berücksichtigen. - Die Anforderungen der 26. BImSchV einschließlich des Minimierungsgebots nach § 4 Abs. 2 sind einzuhalten. Soweit eine neue Höchstspannungsfreileitung planfestgestellt wird, sind zudem die entsprechenden landesgesetzlichen Abstandsvorgaben für neue Trassen, insbesondere der 400-Meter-Abstand (Ziel 5.3.4-5 des Landesentwicklungsplans Hessen, LEP), frühzeitig in die Bauleitplanung einzubeziehen. Begründung: Im Bereich der Entwicklungsmaßnahme sollen nach den aktuellen Beschlüssen ausreichende Grünflächen und Kaltluftentstehungsgebiete berücksichtigt werden. Das ist aus Sicht des Ortsbeirates auch für das Quartier Produktives Praunheim erforderlich, das zuerst entwickelt werden soll. Verbleibende Freiflächen können zur Kaltluftentstehung und zur Frischluftversorgung der angrenzenden Stadtteile beitragen. Angesichts des Klimawandels und der außergewöhnlich hohen Sommertemperaturen mit überdurchschnittlichen hitzebedingten Todesfällen im Sommer 2026 ist der Erhalt klimawirksamer Freiräume wichtiger denn je. Zugleich plant die Hessische Landesregierung, die bisherige 400-Meter-Vorsorgeregel für bestehende Höchstspannungsfreileitungen im Landesentwicklungsplan aufzuheben. Die gesetzlichen Grenzwerte der 26. BImSchV bleiben davon unberührt, jedoch ist die 400-Meter-Prämisse als "Vorsorge-Abstand" bisher bei allen Entscheidungen zum "Stadtteil der Quartiere" vorausgesetzt worden. Mögliche gesundheitliche Auswirkungen einer langfristigen Belastung durch elektromagnetische Felder werden weiterhin wissenschaftlich untersucht. Fällt die 400-Meter-Regel bei Bestandsleitungen, sollte die Stadt nun bei der Bauleitplanung selbst dem vorsorgenden Gesundheitsschutz Rechnung tragen und vermeidbare Belastungen möglichst minimieren. Hinzu kommt der geplante Neubau der Höchstspannungsleitung Bommersheim-Eschborn. Für die weitere Planung des Quartiers "Produktives Praunheim" ist daher frühzeitig zu prüfen, wie Wohnbebauung und andere schutzbedürftige Nutzungen mit möglichst großem Abstand zur bestehenden und künftigen Leitungsinfrastruktur angeordnet werden können. Der Erhalt der klimawirksamen Freiräume und eine vorsorgende Anordnung der Bauflächen sind dabei miteinander zu verbinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Trümpertstraße für Radfahrende durchgängig in beide Richtungen befahrbar machen
    OFOB 7
    06.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 73/7 Betreff: Trümpertstraße für Radfahrende durchgängig in beide Richtungen befahrbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die Durchfahrt für Radfahrende am südlichen Ende der Trümpertstraße Richtung Südosten (Einbahnstraße Richtung Nordwesten) ab Hausnummer 1 bzw. 4 durch Anbringen eines entsprechenden Verkehrsschildes (Radfahrer frei) ermöglichen. Begründung: Da der Straßendurchmesser ein Aufeinandertreffen von Radfahrenden und fahrenden Autos hergeben sollte, wird die Durchfahrt dieses kurzen Abschnitts gefordert. Somit können Radfahrende den gesamten Weg nutzen, z.B. auf der Fahrt Richtung Nidda. Abbildung 1 Trümpertstraße (Quelle: eigenes Foto) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

  • U-Bahn-Haltestelle „Industriehof“ sicherer machen
    OFOB 7
    06.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 75/7 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Industriehof" sicherer machen Vorgang: OM 7936/26 OBR 7; ST 1310/26 Die U-Bahnhaltestelle Industriehof wird durch das neue Schulzentrum in der ehemaligen "Neuen Börse" immer intensiver genutzt. Im Rahmen der Presseveranstaltung anlässlich der Fertigstellung des Schulzentrums Bockenheim wurde der Eindruck vermittelt, es gäbe kein Problem an der Haltestelle Industriehof. Diese sei auch früher durch die Mitarbeiter:innen der Börse intensiv genutzt worden. Bilder sprechen eine andere Sprache. Zu Stoßzeiten kommt es bereits jetzt zu extrem großem Gedränge am Fußüberweg (siehe Photo in der Anlage), obwohl die Schulen noch nicht mit voller Kapazität laufen. Der Ortsbeirat hatte vor diesem Hintergrund in der OM 7936 einen zusätzlichen Zugang zum Bahnsteig stadteinwärts vorgeschlagen. Dies wurde in der ST 1310 als kritisch eingestuft, eine Querung der Gleise, um auf den Bahnsteig stadtauswärts zu gelangen, wäre zu gefährlich auf Grund des abrupten Hell-Dunkel-Wechsels mit Blendwirkung für die Fahrzeugführer:innen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein umfassendes Konzept zur Anpassung der Haltestelle am Industriehof an die weiter steigenden Fahrgastzahlen zu erstellen. Dabei reicht es nicht, lediglich den Wartebereich an der Bushaltestelle zu erweitern. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob nicht die Anbringung eines Trenngitters zwischen den Gleisen möglich ist, und ob damit nicht die Voraussetzung dafür geschaffen wäre, doch einen 2. Zugang zum Bahnsteig stadteinwärts, wie in der OM7936 gefordert, einzurichten, um wenigstens die Fahrgastströme etwas zu entzerren. Zusätzlich bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, ob die Anfangszeiten der Schulen entzerrt sind und falls nein, ob sie es werden können, um den Zustrom von Schülerinnen und Schülern zeitlich zu strecken. Abbildung 1 eigenes Foto Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7936 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1310 Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Fahrradbügel in der Straße Am Hohen Weg
    OFOB 7
    06.10.2026 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2026, OF 76/7 Betreff: Fahrradbügel in der Straße Am Hohen Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Am Hohen Weg auf Höhe der Langweidenstraße 2, direkt nach den ausgewiesenen Längsparkplätzen und vor der Einmündung in die Langweidenstraße, Fahrradbügel zu installieren (siehe angehängte Karte). Begründung: Anwohnende wiesen darauf hin, dass es an dieser Stelle Bedarf an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gibt. Daneben kann so illegales Parken auf dem Bürgersteig unterbunden werden. Abbildung 1 - Vorgeschlagener Standort (Quelle: GeoPortal Frankfurt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Tätigkeitsbericht Fachgebiet „Innovative Wohnprojekte“
    B
    05.10.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.10.2026, B 292 Betreff: Tätigkeitsbericht Fachgebiet "Innovative Wohnprojekte" Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 31.08.2017, § 1682 Ziffer 2. Aufgabe des Fachgebiets "Innovative Wohnprojekte" ist es, die Entwicklung von gemeinschaftlichem und genossenschaftlichem Wohnen in Frankfurt am Main zu fördern. Dies folgt wohnungswirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielen: Um die Mietpreisentwicklung in Frankfurt am Main zu dämpfen, soll die gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung von Wohnraum gestärkt werden. Partizipation bei Entwicklung und Betrieb von Wohnraum soll bedarfsgerechte Wohnmodelle schaffen, Quartiere beleben, soziale Aktivitäten und umweltfreundliche Lebensstile ermöglichen sowie demokratische Kompetenzen stärken. Zu den zentralen Handlungsfeldern gehören insbesondere: · Förderung des Netzwerks Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V. (§ 4994/2024; E 69/2024) · Steuerung des Liegenschaftsfonds (§ 5082/2014; M 120/2014 & § 1217/2017; M 42/2017) · Begleitung der Anwendung des Baulandbeschlusses (§ 5590/2020; M 220/2019) · Durchführung von Konzeptverfahren und Anhandgaben (§ 5783/2015; M 26/2015) · Prüfung Gemeinwohlorientierung bei städtischen Erbbaurechten (§ 7134/2026; M 213/2025) · Mitwirkung an der "Infobörse für gemeinschaftliches Wohnen" (§ 10659/2006) · Bearbeitung von Anträgen im Rahmen der "Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" (§ 7003/2025; M 194/2025) · Weiterentwicklung der fachlichen, organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen in Frankfurt am Main in Zusammenarbeit mit städtischen Fachämtern und externen Fachleuten Im Berichtsjahr 2025 wurden folgende Schwerpunkte bearbeitet: Konzeptverfahren und Anhandgaben · Beratung des St. Katharinen- und Weißfrauenstift bei der Entwicklung des gemeinschaftlichen Mietwohnprojekts "Im Kreuzerhohl", Vorbereitung und Durchführung des Gruppenauswahlverfahrens sowie initiale Begleitung der ausgewählten Projektgruppe "Wohnbar:FFM" · Begleitung des Wohnprojekts "Adaptiv" während der Anhandgabe der ehemaligen Akademie der Arbeit. Die Anhandgabe wurde im Berichtsjahr beendet, da das Konzept aufgrund der veränderten bauwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht umsetzbar war · Begleitung des Wohnprojekts "GoN" während der Anhandgabe des Mietwohnprojekts der ABG Frankfurt Holding auf dem Baufeld B5 im Entwicklungsgebiet Hilgenfeld · Begleitung des Wohnprojekts "Freunde für's Leben" während der Anhandgabe des Baufelds A3.1 im Entwicklungsgebiet Hilgenfeld · Begleitung des Auszubildendenwohnprojekts von WiF e. V. und BSMF mbH während der Anhandgabe des Baufelds A8 im Entwicklungsgebiet Hilgenfeld · Begleitung der Anwendung des Baulandbeschlusses in städtischen Planungsverfahren · Begleitung der Reprivatisierung von Vorkaufsrechtliegenschaften durch das Amt für Bau und Immobilien · Im Berichtszeitraum wurden die Wohnprojekte Kolle (Konzeptverfahren Schöffenstraße) und sonara (Konzeptverfahren Bolongarostraße 112) fertiggestellt Organisatorische Weiterentwicklung und Zusammenarbeit · Einführung einer ämterübergreifenden Auswertung abgeschlossener Konzeptverfahren im Rahmen eines "Lessons-Learned"-Prozesses · Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e. V. · Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH · Fachliche Weiterbildung und interkommunaler Erfahrungsaustausch Fachliche und strategische Weiterentwicklung · Fachliche Begleitung der durch das Amt für Bau und Immobilien erarbeiteten Beschlussvorlage "Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte", insbesondere hinsichtlich der gemeinwohlorientierten Wohnraumbewirtschaftung (M 213/2025; Beschlussfassung § 7134/2026) · Entwicklung der Förderrichtlinie "Strukturförderung gemeinschaftliches Wohnen" (M 194/2025; § 7003/2025) und Einführung eines digitalen Antragsprozesses · Inhaltliche und organisatorische Mitgestaltung der Infobörse für gemeinschaftliches Wohnen sowie Organisation eines gemeinsamen Informationsstands städtischer Ämter für Interessierte und Fachpublikum · Fachliche Begleitung der Untersuchung zur Gründung eines Auszubildendenwerks durch die PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH mit dem Ergebnis eines Umsetzungsszenarios Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2015, M 26 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 07.10.2026

  • Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestands – Modernisierungsbonus hier: Mehrkostenvorlage
    M
    05.10.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.10.2026, M 138 Betreff: Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestands - Modernisierungsbonus hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6240 (M 70) I. Den Mehrkosten in Höhe von 10.000 T€ bei der Projektdefinition 5.003613 Energetische Sanierung (Neu ab 2026 5.011051) zur Fortführung des Frankfurter Programms zur Modernisierung des Wohnungsbestands - Modernisierungsbonus wird zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass: - die zur Verfügung stehenden Mittel für den Modernisierungsbonus aus der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinition 5.003613 Energetische Sanierung (Neu ab 2026 5.011051) Soll 3.200 T€ bei Fortschreibung des aktuellen Antragsvolumens nicht ausreichen. - die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 10.000.000 Euro in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, in der Projektdefinition 5.01232 - Wohnungsbau - Darlehen zur Verfügung stehen. die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 525.000 Euro zukünftige Haushalte belasten. Begründung: A. Zielsetzung Das "Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes - Modernisierungsbonus" soll die Umsetzung von energetischen Modernisierungsprojekten und weiteren Maßnahmen, wie die Ergänzung des Wohnungsbestandes durch Um- und Ausbau oder Umwandlung von Gewerbe zu Wohnen unterstützen. Ebenso werden Maßnahmen zur Barrierereduzierung gefördert. Das Förderprogramm wird stark nachgefragt, weswegen die für 2026 veranschlagten Finanzmittel von 5.400.000 Euro absehbar ausgeschöpft sein werden. Im ersten Halbjahr wurden bereits 60 Bewilligungen mit einer Gesamtförderhöhe von 4.600.000 Euro erteilt. Für weitere 50 Projekte mit einem Fördervolumen von 5.800.000 Euro liegen bereits Förderanträge vor, die bearbeitet werden. Ausgehend von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit (von der Anfrage bis zur Bewilligung) von etwa 2 bis 3 Monaten und der hohen Anzahl an Anfragen, für die noch kein konkreter Förderantrag vorliegt, ist darüber hinaus bis zum Jahresende mit etwa 50 weiteren Förderanträgen und einem weiteren Fördervolumen von etwa 5.000.000 Euro zu rechnen. Auf dieser Grundlage sind zusätzlich Mittel in Höhe von 10.000.000 Euro erforderlich. Mit dieser Vorlage soll die Fortführung des Programms und die Umsetzung von zahlreichen bereits angefragten Maßnahmen ermöglicht werden. Die Fortsetzung des Programms ist für die Wahrnehmung der Stadt Frankfurt als verlässlicher Partner erforderlich. Weitere Ziele des Förderprogramms - Ermöglichung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen in Gebieten mit sozialen Erhaltungssatzungen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus - Sicherung der Wohnnutzung - Begrenzung der Mieten in betroffenen Wohneinheiten auf die ortsübliche Vergleichsmiete - Fortsetzung des Förderprogramms, Ausführung von umsetzungsreifen Projekten B. Alternativen Aufgrund des bisherigen Antragsvolumens und der prognostizierten zukünftigen Anfragen werden die veranschlagten Mittel absehbar ausgeschöpft. Weitere Anträge müssten abgelehnt oder erteilte Bewilligungen gekürzt werden. C. Lösung Die Bewilligung der zusätzlichen Mittel ermöglicht die Fortführung des Förderprogrammes ohne Unterbrechung. Die förderfähigen Maßnahmen, Zuschusshöhen und Anforderungen bleiben unverändert. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten 1. Investitionsbedarf: Investitionsbedarf Amt 61, PG 13.1, Projektdefinition 5.011051 10.000.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2026 (ausschließlich investive Zuschüsse) 10.000.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen Keine b) Sachkosten Keine c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 2,25 % (10.000.000) / 2 *) Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben zum Haushalt 2026 125.000,00 € 2. Abschreibung 10.000.000 € / 25 Jahre 400.000,00 € Eine Abschreibung erfolgt nur auf die investiven aktivierungsfähigen Zuschüsse und Zuweisungen. Jahresfolgekosten insgesamt: 525.000,00 € 5. Jahreserträge: Keine 6. Leistungen Dritter: Keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine 8. Sonstiges: Entfällt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.04.2025, M 70 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss sowie Personal Versandpaket: 07.10.2026

  • Interdisziplinäre Förderung an Schulen dauerhaft sichern
    NR
    05.10.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, NR 79 Betreff: Interdisziplinäre Förderung an Schulen dauerhaft sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Interdisziplinäre Förderung an Schulen des Vereins Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. / der vae gGmbH (vae) an den beteiligten Frankfurter Schulen über den 31. Dezember 2026 hinaus ohne Unterbrechung zu sichern und ihre rechtskonforme, bedarfsgerechte Finanzierung dauerhaft sicherzustellen. Begründung: Die "Interdisziplinäre Förderung an Schulen" ermöglicht Schüler*innen mit sonderpädagogischem und therapeutischem Unterstützungsbedarf, notwendige Therapien im Schulalltag zu erhalten. Die vae übernimmt dabei insbesondere die Elternarbeit, die Abstimmung mit den Schulen und die interdisziplinäre Koordination. Gemäß der Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 336 der 4. Fragestunde in der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2026 wird die Leistung derzeit hinsichtlich ihrer Rechtskonformität nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) geprüft. Finanziert wird sie bislang aus Mitteln der Krankenkassen, aus Landesmitteln sowie aus städtischen Mitteln der Eingliederungshilfe. Eine Zusicherung, dass die Einrichtung über den 31. Dezember 2026 hinaus weiterfinanziert wird, hat der Magistrat nicht gegeben. Eine rechtliche Prüfung darf nicht zu einer Unterbrechung der Förderung zulasten der betroffenen Schüler*innen und ihrer Familien führen. Der Magistrat muss deshalb rechtzeitig eine rechtskonforme Anschlussregelung schaffen und die bedarfsgerechte Finanzierung dauerhaft gewährleisten. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 07.10.2026

  • Hitze-Sofortprogramm erweitern
    NR
    05.10.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, NR 80 Betreff: Hitze-Sofortprogramm erweitern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Antrag NR 67/2026 "Hitze-Sofortprogramm" wird unter Einbeziehung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Änderungen zugestimmt: Das "Hitze-Sofortprogramm" der Stadt soll ab sofort umgesetzt werden. Der Magistrat schafft einen transparenten und wirksamen Rahmen für den städtischen Hitzeschutz. Ein Hitze-Sofortprogramm umfasst Not- und Sofortmaßnahmen, ein Entsiegelungs-Tachometer sowie eine Prioritätenliste von potenziellen Flächen zur Entsiegelung. Eine Entsiegelungssatzung enthält generelle Vorgaben und ergänzt die Gestaltungssatzung für Freiraum und Klima. Im Einzelnen: 1. Öffentlicher Raum: Entsiegelung, Begrünung und Verschattung 1.1. Entsiegelung: Die Zielsetzung der Stadt Frankfurt bei der Entsiegelung öffentlicher Plätze und von Verkehrsflächen muss ambitionierter werden. Hierzu soll die Stadt eine Entsiegelungs-Satzung erlassen. Die Liste der nach dem Klimaplanatlas priorisierten Plätze ist verbindlich auszuweiten und um Parkplätze, überdimensionierte Straßenräume, Mittelstreifen und weitere entbehrliche Verkehrsflächen zu ergänzen. Für die Entsiegelung werden verbindliche jährliche Ziele in Quadratmetern festgelegt. Der Fortschritt wird mithilfe eines öffentlichen Entsiegelungs-Tachometers transparent gemacht. Dieses zeigt an, wie viel der festgelegten Flächen bereits entsiegelt wurden. Bei Neu- und Umbauten sollen grundsätzlich die bereits durch die Vornutzung versiegelten Flächen zurückgebaut werden, soweit dies dem Planungszwecke nicht entgegensteht. Entsiegelte Flächen sollen zugleich für die Versickerung und Speicherung von Niederschlagswasser genutzt werden. 1.2. Begrünung: Alle entsiegelten Flächen sollen unter Beachtung der Biodiversität begrünt werden. Neben der Arbeit des Grünflächenamts soll auch ein finanziell gefördertes Patenschaftsmodell zur Grünpflege mit interessierten Bürger*innen weiterverfolgt werden. Darüber hinaus soll die Stadt die Fassaden- und Dachbegrünung deutlich ausweiten, insbesondere an stark versiegelten und hitzebelasteten Standorten. Bei städtischen Gebäuden ist Begrünung grundsätzlich zu prüfen und (wo technisch möglich) umzusetzen. 1.3. Verschattung: Die Verschattung entsiegelter Flächen soll vorrangig durch schnell wachsende, hitzeresistente Bäume erfolgen. Sonnensegel und andere technische Lösungen sollen nur nachrangig eingesetzt werden. Das städtische Ziel von 10.000 Baumpflanzungen bis 2030 wird auf 20.000 neue Bäume verdoppelt und dafür personell und finanziell aufgestockt. In Dürreperioden ist die ausreichende Bewässerung von Neu- und Bestandsbäumen sicherzustellen. Bei der Entsiegelung von Verkehrsflächen und bei Straßenbaumaßnahmen sind grundsätzlich Baumpflanzungen vorzusehen. 1.4. Private Flächen: Eigentümer*innen privater Flächen, die sich zur Entsiegelung eignen (insbesondere Unternehmen), werden aufgefordert, diese zu entsiegeln. 1.5. Wettbewerb: Nach dem Vorbild der niederländischen Aktion "Tegelwippen" sollen Bürger*innen mit einem Wettbewerb dazu motiviert werden, sich an Entsiegelungsmaßnahmen zu beteiligen. 2. Stadtklima und Belüftung 2.1. Kaltluftschneisen & Belüftung: Bestehende Kaltluftschneisen und Gebiete, die den aufgeheizten Zonen der Stadt kühlere Frischluft zuführen, müssen von weiterer Bebauung freigehalten werden. Bei Bau- und Stadtentwicklungsprojekten ist die klimatische Durchlüftung bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Wo bestehende Barrieren die Luftzirkulation beeinträchtigen, sollen diese (wo möglich) gezielt zurückgebaut oder aufgelöst werden. 2.2. Städtische Bauprojekte: Bei allen städtischen Bauprojekten (Sanierung und Neubau) wird darauf geachtet, passive Belüftungssysteme und Verschattungsmaßnahmen vorzunehmen sowie klimafreundliche und kühlende Materialien zu verwenden. Zudem muss die Umgebung der Gebäude umfassend begrünt werden. Hierzu sollen das Umweltdezernat und das Dezernat Planen und Bauen eng zusammenarbeiten 3. Wasser und Abkühlung 3.1. Trinkwasser und Abkühlung: In jedem Stadtteil wird eine ausreichende Versorgung mit Trinkwasserbrunnen sichergestellt. An stark frequentierten öffentlichen Orten und Hitze-Hotspots werden zudem zusätzliche, ggf. temporäre, Trinkwasserstellen eingerichtet. Bestehende öffentliche Gebäude sollen nach Möglichkeit ebenfalls frei zugängliches Trinkwasser anbieten. Darüber hinaus sollen an besonders hitzebelasteten Orten Nebelduschen und Wasserspiele ausgebaut bzw. neu installiert werden, um niedrigschwellige Möglichkeiten zur Abkühlung im öffentlichen Raum zu schaffen. 3.2. Schwammstadt und Wasserspeicherung: Frankfurt muss das Schwammstadtkonzept konsequent umsetzen und ausbauen. Regenwasser soll vor Ort stärker zurückgehalten, gespeichert und in Trockenperioden genutzt werden. Zu diesem Zweck sind Wasserspeicher, Zisternen und Versickerungsflächen auszubauen. Wo sinnvoll und technisch möglich, sollen Brauchwassernetze aufgebaut werden, um das gespeicherte Regenwasser bspw. zur Bewässerung von Grünflächen und Bäumen zu nutzen. Neubau- und Sanierungsvorhaben sind grundsätzlich so auszurichten, dass eine möglichst weitgehende Regenwasserrückhaltung erreicht wird. 4. Schutzräume und Hitzeschutz für besonders Betroffene Das Hitze-Sofortprogramm benennt die Sofortmaßnahmen bei akuter Hitze (Kühle Orte, Hitzeschutz), regelt die Anforderungen an den vorsorgenden Hitzeschutz bei besonders betroffenen Gruppen und Einrichtungen und für Arbeitsplätze. Im Einzelnen: 4.1. Kühle Orte: In allen Stadtteilen werden ausreichend öffentlich zugängliche Klimaschutzräume geschaffen bzw. bestehende Räume (Bibliotheken, Saalbau, Bürgerhäuser etc.) dafür genutzt, sofern sie geeignet sind. Sie müssen während Hitzeperioden auch abends und am Wochenende geöffnet sein. Auch private Einrichtungen wie Einkaufszentren sollen für solche Angebote gewonnen werden. 4.2. Hitzeschutz in Einrichtungen: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, KiTas sowie provisorische (Container-)Unterkünfte, Not- und Übergangsunterkünfte sind mit wirksamen baulichem und technischem Hitzeschutz ab sofort auszustatten; soweit in privater Hand, werden die Träger zu entsprechenden Maßnahmen angehalten. 4.3. Hitzeschutz im Bestand: ABG Holding und Nassauische Heimstätte sollen den Hitzeschutz ihrer Wohnungsbestände systematisch erfassen und einen verbindlichen Sanierungsplan vorlegen, der besonders belastete Wohnungen und Haushalte mit geringem Einkommen priorisiert. Private Vermieter*innen werden dazu angehalten, Rollläden anzubringen, sofern nicht vorhanden. 4.4. Orte für vulnerable Bevölkerungsgruppen: Die Kühlbusse werden zum Hitzeschutz für wohnungslose oder suchterkrankte Menschen dauerhaft etabliert. 5. Hitzeschutz bei der Arbeit und im städtischen Betrieb 5.1. Hitzeschutz für städtische Beschäftigte: Die Stadt als Arbeitgeberin muss ihre Beschäftigten wirksam vor Hitze schützen und bereits bestehende Maßnahmen zügig implementieren. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte im Bau, Straßen- und Gartenbau, in der Abfallentsorgung, Reinigung und im Lieferverkehr. Maßnahmen sind die Bereitstellung von ausreichend Trinkwasser, Verschattung, Kühlung, angepasste Arbeitszeiten und zusätzliche Pausen. Das gilt auch für Beschäftigte von Unternehmen, die im Auftrag der Stadt arbeiten. 5.2. Zusammenarbeit mit Personalräten: Die Stadt soll in Zusammenarbeit mit den Personalräten - sofern noch nicht vorhanden - arbeitsbezogene Hitzeschutzstandards entwickeln. Diese sollen in Bezug auf Trinkwasser, Pausen, Schatten- und Ruhemöglichkeiten sowie angepasste Arbeitszeiten festgeschrieben und kontrolliert werden. 5.3. Privatwirtschaft: Die Stadt soll sich dafür einsetzen, dass auch privatwirtschaftlich Beschäftigten Hitzeschutzstandards gewährt werden. Dazu zählen beispielsweise Essenslieferant*innen, Beschäftigte in der Logistik und im Flugverkehr, auf Baustellen, in der Gebäudereinigung oder in der Produktion, sofern sie in prekären und körperlich belastenden Arbeitsverhältnissen hoher Hitze ausgesetzt sind. 6. Vorsorge und Finanzierung 6.1. Finanzierung: Die Umsetzung des Hitze-Sofortprogramms muss dauerhaft und ausreichend finanziert werden. Die dafür notwendigen Mittel sind im städtischen Haushalt verbindlich zu verankern und dürfen nicht von kurzfristigen Förderprogrammen abhängig sein. Für die Umsetzung sind insbesondere zusätzliche Mittel für Entsiegelung, Begrünung, Baumpflege, Trinkwasserversorgung, Hitzeschutz in Gebäuden und die Umsetzung des Schwammstadtkonzepts bereitzustellen. Die Nutzung privater Finanzierungen ist zu prüfen. 6.2. Struktur: Der Magistrat ordnet jeder Maßnahme dieses Hitze-Sofortprogramms den erforderlichen Finanzrahmen, eine zeitliche Vorgabe (bis wann erreicht) und klare Verantwortlichkeiten zu. Begründung: Der Sommer 2026 war in jeder Hinsicht extrem. In Hessen starben schätzungsweise 1.700 Menschen an den Folgen der extremen Hitze, wie das Robert-Koch-Institut berichtet. Mit 41 °C wurde in Frankfurt ein neuer Temperaturrekord aufgestellt. Die Klimastation Frankfurt maß elf Wüstentage, das heißt Tage, an denen die Temperatur höher als 35 °C war. Die extreme Hitze und die damit verbundene Dürreperiode führten zu niedrigeren Wasserständen im Main. Dadurch verringerte sich die Fließgeschwindigkeit des Flusses und es konnten Blaualgen am Höchster Ufer nachgewiesen werden. Dieser Sommer wird keine Ausnahme bleiben. Die Zahl der Wüstentage wird sogar noch zunehmen. Hier ist Handlungsbedarf nicht optional, sondern Pflicht. Die bisherigen Konzepte des Magistrats, der Klimaaktionsplan und der Hitzeschutzplan, sind bei weitem nicht ausreichend. Die Stadt Frankfurt muss für ihre Bürger*innen sorgen und die Stadt zukunftsfähig gestalten. Dazu gehört, sich auf den Klimawandel, auf Extremwetterlagen sowie auf immer neue Temperatur- und Trockenheitsrekorde einzustellen. Besonders stark betroffen sind Menschen mit geringem Einkommen sowie Menschen in prekären Wohnverhältnissen. Wer in schlecht gedämmten Wohnungen, im Dachgeschoss, in überbelegten Unterkünften oder ohne ausreichenden Zugang zu Grün- und Freiflächen lebt, kann sich der Hitze oft nicht entziehen. Gleichzeitig fehlt diesen Haushalten oft das Geld, um selbst für wirksamen Hitzeschutz in Form von Verschattung, Klimageräten oder einer baulichen Sanierung zu sorgen. Hitzeschutz ist deshalb auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Das Hitze-Sofortprogramm muss diese Ungleichheit berücksichtigen und Maßnahmen dort priorisieren, wo Menschen aufgrund ihrer Wohn- und Lebensverhältnisse besonders stark von Hitze betroffen sind. Um die vulnerabelsten Gruppen zu schützen - also diejenigen, die unter Vorerkrankungen leiden, alt, arm oder obdachlos sind - muss ein Hitzeschutz-Sofortprogramm aufgestellt werden. Dies muss umfassend sein und reicht von Sonnensegeln und Entsiegelung/Begrünung bis hin zu Hitzeschutz für städtische Beschäftigte und Klimaanlagen für ältere und kranke Menschen. Darüber hinaus muss die Stadt Frankfurt beim Klimaschutz deutlich an Fahrt aufnehmen. Ein zukunftsorientierter Hitzeschutz bedeutet vor allem, Emissionen zu vermeiden und zu reduzieren. In diesem Zusammenhang bedarf es eines Umdenkens bezüglich der Ansiedlung von Rechenzentren, des innerstädtischen Autoverkehrs, des Ausbaus der Infrastruktur für Fahrräder und Fußgänger*innen sowie des ÖPNV und des beschleunigten Ausbaus erneuerbarer Energien. Hitzeschutzmaßnahmen erfordern zudem umfassende Maßnahmen bei Neubauten und bei der Sanierung von Gebäuden. Die Dezernate für Umwelt, Bauen und Mobilität müssen hierbei eng zusammenarbeiten. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Benjamin Alicic Stadtv. Deniz Avan Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Heike Leitschuh Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Alexis J. Passadakis Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Mona Waissi Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.09.2026, NR 67 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Frauen Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planung, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 07.10.2026

  • Busanbindung der S6-Station „Berkersheim“
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 101/10 Betreff: Busanbindung der S6-Station "Berkersheim" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, die Busanbindung der S6-Station Berkersheim insbesondere im Interesse aller Fahrgäste jederzeit und ordnungsgemäß sicher zu stellen bzw. sicherstellen zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Fahrradständer an der S6-Station „Berkersheim“
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 102/10 Betreff: Fahrradständer an der S6-Station "Berkersheim" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, auf den ordnungsgemäßen Zustand sowie die Erreichbarkeit der Fahrradständer im Bereich der S6-Station Berkersheim achten zu lassen. Dies bitte insbesondere im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Aufzug-Nr. HA – 217 an der S6-Station „Frankfurter Berg“
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 111/10 Betreff: Aufzug-Nr. HA - 217 an der S6-Station "Frankfurter Berg" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen der Deutschen Bahn AG umgehend gebeten, den leider seit geraumer Zeit nicht einsatzbereiten Aufzug an der S-Bahn-Station Frankfurter Berg instand setzen zu lassen. Begründung: Der sehr wichtige Aufzug funktioniert leider bereits seit längerer Zeit nicht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Sitzbänke in und um den Frankfurter Berg
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 113/10 Betreff: Sitzbänke in und um den Frankfurter Berg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen oder Wohnungsbaugesellschaften bzw. Eigentümern gebeten, bitte künftig JEWEILS ausschließlich an nicht störenden Stellen, das heißt weit genug entfernt von Wohnhäusern, in und um den Frankfurter Berg herum Sitzbänke zu ermöglichen: 1. Einmal im Bereich des Parkhauses in der Julius-Brecht-Straße. 2. Einmal im Bereich auf/an der Wiese am Jugendhaus Frankfurter Berg Julius-Brecht-Straße. 3. Einmal im Bereich auf/an der Wiese nördlich der Kita 101. 4. Einmal südlich am/neben dem Familienzentrum in der Sonnentaustraße. 5. Zweimal am Feldweg außerhalb der Bebauung im/am Bereich der Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 13 südlich von Berkersheim in Preungesheim. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 115/10 Betreff: Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann schnellstmöglich die leider noch ausstehende, sehr wichtige Sanierung der Homburger Landstraße zwischen Weilbrunnstraße und Gießener Straße umgesetzt wird. Begründung: Die Homburger Landstraße ist eine Grundnetzstraße und sollte so auch ordnungsgemäß nutzbar sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Einsatz solarbetriebener, KI-gestützter Kameras zur Eindämmung illegaler Müllablagerungen
    OFOB 11
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 116/11 Betreff: Einsatz solarbetriebener, KI-gestützter Kameras zur Eindämmung illegaler Müllablagerungen Der Ortsbeirat möge den Magistrat um Auskunft bitten, ob der Einsatz kleiner, solarbetriebener Kameras mit KI-gestützter Bildauswertung zur Eindämmung illegaler Müllablagerungen an bekannten Schwerpunktstellen in Frankfurt - Ost und darüber hinaus, künftig grundsätzlich möglich und umsetzbar wäre. Begründung: In verschiedenen Stadtteilen Frankfurts, insbesondere auch im Frankfurter Osten, kommt es wiederholt zu illegalen Ablagerungen von Sperrmüll und sonstigem Abfall. Auffällig ist dabei, dass sich diese Ablagerungen häufig an immer wieder denselben Stellen konzentrieren. Grundsätzlich besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Sperrmüll ordnungsgemäß anzumelden und entsorgen zu lassen. Dennoch werden diese Möglichkeiten aus unterschiedlichen Gründen nicht immer genutzt, sodass an bekannten Stellen immer wieder sogenannter "wilder Müll" abgelagert wird. Dies verursacht zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit und beeinträchtigt das Erscheinungsbild sowie die Sauberkeit der betroffenen Stadtteile. Mittlerweile gibt es technische Möglichkeiten, solche bekannten Ablagerungsschwerpunkte mit kleinen, solarbetriebenen Kameras zu überwachen. Durch eine KI-gestützte Bildauswertung könnten dabei relevante Vorgänge erkannt werden, da diese das Geschehen dauerhaft in verpixelter Form aufgezeichnet wird, bleiben Passanten und Fahrzeuge anonym. Erst wenn jemand Abfall ablegt, schlägt die KI Alarm und benachrichtigt das Ordnungsamt. Ein vergleichbarer Ansatz wird nach den vorliegenden Informationen bereits in Offenbach eingesetzt. Daher stellt sich die Frage, ob eine solche technische Lösung auch für Frankfurt am Main - insbesondere an den bereits bekannten Schwerpunktstellen illegaler Müllablagerungen - in Betracht gezogen werden kann. Ziel der Anfrage Mit der Anfrage soll geprüft werden, ob moderne technische Möglichkeiten dazu beitragen können, die wiederkehrenden illegalen Müllablagerungen an bekannten Schwerpunktstellen wirksamer einzudämmen und dadurch sowohl die Sauberkeit im Stadtteil als auch den effizienten Einsatz städtischer Ressourcen zu verbessern. Dabei soll ausdrücklich sichergestellt werden, dass ein möglicher Einsatz entsprechender Kameratechnik nur unter Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Vorgaben erfolgt und die Privatsphäre unbeteiligter Personen gewahrt bleibt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

  • Unerlaubtes Abbrennen von Feuerwerkskörpern
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 118/10 Betreff: Unerlaubtes Abbrennen von Feuerwerkskörpern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, das fast schon ganzjährige, unerlaubte, sehr störende sowie gefährliche Abbrennen von Feuerwerkskörpern Nahe der Kita Jaspertstraße 71-73 unterbinden zu lassen. Begründung: Wiederholte, sehr ernst zu nehmende Hinweise aus der Nachbarschaft auf das unerlaubte, zu laute und zu gefährliche Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind zu beachten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Carlo-Mierendorff-Schule
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 122/10 Betreff: Carlo-Mierendorff-Schule Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um rasche Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann welche bisher fehlende technische Ausstattung der Carlo-Mierendorff-Schule angemessen verbessert werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Baugebiet „Nördlich Weinstraße“ in Preungesheim
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 123/10 Betreff: Baugebiet "Nördlich Weinstraße" in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. die verschiedenen Bedenken aus der Nachbarschaft des Baugebietes "nördlich der Weinstraße" in Preungesheim sehr ernst zu nehmen und möglichst Verbesserungen vor Ort umzusetzen. 2. die Verkehrserschließung mindestens während der Bauphase des Baugebietes "nördlich der Weinstraße" in Preungesheim und auch grundsätzlich direkt über die Gießener Straße in das Baugebiet zu veranlassen. 3. mehr Stellplätze im Baugebiet "nördlich der Weinstraße" in Preungesheim zu erzielen Begründung: Vermeidbare Belastungen der Nachbarschaft im sehr beengten Bereich im und um den historischen Teil Preungesheims sind dringend zu unterlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • E-Ladesäulen im Ortsbezirk 10 deutlich ausbauen
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 126/10 Betreff: E-Ladesäulen im Ortsbezirk 10 deutlich ausbauen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie, wann und wo die bisher viel zu wenigen E-Ladesäulen im Ortsbezirk 10 künftig deutlich ausgebaut werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Umweltverschmutzung technisch erschweren
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 127/10 Betreff: Umweltverschmutzung technisch erschweren Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen, so zum Beispiel auch in Zusammenarbeit der FES, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt sowie mit ausgewählten Wohnungsbau-Unternehmen und oder Landwirten, um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wo, wie und ab wann an folgenden Hotspots des Ortsbezirks 10 vor Verschmutzung mit illegalem Müll technisch erschwert werden kann: 1. Homburger Landstraße im Bereich der Brücke über die Nidda zum Schutz des Gewässers 2. Heiligenstockweg östlich der Brücke über die B3neu in Berkersheim zum Schutz der Felder 3. Heiligenstockweg im Bereich an der scharfen Ecke zur B521 bzw. Friedberger Landstraße zum Schutz des dortigen Müll-Hotspots. 4. am uralten Müllhotspot in der Gießener Straße, nördlich der Ronneburgstraße mit der Hausnummer 24 Begründung: Diese Maßnahmen können ggf. Versuchsweise, als Pilotprojekt und oder befristet ermöglicht bzw. getestet werden. Dies gerne auch an weiteren Hotspots in Feldern und in Wohngebieten des Ortsbezirk 10. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Orangefarbene Bänke gegen Gewalt an Frauen
    OFOB 10
    05.10.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 128/10 Betreff: Orangefarbene Bänke gegen Gewalt an Frauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auch im Ortsbezirk 10 orangefarbene Bänke als sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen aufzustellen. Gemeinsam mit dem Ortsbeirat soll je ein Standort in den Stadtteilen Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim ausgewählt werden. Begründung: Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Die orangefarbenen Bänke setzen ein sichtbares Zeichen. Gewalt gegen Frauen hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. Gleichzeitig machen die QR-Codes auf den Bänken auf bestehende Beratungs- und Hilfsangebote aufmerksam und bieten so einen niederschwelligen Zugang. Mit dieser Aktion wollen wir auch im Ortsbezirk 10 für Solidarität, Unterstützung und ein gewaltfreies Miteinander sensibilisieren. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Zeilsheim: Positionskorrektur der Findlinge in der Pfaffenwiese
    OFOB 6
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 173/6 Betreff: Zeilsheim: Positionskorrektur der Findlinge in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Rückversetzung der 2023 aufgestellten Findlinge in Ihre ursprünglichen Positionen zu beauftragen. Die Positionskorrektur betrifft die Findlinge an den Einmündungen Geierskopfweg/Pfaffenwiese und Hesselbergweg/Pfaffenwiese. Begründung: Die Findlinge an diesen beiden Einmündungen wurden so verschoben, dass Ihre gedachte Funktion nicht mehr gewährleistet ist. An der Einmündung Hesselbergweg liegt ein Findling auf dem alten Radweg und stellt dadurch eine zusätzliche Gefahr dar. (siehe Bilder im Anhang) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Zeilsheim: Aufstellung zusätzlicher Findlinge in der Pfaffenwiese
    OFOB 6
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 174/6 Betreff: Zeilsheim: Aufstellung zusätzlicher Findlinge in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung weitere Findlinge zu beauftragen, um die Sichtbehinderungen an den Ausfahrten Geierskopfweg und Risselsteinweg zur Pfaffenwiese zu unterbinden. Begründung: An diesen beiden Einmündungen ist der Blick auf den Fußweg sowie Radweg wegen parkender Fahrzeuge stark eingeschränkt. Das stellt eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer dar. (siehe Bilder im Anhang) Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Zeilsheim: Straßenbelagsverwerfung auf der Pfaffenwiese an den Haltestellen „Kolberger Weg“, „Stadthalle Zeilsheim“ und „Lenzenbergstraße“ in beide Fahrtrichtungen
    OFOB 6
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 175/6 Betreff: Zeilsheim: Straßenbelagsverwerfung auf der Pfaffenwiese an den Haltestellen "Kolberger Weg", "Stadthalle Zeilsheim" und "Lenzenbergstraße" in beide Fahrtrichtungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an den oben genannten Bushaltestellen, auf der Pfaffenwiese, umgehend die Instandsetzung des Fahrbahnbelages zu beauftragen. Zum Teil sind Verwerfungen in Höhe von mehreren Zentimetern vorhanden. (Bilder im Anhang) Begründung: Die Fahrbahnschäden sind so gravierend, dass sie eine Gefahr für Zweiradfahrer sowie Fußgänger darstellen. Beim Überqueren der Fahrbahn zur gegenüberliegenden Haltestelle sind die Schäden potenzielle Stolperfallen für jeden Fußgänger. Für Zweiradfahrer stellen sie eine Gefahr beim Überfahren der Schadstellen dar, die zum Sturz führen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Zeilsheim: Freischneiden des Lachgrabens und beseitigen von Hindernissen im Bachbett
    OFOB 6
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 176/6 Betreff: Zeilsheim: Freischneiden des Lachgrabens und beseitigen von Hindernissen im Bachbett Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Freischneiden des Lachgrabens von der Unterquerung A66 bis zur Jahrhunderthalle, zu veranlassen sowie die Hindernisse im Bachbett entfernen zu lassen. (Bilder im Anhang) Begründung: Der Lachgraben führt im Herbst und Winter immer Wasser. Durch die Hindernisse im Bachbett besteht die Gefahr einer Überschwemmung. Dadurch können Schäden am Bachbett sowie in den umliegenden Gärten entstehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Nied: Erneutes Auskunftsersuchen zum Planungsstand des Neubaus der IGS 15
    OFOB 6
    05.10.2026 · GRÜNE, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 190/6 Betreff: Nied: Erneutes Auskunftsersuchen zum Planungsstand des Neubaus der IGS 15 Ursprünglich war von Seiten der Stadträtin Weber geplant, die Pläne zum Neubau der IGS 15 am 13. Januar 2026 in einer Sitzung des Ortsbeirates vorzustellen. Diese Vorstellung, die auch Bestandteil der Einladung zur Ortsbeiratssitzung im Januar 2026 war, wurde abgesagt. Stattdessen sollte die Planung im Rahmen der Veranstaltung zur Schulbauoffensive West am 27. Januar 2026 vorgestellt werden. Diese Vorstellung wurde jedoch erneut - noch am Tag der Veranstaltung - durch das Dezernat abgesagt. Bürger*innen, Schulbeirät*innen und Mitglieder des Ortsbeirats hatten sich auf diese Vorstellung eingestellt, wurden jedoch erneut - und diesmal sehr kurzfristig - vertröstet. Der Vorschlag, die Planung der IGS 15 am 24. Februar 2026 in der letzten Sitzung der Wahlperiode im Ortsbeirat vorzustellen, wurde zwar während der Vorstellung der Schulbauoffensive West freundlich zur Kenntnis genommen, wurde am 24. Februar 2026 jedoch nicht umgesetzt. Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung am 24.02.2026 einstimmig beschlossen, Stadträtin Weber darum zu bitten, in der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirats nach der Kommunalwahl Auskunft über den dann vorliegenden Planungsstand zu geben. Leider erfolgte bislang weder eine schriftliche Stellungnahme noch eine Vorstellung der Pläne im Ortsbeirat am 05. Mai 2026. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat folgendes beschließen: 1. Stadträtin Weber wird mit Verweis im Rahmen ihrer Auskunftspflicht nach §4 Absatz 9 darum gebeten, die Pläne zur IGS 15 schriftlich auszuführen. 2. Aufgrund der bereits erheblichen Verzögerung der Vorstellung der Pläne verkürzt der Ortsbeirat die Frist zur Beantwortung auf vier Wochen mit Verweis auf §4 Absatz 10, Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte. Antragsteller: GRÜNE Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Nied: Fahrzeuge ohne Kennzeichen in Nied – Ergebnisse der eingeleiteten Verfahren
    OFOB 6
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 191/6 Betreff: Nied: Fahrzeuge ohne Kennzeichen in Nied - Ergebnisse der eingeleiteten Verfahren Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1) Wie viele Verfahren wegen nicht zugelassener bzw. ohne amtliche Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellter Kraftfahrzeuge wurden in den Jahren 2024, 2025 und 2026 im Stadtteil Nied eingeleitet? 2) In wie vielen dieser Fälle konnte eine rechtlich verantwortliche Person ermittelt werden? Wurden hier bei unterschiedlichen Fahrzeugen ggf. wiederholt dieselben Personen oder etwaige Gewerbebetriebe als rechtlich Verantwortliche festgestellt? 3) In wie vielen Fällen konnte keine rechtlich verantwortliche Person ermittelt werden? Wurden dabei die betreffenden KFZ abgeschleppt (wie viele Fälle?) oder waren diese ohne Ermittlung des Halters bereits vor Fristablauf entfernt worden? 4) Welche Erkenntnisse hat die Städtische Verkehrspolizei über die Hintergründe der in Nied abgestellten nicht zugelassenen bzw. kennzeichenlosen Fahrzeuge? 5) Welche konkreten Maßnahmen zur Straffung bzw. Optimierung der Abläufe bei nicht zugelassenen Fahrzeugen wurden seit der Stellungnahme ST 217 vom 26.01.2024 umgesetzt? Begründung: Nicht zugelassene bzw. ohne Kennzeichen abgestellte Fahrzeuge beschäftigen den Ortsbeirat 6 und insbesondere den Stadtteil Nied seit mehreren Jahren. Dabei stellt sich für den Ortsbeirat insbesondere die Frage, wie die eingeleiteten Verfahren tatsächlich enden: Wie häufig kann ein Verantwortlicher ermittelt werden, wie viele Verfahren werden bis zu einer abschließenden Erledigung geführt und wie häufig sind die betreffenden Fahrzeuge bereits während des laufenden Verfahrens nicht mehr am festgestellten Standort vorhanden? Diese Fragen sind auch deshalb von Interesse, weil der Magistrat in ST 217 mitgeteilt hat, dass die Ermittlungen nach einem rechtlich Verantwortlichen häufig ins Leere laufen. Bereits zuvor hatte der Ortsbeirat auf die Beobachtung hingewiesen, dass Fahrzeuge während laufender Verfahren verschwinden, umgesetzt oder durch andere Fahrzeuge ohne Kennzeichen ersetzt werden. Darüber hinaus hat der Magistrat sowohl in ST 217 als auch erneut in ST 860 auf Maßnahmen zur Straffung und Optimierung der Abläufe hingewiesen. Welche konkreten Veränderungen vorgenommen wurden und welche Auswirkungen diese auf die Bearbeitungsdauer hatten, geht aus den Stellungnahmen bislang nicht hervor. Mit der Anfrage soll daher ein Überblick über Umfang, Verlauf und Ergebnis der Verfahren in Nied sowie über die inzwischen vorgenommenen Verfahrensverbesserungen gewonnen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Nied: Fahrzeuge ohne Kennzeichen – Einsatz mechanischer Wegfahrsperren prüfen
    OFOB 6
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 192/6 Betreff: Nied: Fahrzeuge ohne Kennzeichen - Einsatz mechanischer Wegfahrsperren prüfen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1) ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen nicht zugelassene bzw. ohne amtliche Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellte Kraftfahrzeuge durch die zuständige Behörde in geeigneten Fällen vorübergehend mit einer mechanischen Wegfahrsperre (Radkralle) gesichert werden können; 2) ob eine solche Maßnahme insbesondere in Fällen eingesetzt werden könnte, in denen zunächst die rechtlich verantwortliche Person ermittelt und das erforderliche Verwaltungsverfahren durchgeführt werden muss; 3) ob dadurch verhindert werden könnte, dass Fahrzeuge während des laufenden Verfahrens entfernt, umgesetzt oder an anderer Stelle erneut im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden; 4) ob eine mechanische Wegfahrsperre in geeigneten Fällen gegenüber einem sofortigen Abschleppen ein milderes und kostengünstigeres Mittel darstellen könnte; 5) ob durch die erforderliche Kontaktaufnahme zur Aufhebung der Wegfahrsperre zugleich die Feststellung der rechtlich verantwortlichen Person erleichtert werden könnte, und 6) sofern ein solches Vorgehen rechtlich zulässig ist, ob eine Erprobung zunächst an besonders betroffenen Standorten im Stadtteil Nied möglich wäre. Begründung: Der Ortsbeirat 6 hat sich bereits mehrfach mit nicht zugelassenen Fahrzeugen beschäftigt, die teilweise über längere Zeit öffentlichen Verkehrsraum und Parkplätze in Nied belegen. Der Magistrat hat eine pauschale unverzügliche Entfernung solcher Fahrzeuge insbesondere mit den Anforderungen des Verwaltungsverfahrens und wirtschaftlichen Erwägungen abgelehnt. Nach ST 217 laufen Ermittlungen nach einer rechtlich verantwortlichen Person häufig ins Leere. Zudem kommt es nach Beobachtungen aus dem Stadtteil vor, dass die betreffenden Fahrzeuge während des laufenden Verwaltungsverfahrens entfernt, an anderer Stelle erneut im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt oder durch andere kennzeichenlose Fahrzeuge ersetzt werden. In ST 860 erläutert der Magistrat erneut, dass grundsätzlich zunächst eine rechtlich verantwortliche Person zu ermitteln und dieser eine angemessene Frist zur Entfernung des Fahrzeugs einzuräumen ist. Als Rechtsgrundlagen für das Vorgehen der Städtischen Verkehrspolizei nennt der Magistrat insbesondere die StVO in Verbindung mit dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Eine vorübergehende mechanische Wegfahrsperre könnte möglicherweise an genau diesen Punkten ansetzen. Das Fahrzeug müsste zunächst nicht abgeschleppt und verwahrt werden, könnte während des laufenden Verfahrens aber nicht ohne Weiteres entfernt oder an einen anderen Standort umgesetzt werden. Zugleich könnte eine Wegfahrsperre dazu beitragen, die verantwortliche Person festzustellen, da diese zur weiteren Nutzung bzw. Entfernung des Fahrzeugs Kontakt mit der zuständigen Behörde aufnehmen müsste. Sollten hierbei bei unterschiedlichen Fahrzeugen wiederholt dieselben Personen oder Gewerbebetriebe als Verantwortliche festgestellt werden, könnten wiederkehrende Fälle zudem leichter erkannt und von der zuständigen Behörde geprüft werden. Eine konsequent eingesetzte Wegfahrsperre könnte in solchen Fällen zudem eine präventive Wirkung entfalten. Wer damit rechnen muss, dass ein ohne Zulassung beziehungsweise ohne amtliche Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum abgestelltes Fahrzeug zeitnah mit einer Wegfahrsperre versehen wird und dessen Entfernung anschließend nur nach Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde möglich ist (und ggf. verbunden mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren), hätte deutlich weniger Anreiz, öffentlichen Parkraum auf diese Weise als längerfristige Abstellfläche zweckwidrig zu nutzen. Damit könnte die Maßnahme nicht nur die Durchführung des jeweiligen Verfahrens erleichtern, sondern möglicherweise auch dazu beitragen, wiederkehrende Fälle einer zweckwidrigen Nutzung öffentlichen Parkraums durch dieselben Verantwortlichen zu reduzieren. Mit dem Antrag soll geprüft werden, ob mechanische Wegfahrsperren unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in geeigneten Fällen eine sinnvolle Ergänzung des bisherigen Verfahrens darstellen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Nied: Pilotprojekt „Müllblitzer“ gegen illegale Müllablagerungen in Nied prüfen
    OFOB 6
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 193/6 Betreff: Nied: Pilotprojekt "Müllblitzer" gegen illegale Müllablagerungen in Nied prüfen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die seit 2026 in Bad Nauheim und Offenbach eingesetzten sogenannten "Müllblitzer" zur Erkennung und Verfolgung illegaler Müllablagerungen auch in Nied im Rahmen eines Pilotprojekts eingesetzt werden können. Dabei soll insbesondere geprüft werden, 1) ob die dort eingesetzte anlassbezogene und KI-gestützte Technik unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben auch in Frankfurt eingesetzt werden kann, 2) ob sich aufgrund der technischen Weiterentwicklung gegenüber der in der Stellungnahme ST 1530 vom 04.07.2022 geprüften Videoüberwachung eine andere rechtliche Bewertung ergibt, 3) ob bei rechtlicher und technischer Machbarkeit zunächst ein zeitlich begrenztes Pilotprojekt an einem bekannten Müll-Hotspot im Stadtteil Nied durchgeführt werden kann und 4) ob ein mögliches Pilotprojekt durch gezielte Informations- und Aufklärungsmaßnahmen für die Anwohner des betroffenen Gebietes begleitet und hierbei insbesondere der bereits in Nied eingesetzte Kiezhausmeister ("Main-Kümmerer") einbezogen werden kann. Begründung: Illegale Müll- und Sperrmüllablagerungen beschäftigen den Ortsbeirat 6 und insbesondere den Stadtteil Nied seit vielen Jahren. Der Ortsbeirat hatte deshalb neben präventiven Maßnahmen und dem Einsatz eines Kiezhausmeisters auch angeregt zu prüfen, ob an besonders betroffenen Standorten eine Videoüberwachung als letztes Mittel möglich ist. Der Magistrat teilte hierzu in ST 1530 vom 04.07.2022 nach Rücksprache mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit, dass eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums zur Feststellung illegaler Müllentsorgung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zulässig und wegen der damit verbundenen Erfassung unbeteiligter Personen unverhältnismäßig sei. Seit dieser Stellungnahme haben sich die technischen Möglichkeiten jedoch weiterentwickelt. Die Stadt Bad Nauheim setzt seit Ende August 2026 im Rahmen eines Pilotprojekts sogenannte Wildmüllblitzer ein. Dabei erkennt eine KI typische Ablagevorgänge und sichert nur bei einem Verdachtsfall eine kurze Bildsequenz. Eine fortlaufende Bildaufzeichnung findet nach Angaben der Stadt nicht statt. Verdachtsfälle werden anschließend von geschulten Beschäftigten geprüft; nicht benötigte Bilddaten werden gelöscht. Für das Projekt wurde eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt. Auch die Stadt Offenbach hat im September 2026 einen mobilen Müllblitzer an einem bekannten Müll-Hotspot in Betrieb genommen. Das System soll anschließend flexibel an weiteren Problemstellen eingesetzt werden. Besonders interessant ist, dass Offenbach ausdrücklich eine anlassbezogene Videoüberwachung einsetzt: So erfolgt keine Daueraufzeichnung und kein Live-Streaming an Behördenmitarbeiter. Die Bildanalyse erfolgt lokal. Erst wenn das System das Zurücklassen eines Gegenstandes erkennt, wird eine kurze Sequenz dauerhaft und verschlüsselt gespeichert. Da es sich bei Bad Nauheim und Offenbach ebenfalls um hessische Kommunen handelt, erscheint es sinnvoll zu prüfen, ob die dort inzwischen eingesetzte Technik auch für Frankfurt eine rechtlich zulässige Möglichkeit bietet, an besonders belasteten Standorten gezielter gegen illegale Müllablagerungen vorzugehen. Ein mögliches Pilotprojekt sollte zugleich nicht ausschließlich auf Kontrolle und Sanktionierung setzen. Bereits bei der ursprünglichen Anregung zur Einführung von Kiezhausmeistern in Nied ("Main-Kümmerer") war vorgesehen, dass diese nicht nur Müll-Hotspots und illegale Ablagerungen melden, sondern insbesondere präventiv arbeiten und im regelmäßigen Dialog mit den Bürgern über Abfallentsorgung und Umweltschutz informieren. Der inzwischen in Nied eingesetzte "Main-Kümmerer" könnte deshalb in die begleitende Aufklärungsarbeit einbezogen werden. Ziel sollte es sein, regelmäßig über die richtige Entsorgung zu informieren und zugleich stärker zu vermitteln (u.a. mit Slogans wie "Unser Nied. Unser Zuhause. Gemeinsam sauber halten"), dass illegale Müllablagerungen unmittelbar das eigene Wohnumfeld beeinträchtigen. Ein Pilotprojekt könnte damit Aufklärung und Prävention auf der einen sowie eine bessere Ermittlung bewusster Verstöße auf der anderen Seite miteinander verbinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Sehr angespannte Fahrrad- und Kfz-Stellplatzsituation in der Gelnhäuser Straße
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 94/10 Betreff: Sehr angespannte Fahrrad- und Kfz-Stellplatzsituation in der Gelnhäuser Straße Vorgang: OM7925/26 OBR 10; OM 8124/26 OBR 10; ST 1154/26 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, am südlichen Ende der Gelnhäuser Straße im Bereich des Wendehammers a) auf dem nördlichen Bürgersteig des Wendehammers Fahrradstellplätze zu ermöglichen. b) auf dem südlichen Bürgersteig des Wendehammers die bereits seit Jahren genutzten Stellplätze gemäß StVO zu legalisieren. Begründung: Die Stellplatzsituation für Fahrräder und für PKWs ist seit Jahren insgesamt äußerst schwierig bis sehr angespannt. Dies auch, da leider der sehr beliebte und gut besuchte Saalbau Ronneburg über keine auskömmliche Tiefgarage verfügt und so der Parkdruck vor Ort enorm hoch ist, obwohl dies für einen Saalbau erforderlich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7925 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8124 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2026, ST 1154 Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Engelthaler Straße – hier: Verbot des Fahrens gegen Einbahnstraße durchsetzen
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 95/10 Betreff: Engelthaler Straße - hier: Verbot des Fahrens gegen Einbahnstraße durchsetzen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie künftig das bewußt nicht erlaubte, sehr gefährliche Fahren gegen die Einbahnstraße im Grundnetzstraßen-Bereich der Engelthaler Straße in Eckenheim unterbunden werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Sigmund-Freud-Straße
    OFOB 10
    05.10.2026 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2026, OF 96/10 Betreff: Sigmund-Freud-Straße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, die Sigmund-Freud-Straße vor motorisierten Fahrzeugen im Abschnitt gegen die Einbahnstraße, das heißt also im Bereich zwischen der Steinkleestraße sowie der Niederbornstraße, a) schützen und überwachen zu lassen. b) entsprechende technische Maßnahmen dort unterstützend umzusetzen, ggf. als Versuch im Rahmen eines Pilotprojektes. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Unterstützung des Kita-Neubaus St. Sebastian nach archäologischen Funden
    STOB 8
    05.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1448 Betreff: Unterstützung des Kita-Neubaus St. Sebastian nach archäologischen Funden Die Existenz der Bodendenkmäler sowie die gesetzliche Bedingung, diese auszugraben, wenn sie von der Baumaßnahme betroffen sind, wurde der Bauherrschaft und ihrem Architektenteam umfangreich dargelegt, ebenso wie der standardisierte Grabungsablauf. Seit 2022 hat der Magistrat-Denkmalamt-darauf hingewiesen, dass das Gelände mitten in der römischen Großstadt liegt und es sehr wahrscheinlich ist, dass dort archäologische Befunde liegen. Dies ausdrücklich anhand der Tatsache, dass der Altbau nicht unterkellert war. Das Denkmalamt hat, vor dem Hintergrund der zu erwartenden Ausgrabungszeit, angeboten, die Ausgrabung vor Beginn der eigentlichen Baumaßnahme durchzuführen. Dies erleichtert die Planung nachfolgender Tätigkeiten wie zum Beispiel Rohbau. Die Bauherrschaft hat sich jedoch ausdrücklich für eine baubegleitende Variante entschieden. Und eine Ausgrabungszeit zwischen dem Abbruch der Altbebauung und der Neubaumaßnahme und dem Rohbau geplant, da man bis zum Arbeitsbeginn der Bodendenkmalpflege das Vorhandensein von archäologischen Denkmälern nicht berücksichtigt hat. Dies ist risikobehaftet und ausschließlich in den Entscheidungen der Bauherrschaft begründet. Obwohl die Kosten bei der Bauherrschaft liegen, hat das Denkmalamt seit Anfang 2026 einen Teil der Grabungskosten übernommen, um einen möglichst schnellen und geeigneten Abschluss der archäologischen Arbeiten herbeizuführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2026, OM 150

  • Aufwertung des historischen Ortskerns in der Straße Alt-Erlenbach zwischen evangelischer Kirche und Anna-Schmidt-Schule durch zusätzliche Bänke und Radbügel
    STOB 13
    05.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1449 Betreff: Aufwertung des historischen Ortskerns in der Straße Alt-Erlenbach zwischen evangelischer Kirche und Anna-Schmidt-Schule durch zusätzliche Bänke und Radbügel Der Anregung wird entsprochen. Die Bänke werden durch das Grünflächenamt installiert. Der für die Reinigung von Fahrbahnen, Geh- und Fahrradwegen sowie der öffentlichen Plätze beauftragte Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), reinigt die im Straßenverzeichnis aufgeführten Abschnitte gemäß der festgelegten Reinigungsklasse. Die Reinigung des Straßenabschnittes Alt-Erlenbach (RKL I) erfolgt demnach einmal wöchentlich (i.d.R. immer dienstags). Dabei erfolgen bspw. auch die Papierkorbleerungen und die Aufnahme aller Ablagerungen bis zu einem Kubikmeter. Der genannte Bereich wurde mit zwei weiteren Papierkörben ausgestattet. In unmittelbarer Nähe zum Eiscafé befinden sich somit insgesamt 4 Papierkörbe. Sobald die gewünschten Sitzbänke angebracht wurden, können auch zusätzliche Papierkörbe aufgestellt werden. Für die gewünschte Positionierung der Radbügel hat der Magistrat einen Vorschlag erarbeitet (siehe Skizze). Die Radbügel können entsprechend diesem Vorschlag eingeplant werden. Falls gewünscht, können zusätzliche Bügel vorgesehen werden, sodass über die gesamte Länge der Hausnummer 29a kein Falschparken mehr möglich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2026, OM 95

  • Einrichtung von Wickelvorrichtungen in den Toilettenräumen des Saalbau Dornbusch
    STOB 9
    05.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1450 Betreff: Einrichtung von Wickelvorrichtungen in den Toilettenräumen des Saalbau Dornbusch Der Magistrat hat sich mit der ABG Frankfurt Holding in Verbindung gesetzt und um Stellungnahme gebeten. Die ABG Frankfurt Holding GmbH teilt zur Anregung des Ortsbeirates folgendes mit: "In den Toiletten im Saalbau Dornbusch ist leider nicht genügend Platz zur Installierung von Wickelvorrichtungen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Nachfrage nach einer Wickelvorrichtung im Saalbau Dornbusch äußerst gering ist. Dies kommt ungefähr einmal pro Jahr vor. In diesen Fällen wurden bislang immer zufriedenstellende Ad-hoc-Lösungen gefunden. Wenn der Saalbau im Betrieb ist, befindet sich immer SAALBAU-Personal vor Ort, das weiterhelfen kann." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 210

  • Sonnenschutz und zusätzliche Sitzbänke für den Höllbergspielplatz
    STOB 9
    05.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1451 Betreff: Sonnenschutz und zusätzliche Sitzbänke für den Höllbergspielplatz Zu 1.: Der Wunsch, die Spielgeräte vor einer starken Aufheizung durch Sonneneinstrahlung zu schützen, ist insbesondere an heißen Tagen nachvollziehbar. Stark aufgeheizte Spielgeräte können die Nutzung eines Spielplatzes beeinträchtigen. Die Installation von Sonnenschirmen unmittelbar über Spielgeräten, insbesondere über Rutschen, ist jedoch aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Der vorhandene Baumbestand sorgt bereits für eine natürliche Beschattung des Spielplatzes. Eine zusätzliche wünschenswerte Beschattung der Spielgeräte durch Sonnenschirme ist aufgrund der geltenden Sicherheitsanforderungen leider nicht möglich. Zu 2.: Nach Fertigstellung des Projekts werden insgesamt 13 Parkbänke auf dem Gelände des Spielplatzes zur Verfügung stehen. Damit sollte eine ausreichende Zahl an Sitzmöglichkeiten für die Besucher:innen vorhanden sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2026, OM 223

  • Schotterparkplatz Alter Flugplatz
    STOB 10
    05.10.2026

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2026, ST 1452 Betreff: Schotterparkplatz Alter Flugplatz Das Umweltamt der Stadt Frankfurt sowie das Amt für Bau und Immobilien haben den Hinweis des Ortsbeirates aufgegriffen und die Fläche des Parkplatzes in diesem Sinne wunschgemäß hergerichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7249

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