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Wendeschleife Eschersheimer Landstraße, Höhe Hinter den Ulmen

Vorlagentyp: V

Begründung

Hinter den Ulmen Vorgang: OM 500/16 OBR 9; ST 367/16; OM 1/16 OBR 9; ST 1015/16 Mit der Stellungnahme vom 19.02.2016, ST 367, hat der Magistrat die Einrichtung eines Wendeverbots an der Öffnung des in der Eschersheimer Landstraße verlaufenden Gleiskörpers in Höhe der Straße Hinter den Ulmen angekündigt. Dieses Wendeverbot ist wenig später eingerichtet und Verkehrszeichen (VZ) 272 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgestellt worden. Mit der Stellungnahme vom 08.08.2016, ST 1015, wurde zugesagt, dass "das Wenden für Pkw erlaubt" wird.