Verkehrszeichen 272 im Kreuzungsbereich Eschersheimer Landstraße/Höllbergstraße
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Höllbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.09.2026.
- Instandsetzung der durch die Arbeiten an der Main-Weser-Bahn beschädigten Straßen im Ortsbezirk 9 – verbindlichen Zeitplan vorlegen09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erfassung und Sanierungsplanung von durch den Bahnausbau beschädigten Straßen im Ortsbezirk07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sanierung unterer Abschnitt Höllbergstraße15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Kreuzungsbereich Eschersheimer Landstraße/Höllbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Zeichen 272, mit dem das Wenden auf der Eschersheimer Landstraße verboten wird, zu entfernen. Begründung: Seit kurzem wird die bisher bestehende Möglichkeit des Wendens auf Höhe der Linksabbiegerspur Eschersheimer Landstraße/Höllbergstraße durch Anbringen des Zeichens 272 verboten. Dadurch wird eine Verkehrssituation vorweggenommen, die nur dann erforderlich ist, wenn es zu einer Einengung der Eschersheimer Landstraße auf eine Fahrspur in jeder Fahrtrichtung kommt. Ob diese Maßnahme umgesetzt wird, ist jedoch fraglich. Die bisher bestehende Wendemöglichkeit ist die erste auf der Eschersheimer Landstraße nach über 5 km und deshalb sowohl für ortskundige als auch für ortsunkundige Autofahrer von großer Bedeutung. Das Wendeverbot erzwingt eine überflüssige Weiterfahrt bis zum Weißen Stein. Die Umfahrung des Weißen Steins wiederum ist allenfalls ortskundigen Autofahrern bekannt, für ortsunkundige Autofahrer aber nicht sofort erkennbar, was wiederum Wendemanöver an gefährlichen Stellen provoziert.
Inhalt
Antrag vom 13.04.2016, OF 2/9
Betreff: Verkehrszeichen 272 im Kreuzungsbereich Eschersheimer Landstraße/Höllbergstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Zeichen 272, mit dem das Wenden auf der Eschersheimer Landstraße verboten wird, zu entfernen.
Begründung: Seit kurzem wird die bisher bestehende Möglichkeit des Wendens auf Höhe der Linksabbiegerspur Eschersheimer Landstraße/Höllbergstraße durch Anbringen des Zeichens 272 verboten. Dadurch wird eine Verkehrssituation vorweggenommen, die nur dann erforderlich ist, wenn es zu einer Einengung der Eschersheimer Landstraße auf eine Fahrspur in jeder Fahrtrichtung kommt. Ob diese Maßnahme umgesetzt wird, ist jedoch fraglich. Die bisher bestehende Wendemöglichkeit ist die erste auf der Eschersheimer Landstraße nach über 5 km und deshalb sowohl für ortskundige als auch für ortsunkundige Autofahrer von großer Bedeutung. Das Wendeverbot erzwingt eine überflüssige Weiterfahrt bis zum Weißen Stein. Die Umfahrung des Weißen Steins wiederum ist allenfalls ortskundigen Autofahrern bekannt, für ortsunkundige Autofahrer aber nicht sofort erkennbar, was wiederum Wendemanöver an gefährlichen Stellen provoziert.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2016STST 367Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße etwa in Höhe des LindenbaumsStellungnahme
- 13. April 2016Sie sind hierOFOF 2/9Verkehrszeichen 272 im Kreuzungsbereich Eschersheimer Landstraße/HöllbergstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 28. April 2016OMOM 1Verkehrszeichen 272 im Kreuzungsbereich Eschersheimer Landstraße/HöllbergstraßeDirektanregung
- 8. August 2016STST 1015Verkehrszeichen 272 im Kreuzungsbereich Eschersheimer Landstraße/HöllbergstraßeStellungnahme
- 1. September 2016OMOM 500Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße etwa in Höhe des LindenbaumsDirektanregung
- 5. Januar 2017OFOF 166/9Wendeschleife Eschersheimer Landstraße, Höhe Hinter den UlmenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2017VV 310Wendeschleife Eschersheimer Landstraße, Höhe Hinter den UlmenAnfrage
- 13. März 2017Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 566Wendeschleife Eschersheimer Landstraße, Höhe Hinter den UlmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 3 GRÜNE (= Ablehnung)