Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Beispiel Leipziger Straße 85: Was kann die Stadt tun, um Kleingewerbetreibende in den Frankfurter Stadtteilen vor Verdrängung zu schützen? - Appell an die soziale Verantwortung der Eigentümerin der Leipziger Straße 85

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Was tut die Stadt Frankfurt, um zu verhindern, dass bestehende und etablierte Kleingewerbebetriebe durch scheinbar willkürliche Pachterhöhungen (z. B. ehemaliges Heck Meck in der Friesengasse) oder auch Kündigungen (aktuell Kiosk 85 im Ladenlokal in der Leipziger Straße 85) zwecks Renditeerhöhung durch (private) Eigentümer aus den Frankfurter Stadtteilquartieren sozial unverträglich verdrängt werden?
  2. Bezugsnehmend auf die Stellungnahme vom 19.04.2024, ST 789, an den Ortsbeirat wird die Aussage des Magistrats (siehe Ziffer
  3. und Ziffer
  4. der Stellungnahme ST 789), er (der Magistrat) ergreife derzeit keine weitere Initiative zur Anpassung des Gewerbemietrechts oder von Erhaltungs- und Milieuschutzsatzungen, da der Bundestag 2019 auf die entsprechende Bundesratsinitiative von 2018 den Bedarf einer Gesetzesinitiative "prüfe", wird als unzureichend zurückgewiesen. a) ob der Magistrat - unterstellt, er teilt die vorherige Annahme des fehlenden gesetzlichen Rahmens zum Schutz des Kleingewerbes - auch die politische Forderung des Ortsbeirates ausdrücklich teilt bzw. den Bedarf in den Frankfurter Stadtteilen erkennt, dass der Bund und in der Folge das Land Hessen durch die Schaffung von entsprechenden gesetzgeberischen Rahmenbedingungen die Stadt Frankfurt in den Stand zu versetzen soll, Kleingewerbebetrieben in Frankfurter Stadtteilquartieren - insbesondere im Geltungsbereich einer bestehenden Milieuschutzsatzung - effektiven Schutz vor Verdrängung gewähren zu können; b) welche konkreten gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz des Kleingewerbes vor Verdrängung der Magistrat für sinnvoll hielte; c) was der Magistrat tatsächlich unternimmt bzw. unternehmen könnte, um die unter Ziffer
  5. a) beschriebene Forderung in seiner politischen Umsetzung zu befördern (z. B. über den Deutschen Städtetag im Verbund mit vergleichbaren Kommunen).
  6. Was tut die Stadt Frankfurt im derzeitigen gesetzlichen Rahmen, um Kleingewerbebetriebe in Frankfurter Stadtteilen, die von Verdrängung bedroht sind, zu unterstützen? Insbesondere bittet der Ortsbeirat den Magistrat folgende Fragen ergänzend hierzu zu beantworten: a) Hat die Stadt Frankfurt einen Überblick über den aktuellen Leerstand an Gewerbeflächen auf und um die Leipziger Straße und kennt die jeweiligen Gründe des Leerstandes? Falls nicht - besteht die Absicht einer Leerstandserfassung? b) Besteht aktiver Kontakt mit Eigentümern von leerstehenden Gewerbeflächen auf und um die Leipziger Straße, um ggf. in Fällen, in denen bestehende und etablierte Kleingewerbebetriebe verdrängt werden (z. B. ehemaliges Heck Meck in der Friesengasse oder aktuell der Kiosk im Ladenlokal in der Leipziger Straße 85), bei der Vermittlung von Ersatzflächen effektiv zu unterstützen?

Begründung

Die FR berichtete am 02.08.2024 über die Kündigung gegenüber dem Pächter des Kiosk 85 in der Leipziger Straße 85, der nun seit über 16 Jahren vom Pächter betrieben wird. Siehe: https://www.fr.de/frankfurt/bockenheim-ort54494/85-steht-vor-dem-aus-kiosk-93213 595.html. Zwischenzeitlich wurden nach Angabe des Kioskpächters bis zu 2.000 Unterschriften aus der Nachbar- und Kundschaft der Leipziger Straße 85 gesammelt, die den Erhalt des Kiosk 85 fordern. Der Ortsbeirat hofft gemeinsam mit den UnterstützerInnen der Nachbarschaft des Kiosk 85, dass der Pächter im privatrechtlichem Einvernehmen mit dem Eigentümer seinen Kiosk auch mittelfristig weiterbetreiben kann. Der Ortsbeirat kann sich in der Person des Ortsvorstehers allerdings lediglich als Vermittler anbieten, um dem Votum der sich mit dem Kiosk 85 solidarisierenden Nachbar- und Kundschaft des Kiosk 85 Nachdruck zu verleihen. Neben der nun jahrzehntelang gewachsenen Versorgungsfunktion des Kiosk 85 (u. a. umfangreiche Dienstleistungen der Deutschen Post) für die Nachbarschaft im Quartier stellt die Kündigung auch für das Pächterehepaar eine große Härte in ihrer Existenzgrundlage dar, da es für den Pächter nicht leicht sein wird mit Mitte sechzig "neu anzufangen" und einen Kioskbetrieb an anderer Stelle aufzubauen. Daher hofft der Ortsbeirat, dass den Pächtern der Leipziger Straße 85 wenigstens eine mittelfristige Perspektive ihres Kleingewerbes ermöglicht werden kann und die Eigentümerin die wohl beabsichtigte Neuordnung der Ladenlokale bitte insoweit zeitlich verschiebt.

Verknüpfte Vorlagen