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Vorschläge zur Fluglärmminderung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat in seinem Bericht B 304 vom 31.07.2023 relevante Sachverhalte unter Verweis auf die Vorberichte zusammengetragen. Weitere neue Themen sind für den angefragten Zeitraum (Sommer 2022 bis Sommer 2023) nicht in die Fluglärmkommission eingebracht worden. Lärmmindernde Maßnahmen, die in den Flugbetrieb eingreifen, müssen vor ihrer Umsetzung in der Regel aufwändig untersucht und vor Einführung in der Praxis erprobt werden. Sie durchlaufen langwierige Genehmigungsverfahren. Die Möglichkeiten von lärmmindernden Maßnahmen sind hierbei stark begrenzt. Eine Übersicht von umgesetzten und laufenden Maßnahmen sowie Untersuchungen kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.aktiver-schallschutz.de/. Darüber hinaus setzt sich der Magistrat aus Lärm-, Gesundheits- und Klimaschutzgründen und zum Wohle der Frankfurter Bürger:innen und der Menschen der Region für die Umsetzung der im Frankfurter Koalitionsvertrag verankerten Ziele ein. Dies sind u.a. die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf andere Verkehrsträger sowie das Nachtflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr. Zudem hat der Magistrat die Stabsstelle für Fluglärmschutz eingerichtet. Diese überprüft die kontinuierliche Umsetzung von bereits existierenden Maßnahmen zum Fluglärmschutz am Frankfurter Flughafen, verfolgt als Kommunikationsplattform das Ziel mit den involvierten Akteur:innen an Verbesserungen zu arbeiten und steht nicht zuletzt allen Bürger:innen als ständige Ansprechpartner:in zur Verfügung. Durch regelmäßige Berichterstattungen über ihre Arbeit und öffentliche Veranstaltungen in Verbindung mit Fluglärmschutz, leistet die Stabsstelle Aufklärungsarbeit und gibt der Bevölkerung der Stadt Frankfurt sowie der Region die Möglichkeit, sich aktiv in die Prozesse und Planungen mit einzubringen.

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