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Vorschläge zur Fluglärmminderung

Vorlagentyp: STMagistrat
32 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat Maßnahmen zur Fluglärmminderung vorgeschlagen, die auf den Koalitionsvertrag basieren und die Verlagerung von Kurzstreckenflügen sowie ein Nachtflugverbot umfassen. Ziel ist es, die Lärmbelastung für die Bürger:innen in Frankfurt und der Region zu reduzieren.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat in seinem Bericht B 304 vom 31.07.2023 relevante Sachverhalte unter Verweis auf die Vorberichte zusammengetragen. Weitere neue Themen sind für den angefragten Zeitraum (Sommer 2022 bis Sommer 2023) nicht in die Fluglärmkommission eingebracht worden. Lärmmindernde Maßnahmen, die in den Flugbetrieb eingreifen, müssen vor ihrer Umsetzung in der Regel aufwändig untersucht und vor Einführung in der Praxis erprobt werden. Sie durchlaufen langwierige Genehmigungsverfahren. Die Möglichkeiten von lärmmindernden Maßnahmen sind hierbei stark begrenzt. Eine Übersicht von umgesetzten und laufenden Maßnahmen sowie Untersuchungen kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.aktiver-schallschutz.de/. Darüber hinaus setzt sich der Magistrat aus Lärm-, Gesundheits- und Klimaschutzgründen und zum Wohle der Frankfurter Bürger:innen und der Menschen der Region für die Umsetzung der im Frankfurter Koalitionsvertrag verankerten Ziele ein. Dies sind u.a. die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf andere Verkehrsträger sowie das Nachtflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr. Zudem hat der Magistrat die Stabsstelle für Fluglärmschutz eingerichtet. Diese überprüft die kontinuierliche Umsetzung von bereits existierenden Maßnahmen zum Fluglärmschutz am Frankfurter Flughafen, verfolgt als Kommunikationsplattform das Ziel mit den involvierten Akteur:innen an Verbesserungen zu arbeiten und steht nicht zuletzt allen Bürger:innen als ständige Ansprechpartner:in zur Verfügung. Eine Auswirkungsbetrachtung von umgesetzten bzw. geplanten Maßnahnahmen auf der Maßstabsebene der Stadteile ist nicht leistbar. Durch regelmäßige Berichterstattungen über ihre Arbeit und öffentliche Veranstaltungen in Verbindung mit Fluglärmschutz, leistet die Stabsstelle Aufklärungsarbeit und gibt der Bevölkerung der Stadt Frankfurt sowie der Region die Möglichkeit, sich aktiv in die Prozesse und Planungen mit einzubringen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Juli 2023BB 304Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?Magistratsbericht
  2. 23. Oktober 2023OFOF 950/5Vorschläge zur FluglärmminderungOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 24. November 2023OMOM 4728Vorschläge zur FluglärmminderungDirektanregung
  4. 8. März 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 Wochen
    STST 535Vorschläge zur Fluglärmminderung
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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