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Umbau des Bahnübergangs Lachweg in Eschersheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Nach der Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes wurde die Aufteilung kreuzungsbedingter Kosten neu geregelt. In Bezug auf Straßen in kommunaler Baulast übernimmt der Bund nun die Hälfte, die Deutsche Bahn AG ein Drittel und das Land Hessen ein Sechstel der Kosten. Allerdings muss dem Bund eine wirtschaftliche Lösung nachgewiesen werden. Sollte der bekannte Amtsentwurf seitens der Stadt Frankfurt am Main weiterverfolgt werden, werden die Kosten nur auf der Basis eines realisierbaren Fiktivansatzes (= wirtschaftliche Lösung) übernommen. Der damalige Haushaltsansatz wurde noch auf der Grundlage der alten Regelung des Gesetztes - ein Drittel Kostentragung durch die Stadt und eine kreuzungsbedingte Vorfinanzierung - erstellt. Die vom Ortsbeirat gewünschten Zahlen sind daher nicht mehr aussagefähig. Der Gesamtwertumfang des nicht barrierefreien Amtsentwurfes wurde mit rund 48,5 Mio. Euro berechnet. Für die Variante Straßenüberführung Im Mellsig beziehungsweise die Ertüchtigung des Verkehrsnotens Am Weißen Stein werden derzeit jeweils circa 25 Mio. Euro veranschlagt. Von dem Amtsentwurf, der der planfestgestellten Lösung der Ersatzmaßnahme entspricht.