Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer Weg
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Lachweg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Nun endlich: Platz Lachweg/Dreihäusergasse aufwerten - kommt Unterführung?04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
- Umgestaltung Weißer Stein28.10.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer Weg Im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Main-Weser-Bahn zwischen Frankfurt-West und Bad Vilbel muss der derzeitig bestehende Bahnübergang Lachweg beseitigt und durch eine Unterführung ersetzt werden. Da das künftige Unterführungsbauwerk im Kurvenbereich der Zufahrtsstraßen Lachweg und Berkersheimer Weg liegt und das Gelände stark abschüssig ist, wird die Unterführung über lange Rampen verfügen. Der Berkersheimer Weg östlich der Bahntrasse muss aus diesem Grunde begradigt werden und es wird auf der westlichen Seite Eingriffe in die dortige Bebauung geben. Obwohl die Baumaßnahmen an der Bahnlinie unmittelbar bevorstehen, ist immer noch nicht bekannt, wie genau die Eingriffe in die Bausubstanz aussehen werden bzw. wie die Zufahrt zu den hinter der zukünftigen Rampe liegenden Grundstücken ermöglicht werden soll. Die Andienung dieser Gebäude betrifft nicht nur die Anwohner selbst, sondern auch die Feuerwehr bei einem eventuellen Einsatz sowie die Müllabfuhr bei den wöchentlichen Leerungen.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2701 entstanden aus Vorlage: OF 399/9 vom 15.01.2018
Betreff: Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer Weg Im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Main-Weser-Bahn zwischen Frankfurt-West und Bad Vilbel muss der derzeitig bestehende Bahnübergang Lachweg beseitigt und durch eine Unterführung ersetzt werden. Da das künftige Unterführungsbauwerk im Kurvenbereich der Zufahrtsstraßen Lachweg und Berkersheimer Weg liegt und das Gelände stark abschüssig ist, wird die Unterführung über lange Rampen verfügen. Der Berkersheimer Weg östlich der Bahntrasse muss aus diesem Grunde begradigt werden und es wird auf der westlichen Seite Eingriffe in die dortige Bebauung geben. Obwohl die Baumaßnahmen an der Bahnlinie unmittelbar bevorstehen, ist immer noch nicht bekannt, wie genau die Eingriffe in die Bausubstanz aussehen werden bzw. wie die Zufahrt zu den hinter der zukünftigen Rampe liegenden Grundstücken ermöglicht werden soll. Die Andienung dieser Gebäude betrifft nicht nur die Anwohner selbst, sondern auch die Feuerwehr bei einem eventuellen Einsatz sowie die Müllabfuhr bei den wöchentlichen Leerungen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Pläne zeitnah in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 9 vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 15. Januar 2018OFOF 399/9Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. Januar 2018Sie sind hierOMOM 2701Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer WegDirektanregung
- 20. April 2018Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 807Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg/Berkersheimer WegStellungnahme
- 13. Oktober 2019OFOF 702/9Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg BÜ 102Ortsbeiratsantrag · CDU
- 31. Oktober 2019OMOM 5380Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Lachweg BÜ 102Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats