Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße
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Zusammenfassung
Die Umgestaltung der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße sieht die Änderung der Parkordnung von Quer- bzw. Schrägparken auf Längsparken vor. Dies soll die Parkraumbewirtschaftung verbessern und die Sicherheit auf den Gehwegen erhöhen. Zudem werden Fahrradbügel installiert und die Möglichkeit einer Ladezone diskutiert.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Luisenplatz — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Einrichtung markierter Fußgängerüberwege im Bereich Luisenstraße/Luisenplatz/Heidestraße19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung19.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Luisenplatz per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Die Änderung der Parkordnung von Quer- bzw. Schrägparken auf Längsparken in der Bornheimer Landstraße wird im Zuge der Einführung der Parkraumbewirtschaftung umgesetzt. Dazu wird die Markierungslinie auf dem Gehweg entfernt. Die Parkrandmarkierung soll 2,00 m breit sein. Ein Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m wird markiert. Dazu muss eventuell die alte Parkrandmarkierung entfernt werden. Zu 2.: Wie beim Ortstermin am 27.07.2021 festgelegt, werden vor den Hausnummern 22, 16 und 6 zusätzlich Fahrradbügel angebracht. Zu 3.: Da die Parkstände an der genannten Stelle im "nördlichen Abschnitt" der Bornheimer Landstraße tendenziell zu kurz sind, werden die Fahrzeuge hier zu weit vorne abgestellt. Sie engen damit den Gehweg ein. Deshalb wird vorne und hinten eine Markierungslinie aufgebracht. Zu 4.: Die Einrichtung einer Ladezone war laut Protokoll nicht Bestandteil des Ortstermins oder hat dort keinen Eingang gefunden. Das Problem mit der Ladezone stellt sich folgender Maßen dar: Auf der Nordseite der Bornheimer Landstraße soll das Parken durch Markierungen begrenzt werden (siehe dazu 3.). Erfahrungsgemäß handelt es sich bei den Fahrzeugen von Paketdiensten um Fahrzeuge, welche diese Markierungen überschreiten würden. Es käme hier also nur die Einrichtung auf der Südseite in Frage. Eine Ladezone wird durch das Verkehrszeichen (VZ) 283-10/20 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie den Zusatz VZ 1000-02 StVO (werktags 7-17h) und VZ 1026-35 StVO "Lieferverkehr frei" beschildert. Hier gilt es zu bedenken, dass zusätzlich zu den wegfallenden Parkplätzen durch die Änderung der Parkordnung damit mindestens ein weiterer Parkplatz von Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 -17:00 Uhr wegfällt. Deshalb wird die Frage an den Ortsbeirat zurückgegeben, ob dies so gewünscht ist. Zu 5.: Baumpflanzungen sind auf der vom Ortsbeirat genannten nördlichen Seite des Straßenabschnitts wegen der vorhandenen Stromtrasse nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2021OFOF 83/3Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, LINKE.
- 4. November 2021OMOM 1035Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger StraßeDirektanregung
- 28. Februar 2022Sie sind hierSTST 496Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger StraßeStellungnahme
- 9. März 2022OFOF 241/3Änderung der Parkordnung in der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. März 2022OMOM 1944Änderung der Parkordnung in der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger StraßeDirektanregung
- 22. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1679Änderung der Parkordnung in der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab