Änderung der Parkordnung in der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 fordert die Umsetzung von Maßnahmen zur Änderung der Parkordnung in der Bornheimer Landstraße, um die Sicherheit und Gerechtigkeit für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Insbesondere soll eine Ladezone auf der Südseite eingerichtet werden, um das Unfallrisiko für Radfahrende zu reduzieren.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Luisenplatz — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Einrichtung markierter Fußgängerüberwege im Bereich Luisenstraße/Luisenplatz/Heidestraße19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung19.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 496 aufgeführten Maßnahmen in den Punkten 1. bis 3. umzusetzen. Dem in Punkt 4. genannten Lösungsvorschlag, zur Einrichtung einer Ladezone auf der Südseite, stimmt der Ortsbeirat zu und bittet auch hier um Umsetzung.
Begründung
Mit seiner Anregung OM 1035 möchte der Ortsbeirat 3 eine sichere und gerechte Nutzung des östlichen Abschnitts der Bornheimer Landstraße für alle Verkehrsteilnehmenden ermöglichen. Radfahrende sind, durch in zweiter Reihe parkende Paketdienste, bislang einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Fehlende Parkstreifen gehen zulasten des Fußverkehrs, da parkende Kraftfahrzeuge sehr weit auf dem Gehweg abgestellt werden. Auf der Südseite der Bornheimer Landstraße wird aktuell durch das vorhandene Schrägparken auf dem Gehweg die geforderte Mindestgehwegbreite von 2,50 Metern nicht eingehalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2021OFOF 83/3Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, LINKE.
- 4. November 2021OMOM 1035Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger StraßeDirektanregung
- 28. Februar 2022STST 496Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger StraßeStellungnahme
- 9. März 2022OFOF 241/3Änderung der Parkordnung in der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. März 2022Sie sind hierOMOM 1944Änderung der Parkordnung in der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger StraßeDirektanregung
- 22. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1679Änderung der Parkordnung in der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats