Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße umzugestalten, um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen und mehr Raum für Stadtgrün zu schaffen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Raumnutzung optimieren und die Aufenthaltsqualität für Anwohner verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Luisenplatz — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Einrichtung markierter Fußgängerüberwege im Bereich Luisenstraße/Luisenplatz/Heidestraße19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung19.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Luisenplatz per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger Straße folgendermaßen umzugestalten:
- Die Parkplätze auf der südlichen Seite des Straßenabschnitts werden von Quer- bzw. Schrägparkplätzen zu Längsparkplätzen umgewandelt. Eine entsprechende Markierung der Stellflächen soll dies den Parkenden verdeutlichen.
- Vor den Hausnummern 6, 16 und 22 auf der nördlichen Seite des Straßenabschnitts werden drei Randparkplätze in Fahrradparkplätze umgewandelt und mit Fahrradbügeln ausgestattet.
- Auf der nördlichen Seite des Straßenabschnitts werden durch weiße Linien auf dem Gehweg die Parkplätze so begrenzt, dass Autos nicht zu weit auf dem Gehweg parken und den Fußgängerinnen und Fußgängern wieder eine ausreichende Gehwegbreite zur Verfügung steht.
- Auf der nördlichen Seite wird geprüft, ob die Parkfläche für eine Ladezone für Paketdienste umgewandelt werden kann.
- Auf der nördlichen Seite des Straßenabschnitts wird geprüft, ob auf ausgewählten Parkplätzen Bäume gepflanzt werden können.
Begründung
Die vornehmlich durch Fahrbahn und Parkstreifen dominierte Raumnutzung geht zulasten des Fuß- und Radverkehrs. Am drängendsten ist das Problem der zu geringen Restgehwegbreite auf beiden Seiten des Straßenabschnitts. Eine Orientierung für Parksuchende, z. B. durch entsprechende Markierungen, fehlt aktuell. Es besteht weiterhin ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für den Radverkehr durch in zweiter Reihe parkende Paketdienste. Außerdem besteht wenig Fläche für öffentlichen Begegnungsraum und Stadtgrün. Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich genau hierfür mehr Raum.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2021OFOF 83/3Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, LINKE.
- 4. November 2021Sie sind hierOMOM 1035Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger StraßeDirektanregung
- 28. Februar 2022STST 496Umgestaltung Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger StraßeStellungnahme
- 9. März 2022OFOF 241/3Änderung der Parkordnung in der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. März 2022OMOM 1944Änderung der Parkordnung in der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger StraßeDirektanregung
- 22. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1679Änderung der Parkordnung in der Bornheimer Landstraße zwischen Luisenplatz und Berger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats