Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werden
Zusammenfassung
Der Magistrat hat Maßnahmen ergriffen, um das Risiko einer Beeinträchtigung des Schnurbaums durch die geplante Tiefbaumaßnahme zu bewerten. Aktuell wird davon ausgegangen, dass der Baum versetzt werden kann, jedoch ist eine endgültige Entscheidung erst im Rahmen der Baumaßnahme möglich.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1. und 2.
Der Magistrat versichert, sämtliche Maßnahmen ergriffen zu haben, um das Risiko einer Beeinträchtigung für den Baumstandort durch die geplante Tiefbaumaßnahme zu bewerten. Bis zur Erstellung der Bau-/ Finanzierungsvorlage ist es noch nicht gelungen, zu einem eindeutigen Ergebnis zu gelangen. Aktuell liegen Erkenntnisse vor, wonach der Schnurbaum wahrscheinlich versetzt werden kann, aber erst im Rahmen der Baumaßnahme kann dazu entschieden werden.
Der beschlossene Standort des unterirdischen Glascontainers ist nach Abwägung mehrerer möglicher Standorte am geeignetsten. Eine Verschiebung oder gar ein neuer Standort ist wegen erheblicher Kollisionen mit bedeutenden Versorgungsleitungen nicht möglich.
Daher spricht sich der Magistrat weiterhin für den Stadtverordnetenbeschluss vom 15.07.2021, § 389, zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2021, M 81, aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2021MM 81Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße/Oppenheimer Landstraße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/ Nell-Breuning-Straße hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 7. September 2021OFOF 171/5Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werdenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2021OAOA 72Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werdenAnregung
- 28. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 454Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werdenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab