Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werden
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 schlägt vor, den Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel zu erhalten und den geplanten unterirdischen Glascontainer um bis zu zwei Meter zu versetzen. Dies soll verhindern, dass der Baum, der als stadtbildprägend und klimafreundlich gilt, gefällt werden muss.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Holbeinstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 30.08.2026.
- Baumpflanzungen in der Textorstraße und der Holbeinstraße30.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Regeln einhalten, Kinder schützen – Verkehrssicherheit in der Oskar-Sommer-Straße21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Kanalneubau Entlastung Bergsammler, Frankfurt-Sachsenhausen hier: Baumfällvorlage14.08.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Holbeinstraße per E-MailAnregung
- Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021, § 389, wird hinsichtlich der Ermächtigung, den Baum Nr. 44 (Magistratsvorlage vom 11.06.2021, M 81 Ziffer 5) fällen zu dürfen, aufgehoben.
- Der Magistrat wird aufgefordert, den Baum zu erhalten und der geplante unterirdische Glascontainer ist um bis zu zwei Meter zu versetzen.
Begründung
Im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Holbeinkreisels soll in der zwischen den Fahrbahnen der Holbeinstraße gelegenen Grünanlage unterirdisch ein Glascontainer angelegt werden. Deshalb sei gemäß Begründung der Vorlage M 81/21 der daneben befindliche Baum Nr. 44 "potenziell gefährdet". Vorauseilend hat sich der Magistrat die Ermächtigung geben lassen, diesen Baum zu fällen. Bäume sollten im Zuge von Baumaßnahmen überhaupt nur gefällt werden, wenn dies absolut notwendig ist. Der Baum ist nicht gefährdet, wenn der Standort für die geplante Glascontaineranlage leicht verschoben wird. Bei dem Baum Nr. 44 handelt es sich um einen fünf Meter hohen Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) mit einem Kronendurchmesser von vier Metern. Schnurbäume können bis 30 Meter hoch werden und sind hervorragende Klimawandelgehölze. Sie sind robust und unempfindlich gegenüber Hitze und Trockenheit und beständig gegen Abgase. Sie sind außerdem Spätblüher, ihre Blüten erfreuen im Juli und August mit ihrem reichen Nektarangebot u. a. Bienen, Hummeln und andere Insekten. Dieser Schnurbaum bildet zusammen mit der auf der anderen Seite der Grünanlage stehenden Platane (Baum Nr. 40) die südliche Eingangssituation der Grünanlage der Holbeinstraße und ist somit stadtbildprägend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2021MM 81Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße/Oppenheimer Landstraße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/ Nell-Breuning-Straße hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 7. September 2021OFOF 171/5Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werdenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2021Sie sind hierOAOA 72Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werdenAnregung
- 28. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 454Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werdenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)