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Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße/Oppenheimer Landstraße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/Nell-Breuning-Straße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
224 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Vorschlag sieht den Umbau des Knotenpunktes Holbeinstraße / Burnitzstraße / Oppenheimer Landstraße / Hedderichstraße in einen Kreisverkehrsplatz vor. Ziel ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Verkehrsflusses sowie die Schaffung von Radverkehrsführungen. Erwartet wird eine Steigerung der Aufenthaltsqualität und eine Reduzierung von Überflutungsrisiken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Burnitzstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.08.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Umbau des Knotenpunktes Holbeinstraße / Burnitzstraße / Oppenheimer Landstraße / Hedderichstraße / Nell-Breuning-Straße in einen Kreisverkehrsplatz wird gemäß den vorgelegten Planungsunterlagen zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für den geplanten Umbau mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 3.909 T€ werden bewilligt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001265 "Planungsmittel Straßen- und Radwegebau" für Planung und Bauvorbereitung bereits Mittel in Höhe von rd. 164 T€ (Stand 30.11.2020) verausgabt wurden;
    • b)im Investitionsprogramm 2020 - 2023 für die Baumaßnahme Mittel in Höhe von 4.630 T€ in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.008067 - "Kreisverkehrsplatz Oppenheimer Landstraße / Holbeinstraße / Hedderichstraße / Burnitzstraße" zur Verfügung stehen;
    • c)die bereits aus der Projektdefinition 5.001265 verausgabten Mittel entsprechend zugeordnet werden;
    • d)die vorhandenen Verkehrsflächen des Bauabschnitts zum 31.12.2020 einen Restbuchwert in Höhe von 41 T€ aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht.
  4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass
    • a)für die Baumaßnahme ein Zuwendungsantrag nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobiFö
    • G)gestellt wird und im Falle eines positiven Zuwendungsbescheides mit einer Förderung in Höhe von rd. 899 T€ gerechnet werden kann. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Zuwendungsbescheid;
    • b)im Rahmen des Projektes Stellplatzablösemittel in Höhe von rd. 430 T€ verwendet werden sollen;
    • c)die Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 236 T€ in dem jeweiligen Budget der Fachdezernate sichergestellt sind; den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 30 T€ p.a. gegenüber.
  5. Der Baumfällung des Baumes mit der Baumkatasternummer 44 in der Holbeinstraße wird zugestimmt.
  6. Es dient zur Kenntnis, dass für die vorzunehmende Baumfällung ein Ausgleich im Planungsbereich vorgesehen ist.

Begründung

A. Zielsetzung

Mit der Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes am Knotenpunkt Holbeinstraße / Burnitzstraße / Oppenheimer Landstraße / Hedderichstraße sollen u.a. folgenden Ziele erreicht werden: Steigerung der Verkehrssicherheit, vor allem für den Fuß- und Radverkehr, Verstetigung des Verkehrsflusses im Kfz-Verkehr, Einrichtung von durchgängigen Radverkehrsführungen in allen Fahrtrichtungen, barrierefreier Umbau der Haupt- und Nebenflächen, Rückbau von dauerhaft kostenintensiver Verkehrsinfrastruktur, gestalterische Aufwertung des Straßenraums durch Oberflächenentsiegelung und vorsehen verschiedener landschaftsgärtnerischer Elemente, Verbesserung des Überflutungsschutzes durch Schaffung neuer Retentionsflächen.

B. Alternativen

Unter Verweis auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019, § 3638, bestehen keine Alternativen.

C. Lösung

Der Kreuzungsbereich Holbeinstraße / Burnitzstraße / Oppenheimer Landstraße / Hedderichstraße soll zu einem ovalen Kreisverkehrsplatz umgebaut werden. Die geplante Verkehrsanlage soll eine verkehrssichere Abwicklung der Verkehrsströme und eine gegenüber heute verbesserte Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Außerdem bietet der Kreisverkehrsplatz ein hohes Potenzial zur Umverteilung von Flächen des fließenden Kfz-Verkehrs zugunsten der Schaffung von Aufenthaltsflächen, von Flächen für den Rad- und den ruhenden Verkehr.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. November 2018MM 207Kreisverkehr Oppenheimer Landstraße/Holbeinstraße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/ NellBreuningStraßeMagistratsvortrag
  2. 22. November 2019OAOA 499Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Anregung des Ortsbeirates 5 vom 25.10.2019, OA 484Anregung
  3. 20. April 2020BB 185Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207Magistratsbericht
  4. 11. Juni 2021Sie sind hier
    MM 81Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße/Oppenheimer Landstraße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/ Nell-Breuning-Straße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
    Magistratsvortrag
  5. 22. Juni 2021OFOF 126/5Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 7. September 2021OFOF 171/5Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werdenOrtsbeiratsantrag · CDU
  7. 10. September 2021OAOA 72Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werdenAnregung
  8. 28. Februar 2022STST 454Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werdenStellungnahme
  9. 20. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 224 WochenBB 93E-Government-Strategie der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 5
Sitzung 3 · 02.07.2021
TO I, TOP 45
Angenommen
1. Der Vorlage M 81 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 126/5 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
Linke
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
GrüneLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 13.07.2021
TO I, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 81 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONIBF
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 15.07.2021
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 81 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONIBF
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und IBF gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); Gartenpartei (= Enthaltung)

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