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Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werden

Vorlagentyp: OFCDU
37 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Erhalt des Schnurbaums Nr. 44 am Holbeinkreisel und die Versetzung des geplanten Glascontainers. Dies wird als notwendig erachtet, um die stadtbildprägende Funktion des Baumes zu bewahren und die Umwelt zu schützen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Der Beschluss § 389 der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 wird hinsichtlich der Ermächtigung an den Magistrat aufgehoben, den Baum Nr. 44 (Magistratsvorlage M 81 vom 11.06.2021 Ziffer 5) fällen zu dürfen. Dieser Baum ist zu erhalten und der geplante unterirdische Glascontainer um bis zu zwei Meter zu versetzen.

Begründung

Im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Holbeinkreisels soll in der zwischen den Fahrbahnen der Holbeinstraße gelegenen Grünanlage unterirdisch ein Glascontainer angelegt werden. Deshalb sei gemäß Begründung der M 81/2021 der daneben befindliche Baum Nr. 44 "potentiell gefährdet". Vorauseilend hat sich der Magistrat die Ermächtigung geben lassen, diesen Baum zu fällen. Bäume sollten im Zuge von Baumaßnahmen überhaupt nur gefällt werden, wenn dies absolut notwendig ist. Der Baum ist nicht gefährdet, wenn der Standort für die geplante Glascontaineranlage leicht verschoben wird. Bei dem Baum Nr. 44 handelt es sich um einen 5 Meter hohen Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) mit einem Kronendurchmesser von 4 Metern. Schnurbäume können bis 30 Meter hoch werden und sind hervorragende Klimawandelgehölze. Sie sind robust und unempfindlich gegenüber Hitze und Trockenheit und beständig gegen Abgase. Sie sind außerdem Spätblüher, ihre Blüten erfreuen im Juli und August mit ihrem reichen Nektarangebot u.a. Bienen, Hummeln und andere Insekten. Dieser Schnurbaum bildet zusammen mit der auf der anderen Seite der Grünanlage stehenden Platane (Baum Nr. 40) die südliche Eingangssituation der Grünanlage der Holbeinstraße und ist somit stadtbildprägend.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Juni 2021MM 81Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße/Oppenheimer Landstraße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/ Nell-Breuning-Straße hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
  2. 7. September 2021Sie sind hier
    OFOF 171/5Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werden
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 10. September 2021OAOA 72Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werdenAnregung
  4. 28. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 454Schnurbaum am zukünftigen Holbeinkreisel muss erhalten werdenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 4 · 10.09.2021
TO I, TOP 20
Angenommen
Anregung OA 72 2021 Die Vorlage OF 171/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPAfDBFF
Ablehnung:
GrüneLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

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