Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße/Oppenheimer Landstraße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/Nell-Breuning-Straße hier: Mehrkostenvorlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes am Knotenpunkt Holbeinstraße/Burnitzstraße/Oppenheimer Landstraße/Hedderichstraße vor, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Verkehrsfluss zu verbessern. Die Maßnahme erfordert zusätzliche Mittel in Höhe von 1.745.000 € und wird durch Förderungen unterstützt.
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Burnitzstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.08.2026.
- Klimagerechte Umgestaltung der Burnitzstraße29.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Burnitzstraße durch geeignete Maßnahmen vom drastisch gestiegenen Verkehrsaufkommen infolge der Sperrung der Mörfelder Landstraße wegen des Neubaus der Eisenbahnbrücke entlasten04.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Sachsenhausen: Dialog-Display auf der Burnitzstraße31.05.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Burnitzstraße per E-MailBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Baumaßnahme Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße/Oppenheimer Landstraße/Brunitzstraße/Hedderichstraße/Nell-Breuning-Straße mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021, § 389 (M 81) Mittel in Höhe von 3.779 T€ in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.008067 bewilligt wurden. Zudem wurden Einnahmen aus Zuwendungen nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobiFöG) von 899 T€ sowie die Verwendung von Stellplatzablösemitteln in Höhe von 430 T€ beschlossen. b) die Förderzusagen zu Mehreinnahmen nach MobiFög in Höhe von 931 T€ (Bescheid vom 06.12.2022 in Höhe von 1.830 T€) führen. Aus der Verwendung der Stellplatzablöse reduziert sich der Betrag hingegen um rd. 366 T€ auf rd. 64 T€. c) zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 1.745 T€ entstehen, wodurch sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 5.524 T€ erhöhen. d) bis zum 31.05.2023 Mittel in Höhe von rd. 258 T€ verausgabt wurden.
- Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 1.745 T€ werden bewilligt und freigegeben.
- Weiterhin dient es zur Kenntnis, dass a) die Deckung der Mehrkosten auf der Projektdefinition 5.008067 in Höhe von 1.745 T€ aus folgender Projektdefinition erfolgt: PD 5.007005 | 1.745 T € b) die sich aufgrund der Mehrkosten um rd. 75 T€ erhöhten Jahresfolgekosten zukünftige Haushalte belasten, c) den erhöhten Jahresfolgekosten weitere Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. 31 T€ gegenüberstehen.
Begründung
A. Zielsetzung
Mit der Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes am Knotenpunkt Holbeinstraße/Burnitzstraße/ Oppenheimer Landstraße/Hedderichstraße sollen gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021, § 389 (M 81) u.a., folgende Ziele erreicht werden:
- Steigerung der Verkehrssicherheit, vor allem für den Fuß- und Radverkehr,
- Verstetigung des Verkehrsflusses im Kfz-Verkehr,
- Einrichtung von durchgängigen Radverkehrsführungen in allen Fahrtrichtungen,
- Barrierefreier Umbau der Haupt- und Nebenflächen,
- Rückbau von dauerhaft kostenintensiver Verkehrsinfrastruktur,
- Gestalterische Aufwertung des Straßenraums durch Oberflächenentsiegelung und vorsehen verschiedener landschaftsgärtnerischer Elemente,
- Verbesserung des Überflutungsschutzes durch Schaffung neuer Retentionsflächen.
B. Alternativen
Unter Verweis auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019, § 3638 (M 207), bestehen keine Alternativen.
C. Lösung
- Allgemeines
Der Kreuzungsbereich Holbeinstraße/Burnitzstraße/Oppenheimer Landstraße/Hedderichstraße soll zu einem ovalen Kreisverkehrsplatz umgebaut werden. Die geplante Verkehrsanlage soll eine verkehrssichere Abwicklung der Verkehrsströme und eine gegenüber heute verbesserte Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Außerdem bietet der Kreisverkehrsplatz ein hohes Potenzial zur Umverteilung von Flächen des fließenden Kfz-Verkehrs zugunsten der Schaffung von Aufenthaltsflächen, von Flächen für den Rad- und den ruhenden Verkehr. Die Planung sieht einen ovalen, einstreifigen Kreisverkehrsplatz mit entsprechenden Zu- und Ausfahrten in das angrenzende Straßennetz sowie barrierefreien Fußgängerüberwegen vor.
Zur detaillierten Beschreibung des Projektes wird hiermit auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021, § 389 (M 81), verwiesen.
Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen, die sich im Rahmen der Ausführungsplanung ergeben haben, gegenüber dem zuvor gennannten Beschluss (M 81) kurz erläutert:
In den sich an Kreisverkehrsplatz anschließenden Bereichen wird an den Bestandsquerschnitt angeschlossen. Hier werden lediglich die Fahrbahndecken und Markierungen erneuert sowie punktuelle, bauliche Ergänzungen des Straßenquerschnittes vorgenommen. Im Bereich des Kreisverkehrsplatzes werden in den Fahrbahnen und dem Radwegteilstück unter der Bahnbrücke ein Schwarzdeckenoberbau vorgesehen. Im Zuge der Ausführungsplanung wurde sich im Rahmen der Radwegumverlegung für eine grundhafte Erneuerung der Straße inkl. einer neuen Straßenentwässerung unter der Bahnbrücke entschieden.
Die Einmündung der Tiroler Straße in die Oppenheimer Landstraße wird erst im Rahmen des künftigen Ausbaus der Schnellradwegverbindung Frankfurt-Darmstadt umgebaut. Dieser Teil wurde somit aus dem vorliegenden Projekt entkoppelt.
Die Radverkehrsführung in der Kreisverkehrsanlage erfolgt regelkonform im Mischverkehr auf der Fahrbahn. Im Bereich der Eisenbahnüberführung werden beidseitige Radverkehrsanlagen angelegt. In Folge dessen entfallen auf beiden Seiten die Längsparkstreifen. Die neuen Radverkehrsanlagen werden in den Anschlussbereichen an die vorhandene Radverkehrsführung angebunden.
Der Radverkehr wird mit einem entsprechenden Sicherheitsabstand zum ruhenden Verkehr auf 1,80 Meter bzw. auf 1,85 Meter breiten Radwegen geführt. Die neu hergestellte Radverkehrsführung ist Bestandteil der zukünftigen Schnellradwegverbindung Frankfurt-Darmstadt, die über die Oppenheimer Landstraße und die Holbeinstraße verläuft.
- Mehrkosten
zu 1.1 Straßenbauarbeiten:
Bedingt durch die allgemeinen höheren Baukosten infolge u.a. der seit Anfang 2020 in Deutschland angekommenen weltweiten Corona-Pandemie und des im Februar 2022 ausgebrochenen Ukraine-Krieges ist aktuell mit deutlich höheren Baukosten gegenüber der Kostenermittlung zur Bau- und Finanzierungsvorlage (kurz: BuF) aus dem Monat Mai des Jahres 2020 zu rechnen. Während der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen führte der Kostenanschlag vom 04.05.2023 zu einer deutlichen Erhöhung der zuvor ermittelten Kosten.
Zurzeit wirken sich Lieferengpässe, höhere Materialkosten, höhere Energiepreise, steigende Inflation sowie steigende Lohnkosten im hessischen Bausektor auf deutlich höhere Baukosten gegenüber Anfang des Jahres 2020 aus.
Die höheren Baupreise spiegeln sich auch in den Zahlen des Hessischen Statistischen Landesamtes in Wiesbaden von 2023 wider (Quelle: https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/preise). Zum Zeitpunkt der BuF lag der Preisindex für den Straßenbau im Mai 2020 bei 116,8. Für das Jahr 2023 im Februar wird ein Baupreisindex von 153,7 ausgewiesen - mit Tendenz steigend. Der Index ist somit um 36,9 Punkte gestiegen.
Die Kostensteigerung geht auch zurück auf den bundesweit stark gestiegenen Erzeugerpreisindex für gewerbliche Produkte. Der Erzeugerpreisindex (Quelle: Erzeugerpreise April 2023: +4,1 % gegenüber April 2022 - Statistisches Bundesamt (destatis.de)) ist im Jahr 2020 von 103,8 auf 152,4 im Jahr 2022 gestiegen, das bedeutet eine Zunahme um 46,8 %.
Gemäß dem Kostenanschlag vom 04.05.2023 sind die Gesamtkosten um rund 44 % gestiegen. Bei genauerer Betrachtung der ermittelten Mehrkosten bezogen auf die einzelnen Titel fällt auf, dass sich die Mehrkosten hauptsächlich in der Baustelleneinrichtung, den Aufbruch- und Erdarbeiten insbesondere den Entsorgungskosten mit insgesamt rund 922 T€ wiederfinden. Ferner sind deutliche Mehrkosten auch infolge der teurer gewordenen Materialien wie z.B. Asphalt und Betonpflaster in den Titeln 1.7 und 1.9 zu verzeichnen.
Im Rahmen der Ausführungsplanung hat sich nach eingehender Prüfung und Umverlegung des Radweges in den Bereich der zurzeit bestehenden Parkstreifen eine grundhafte Erneuerung der Oppenheimer Landstraße unter der Bahnbrücke ergeben. Des Weiteren wird ohnehin durch die Umverlegung des Radweges ein größerer Eingriff in den vorhandenen Straßenoberbau sowie eine neue Straßenentwässerung notwendig. Dies wiederum führt dazu, dass eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahn während dieser Baumaßnahme als sinnvoll zu erachten ist. Die Lebensdauer der Straße kann somit gegenüber einer ausschließlich ausgeführten Deckenerneuerung deutlich erhöht werden.
zu Titel 1.2 bis 1.6
Die bereits erwähnten höheren Baukosten infolge der Kostensteigerung innerhalb der Jahre 2020 bis 2023 insbesondere im Bereich der Tiefbauleistungen führen in den Titeln 1.2, 1.4., 1.5 und 1.6 zu den ausgewiesenen Mehrkosten.
zu Titel 2 Baunebenkosten
Im Zuge der o.g. Preisentwicklung sowie der erhöhten Verbraucherpreise im Dienstleistungssektor haben sich die Baunebenkosten gegenüber der BUF um ca. 26 % erhöht. Bei den Planungskosten (Amt 66) wurden bspw. auch durch Umplanungen zusätzliche Leistungen notwendig. Die prognostizierten Mehrkosten für den Titel 2.1 belaufen sich auf rund 48.500 €.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf:
Kostenübersicht Mehrkosten
| | brutto
| 1. | Baukosten | Mehr/Minderkos-ten € |
| 1.1 | Straßenbauarbeiten | 1.365.100 |
| 1.2 | Maßnahmen an Anlagen Amt 16 davon Tiefbauleistungen | 59.500 |
| 1.3 | Lichtsignalanlagen davon Tiefbauleistungen | 0 |
| 1.4 | Landschaftsgärtnerische Arbeiten davon Tiefbauleistungen | 43.800 |
| 1.5 | Straßenbeleuchtung davon Tiefbauleistungen | 32.800 |
| 1.6 | Unterflurglascontainer | 47.500 |
| Summe 1 Baukosten | 1.548.700 |
| 2. | Baunebenkosten | € | |
| 2.1 | Planung, Bauleitung Straßenbau (Amt 66) | ||
| - Planung, GTP | 48.500 | ||
| - BOL, Koordinierung, VRAO | 34.200 | ||
| - öBÜ, Nachträge | 65.000 | ||
| 2.2 | Vermessung | 0 | |
| 2.3 | Planung, Bauleitung (Amt 16) | 5.100 | |
| 2.4 | Planung, Bauleitung LSA (Amt 36) | 0 | |
| 2.5 | Planung, Bauleitung (Amt 37) | 0 | |
| 2.6 | Planung landschaftsgärtn. Arbeiten (Amt 67) | 0 | |
| 2.7 | Baugrunduntersuchungen | 9.700 | |
| 2.8 | Verkehrsuntersuchung | 0 | |
| 2.9 | Baubegl. Baugrunduntersuchungen | 400 | |
| 2.10 | Kampfmittelsondierung | 16.100 | |
| Baubegleitende | |||
| 2.11 | TV-Kanaluntersuchung | 0 | |
| 2.12 | SiGeKo | 9.700 | |
| Schalltechnische. Untersuchung | 7.000 | ||
| 2.13 | Beweissicherung | 0 | |
| 2.14 | Sonstige Untersuchungen und Beratungen | 0 | |
| Summe 2 Baunebenkosten | 195.700 | ||
| Mehrkosten | 1.744.400 | ||
| Gerundet: | 1.745.000 |
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
| 2023 | 25.700,00 € |
| 2024 | 1.220.800,00 € |
| 2025 | 497.900,00 € |
| 1.744.400,00 € |
Nachrichtlich: Mindereinnahmen aus der Verwendung Stellplatzablöse in Höhe von 365.777,00 €.
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:
- keine -
4. Jahresfolgekosten mit Bezug auf Mehrkosten:
a) Personelle Ausgaben
- keine -
b) Sachkosten
- Bauunterhaltungskosten
Straßenbau
| 0 m2 á 1,30€ | 0,00 € |
| Grün- und Freiflächen | |
| 5 % von 43.800,00€ | 2.190,00 € |
| Gesamt | 2.190,00 € |
| c) Kapitalkosten |
| 1. Kalkulatorische Verzinsung | |
| 1.745.000,00 x 1,45% / 2 = | 12.651,25 € |
| *) Zinssatz für das Haushaltjahr 2023 gemäß HH-Rundschreiben vom 22.07.2022 |
| 2. Abschreibung | |
| Straßenbau (30 Jahre) 1/30 von 1.667.800,00 € | 55.593,33 € |
| Beleuchtung (20 Jahre) 1/20 von 32.800,00 €: | 1.640,00 € |
| Grün- und Freiflächen (15 Jahre) 1/15 von 43.800,00 €: | 2.920,00 € |
| Gesamt | 60.153,33 € |
| Jahresfolgekosten insgesamt: | 74.994,58 |
| € Jahresfolgekosten insgesamt (gerundet): | 75 T€ |
| 5. Jahreserträge: | |
| Auflösung von Sonderposten 931.000 € / 30 Jahre | 31.033,33 |
| € Gerundet | 31.000,00 € |
| 6. Leistungen Dritter: | |
| Zuwendungen nach MobFöG | 931.000,00 € |
| Gesamt | 931.000,00 € |
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
- keine -
8. Sonstiges:
entfällt
Anlage _Lageplan (ca. 953 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2023Sie sind hierMM 190Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße/Oppenheimer Landstraße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/ NellBreuningStraße hier: MehrkostenvorlageMagistratsvortrag
- 22. November 2023NRNR 818Straßenbau-Beschlüsse: Beteiligung StadtverordnetenversammlungSTVV-Antrag · CDU
- 15. März 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 115Straßenbaubeschlüsse: Beteiligung StadtverordnetenversammlungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: zu 1. FRAKTION (= Annahme) zu 1. ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) und LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (M 190 und NR 818 = Annahme) FRAKTION (M 190 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 190 = Annahme, NR 818 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme