Straßenbaubeschlüsse: Beteiligung Stadtverordnetenversammlung
Bericht
Dem Antrag kann der Magistrat mit Verweis auf seine Geschäftsordnung nicht folgen. Demnach sind Vorlagen zur Behandlung an den Magistrat zu leiten und beschlossene Vorträge des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung sind unverzüglich dem Büro der Stadtverordnetenversammlung (Ausschüsse und Plenum) zuzuleiten. Über die Behandlung der Magistratsvorlagen gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeiräten wird in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (Ausschüsse und Plenum) beraten. In der betreffenden Vorlage (Mehrkostenvorlage) wurden transparent die Gründe der Kostensteigerung dargelegt. Auch wurde explizit auf eine Planänderung hingewiesen. Über den oben dargestellten Geschäftsgang sind die Gremien eingebunden gewesen. In diesem Zuge gab es Gelegenheit zur Beantwortung von Fragen.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE, Linke und AfD (= Kenntnis)
GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Zurückweisung)