Straßenbau-Beschlüsse: Beteiligung
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Zusammenfassung
Der Antrag der CDU fordert eine bessere Informations- und Mitwirkungsmöglichkeit für die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte bei Abweichungen von beschlossenen Planungen im Straßenbau. Dies soll sicherstellen, dass die gewählten Gremien nicht von wichtigen Änderungen ohne vorherige Beteiligung überrascht werden. Ziel ist eine klare und rechtzeitige Kommunikation der Magistratsentscheidungen, um das Kontrollrecht der Stadtverordnetenversammlung zu wahren.
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Hedderichstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.09.2026.
- Prüfung im Hinblick auf die Vermeidung von Rückstaus für den allgemeinen Kfz-Verkehr durch die Hedderichstraße Richtung Darmstädter Landstraße10.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Parksituation auf dem Vorplatz zwischen Darmstädter Landstraße 42 und Hedderichstraße 2 prüfen06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Regelkonformes Fahrverhalten in der westlichen Hedderichstraße06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Hedderichstraße per E-MailAntrag
- Der Magistrat wird aufgefordert, bei Straßenumgestaltungen und dem Neubau von Straßen nicht länger beschlossene Planungen ohne eine Information oder eine weitere Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung und der jeweils zuständigen Ortsbeiräte zu verändern. Dazu ist folgendes sicherzustellen:
- a)Bei Straßenumgestaltungen und dem Neubau von Straßen werden die Stadtverordnetenversammlung und der jeweils zuständige Ortsbeirat über geringe Abweichungen der Ausführungsplanung gegenüber der mit der Bau- und Finanzierungsvorlage beschlossenen Planung durch einen Bericht (Text und Planunterlagen) informiert. Der Bericht erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Ausführungsplanung und so zeitig, dass vor einer Ausschreibung der Bauleistungen eine Behandlung durch die Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte gewährleistet ist.
- b)Bei Straßenumgestaltungen und dem Neubau von Straßen wird bei gravierenden Abweichungen der Ausführungsplanung gegenüber der mit der Bau- und Finanzierungsvorlage beschlossenen Planung ein erneuter Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eingeholt.
Begründung
Die Ausführungsplanung für den Bau des Kreisverkehrsplatzes Holbeinstraße / Oppenheimer Landstraße / Burnitzstraße / Hedderichstraße / Nell-Breuning-Straße wurde vom Magistrat gegenüber der von der Stadtverordnetenversammlung mit der Bau- und Finanzierungsvorlage beschlossenen Planung erheblich verändert. Das bedeutet, dass der derzeit in Bau befindliche Kreisverkehr nicht den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung entspricht. Die Stadtverordnetenversammlung wurde darüber vor Baubeginn weder informiert noch wurde vom Magistrat ein erneuter Beschluss auf Basis der Planungsänderungen eingeholt. Die Stadtverordnetenversammlung hat überhaupt erst durch eine Mehrkostenvorlage (M 190 vom 06.11.2023), in deren Begründung eher beiläufig und unpräzise die wichtigsten Änderungen erläutert werden, davon erfahren. Wären keine Mehrkosten, denen die Stadtverordnetenversammlung zustimmen muss, entstanden, wäre wahrscheinlich nie eine offizielle Information der Stadtverordnetenversammlung erfolgt. Diese Missachtung der Stadtverordnetenversammlung bei Abweichungen von der Beschlusslage infolge der Ausführungsplanung, die eine allgemein übliche Vorgehensweise sein und sich nicht auf das konkrete Beispiel beschränken dürfte, ist nicht hinnehmbar. Die Stadtverordnetenversammlung verliert dadurch ihr Entscheidungs- und Kontrollrecht gegenüber dem Magistrat, während der Magistrat sich unzulässige Kompetenzen anmaßt. Außerdem werden die Ortsbeiräte in ihren Mitwirkungsrechten eingeschränkt. Die bisherige Praxis muss daher strukturell geändert werden. Um künftig die Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung und auch der Ortsbeiräte bei Abweichungen von der mit der Bau- und Finanzierungsvorlage beschlossenen Planung sicherzustellen, ist bei geringen Änderungen vom Magistrat ein Bericht vorzulegen, in dem die Änderungen präzise in Textform und durch Planunterlagen dargelegt werden. Der Bericht ist so rechtzeitig vorzulegen, dass die Stadtverordnetenversammlung und der zuständige Ortsbeirat sich vor einer Ausschreibung der Bauleistungen eine Meinung bilden und, wenn sie das wollen, andere Beschlüsse treffen können. Bei gravierenden Abweichungen muss der Magistrat einen erneuten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung einholen. Gravierende Abweichungen sind etwa neue Verläufe, Lagen und Querschnitte von Fahrbahnen, Fußwegen, Fahrradwegen, Schienentrassen des ÖPNV; Verlegung von ÖPNV-Haltestellen; andere Pflasterungen und Beläge; Veränderungen der Anzahl von Parkplätzen; Veränderungen bei Lichtzeichensignalanlagen; Änderungen von Baumstandorten. Die vorgegebene zusätzliche Beschlussfassung infolge von Mehrkosten bleibt davon unberührt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2023MM 190Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße/Oppenheimer Landstraße/Burnitzstraße/Hedderichstraße/ NellBreuningStraße hier: MehrkostenvorlageMagistratsvortrag
- 22. November 2023Sie sind hierNRNR 818Straßenbau-Beschlüsse: Beteiligung StadtverordnetenversammlungSTVV-Antrag · CDU
- 15. März 2024Antwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 115Straßenbaubeschlüsse: Beteiligung StadtverordnetenversammlungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: zu 1. FRAKTION (= Annahme) zu 1. ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) und LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (M 190 und NR 818 = Annahme) FRAKTION (M 190 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 190 = Annahme, NR 818 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme