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Höchst: Förderprogramm Innenstadt Höchst fortsetzen

Vorlagentyp: STMagistrat
36 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, das Förderprogramm Innenstadt Höchst um zwei Jahre zu verlängern, um bereits begonnene Projekte abzuschließen und neue Maßnahmen zu initiieren. Dies ist notwendig, da die Corona-Pandemie die Umsetzung der ursprünglichen Ziele erheblich beeinträchtigt hat. Die Verlängerung soll die wirtschaftliche Belebung der Innenstadt unterstützen.

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Stellungnahme des Magistrats

Im Jahr 2018 wurde das auf ursprünglich auf 10 Jahre angesetzte Förderprogramm Innenstadt Höchst verlängert und als Grundlage der Förderung sowie der durchzuführenden Maßnahmen und Projekte im Jahr 2021 das Integrierte Handlungskonzept beschlossen.

Das Handlungskonzept ist nicht als abgeschlossene und verbindliche Planung zu sehen. Das Konzept, inklusive der geplanten Zeiträume, muss vielmehr während der Umsetzung im Sinne eines lernenden Prozesses stetig überprüft und neuen Rahmenbedingungen bzw. Anforderungen angepasst werden. Dies gilt umso mehr, als dass die zweite Förderperiode wesentlich durch die Corona-Pandemie mit all seinen Einschränkungen des wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens geprägt wurde.

Ziel war es, die Förderprogrammfortführung auf fünf Jahre zu begrenzen.

Seit Beginn der Verlängerung wurden bereits wichtige Impulse für die Kernfunktion der Höchster Innenstadt gesetzt. Es konnten allerdings auch, insbesondere bedingt durch die Corona-Pandemie, die vollumfänglich in die Förderperiode fiel, noch nicht alle Ziele erreicht und auch einige Projekte des Integriertes Handlungskonzepts noch nicht oder nicht abschließend bearbeitet werden. Die freigegebenen Mittel konnten nicht wie eingeplant verausgabt werden.

Daher sollte die Möglichkeit gegeben werden, die Förderung länger zu nutzen, bereits begonnene Projekte gesichert zu Ende zu führen und Projekte, die noch nicht angestoßen werden konnten, durchzuführen.

Aufgrund dessen folgen wir dem Vorschlag, das Förderprogramm Innenstadt Höchst fortzuführen. Für zwei weitere Jahre (2024 und 2025) stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Weitere Mittel sind nicht in den Haushalt einzustellen.

Grundlage für alle Förderungen und Maßnahmen bleibt das beschlossene Intergierte Handlungskonzept und die "Richtlinien zur Förderung der Umgestaltung von gewerblichen Erdgeschosszonen sowie der Aufwertung des Geschäftsumfeldes der Innenstadt Höchst".

  1. Gewerbliche Erdgeschossnutzung

Die Beratung und die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen zur Umgestaltung gewerblich genutzter Erdgeschosszonen ist das zentrale Element des Förderprogramms Innenstadt Höchst. Aber gerade die Angebote im Handlungsfeld der gewerblichen Erdgeschossnutzung (Förderung/Vermittlung) wurden in der bisherigen Laufzeit nicht so angenommen wie erhofft. Mit den geförderten Maßnahmen konnten an einigen Stellen beispielhafte Modernisierungen durchgeführt werden. Deutlich wird jedoch auch, dass der Umfang der tatsächlichen Förderungen trotz sehr intensiver und vielfältiger Ansprache der Eigentümer*innen und Gewerbetreibenden stark hinter den Erwartungen zurückbleibt. Es ist davon auszugehen, dass dies in Teilen der Corona-Pandemie geschuldet ist, die die Investitionsbereitschaft insbesondere in den von den Einschränkungen besonders stark betroffenen Segmenten des Einzelhandels, der Gastronomie und der Kultur deutlich reduziert hat.

Die Verlängerung würde die Chance bieten, die gelähmte Zeit der Corona-Pandemie nachzuholen und das Gewerbe, insbesondere den Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultur, in der Post-Corona-Zeit zu unterstützen.

  1. Öffentlicher Raum und Mobilität

Bezüglich der Maßnahmen im öffentlichen Raum konnte bei einer Reihe von Projekten die Vorbereitung durchgeführt bzw. begleitet werden (z.B. Parkraumanalyse zum Markt). Umgesetzt wurden allerdings vor allem kleinere Maßnahmen und Projekte, teils im Spektrum gemeinschaftlicher Aktivitäten (Mobile Bänke, Sommeraktionsfläche, Urban Gardening u.ä.).

Die Nahmobilitäts- und Parkraumstudie und die Erstellung von Regeldetails für die Königsteiner Straße befinden sich aktuell in der Bearbeitung und sollen 2023 fertig gestellt sein.

Wünschenswert wäre eine Verlängerung des Förderprogramms allerdings im Hinblick auf noch ausstehende kleinere Maßnahmen im öffentlichen Raum:

- die Umsetzung von Impulsmaßnahmen aus dem Nahmobilitäts- und Parkraumkonzept,

- die Umsetzung kleinerer Maßnahmen zur Aufwertung des Markts,

- die Realisierung einer Zwischennutzung für den Ettinghausenplatz,

- die Entwicklung eines Leitsystems.

Mit einer Verlängerung des Förderprogramms von zwei Jahren würden hier die Umsetzungschancen deutlich erhöht werden. Zudem könnte auch die Umsetzung von Reparaturvorschlägen bzw. Regeldetails für die Königsteiner Straße bei einer entsprechenden Verlängerung des Förderprogramms besser begleitet werden.

  1. Identifikation und Stadtteilgemeinschaft

Eine sehr große Wirkung hatten im bisherigen Prozess Aktivitäten im Bereich Vernetzung/Kommunikation/gemeinschaftliche Projekte. Hier konnte eine Vielzahl von Projekten begleitet und gefördert werden.

Bei einer Verlängerung des Programms könnten diese Aktivitäten weiter betrieben werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 4. Juni 2022OFOF 497/6Höchst: Förderprogramm Innenstadt Höchst fortsetzenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. Juni 2022OAOA 208Höchst: Förderprogramm Innenstadt Höchst fortsetzenAnregung
  3. 10. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 Wochen
    STST 425Höchst: Förderprogramm Innenstadt Höchst fortsetzen
    Stellungnahme
  4. 12. Juni 2023MM 85Förderprogramm Innenstadt Höchst Fortsetzung des FörderzeitraumsMagistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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