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Unmöglicher U 5-Schienenersatzverkehr

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1: Auf dem Abschnitt der Gießener Straße zwischen den Haltestellen "Marbachweg/Sozialzentrum" und "Preungesheim" ist aufgrund fehlender SEV-Bushaltestellen in Richtung stadteinwärts kein SEV-Betrieb möglich. Auch temporär waren Ersatzhaltestellen wegen der örtlichen Gegebenheiten nicht einrichtbar. Alternativ wäre lediglich eine Führung über die Homburger Landstraße möglich gewesen, welche weitere Wege und zusätzliche Zeitverluste für die Fahrgäste bedeutet hätte. Der Betrieb einer SEV-Direktverbindung zwischen den Haltestellen "Konstablerwache" und "Preungesheim" hätte zudem den Einsatz zahlreicher zusätzlicher Fahrer und Busse erfordert. Zu 2: Die Konstablerwache ist der größte Umsteigepunkt der Linie U5, hier steigen mehr als 75 % der U5-Fahrgäste aus und um. Aufgrund von Bauarbeiten in der Allerheiligenstraße war die geplante Einrichtung einer SEV-Ersatzhaltestelle in der Allerheiligenstraße nicht umsetzbar. Eine Endhaltestelle auf dem Fahrradstreifen an der Konstablerwache (vor C&A) konnte nicht eingerichtet werden, da hier die Platzverhältnisse nicht ausreichen, um insbesondere im 5 Minuten-Takt bis zu drei Busse gleichzeitig halten zu lassen. Des Weiteren wäre hier der vorhandene Fahrradweg ständig blockiert gewesen. Alternativ wurde daher für den SEV eine zusätzliche Haltestelle "Alte Gasse" in der Bleichstraße eingerichtet, welche die Fußwege und den Zeitaufwand zur Konstablerwache für die Fahrgäste deutlich reduziert hat. Eine Verlängerung des SEV bis zum Hauptbahnhof wurde aufgrund der alternativen Fahrtmöglichkeiten mit S- und Straßenbahn als nicht zielführend bewertet. Die Nutzung der belasteten Innenstadtstraßen hätte für den SEV hohe Zeitverluste und unkalkulierbare Fahrzeiten zur Folge gehabt. Auch hier wären zusätzliche Fahrer und Busse notwendig gewesen. Hinzu kommt, dass ein Parallelverkehr von Straßenbahn und Bus auf der Altstadtstrecke nicht möglich ist. Weiterhin gibt es wegen der Umbauarbeiten am Hauptbahnhof keine möglichen Endhaltestellen und Wendemöglichkeiten. Zu 2a: Die Straßenbahn-Sonderlinie 10 war als Ersatzlinie für die Linie U4 zwischen Bockenheimer Warte und Bornheim Mitte geplant. Zudem stehen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen den Haltestellen "Glauburgstraße" und "Hauptfriedhof" seit dem Stadtbahn-Umbau ausschließlich Hochbahnsteige zur Verfügung, welche mit Straßenbahn-Fahrzeugen nicht angefahren werden können. Zu 2b: Zwischen dem Hauptfriedhof und der unterirdischen Station Konstablerwache gibt es keine weiteren Wendemöglichkeiten für einen Gleiswechsel. Zu 3: In den Informationsmedien wurde auf alternative Verbindungen mit nur einem Umstieg hingewiesen. Diese waren im Einzelnen: - Für Preungesheim: Mit der Buslinie 63 nach Eschersheim Weißer Stein und von dort mit den Linien U1-U3 und U8 zum Willy-Brandt-Platz oder mit der Buslinie 39 zur Hügelstraße und von dort mit den Linien U1-U3 und U8 zum Willy-Brandt-Platz - Für Alt-Eckenheim: Mit der Buslinie 39 zur Hügelstraße und von dort mit den Linien U1-U3 und U8 zum Willy-Brandt-Platz - Für den Bereich Gießener Straße und Marbachweg: Mit der Buslinie M34 zum Dornbusch und von dort mit den Linien U1-U3 und U8 zum Willy-Brandt-Platz Weite Teile der Innenstadt waren so neben der Konstablerwache mit einmaligem Umstieg erreichbar. Zu 4: Eine direkte Anfahrt der Konstablerwache von Norden (aus Richtung Bleichstraße kommend) ist nicht möglich, da die Busse nach dem Ausstieg an der Konstablerwache keine sinnvolle Wendemöglichkeit für die Rückfahrt in Richtung Preungesheim haben. Zu 5: Die Fahrgastinformation erfolgte bereits 14 Tage vor Beginn der Baumaßnahmen auf besonders großflächigen Plakaten und wurde schon im Vorfeld von zahlreichen Presse-Informationen von VGF, RMV und traffiQ begleitet. Alle Informationen waren auf den Internetplattformen der VGF, des RMV und traffiQ abrufbar (www.vgf-ffm.de, www.rmv.de und www.rmv-frankfurt.de). Zusätzlich waren in der elektronischen Fahrplanauskunft des RMV alle Fahrpläne bereits im Vorfeld aktualisiert und zur Information abrufbar. Zu 6: Die Kosten für den SEV beliefen sich auf insgesamt 750.401,72 € inkl. MwSt. Der Vergabe ging eine öffentliche Ausschreibung voraus. Schienenersatzverkehr erwirtschaftet dem Wesen nach keine zusätzlichen Einnahmen, sondern bildet eine Ersatzmaßnahme zur Befriedigung der Verkehrsbedürfnisse und zur Erfüllung der Pflichten aus dem Personenbeförderungsgesetz. Je nach Projekt lassen sich entfallende Leistungen im Aufwand gegenrechnen. Zu 7: Alle Ersatzhaltestellen lagen in unmittelbarer Nähe der Stadtbahn-Stationen und waren entsprechend ausgeschildert. Negative Rückmeldungen zur Großbaustelle B-Strecke (U4/U5) lagen im unteren zweistelligen Bereich. Im Gegensatz zu anderen Bauarbeiten gab es sogar durchaus positives Feedback von Seiten der betroffenen Fahrgäste. Auch der Fahrgastbeirat äußerte sich im Rahmen einer Nachbesprechung durchaus positiv zur Umsetzung der Sperrung und der Fahrgastinformationen.

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