Sanierung des städtischen Gebäudes an der Kronengasse 15 in Höchst
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Sanierung des denkmalgeschützten Fachwerkhauses Kronengasse 15 in Höchst, um es vor Verfall zu bewahren. Da kein Käufer für das Gebäude gefunden werden konnte, übernimmt der Magistrat die Sanierung selbst und beauftragt Fachbüros zur Ermittlung des Handlungsbedarfs. Erste Maßnahmen werden sich auf die Fassade und das Dach konzentrieren.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Notwendigkeit erkannt, das unter Denkmalschutz stehende Fachwerkhaus Kronengasse 15 im Stadtteil Höchst vor Verfall und Baufälligkeit zu bewahren.
Der Magistrat hat Verhandlungen zur Vergabe der Liegenschaft Kronengasse 15 im Erbbaurecht mit Interessenten geführt. In der Zwischenzeit gilt als sicher, dass es für dieses Gebäude leider keinen Käufer gibt.
Seit dem Bekanntwerden, dass das Gebäude nicht in Erbpacht vergeben werden kann, hat der Magistrat entschieden, die Sanierung des Gebäudes in die eigene Hand zu nehmen.
Hierzu hat der Magistrat etablierte Fachbüros mit Expertise für denkmalgeschützte Gebäude beauftragt, den Handlungsbedarf nach Dringlichkeit zu ermitteln.
Derzeit finden regelmäßige Ortsbegehungen mit einem Fachbüro für Standsicherheit, Holzbau und Holzschutz statt.
Demnach wird die Sanierung der Fassade und des Daches zunächst nach Dringlichkeitsprinzip mit Bezug auf Verkehrssicherungspflicht, Witterungs- und Schädlingsschutz angegangen.
Es bahnt sich an, dass erste Baumaßnahmen, zunächst, innerhalb des Gebäudes stattfinden müssen. Demnach wird eine bereits begonnene Sanierung für die Öffentlichkeit zunächst nicht sofort erkennbar sein.
In allen Belangen findet ein kontinuierlicher Austausch der Beteiligten mit Denkmalschutzbehörden statt.
Die Fäll- und Entsorgungsarbeiten an einem umgestürzten Baum in unmittelbarer Nähe zum Gebäude Kronengasse 15 erfolgten bereits im Sommer.
Durch den umgestürzten Baum wurde auch die Einfriedung im nordwestlichen Teil des Grundstücks Kronengasse 15 in Mitleidenschaft gezogen. Die Wiederherstellung der Einfriedung ist in Vorbereitung. Zur Sicherung des Grundstücks hat der Magistrat einen Bauzaun provisorisch aufstellen lassen.
Das Auto, das auf der öffentlichen Verkehrsfläche stehend durch den umstürzenden Baum ebenfalls beschädigt wurde, wurde entfernt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2022OMOM 2173Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhaltenDirektanregung
- 30. September 2022STST 2291Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhaltenStellungnahme
- 25. August 2023OFOF 825/6Höchst: Sanierung des städtischen Gebäudes an der Kronengasse 15 in HöchstOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2023OMOM 4360Sanierung des städtischen Gebäudes an der Kronengasse 15 in HöchstDirektanregung
- 5. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 89 WochenSTST 311Sanierung des städtischen Gebäudes an der Kronengasse 15 in HöchstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab