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Sanierung des städtischen Gebäudes an der Kronengasse 15 in Höchst

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die Notwendigkeit erkannt, das unter Denkmalschutz stehende Fachwerkhaus Kronengasse 15 im Stadtteil Höchst vor Verfall und Baufälligkeit zu bewahren. Der Magistrat hat Verhandlungen zur Vergabe der Liegenschaft Kronengasse 15 im Erbbaurecht mit Interessenten geführt. In der Zwischenzeit gilt als sicher, dass es für dieses Gebäude leider keinen Käufer gibt. Seit dem Bekanntwerden, dass das Gebäude nicht in Erbpacht vergeben werden kann, hat der Magistrat entschieden, die Sanierung des Gebäudes in die eigene Hand zu nehmen. Hierzu hat der Magistrat etablierte Fachbüros mit Expertise für denkmalgeschützte Gebäude beauftragt, den Handlungsbedarf nach Dringlichkeit zu ermitteln. Derzeit finden regelmäßige Ortsbegehungen mit einem Fachbüro für Standsicherheit, Holzbau und Holzschutz statt. Demnach wird die Sanierung der Fassade und des Daches zunächst nach Dringlichkeitsprinzip mit Bezug auf Verkehrssicherungspflicht, Witterungs- und Schädlingsschutz angegangen. Es bahnt sich an, dass erste Baumaßnahmen, zunächst, innerhalb des Gebäudes stattfinden müssen. Demnach wird eine bereits begonnene Sanierung für die Öffentlichkeit zunächst nicht sofort erkennbar sein. In allen Belangen findet ein kontinuierlicher Austausch der Beteiligten mit Denkmalschutzbehörden statt. Die Fäll- und Entsorgungsarbeiten an einem umgestürzten Baum in unmittelbarer Nähe zum Gebäude Kronengasse 15 erfolgten bereits im Sommer. Durch den umgestürzten Baum wurde auch die Einfriedung im nordwestlichen Teil des Grundstücks Kronengasse 15 in Mitleidenschaft gezogen. Die Wiederherstellung der Einfriedung ist in Vorbereitung. Zur Sicherung des Grundstücks hat der Magistrat einen Bauzaun provisorisch aufstellen lassen. Das Auto, das auf der öffentlichen Verkehrsfläche stehend durch den umstürzenden Baum ebenfalls beschädigt wurde, wurde entfernt.