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Fragen zum Neubau der Europäischen Schule und der Nordmainischen S-Bahn

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Vorläufige Stellungnahme: Neubau der Europäischen Schule: zu 1, 2, 6, 7: Eine im Jahr 2022 vorgestellte Machbarkeitsstudie der WENTZ PLANUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO KG kam zu dem Ergebnis, dass der Neubau der Europäischen Schule Frankfurt auf dem Festplatz am Ratsweg und dem südlichen Teil des östlich davon liegenden Kleingartengeländes machbar ist. Vor diesem Hintergrund wurde eine Projektvereinbarung im Sinne eines Letter of Intend abgeschlossen; auf dieser Grundlage wird das Areal derzeit gutachterlich näher untersucht. Das Verkehrsgutachten steht kurz vor dem Abschluss; nach erster Einschätzung scheint aus verkehrlicher Sicht der Bau einer Europäischen Schule Frankfurt auf dem Ratsweg-Areal, auch unter Berücksichtigung der Umgebung, möglich. zu 3: Dies ist noch zu klären. zu 4: Derzeit untersucht der Magistrat diverse Alternativen für das Festplatzgelände am Ratsweg. zu 5: Unter der Voraussetzung, dass das Ratsweg-Areal sich als geeignet für den Neubau einer Europäische Schule zeigen würde, wäre sodann im Rahmen eines Architektenwettbewerbs zu klären, welche Fläche für den Neubau einer Europäischen Schule Frankfurt exakt gebraucht würde. zu 8: Im Falle der Inanspruchnahme der Kleingartenflächen bzw. Teilen davon müssten Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden. zu 9: Der Magistrat und die Europäische Schule Frankfurt stehen in einem engen Austausch. Die Europäische Schule Frankfurt ist bereit, sich zum Quartier hin zu öffnen. Im weiteren Projektverlauf müsste eine solche Zusammenarbeit konkretisiert werden. Bau der Nordmainischen S-Bahn: zu 1: Im Bereich des Planfeststellungs-Abschnitts (PFA) 1-Frankfurt erfolgt der Ausbau überwiegend auf der Nordseite der bestehenden Bahntrassen (Strecke 3660). Dabei werden notwendigerweise Siedlungsflächen entlang der bestehenden Trasse unter anderem im Bereich Frankfurt-Riederwald dauerhaft in Anspruch genommen. Es handelt sich dabei allerdings häufig um brachliegende Bahnflächen oder im Randbereich liegende, weniger intensiv genutzte Teilflächen in Gewerbegebieten. Im Bereich der oben genannten Siedlungsflächen sowie vereinzelt auch außerhalb dieser geschlossenen Siedlungsgebiete werden verschiedene Gebäude und Nebenanlagen von Privateigentümer:innen in Anspruch genommen. Diese Gebäude müssen ersatzlos zurückgebaut werden. Die Besitzer:innen werden entschädigt. Alle im Baufeld befindlichen Rückbauten sind im Bauwerksverzeichnis ausgewiesen: - Im Bereich südlich der Strecke 3660 bei circa Kilometer 8,1 (zwischen B8 und Strecke 3660 auf Höhe Wilhelmsbader Weg, lfd. Nr. 13.33a und 13.39a). - Im Bereich nördlich der Strecke 3660 bei circa Kilometer 8,2 (östlich vom Gartenbaubetrieb, lfd. Nr. 13.16a, 13.17 13.19a, 13.59a, 13.60a, 13.55a, 13.56a, 13.57a und 13.58a). Anlagebedingte Inanspruchnahme einzelner Kleingärten innerhalb bestehender Kleingartenkolonien in Frankfurt-Riederwald auf der Strecke 3660: - Im Bereich nördlich der Strecke 3660 bei circa Kilometer 4,2 - 4,4 (östlich der BAB 661 an der Riederspießstr., lfd. Nr. 8.04a). - Im Bereich nördlich der Strecke 3660 bei circa Kilometer 5,1 (westlich der Lahmeyerbrücke Kleingartenbau Verein Ostend e.V., lfd. Nr. 9.04b). Bahnlandwirtschaftsflächen - Im Bereich nördlich der Strecke 3660 bei circa Kilometer 6,6 (östlich der BÜ Cassellastraße, lfd. Nr. 11.17a). - Im Bereich nördlich der Strecke 3660 bei circa Kilometer 4,0 (westlich der BAB 661 und südlich des Sportplatzes, lfd. Nr. 05.03.01b). - Im Bereich nördlich der Strecke 3660 bei circa Kilometer 3,7 (der neu zu errichtenden Böschung im Baufeld südlich des Ostparkweihers lfd. Nr. 05.03.01b) müssen Kleingärten zurückgebaut werden. - Im Bereich nördlich der Strecke 3660 bei circa Kilometer 6,9 (an der Vilbeler Landstraße, lfd. Nr. 12.05a). zu 2: Die Pächter werden nach Erlangen des Planfeststellungsbeschlusses im PFA 1-Frankfurt über die weiteren Schritte seitens der Vorhabenträgerin informiert. zu 3: Zur Erschließung und Anbindung der Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen), Bereitstellungsflächen und des Baufeldes sind folgende Transport- und Baustellenerschließungswege geplant: - Zufahrt zum Baufeld und der BE-Fläche bei circa Baukilometer 54,6 bis 54,7 (Str. 3685) über die BE-Fläche für den Bau des unterirdischen Abschnittes bei Kilometer 2,8 (Str. 3660) von der Ostparkstraße in Ladestraße. - Zufahrt zum Regenrückhaltebecken bei circa Baukilometer 54,6 (Str. 3685) von der Ostparkstraße. - Zufahrt zur BE-Fläche und Baufeld bei circa Baukilometer 55,85, 56,2 und 56,45 (Str. 3685) über Riederspießstraße und Am Riederbruch sowie Am Erlenbruch - Lahmeyerstraße - Harkortstraße - Inselinstraße - Motzstraße. - Zufahrt zu der BE-Fläche bei circa Baukilometer 57,1 (Str. 3685) über die Orber Straße. - Zufahrt zum Baufeld und den BE-Flächen der EÜ Ernst-Heinkel-Straße über die Orber Straße (nördliche Seite des Bauwerks) und Ernst-Heinkel-Straße (südliche Seite des Bauwerks). - Zufahrt zum Baufeld und den BE-Flächen der EÜ Fuß- und Radwegüberführung Cassellastraße über die Orber Straße/Cassellastraße (nördliche Seite des Bauwerks) und die Cassellastraße (südliche Seite des Bauwerks). - Zufahrt zur BE-Fläche bei circa Baukilometer 58,15 bis 58,25 (Str. 3685) über die Orber Straße. - Zufahrt zum Baufeld, zur BE-Fläche und zum technologischen Streifen bei circa Baukilometer 58,55 (Str. 3685) über die Vilbeler Landstraße. - Zufahrt zum Baufeld bei circa Baukilometer 58,8 (Str. 3685) im Norden über die Kilianstädter Straße. - Zufahrt zur BE-Fläche und zum Baufeld bei circa Kilometer 7,2 bis 7,4 (Str. 3660) über die Straße "An der Mainkur". - Zufahrt zum Baufeld und technologischen Streifen bei circa Baukilometer 59,5 (Str. 3685) vom Wilhelmsbader Weg. - Zufahrt zum Baufeld und technologischen Streifen von circa Kilometer 8,0 bis 8,7 (Str. 3660) von der Hanauer Landstraße. - Zufahrt zum technologischen Streifen bei circa Kilometer 8,3 und 8,66 über Hanauer Landstraße und parallelen Weg. Zusätzlich zu den genannten Flächen und Transportwegen wird dort, wo es möglich ist, ein technologischer Streifen entlang des Bahnkörpers eingerichtet. Die Erschließung innerhalb der Baustelle erfolgt prinzipiell über den seitlich angeordneten technologischen Streifen. Dieser gewährleistet eine Zufahrt von Baufahrzeugen zum Baufeld. In den folgenden Abschnitten steht ein solch technologischer Streifen zur Verfügung: - Von circa Baukilometer 54,5 bis 54,97 bahnlinks Strecke 3685 (reduzierte Breite). - Von circa Baukilometer 56,1 bis 56,55 bahnlinks Strecke 3685. - Von circa Baukilometer 58,56 bis 58,64 58,58 bahnlinks Strecke 3685. - Von circa Baukilometer 58,93 bis 59,55 bahnlinks Strecke 3685. - Von circa Baukilometer 7,85 7,75 bis 8,7 8,65 bahnrechts Strecke 3660.