Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Eindeutige und sichere Verkehrsführung der Fuß- und Radwege auf der Friedensbrücke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die bestehende Beschilderung, beidseitig in Fahrtrichtung mit Verkehrszeichen (VZ) 241-30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Getrennter Rad- und Gehweg) und jeweils entgegen der Fahrtrichtung mit VZ 239 StVO (Gehweg) in Verbindung mit VZ 1022-10 StVO (Radfahrer frei) zu beschildern ist korrekt und hat folgenden Hintergrund: Die durch die Beschilderung festgelegte Benutzungspflicht der getrennten Geh- und Radwege in Fahrtrichtung soll das Radfahren auf der Fahrbahn der stark befahrenen Friedensbrücke und somit eine Gefährdung der Radfahrenden ausschließen. Die Duldung des Radverkehrs auf den Gehwegen entgegen der Fahrtrichtung ist notwendig, da durch die fehlenden Querungsmöglichkeiten an den Brückenköpfen ansonsten unter Umständen große Umwege erforderlich werden. Die Piktogramme auf den Brücken werden vorausichtlich im ersten Quartal 2024 erneuert. Eine signalisierte Querung für den Fuß- und Radverkehr am nördlichen Brückenkopf der Friedensbrücke wird weiterhin abgelehnt. Der Eingriff in den Verkehrsfluss, insbesondere der vier Straßenbahnlinien, ist aufgrund der langen Räumwege der zu Fuß Gehenden zu groß. Für den Fuß- und Radverkehr existiert in 60 m Entfernung eine Querungsmöglichkeit. Wir verweisen auf die Stellungnahme des Magistrats (ST 1683) vom 25.09.2020 (ST 1683): "Eine zusätzliche Querungsmöglichkeit am Kopf der Friedensbrücke für den Fuß- und Radverkehr würde sich über den gesamten Querschnitt des Baseler Platzes erstrecken. Aufgrund der Breite wären hier sehr hohe Mindestgrünzeiten und anschließende Schutzzeiten notwendig. Diese hohen Zeiten hätten wiederum negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die vorhandene Koordinierung auf dieser Hauptverkehrsachse. Der Großteil des Fuß- und Radverkehrs wird heute schon unterhalb der Friedensbrücke am nördlichen Mainufer geführt. Darüber hinaus befindet sich bereits nördlich der Friedensbrücke in ca. 50 Meter Entfernung an der Wilhelm-Leuschner-Straße eine signalisierte Querung über den Baseler Platz. Aus signalplanerischer Sicht ist daher die Einrichtung einer Fußgängerquerung am Kopf der Friedensbrücke für den Fuß- und Radverkehr abzulehnen."