Eindeutige und sichere Verkehrsführung der Fuß- und Radwege auf der Friedensbrücke
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Verkehrsführung der Fuß- und Radwege auf der Friedensbrücke. Es wird darauf hingewiesen, dass die bestehende Beschilderung korrekt ist und die Duldung des Radverkehrs auf Gehwegen notwendig ist, um große Umwege zu vermeiden. Eine zusätzliche Querungsmöglichkeit wird abgelehnt, um den Verkehrsfluss nicht zu beeinträchtigen.
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Baseler Platz — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Fußgänger schützen – Ampelanlage anpassen am Baseler Platz15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Gutleutstraße - Baseler Platz23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Tempo 30 am Internationalen Kinderhaus in der WilhelmLeuschnerStraße/Ecke Wiesenhüttenstraße25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Baseler Platz per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die bestehende Beschilderung, beidseitig in Fahrtrichtung mit Verkehrszeichen (VZ) 241-30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Getrennter Rad- und Gehweg) und jeweils entgegen der Fahrtrichtung mit VZ 239 StVO (Gehweg) in Verbindung mit VZ 1022-10 StVO (Radfahrer frei) zu beschildern ist korrekt und hat folgenden Hintergrund: Die durch die Beschilderung festgelegte Benutzungspflicht der getrennten Geh- und Radwege in Fahrtrichtung soll das Radfahren auf der Fahrbahn der stark befahrenen Friedensbrücke und somit eine Gefährdung der Radfahrenden ausschließen. Die Duldung des Radverkehrs auf den Gehwegen entgegen der Fahrtrichtung ist notwendig, da durch die fehlenden Querungsmöglichkeiten an den Brückenköpfen ansonsten unter Umständen große Umwege erforderlich werden. Die Piktogramme auf den Brücken werden vorausichtlich im ersten Quartal 2024 erneuert. Eine signalisierte Querung für den Fuß- und Radverkehr am nördlichen Brückenkopf der Friedensbrücke wird weiterhin abgelehnt. Der Eingriff in den Verkehrsfluss, insbesondere der vier Straßenbahnlinien, ist aufgrund der langen Räumwege der zu Fuß Gehenden zu groß. Für den Fuß- und Radverkehr existiert in 60 m Entfernung eine Querungsmöglichkeit. Wir verweisen auf die Stellungnahme des Magistrats (ST 1683) vom 25.09.2020 (ST 1683): "Eine zusätzliche Querungsmöglichkeit am Kopf der Friedensbrücke für den Fuß- und Radverkehr würde sich über den gesamten Querschnitt des Baseler Platzes erstrecken. Aufgrund der Breite wären hier sehr hohe Mindestgrünzeiten und anschließende Schutzzeiten notwendig. Diese hohen Zeiten hätten wiederum negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die vorhandene Koordinierung auf dieser Hauptverkehrsachse. Der Großteil des Fuß- und Radverkehrs wird heute schon unterhalb der Friedensbrücke am nördlichen Mainufer geführt. Darüber hinaus befindet sich bereits nördlich der Friedensbrücke in ca. 50 Meter Entfernung an der Wilhelm-Leuschner-Straße eine signalisierte Querung über den Baseler Platz. Aus signalplanerischer Sicht ist daher die Einrichtung einer Fußgängerquerung am Kopf der Friedensbrücke für den Fuß- und Radverkehr abzulehnen."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2020OMOM 6019Querungsmöglichkeit am Kopf der Friedensbrücke für den Fuß- und RadverkehrDirektanregung
- 1. Oktober 2020STST 1683Querungsmöglichkeit am Kopf der Friedensbrücke für den Fuß- und RadverkehrStellungnahme · LINKE.
- 22. August 2023OFOF 972/1Eindeutige und sichere Verkehrsführung der Fuß- und Radwege auf der FriedensbrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2023OMOM 4404Eindeutige und sichere Verkehrsführung der Fuß- und Radwege auf der FriedensbrückeDirektanregung
- 8. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 190 WochenSTST 25Eindeutige und sichere Verkehrsführung der Fuß- und Radwege auf der FriedensbrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab