Querungsmöglichkeit am Kopf der Friedensbrücke für den Fuß- und Radverkehr
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1683
Betreff: Querungsmöglichkeit am Kopf der Friedensbrücke für den Fuß- und Radverkehr
Eine zusätzliche Querungsmöglichkeit am Kopf der Friedensbrücke für den Fuß- und Radverkehr würde sich über den gesamten Querschnitt des Baseler Platzes erstrecken. Aufgrund der Breite wären hier sehr hohe Mindestgrünzeiten und anschließende Schutzzeiten notwendig. Diese hohen Zeiten hätten widerum negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die vorhandene Koordinierung auf dieser Hauptverkehrsachse.
Der Großteil des Fuß- und Radverkehrs wird heute schon unterhalb der Friedensbrücke am nördlichen Mainufer geführt. Darüber hinaus befindet sich bereits nördlich der Friedensbrücke in ca. 50 Meter Entfernung an der Wilhelm- Leuschner-Straße eine signalisierte Querung über den Baseler Platz.
Aus signalplanerischer Sicht ist daher die Einrichtung einer Fußgängerquerung am Kopf der Friedensbrücke für den Fuß- und Radverkehr abzulehnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2020OFOF 1285/1Querungsmöglichkeit am Kopf der Friedensbrücke für den Fuß- und RadverkehrOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Mai 2020OMOM 6019Querungsmöglichkeit am Kopf der Friedensbrücke für den Fuß- und RadverkehrDirektanregung
- 1. Oktober 2020Sie sind hierSTST 1683Querungsmöglichkeit am Kopf der Friedensbrücke für den Fuß- und RadverkehrStellungnahme · LINKE.
- 22. August 2023OFOF 972/1Eindeutige und sichere Verkehrsführung der Fuß- und Radwege auf der FriedensbrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2023OMOM 4404Eindeutige und sichere Verkehrsführung der Fuß- und Radwege auf der FriedensbrückeDirektanregung
- 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 193 WochenSTST 25Eindeutige und sichere Verkehrsführung der Fuß- und Radwege auf der FriedensbrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab