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Eindeutige und sichere Verkehrsführung der Fuß- und Radwege auf der Friedensbrücke

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
193 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung der Fuß- und Radwege auf der Friedensbrücke klarer zu gestalten, um Gefahren für Fußgänger und Radfahrer zu minimieren. Die bestehende Beschilderung ist verwirrend und unzureichend, was zu gefährlichen Situationen führt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Fahrradfahren verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, den Geh- und Radweg auf der Friedensbrücke in beide Richtungen eindeutig beschildern und markieren zu lassen, sodass Radfahrende in Gegenrichtung zu Fuß Gehende nicht mehr gefährden.

Begründung

Die Beschilderung auf der Westseite der Friedensbrücke ist widersprüchlich. Von Norden besteht ein "Getrennter Rad- und Gehweg", von Süden ein "Gehweg" mit Zusatzzeichen "Radverkehr frei". Zur weiteren Verwirrung tragen zudem die ausgeblichenen Piktogramme auf dem Boden bei. Diese stellen zwar gemäß StVO keine Verkehrszeichen dar, jedoch richten sich die meisten Verkehrsteilnehmenden nach diesen Zeichen. Es kommt erschwerend hinzu, dass die Piktogramme auf der gesamten Länge der Brücke farblich auf dem hellen Beton schwer erkennbar sind. Der Ortsbeirat weist zum wiederholten Male - zuletzt in der Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6019, - darauf hin, dass eine Ampelanlage zur Querung des Fuß- und Radverkehrs am Brückenkopf der Friedensbrücke Teil der Lösung des Problems wäre. Diese Maßnahme lehnt der Magistrat stets ab, ohne eine adäquate Lösung anzubieten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. April 2020OFOF 1285/1Querungsmöglichkeit am Kopf der Friedensbrücke für den Fuß- und RadverkehrOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. Mai 2020OMOM 6019Querungsmöglichkeit am Kopf der Friedensbrücke für den Fuß- und RadverkehrDirektanregung
  3. 1. Oktober 2020STST 1683Querungsmöglichkeit am Kopf der Friedensbrücke für den Fuß- und RadverkehrStellungnahme · LINKE.
  4. 22. August 2023OFOF 972/1Eindeutige und sichere Verkehrsführung der Fuß- und Radwege auf der FriedensbrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 12. September 2023Sie sind hier
    OMOM 4404Eindeutige und sichere Verkehrsführung der Fuß- und Radwege auf der Friedensbrücke
    Direktanregung
  6. 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 193 WochenSTST 25Eindeutige und sichere Verkehrsführung der Fuß- und Radwege auf der FriedensbrückeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 26 · 16.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 36 · 18.02.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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