Stand Bebauungsplanverfahren Nr. 923 - Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben
Stellungnahme des Magistrats
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße befindet sich noch im laufenden Verwaltungsverfahren. Sobald das Verfahren entsprechend fortgeschritten und die Erschließung gesichert ist, kann nach gesicherter Verfügbarkeit der Grundstücksflächen und abgeschlossener Planung der Baubeginn erfolgen. Zum laufenden Bebauungsplanverfahren und den seit September 2020 erfolgten Projektfortschritten kann Folgendes erläutert werden: Basierend auf dem in der frühzeitigen Beteiligung 2020 vorgestellten Rahmenplan wurde das städtebauliche Konzept im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden überarbeitet. Darüber hinaus wurden Anregungen aus der Bürgeranhörung soweit möglich in die Planung integriert. Auf dieser Grundlage wird derzeit der Bebauungsplanentwurf mit Begründung sowie der Entwurf für den Umweltbericht erstellt. Diese Planung wird dann zeitnah dem Ortsbeirat 15 vorgestellt. Für die mit dem Bebauungsplan angestrebte geordnete städtebauliche Entwicklung des neuen Schulstandortes mit ergänzender Wohnnutzung, ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den zu berücksichtigenden Einzelbelangen herzustellen. Hierzu bedarf es einer intensiven Abstimmung mit den betreffenden Fachämtern sowie der Erstellung fachlicher Gutachten, sodass alle relevanten privaten und öffentlichen Belange umfassend ermittelt und bewertet werden können. Für den Bebauungsplan Nr. 923 wurden unter anderem folgende Fachgutachten in Auftrag gegeben: - Überarbeitung des Verkehrsgutachtens, aufgrund eines geänderten Erschließungskonzeptes zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Verkehrsabwicklung innerhalb und außerhalb des Plangebietes (Fertigstellung 10/2021). - Auf dem Verkehrsgutachten aufbauendes Lärmgutachten zur Bewertung der Verkehrslärmbelastung durch Straßen- & Schienenverkehr (Fertigstellung 03/2022). - Baumgutachten zur Bewertung des Baumbestandes innerhalb der bestehenden Freizeitgärten (Fertigstellung 05/2022). - Aktualisierung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (Fertigstellung 09/2022). - Erarbeitung eines Regenwasserbewirtschaftungskonzepts (in Bearbeitung). Aufgrund der hohen fachlichen und rechtlichen Anforderungen an die städtebauliche Planung, insbesondere auch mit Blick auf die zu berücksichtigenden naturschutzfachlichen Belange, der Sicherung der Regen- und Abwassererschließung sowie der Bewältigung des Verkehrs insgesamt im Frankfurter Norden, befinden sich die entsprechenden Fachämter weiterhin in Abstimmungsprozessen. Der nach BauGB zu erfolgende nächste Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung soll nach Abschluss aller fachlich notwendigen Abstimmungen alsbald erfolgen. Die Stadt Frankfurt am Main selbst verfügt im Plangebiet über keine nennenswerten Flächen, sodass die Umsetzung insbesondere der schulischen Planungen einen umfangreichen Flächenerwerb erfordert. Der Magistrat strebt den Erwerb der erforderlichen Flächen im Rahmen des Umlegungsverfahrens an. Hierzu wurde bereits eine Vielzahl von Vorgesprächen mit allen Beteiligten durchgeführt und ein Konzept erarbeitet. Durch eine Mischung von Angeboten zu Flächenzuteilung, Flächentausch und geldlicher Abfindung, konnte zwischenzeitlich mit allen Beteiligten eine grundsätzliche Einigung erzielt werden. Bei Umsetzung dieses Konzeptes kann die Stadt nach Abschluss der Umlegung über ausreichend Flächen für die geplanten Maßnahmen verfügen. Zwischenzeitlich liegt die notwendige Aktualisierung der Bezugswerte vor, die konkreten Endabstimmungen mit den Eigentümern werden in Kürze beginnen. Der Magistrat ist zuversichtlich, dass die Bereitstellung der Flächen absehbar erfolgreich abgeschlossen werden kann. Der Baubeginn für die beiden Schulen ist grundsätzlich erst nach gesicherter Verfügbarkeit der Flächen, abgeschlossener Entwurfsplanung, Verfügbarkeit der Haushaltsmittel sowie hinreichender Erschließung möglich.