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Stand Bebauungsplanverfahren Nr. 923 - Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben

Vorlagentyp: STMagistrat
52 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Der Magistrat informiert über den Stand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 923 für den Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord. Es wird betont, dass die Planung fortschreitet und eine Einigung über die Flächenerwerbe erzielt wurde, um die schulischen Planungen voranzutreiben.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße befindet sich noch im laufenden Verwaltungsverfahren. Sobald das Verfahren entsprechend fortgeschritten und die Erschließung gesichert ist, kann nach gesicherter Verfügbarkeit der Grundstücksflächen und abgeschlossener Planung der Baubeginn erfolgen.

Zum laufenden Bebauungsplanverfahren und den seit September 2020 erfolgten Projektfortschritten kann Folgendes erläutert werden:

Basierend auf dem in der frühzeitigen Beteiligung 2020 vorgestellten Rahmenplan wurde das städtebauliche Konzept im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden überarbeitet. Darüber hinaus wurden Anregungen aus der Bürgeranhörung soweit möglich in die Planung integriert. Auf dieser Grundlage wird derzeit der Bebauungsplanentwurf mit Begründung sowie der Entwurf für den Umweltbericht erstellt. Diese Planung wird dann zeitnah dem Ortsbeirat 15 vorgestellt.

Für die mit dem Bebauungsplan angestrebte geordnete städtebauliche Entwicklung des neuen Schulstandortes mit ergänzender Wohnnutzung, ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den zu berücksichtigenden Einzelbelangen herzustellen. Hierzu bedarf es einer intensiven Abstimmung mit den betreffenden Fachämtern sowie der Erstellung fachlicher Gutachten, sodass alle relevanten privaten und öffentlichen Belange umfassend ermittelt und bewertet werden können.

Für den Bebauungsplan Nr. 923 wurden unter anderem folgende Fachgutachten in Auftrag gegeben:

- Überarbeitung des Verkehrsgutachtens, aufgrund eines geänderten Erschließungskonzeptes zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Verkehrsabwicklung innerhalb und außerhalb des Plangebietes (Fertigstellung 10/2021).

- Auf dem Verkehrsgutachten aufbauendes Lärmgutachten zur Bewertung der Verkehrslärmbelastung durch Straßen- & Schienenverkehr (Fertigstellung 03/2022).

- Baumgutachten zur Bewertung des Baumbestandes innerhalb der bestehenden Freizeitgärten (Fertigstellung 05/2022).

- Aktualisierung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (Fertigstellung 09/2022).

- Erarbeitung eines Regenwasserbewirtschaftungskonzepts (in Bearbeitung).

Aufgrund der hohen fachlichen und rechtlichen Anforderungen an die städtebauliche Planung, insbesondere auch mit Blick auf die zu berücksichtigenden naturschutzfachlichen Belange, der Sicherung der Regen- und Abwassererschließung sowie der Bewältigung des Verkehrs insgesamt im Frankfurter Norden, befinden sich die entsprechenden Fachämter weiterhin in Abstimmungsprozessen. Der nach BauGB zu erfolgende nächste Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung soll nach Abschluss aller fachlich notwendigen Abstimmungen alsbald erfolgen.

Die Stadt Frankfurt am Main selbst verfügt im Plangebiet über keine nennenswerten Flächen, sodass die Umsetzung insbesondere der schulischen Planungen einen umfangreichen Flächenerwerb erfordert. Der Magistrat strebt den Erwerb der erforderlichen Flächen im Rahmen des Umlegungsverfahrens an. Hierzu wurde bereits eine Vielzahl von Vorgesprächen mit allen Beteiligten durchgeführt und ein Konzept erarbeitet. Durch eine Mischung von Angeboten zu Flächenzuteilung, Flächentausch und geldlicher Abfindung, konnte zwischenzeitlich mit allen Beteiligten eine grundsätzliche Einigung erzielt werden. Bei Umsetzung dieses Konzeptes kann die Stadt nach Abschluss der Umlegung über ausreichend Flächen für die geplanten Maßnahmen verfügen. Zwischenzeitlich liegt die notwendige Aktualisierung der Bezugswerte vor, die konkreten Endabstimmungen mit den Eigentümern werden in Kürze beginnen. Der Magistrat ist zuversichtlich, dass die Bereitstellung der Flächen absehbar erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Der Baubeginn für die beiden Schulen ist grundsätzlich erst nach gesicherter Verfügbarkeit der Flächen, abgeschlossener Entwurfsplanung, Verfügbarkeit der Haushaltsmittel sowie hinreichender Erschließung möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. November 2022OFOF 197/15Stand Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreibenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. November 2022VV 548Stand Bebauungsplanverfahren Nr. 923 - Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreibenAnfrage
  3. 6. November 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 52 Wochen
    STST 2312Stand Bebauungsplanverfahren Nr. 923 - Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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