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Stand Bebauungsplanverfahren Nr. 923 - Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben

Vorlagentyp: V
52 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, über den Stand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 923 Auskunft zu geben, um den Bau der Grundschule und des Gymnasiums Nord voranzutreiben. Dies ist notwendig, da die Michael-Grzimek-Schule überfüllt ist und eine zeitnahe Lösung für die Schüler und Lehrer dringend erforderlich ist.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, über den Stand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 923 Auskunft zu geben. Insbesondere darüber, was seit September 2020, nachdem die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt ist, unternommen wurde, um den Bau der Grundschule und des Gymnasiums Nord voranzutreiben. Außerdem wird um Auskunft gebeten, wie viele Grundstücke sich noch nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden und wie viele noch erworben werden müssen.

Die Bildungsdezernentin, Frau Sylvia Weber, hatte während eines Besuchs der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirates 15 darüber berichtet, dass die im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 923 vorhandenen Flächen noch nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt stünden, was das Verfahren verzögern würde.

Begründung

Der Bau der beiden Schulen muss dringend vorangetrieben werden. Die Michael-Grzimek-Schule platzt aus allen Nähten. Die eigentlich dreizügige Schule wird im Moment vierzügig, in einem Jahrgang fünfzügig, geführt. Die Schule ist auf diese hohe Schülerzahl nicht ausgelegt. Dies ist ein unhaltbarer Zustand für Schülerinnen und Schüler, wie auch für Lehrerinnen und Lehrer. Das Gymnasium Nord sollte zeitnah dorthin gebracht werden, wo es so dringend benötigt wird. Der Auslagerungsstandort, zu dem die Kinder täglich mit dem Schulbus gebracht werden müssen, sollte keine Dauerlösung sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. November 2022OFOF 197/15Stand Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreibenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. November 2022Sie sind hier
    VV 548Stand Bebauungsplanverfahren Nr. 923 - Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben
    Anfrage
  3. 6. November 2023Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 2312Stand Bebauungsplanverfahren Nr. 923 - Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreibenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 15
Sitzung 19 · 17.03.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 20 · 28.04.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 21 · 16.06.2023
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

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