Stand Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, über den Stand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 923 zu berichten, um den Bau der Grundschule und des Gymnasiums Nord voranzutreiben. Dies ist notwendig, da die bestehende Schule überlastet ist und eine zeitnahe Lösung dringend benötigt wird.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, über den Stand des B-Planverfahrens Nr. 923 Auskunft zu geben. Insbesondere darüber, was seit September 2020, nachdem die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt ist, unternommen wurde, um den Bau der Grundschule und des Gymnasiums Nord voranzutreiben. Außerdem darüber, wieviele Grundstücke sich noch nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden und noch erworben werden müssen. Die Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber hatte während eines Besuchs der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirates 15 darüber berichtet, dass die im Bereich des B-Planverfahrens Nr. 923 vorhandenen Flächen noch nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt stünden, was das Verfahren verzögern würde.
Begründung
Der Bau der beiden Schulen muss dringend vorangetrieben werden. Die Michael-Grzimek-Schule platzt aus allen Nähten. Die eigentlich 3-zügige Schule wir im Moment 4-zügig, in einem Jahrgang 5-zügig geführt. Die Schule ist auf diese hohe Schülerzahl nicht ausgelegt. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, für Schülerinnen und Schüler wie auch für Lehrerinnen und Lehrer. Das Gymnasium Nord, sollte zeitnah dorthin gebracht werden, wo es so dringend benötigt wird. Der Auslagerungsstandort, zu dem die Kinder täglich mit dem Schulbus gebracht werden müssen, sollte keine Dauerlösung sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2022Sie sind hierOFOF 197/15Stand Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreibenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2022VV 548Stand Bebauungsplanverfahren Nr. 923 - Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreibenAnfrage
- 6. November 2023Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 2312Stand Bebauungsplanverfahren Nr. 923 - Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreibenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme