Stand Grundstückserwerb, Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Stand des Bauplanverfahrens Nr. 923 zu erläutern und Informationen über den Erwerb der Grundstücke bereitzustellen, um den Bau der dringend benötigten Grundschule und des Gymnasiums Nord voranzutreiben. Die Michael-Grzimek-Schule ist überfüllt, was eine unhaltbare Situation für Schüler und Lehrer darstellt.
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Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, über den Stand des Bauplanverfahrens Nr. 923 Auskunft zu geben und mitzuteilen, was bislang unternommen wurde, um die noch nicht im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstücke zu erwerben, und wann mit einem vollständigen Erwerb zu rechnen ist, damit mit dem so dringend benötigten Bau der Grundschule und des Gymnasiums Nord endlich begonnen werden kann.
Begründung
Der Bau der beiden Schulen muss dringend vorangetrieben werden. Die Michael-Grzimek-Schule platzt aus allen Nähten. Die eigentlich dreizügige Schule wird im Moment vierzügig, in einem Jahrgang fünfzügig geführt. Die Schule ist auf diese hohe Schülerzahl nicht ausgelegt. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, für Schülerinnen und Schüler wie auch für Lehrerinnen und Lehrer. Das Gymnasium Nord sollte zeitnah dorthin gebracht werden, wo es so dringend benötigt wird. Der Auslagerungsstandort, zu dem die Kinder täglich mit dem Schulbus gebracht werden müssen, sollte keine Dauerlösung sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Juni 2023 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Der Magistrat antwortete am 18. September 2023 mit der Stellungnahme ST 1891. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 13 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- STFolgeST 913 — Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" in neu "An der Steinern Straße" · Stellungnahme
- STFolgeST 1063 — Erinnerung Bebauungsplan Nr. 923 · Stellungnahme
- STFolgeST 766 — Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße · Stellungnahme
- STFolgeST 410 — Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, um den Bau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zeitnah zu ermöglichen · Stellungnahme
- STFolgeST 965 — Nieder-Eschbach: Einladung von Planungsdernent Mike Josef · Stellungnahme