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Stellplatzablösemittel auch für den Fußverkehr nutzen

Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Verwendung von Stellplatzablösemitteln gemäß der Hessischen Bauordnung. Es wird klargestellt, dass diese Mittel nicht für den Fußverkehr oder den Ausbau von Gehwegen verwendet werden dürfen, sondern nur für spezifische Maßnahmen zur Schaffung und Instandhaltung von Parkeinrichtungen.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Verwendung von Stellplatzablösemitteln ist in der Hessischen Bauordnung (HBO) geregelt. Nur die dort aufgezählten Maßnahmen können finanziert werden. Dies sind:

  1. Die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes.
  2. Die Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen.
  3. Sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr, einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennah- oder Fahrradverkehrs. Die Gemeinde ist demnach nicht frei in der Verwendung der Stellplatzablösemittel. Gemäß § 52 Abs. 3 der HBO können für Anliegen des Fußverkehrs und einen Ausbau von Gehwegen keine Stellplatzablösemittel eingesetzt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Juni 2023OFOF 828/5Stellplatzablösemittel auch für den Fußverkehr nutzenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
  2. 14. Juli 2023OMOM 4285Stellplatzablösemittel auch für den Fußverkehr nutzenDirektanregung
  3. 30. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    STST 2294Stellplatzablösemittel auch für den Fußverkehr nutzen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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