Stellplatzablösemittel auch für den Fußverkehr nutzen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Verwendung von Mitteln aus der Stellplatzablöse auch zur Verbesserung des Fußverkehrs zu prüfen. Dies ist notwendig, da die Gehwege in Frankfurt oft in einem schlechten Zustand sind und eine barrierefreie Gestaltung fehlt. Ziel ist es, mehr Menschen zu motivieren, auf das Auto zu verzichten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Verwendung von Mitteln aus der Stellplatzablöse künftig auch Verbesserungen für den Fußverkehr berücksichtigt werden könnten.
Begründung
Auch die Nutzung des ÖPNV ist notwendigerweise immer mit Fußwegen verbunden. Gehwege, Bürgersteige und Fußgängerüberwege in Frankfurt sind allerdings zum großen Teil in einem desolaten Zustand. Kaum ein Weg ist zudem barrierefrei. Es entsteht der Eindruck, dass hier viel zu wenig investiert wird, obwohl dies sicherlich zur Grundversorgung der Stadt gehört. Gut ausgebaute, barrierefreie und mit schattigen Bäumen klimagerecht gestaltete Gehwege könnten mehr Menschen dazu bewegen, auf die Nutzung des Autos zu verzichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2023OFOF 828/5Stellplatzablösemittel auch für den Fußverkehr nutzenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 14. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4285Stellplatzablösemittel auch für den Fußverkehr nutzenDirektanregung
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 2294Stellplatzablösemittel auch für den Fußverkehr nutzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats