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Kreuzung Homburger Landstraße/ Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Haltelinien werden in der Regel mit 3 m Abstand zum Signalmast markiert. Örtliche Umstände können auch größere Abstände erfordern. Dabei muss aber der Bezug zu dem entsprechenden Signal erkennbar bleiben. Eine zweite Haltelinie wird in Ausnahmefällen eingerichtet, wenn sich im unmittelbaren Bereich vor der eigentlichen Haltelinie eine Ausfahrt befindet, um das Einfädeln während der Rotphase zu ermöglichen. Eine Haltelinie an der nächsten Kreuzung im Abstand von mehr als 50 m zu den Signalen, kann nicht angeordnet werden, da hier der Bezug nicht mehr gegeben ist. Zu 2.: Das Stocken des Verkehrs in Richtung Homburger Landstraße lässt sich mit einer Haltelinie nicht vermeiden. Die Ursache dafür liegt hier in dem hohen Verkehrsaufkommen zu den Spitzenzeiten. Dieser sich zurückstauende Verkehr ist nach § 11 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verpflichtet, nicht in die Kreuzung einzufahren, wenn auf ihr gewartet werden müsste. Eine Haltelinie ist dazu nicht erforderlich. Zu 3.: Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass Kraftfahrzeuge gemäß StVO nicht in den Bereich der Kreuzung Hagebuttenweg - Berkersheimer Weg einfahren sollen, wenn sie auf das Grünsignal der Lichtsignalanlage warten. Als Alternative zu der Frage, was Kraftfahrzeugführer:innen tun können, wenn die Einfahrt doch einmal zugestellt ist, kann die Antwort nur lauten: Weiterfahren bis zur nächsten Möglichkeit und links abzubiegen. Das Warten auf eine Lücke erzeugt eine neue Verkehrsbehinderung, was ebenfalls gemäß der StVO zu verhindern ist.