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Kreuzung Homburger Landstraße/ Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges

Vorlagentyp: STMagistrat
38 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Ablehnung einer Haltelinie an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg. Der Magistrat argumentiert, dass die Haltelinien in der Regel mit einem Abstand von 3 m zum Signalmast markiert werden und dass eine Haltelinie in diesem speziellen Fall nicht erforderlich ist, um Verkehrsstockungen zu vermeiden.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Haltelinien werden in der Regel mit 3 m Abstand zum Signalmast markiert. Örtliche Umstände können auch größere Abstände erfordern. Dabei muss aber der Bezug zu dem entsprechenden Signal erkennbar bleiben. Eine zweite Haltelinie wird in Ausnahmefällen eingerichtet, wenn sich im unmittelbaren Bereich vor der eigentlichen Haltelinie eine Ausfahrt befindet, um das Einfädeln während der Rotphase zu ermöglichen. Eine Haltelinie an der nächsten Kreuzung im Abstand von mehr als 50 m zu den Signalen, kann nicht angeordnet werden, da hier der Bezug nicht mehr gegeben ist.

Zu 2.: Das Stocken des Verkehrs in Richtung Homburger Landstraße lässt sich mit einer Haltelinie nicht vermeiden. Die Ursache dafür liegt hier in dem hohen Verkehrsaufkommen zu den Spitzenzeiten. Dieser sich zurückstauende Verkehr ist nach § 11 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verpflichtet, nicht in die Kreuzung einzufahren, wenn auf ihr gewartet werden müsste. Eine Haltelinie ist dazu nicht erforderlich.

Zu 3.: Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass Kraftfahrzeuge gemäß StVO nicht in den Bereich der Kreuzung Hagebuttenweg - Berkersheimer Weg einfahren sollen, wenn sie auf das Grünsignal der Lichtsignalanlage warten. Als Alternative zu der Frage, was Kraftfahrzeugführer:innen tun können, wenn die Einfahrt doch einmal zugestellt ist, kann die Antwort nur lauten: Weiterfahren bis zur nächsten Möglichkeit und links abzubiegen. Das Warten auf eine Lücke erzeugt eine neue Verkehrsbehinderung, was ebenfalls gemäß der StVO zu verhindern ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Februar 2023OMOM 3503Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Haltelinie auf der Höhe des HagebuttenwegesDirektanregung
  2. 26. Mai 2023STST 1131Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Haltelinie auf der Höhe des HagebuttenwegesStellungnahme
  3. 26. Juni 2023OFOF 638/10Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des HagebuttenwegesOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 11. Juli 2023OMOM 4247Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des HagebuttenwegesDirektanregung
  5. 30. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 Wochen
    STST 2242Kreuzung Homburger Landstraße/ Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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