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Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges

Details im PARLIS OM_3503_2023
26.05.2023

Stellungnahme des Magistrats

Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges

Details im PARLIS ST_1131_2023
26.06.2023

Antrag Ortsbeirat

Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges

Details im PARLIS OF_638-10_2023
11.07.2023

Anregung Ortsbeirat

Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges

Details im PARLIS OM_4247_2023
30.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Kreuzung Homburger Landstraße/ Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges

Details im PARLIS ST_2242_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4247 entstanden aus Vorlage: OF 638/10 vom 26.06.2023

Betreff: Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges
Vorgang: OM 3503/23 OBR 10; ST 1131/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann seiner Ansicht nach ein Bereich in unmittelbarem Zusammenhang zu einer Lichtsignalanlage steht, wenn nicht bei einer Entfernung von ca. 20 Metern; 2. welchen Zusammenhang er zwischen seinem Verweis auf § 11 Absatz 1 StVO ("Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste") und der Anregung des Ortsbeirates 10 sieht, bei der es ja gerade darum ging, ein entsprechendes Stocken zu vermeiden; 3. wie er seine Aussage, dass ein Abbiegen in den Hagebuttenweg auch am Fliederweg möglich ist, vor dem Hintergrund eines Umweges von ca. 800 Metern mit entsprechenden Emissionen bewertet.

Begründung:

Mit einstimmig verabschiedeter Anregung vom 23.01.2023 hatte der Ortsbeirat 10 eine entsprechende Haltelinie nebst Hinweisschild angeregt, um insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten entstehende, vermeidbare Rückstaus zu verhindern. Die Ausführungen des Magistrats vermögen nicht zu überzeugen. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um entsprechende Ergänzungen und erneute Prüfung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3503
Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1131 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2242 Aktenzeichen: 32-1