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Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der betroffene Bereich steht von der Entfernung her in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Lichtsignalanlage (LSA). Im vorliegenden Fall gilt der § 11 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): "Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste." Sollte sich tatsächlich der Verkehr bis zur angesprochenen Stelle stauen, dann besteht nicht die absolute Notwendigkeit, an dieser Stelle links in den Hagebuttenweg einzubiegen. Dies kann auch an der nächsten Möglichkeit am Fliederweg erfolgen. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.