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Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges

Details im PARLIS OM_3503_2023
26.05.2023

Stellungnahme des Magistrats

Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges

Details im PARLIS ST_1131_2023
26.06.2023

Antrag Ortsbeirat

Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges

Details im PARLIS OF_638-10_2023
11.07.2023

Anregung Ortsbeirat

Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges

Details im PARLIS OM_4247_2023
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 26.06.2023, OF 638/10 Betreff: Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges Vorgang: OM 3503/23 OBR 10; ST 1131/23 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Wann seiner Ansicht nach ein Bereich in unmittelbarem Zusammenhang zu einer Lichtsignalanlage steht, wenn nicht bei einer Entfernung von ca. 20 Metern, 2. welchen Zusammenhang er zwischen seinem Verweis auf § 11 Absatz 1StVO (,Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste") und der Anregung des Ortsbeirates 10 sieht: bei dieser ging es ja gerade darum, ein entsprechendes Stocken zu vermeiden, 3. wie er seine Aussage, dass ein Abbiegen in den Hagebuttenweg auch am Fliederweg möglich ist vor dem Hintergrund eines Umweges von ca. 800m mit entsprechenden Emmissionen bewertet?

Begründung:

Mit einstimmig verabschiedetem Antrag vom 23.1.2023 hatte der Ortsbeirat 10 eine entsprechende Haltelinie nebst Hinweisschild angeregt, um insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten entstehende vermeidbare Rückstaus zu vermeiden. Die Ausführungen des Magistrats vermögen nicht zu überzeugen. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um entsprechende Ergänzungen und erneute Prüfung.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3503 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1131 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4247 2023 Die Vorlage OF 638/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme