Unterliederbach: Ortstermin mit Bürgerbeteiligung in der Hunsrückstraße endlich durchführen
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Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass das Gehwegparken nicht legalisiert werden kann, da die gesetzlichen Vorgaben dies nicht zulassen. Es wird eine mögliche Verkehrsberuhigung in der Hunsrückstraße vorgeschlagen, die jedoch zu einem Verlust von Parkplätzen führen könnte.
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Hunsrückstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Unterliederbach: E-Scooter im Bereich Hunsrückstraße/Stegerwaldstraße (Ludwig Erhard Schule)04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unterliederbach: E-Scooter im Bereich Hunsrückstaße/Stegerwaldstraße (LudwigErhardSchule)24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Schul- und Kindergartenweg in Unterliederbach sichern24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Hunsrückstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Das ehemals praktizierte Gehwegparken kann nicht legalisiert werden, da die diesbezüglichen Regularien dies nicht zulassen. Es muss eine Restgehwegbreite von mindestens 2,20 m in lichter Breite vorhanden sein, damit ein halbhüftiges Parken angeordnet werden darf. Zur Einhaltung dieser Vorgaben ist der Magistrat auch durch die Aufsichtsbehörde angehalten.
Aufgrund der Verkehrssicherheit musste im Sommer (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023 -ST 1241) auf einer Seite der Hunsrückstraße ein Haltverbot eigerichtet werden, da bei Begegnungsverkehr keine Ausweichmöglichkeiten bestanden.
Aktuell steht der Gehweg dem Fußgängerverkehr zur Verfügung und der Fahrverkehr fließt ungehindert. Somit ist die Verkehrssituation nach den bestehenden gesetzlichen Vorgaben geregelt. Sollte der Ortsbeirat zusätzlich eine Verkehrsberuhigung wünschen, kann gegebenenfalls etwa ab der Hunsrückstraße 48 bis Wartburgstraße 1 das Parken auf der nördlichen Fahrbahnseite zugelassen und gegenüber ein Haltverbot eingerichtet werden. Allerdings würden hierbei durch die Verschwenkung weitere Parkplätze entfallen.
Für diese Variante bittet der Magistrat den Ortsbeirat um Formulierung einer entsprechenden Anregung. Weitere Möglichkeiten für diesen Teil der Hunsrückstraße bestehen nicht. Sollte der Ortsbeirat trotzdem einen Ortstermin für notwendig erachten, wird dieser entsprechend mit allen Beteiligten in die Wege geleitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. März 2023OMOM 3667Unterliederbach: Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation in der Hunsrückstraße verbessernDirektanregung
- 5. Juni 2023STST 1241Unterliederbach: Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation in der Hunsrückstraße verbessernStellungnahme
- 13. Juli 2023FF 1814Da Parken auf dem Gehweg in der Hunsrückstraße, Unterliederbach, nicht ausdrücklich erlaubt ist, werden die Autos auf deFragestunde-Frage
- 11. September 2023OFOF 851/6Unterliederbach: Ortstermin mit Bürgerbeteiligung in der Hunsrückstraße endlich durchführenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 12. September 2023OMOM 4377Unterliederbach: Ortstermin mit Bürgerbeteiligung in der Hunsrückstraße endlich durchführenDirektanregung
- 26. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 212Unterliederbach: Ortstermin mit Bürgerbeteiligung in der Hunsrückstraße endlich durchführenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab