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Unterliederbach: Ortstermin mit Bürgerbeteiligung in der Hunsrückstraße endlich durchführen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das ehemals praktizierte Gehwegparken kann nicht legalisiert werden, da die diesbezüglichen Regularien dies nicht zulassen. Es muss eine Restgehwegbreite von mindestens 2,20 m in lichter Breite vorhanden sein, damit ein halbhüftiges Parken angeordnet werden darf. Zur Einhaltung dieser Vorgaben ist der Magistrat auch durch die Aufsichtsbehörde angehalten. Aufgrund der Verkehrssicherheit musste im Sommer (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023 -ST 1241) auf einer Seite der Hunsrückstraße ein Haltverbot eigerichtet werden, da bei Begegnungsverkehr keine Ausweichmöglichkeiten bestanden. Aktuell steht der Gehweg dem Fußgängerverkehr zur Verfügung und der Fahrverkehr fließt ungehindert. Somit ist die Verkehrssituation nach den bestehenden gesetzlichen Vorgaben geregelt. Sollte der Ortsbeirat zusätzlich eine Verkehrsberuhigung wünschen, kann gegebenenfalls etwa ab der Hunsrückstraße 48 bis Wartburgstraße 1 das Parken auf der nördlichen Fahrbahnseite zugelassen und gegenüber ein Haltverbot eingerichtet werden. Allerdings würden hierbei durch die Verschwenkung weitere Parkplätze entfallen. Für diese Variante bittet der Magistrat den Ortsbeirat um Formulierung einer entsprechenden Anregung. Weitere Möglichkeiten für diesen Teil der Hunsrückstraße bestehen nicht. Sollte der Ortsbeirat trotzdem einen Ortstermin für notwendig erachten, wird dieser entsprechend mit allen Beteiligten in die Wege geleitet.