Gefahrenstelle Radweg Hügelstraße entschärfen
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat weist darauf hin, dass es sich an der genannten Stelle aktuell um einen beschilderter gemeinsamen Geh- und Radweg (Verkehrszeichen 240 StVO) handelt. Dass der Radverkehr an dieser Stelle den Gehweg nutzt, ist also nicht illegal, sondern vielmehr verpflichtend. Da das verschiedenfarbige Verbundpflaster in diesem Bereich zur Irritationen führen kann, wird der Magistrat bei einer zukünftigen Sanierung des Gehwegbelages ein einheitliches Pflaster verbauen. Aktuell ist jedoch keine Sanierung der Pflasterung notwendig oder geplant. Bezüglich der Anregung, dem Kfz-Verkehr einen Fahrstreifen zu entziehen und für den Radverkehr zu nutzen, weist der Magistrat darauf hin, dass zwar aus Richtung Autobahn nur ein Fahrstreifen in die westliche Hügelstraße führt, die Hügelstraße von Osten jedoch zweispurig in den Knoten geführt wird. Mit der Wegnahme einer Fahrspur würde die Leistungsfähigkeit des Knotens insgesamt deutlich eingeschränkt werden. Da der Knotenpunkt im Beschluss § 4424 (2019) zur Fahrradstadt Frankfurt am Main genannt ist, wird langfristig an einer verbesserten Rad- und Fußverkehrsführung gearbeitet. Aktuell liegen jedoch noch keine Planungen für den Knoten vor.